Domainrecht, Domain-Grabbing

D

Dewitt

Power-User
Dabei seit
2 Feb 2004
Beiträge
1.470
Reaktionen
106
Domainrecht, Domain-Grabbing Teil 1

Liebe Forenkollegen, DJs und besonders Homepagebetreiber,

nachdem ich Ende letzten Jahres selber Opfer von so genannten Domain-Grabbing geworden bin, möchte ich Euch mit diesem Thread zum Thema Domainrecht informieren, Euch vor Domain-Grabbing warnen und Euch einige Tipps geben, wie Ihr Euch im Falle eines Falles wehren könnt.

Ich habe den weiteren Text in insgesamt 4 Passagen eingeteilt. Ich beginne mit einem Fallbeispiel und gehe danach über zu präventiven Maßnahmen gegen Domain-Grabbing. Es folgt ein Abschnitt über Rechte und Möglichkeiten, wenn die eigene Domain schon gestohlen wurde. Abgeschlossen wird der Text mit einigen Angaben zu Quellen und Links, die mir bei meiner Recherche geholfen haben.

Fallbeispiel Klangspione.de

Wie einige von Euch mitbekommen haben, gab es bei den Klangspionen Mitte letzten Jahres einige Turbulenzen. Einige Klangspione haben die Gruppe verlassen, andere (unter anderem meine Wenigkeit) sind hinzugekommen. Da der ehemalige Besitzer der Klangspione ebenfalls die Gruppe verlassen hat und verständlicherweise nicht mehr den administrativen Aufwand bewältigen wollte, hat er die Domain klangspione.de bei seinem Provider abgemeldet. „Soweit so gut“, haben wir uns als verbliebene Klangspione gedacht, „melden wir die Domain nach Freigabe von der DENIC (zentrale Vergabestelle für de-Domains, www.denic.de) einfach wieder an“. Aufgrund eines relativ geringen Google-Pageranks und geringer Verbreitung in Suchmaschinen sind wir davon ausgegangen, dass es kein Problem sei, die Domain einfach wieder anzumelden, bevor uns diese jemand wegschnappen könnte. Diese Annahme hat sich leider als falsch erwiesen.

Am Morgen des 15.10.2007 wurde die Domain, nachdem sie sich ca. 14 Tage in einem Schwebezustand befand (erkennbar an der grünen DENIC-Infoseite), freigegeben. Obwohl wir mehrfach und an diesem Tag die Erreichbarkeit der Seite nachgeprüft haben, mussten wir feststellen, dass ca. 2 Minuten nach Freigabe der Domain diese schon wieder registriert wurde. Noch am selben Tag hatte man eine Weiterleitung der klangspione.de auf das Domain-Kauf-Portal Sedo.de eingerichtet. Einige Tage später wurde auf eine Unterseite einer nichtssagenden downloadr.net (die Schreibweise ohne „e“ ist richtig) weitergeleitet. Verblüfft und entsetzt zugleich haben wir uns gefragt, wie es dazu kommen konnte und ob es Möglichkeiten gibt, wieder an unsere Domain heran zu kommen. Ich habe mich der Sache angenommen und ein wenig nachgeforscht.

Da der Besitzer und ebenso der Admin jeder deutschen Internetseite bei der DENIC gemeldet werden muss, führte der erste Weg zur Whois-Abfrage. Dort konnte ich den neuen Besitzer der Domain ausfindig machen. Eine gewisse Open Domain Limited (ODL) mit Sitz in Frankfurt a. M. und Wakefield, UK (Ich habe den Namen hier bewusst platziert, in der Hoffnung, dass Suchmaschinen unter diesem Suchbegriff zu diesem Thread verlinken, um weiteren Geschädigten helfen zu können.). Wie sich später herausstellte (Google-Map, Internetrecherche, Anrufe bei ortsansässigen Firmen), waren bzw. sind beide Adressen reine Briefkästen, einen richtigen Firmensitz mit Ansprechpartner hätte man hier also nicht erwarten können. Also habe ich weiter geforscht, mir die Hinweise zum Domainrecht auf der DENIC-Seite durchgelesen und diverse Links zu Internetseiten, die sich mit dem Thema befassen, durchforstet.

Parallel dazu habe ich mir die Unterseite einmal genauer angeschaut (Quellcode, Aufbau etc.). Das dubiose dabei, die Unterseite gaukelte dem Besucher ein Downloadportal für diverse Programme wie WinZip, BearShare, YahooMessenger, Nero, CloneCD, WinrRar, WinAmp etc. vor. Allerdings führten der Download und die Installation eines der angepriesenen „Programme“ trotz jeweils entsprechender Setup-Datei-Namen nicht zu dem entsprechenden Programm, sondern zu einer Installationsroutine für die Adware Mapkon (dem Mapkon-Installer). Ich habe das mit Hilfe einiger üblicher Virenscanner überprüft. Diese Adware wird von einer so genannten IPTV Broadcast Ltd. vertrieben, welche kurioserweise ebenfalls ihren Sitz in Wakefield unter der gleichen Adresse wie die ODL hat.

Nach einigen Stunden Literaturrecherche war klar, was zu unternehmen ist. Zu aller Erst habe ich bei der DENIC einen so genannten Dispute-Antrag gestellt. Mit Hilfe des Disputes kann man dafür sorgen, dass die Domain ein Jahr lang nach Bewilligung, wenn sie vom Besitzer ab- oder umgemeldet wird, automatisch wieder unter dem Namen des Antragstellers angemeldet wird. Der Sinn dabei ist der, dass der Besitzer sich einem Rechtsstreit nicht durch Abgabe der Domain an einen Dritten entziehen kann. Für den Dispute-Antrag muss man der DENIC allerdings glaubhaft darlegen, dass man die Rechte an der Domain hat. Was genau darunter zu verstehen ist, erkläre ich gesondert im Abschnitt Rechte und Möglichkeiten nach Domain-Grabbing. Zeitgleich habe ich bei meiner örtlichen Polizei sicherheitshalber eine Strafanzeige gegen den Besitzer gestellt, da hier der Versuch einer Täuschung des Internetnutzers vorliegen kann. Zudem wurden von mir sämtliche relevanten Informationen, Webseiten und Links zur Beweissicherung und -untermauerung lokal abgespeichert. Danach habe ich den Besitzer per Mail kontaktiert, meine Rechte an der Domain aufgezeigt, mein bisheriges Vorgehen erläutert und auf die Möglichkeit der Rechtsberatung durch einen Anwalt und etwaige gerichtliche Schritte hingewiesen, in der Hoffnung, dass dieser mit sich reden lässt. Da allerdings keine Antwort zurück kam, habe ich meine Worte noch einmal in Form eines Einschreibens direkt an die Frankfurter Adresse geschickt (wichtig: normales oder mit Rückschein, nicht das Einwurf-Einschreiben). Weiterhin wurde der Provider des Besitzers von mir informiert, dass auf der Seite entsprechende Adware vertrieben wird.

Und siehe da, ein paar Tage nach Eingang des Einschreibens konnte ich mit Freude feststellen, dass ich plötzlich als Besitzer der klangspione.de eingetragen wurde (so ziemlich genau am 29.11.2007). Allerdings ohne Rückmeldung der ODL. Zusätzlich ist das gesamte downloadr.net-Projekt mit der dubiosen Unterseite zu einem anderen Provider umgezogen. Ob ich diesen mal informieren sollte? :rolleyes:

Ihr seht also, wenn Eure Domain gestohlen wird, kann man etwas dagegen tun. Und mit etwas Glück muss auch nicht immer ein Anwalt eingeschaltet werden. Neben den eher geringen Kosten fürs Briefporto müsst Ihr allerdings ein wenig Geduld haben und natürlich auch ein wenig Arbeit in die Recherche stecken. Bei unserer Domain hat es ganze 1 ½ Monate gedauert, bis sie wieder in unseren Händen war.

Soweit wie in unserem Fall muss es aber gar nicht erst kommen, deswegen möchte ich Euch im nächsten Abschnitt auf präventive Maßnahmen hinweisen, bevor ich weitere Rechte und Vorgehensweisen erläutere.

Präventive Maßnahmen

Die erste Maßnahme, um zu verhindern, dass die eigene Domain plötzlich jemanden anderen gehört, ist der regelmäßige Besuch auf der eigenen Webseite. Alle 14 Tage sollte man sicherheitshalber einmal nachprüfen, ob der eigene Internetauftritt noch erreichbar ist oder nicht. Besonders bei sehr kleinen Providern kann es vorkommen, dass diese aus welchen Gründen auch immer Insolvenz anmelden und sämtliche Domains freigeben müssen. Seriöse Provider informieren im Vorfeld den Seiteninhaber, aber wenn man doch mal im Urlaub ist, seine Mails nicht abruft, oder wie auch immer, kann es schnell passieren, dass man ohne Webpräsenz dasteht.

Möchte man den Besitzer wechseln, sollte man nicht so blauäugig wie wir an die Sache gehen, sondern sich vom Noch-Besitzer eine Vollmacht ausstellen lassen, die einen berechtigt, die Domain auf den eigenen Namen anmelden zu lassen.

Ist man selber Besitzer und verwaltet die Domain mit mehreren Personen (zum Beispiel bei einem Forum oder Band-Blog), sollte man mit seinem Provider vereinbaren, dass die Domain nur über ein Schreiben mit Unterschrift des Besitzers an- oder umgemeldet werden kann.

Wenn man dann doch mal auf der eigenen Webseite eine schöne DENIC-Transit-Seite aufblinken sieht, sollte man sofort reagieren und den dort eingetragenen Webmaster per Mail kontaktieren oder anrufen und den Sachverhalt klarstellen. Die DENIC setzt die Domain nach Abmeldung vom Provider für ca. 14 Tage in diesen Schwebezustand, sofern sich der alte Besitzer nicht gemeldet oder der Ummeldung zugestimmt hat. Erst danach geht die Domain an den neuen Besitzer. Eine Sicherheitsmaßnahme, die aber nur greift, wenn man ab und an mal die eigene Seite besucht.

Was man auch tut, in jedem Fall sollte man sich dessen bewusst sein, dass jede Webseite, sei sie auch noch so unbekannt, gescannt wird. Domain-Grabber setzen Tools und Bots ein, die automatisch nach Domains suchen, die sich in einem Schwebezustand befinden. Deren Ziel ist es, ihre eigenen, oftmals dubiosen und illegalen Projekte mit Hilfe schon vorhandener Verlinkungen auf anderen Seiten oder Einträgen in Suchmaschinen nach vorne zu bringen oder aber, Eure in gewisser Weise bekannten und somit mit einem Pagerank ausgestatteten Webseiten für viel Geld zu verhökern. Diese Tatsache sollte man auch im Hinterkopf behalten, wenn man eine Webseite aufgibt. Zum Beispiel, wenn man seinem DJ-Namen ändert und die Webseite mit dem alten Namen nicht mehr benötigt. Hier empfiehlt es sich, die alte Webseite entweder selber über ein Domain-Parking-Portal zu verkaufen oder aber die Domain noch eine gewisse Zeit zu behalten und als Weiterleitung zum neuen Webauftritt zu verwenden (am besten mit einem Hinweis auf den neuen Domain-Namen, damit Eure Freunde Zeit haben, die neue URL in ihre Links einzubauen).

Es folgen die Abschnitte:

Rechte und Möglichkeiten nach Domaingrabbing

und

Interessante Links und Quellen
 
Zuletzt bearbeitet:
Domainrecht, Domain-Grabbing Teil 2

Rechte und Möglichkeiten nach Domaingrabbing

Kommt es doch zu dem unglücklichen Fall, dass Eure Domain gegrabbt wird, gibt es mehrere Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

1) Einen Dispute-Antrag bei der DENIC stellen bzw. einrichten lassen. Hierzu muss man ein entsprechendes PDF-Formular runterladen, ausfüllen und in einem beiliegenden Brief erläutern, dass man Rechte an der Domain hat.

Welche Rechte kommen in Frage?

Namensrecht nach §12 BGB: Verwendet Ihr den Namen Eurer Internetseite im alltäglichen Leben, ist das zugleich der Name Eures Projektes oder noch besser, Euer eigener Name, habt Ihr nach §12 BGB ein Recht an dieser Domain. Je länger Ihr den Namen benutzt, desto besser. Nutzen zwei Parteien den Namen, hat der mit den älteren Namensrechten meist Vorrang. In unserem Fall hat der Name Klangspione gemäß §12 BGB eine Zuordnungs- und Individualisierungsfunktion und dient zudem der Unterscheidung von anderen Gruppen. Durch die Verwendung der Domain klangspione.de durch den zwischenzeitlichen Besitzer Open Domain Limited (ODL) kam es offenkundig zu einer Zuordnungsverwirrung, da die Domain als Verweis zu einem Download-Portal dient, welches in keiner Weise mit unserer Gruppe in Verbindung steht. Weiterhin bestand Verwechslungsgefahr, wenn nicht sogar die Gefahr einer Identitätstäuschung, da viele Webseiten- oder Forenbetreiber, die in Suchmaschinen unter dem Stichwort „Klangspione“ aufgelistet werden, auf die Domain klangspione.de verwiesen. Die ODL hat also Verweise genutzt, die inhaltlich im Zusammenhang mit unserer Gruppe stehen (Hört sich so richtig nach Beamtendeutsch an, hat aber scheinbar gewirkt :D ).

Markenrecht: Noch besser ist es, wenn Ihr Euren Domain-Namen als Marke angemeldet habt, denn dann greift zusätzlich das Markenrecht. Da so eine Anmeldung aber momentan an die 300€ kostet und man zudem vorher prüfen muss, ob man mit einer Anmeldung nicht die Rechte eines Dritten verletzt, ist es abzuwägen, ob eine Anmeldung Sinn macht. Zumal, wenn man den Namen sehr lange schon benutzt, man sich immer noch darauf berufen kann, dass man die älteren Rechte inne hat.

Deliktrecht: Wird Eure Domain benutzt, um Euch bzw. Eurem Namen zu schädigen, kann nach den §823 und 826 BGB eine so genannte Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses als Schaden angesehen werden. Eine Schädigungsabsicht liegt schon dann vor, wenn Euch der Gegner Eure Domain wieder verkaufen will, sie also auf einem Domain-Parking-Portal wie Sedo.de zum Verkauf anbietet.

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: In gewissen Fällen kann auch dieses Gesetz greifen, wenn der Gegner Eure Domain nutzt, um seine Produkte quasi unter seinem Namen anzubieten. Wie, wenn Lidl sich kauft-bei-aldi.de sichern und dann auf die eigene Produktpalette verweisen würde (mal als theoretisches Beispiel).

2) Neben dem Dispute-Antrag sollten nach Prüfung des Inhalts auf der Domain, bei rechtswidrigen bzw. dubiosen Inhalten, evt. die Polizei aber in jedem Fall der Provider des Besitzers informiert werden. In unserem Fall bin ich sogar soweit gegangen, dass ich die Hersteller der echten Programme informiert, die Webseite zudem auf diversen Anti-Spam-Portalen angeschwärzt und über das Google-Adware-Tool aus der Suchmaschine entfernen lassen habe.

3) Weiterhin sollte man sich die bei der DENIC hinterlegten Adressen genau anschauen. Bei einer de-Domain muss entweder der Inhaber oder der Admin-C seinen Sitz in Deutschland haben. Ist das nicht der Fall, sofort an die DENIC wenden. Auch kann der Wohnsitz gefälscht sein. Dies lässt sich mit einem Einschreiben überprüfen. Ist das Einschreiben nicht zustellbar, weil der Empfänger nicht zu ermitteln oder unbekannt verzogen ist, sollte das auch der DENIC gemeldet werden. Die überprüft den Sitz und wenn da keiner gemeldet ist und sich nach Aufforderung bei der DENIC auch niemand meldet, kann die Domain ebenfalls an den Dispute-Antragsteller ausgehändigt werden (sehr dumme Domain-Grabber haben das früher nicht beachtet und wurden so sehr schnell von den gestohlen Domains wieder „befreit“).

4) Was natürlich auch immer hilft, ist die Androhung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Hier sollte man allerdings beachten, dass es kaum eine Haftpflichtversicherung gibt, welche die Kosten für ein Verfahren übernimmt. Somit muss man erst einmal in Vorausleistung gehen, aber wenn einem etwas an der Domain liegt und die Rechtslage klar ist, sollte man sich nicht scheuen, diesen Weg zu wählen.

5) Öffentlichkeit sei an dieser Stelle der letzte Tipp. Genau aus diesem Grund veröffentliche ich dieses Thema. Den Gegner darauf hinweisen, dass man dessen Machenschaften und Missetaten veröffentlichen will (und wird), kann den einen oder anderen schon klein beigeben lassen. Bei einer Veröffentlichung sollte man aber darauf achten, sich an die Regeln zu halten. Also keine falschen Tatsachen, keine Beleidigung oder unbegründete Rufschädigung, Vorsicht mit Adressen und Linkangaben (besonders zu rechtlich zweifelhaftem Inhalt) usw.

Das soweit dazu. Zum Schluss noch einige Quellenangaben, die mir bei meiner Recherche hilfreich waren und letztendlich dazu beigetragen haben, das sich alles zum Guten gewendet hat.

Interessante Links und Quellen

www.denic.de/de/faqs/recht_dispute/index.html
www.domain-recht.de
www.e-recht24.de/artikel/domainrecht/5.html
http://wiki.fug-kiel.de/index.php/Fug-kiel.de_Domainverlust?
www.internetfallen.de/Urheberrecht/Domain-Grabbing/domain-grabbing.html
www.kremer-legal.com/2006/09/29/lg-munchen-i-domain-grabbing-rechtswidrig/#more-64

Wer noch größeren Wissensdurst hat, sollte mit den Suchbegriffen Domainrecht, Namensrecht oder Domain-Grabbing ein wenig jonglieren.

Last but not least
Ihr wisst ja, der Feelertäufl lauert überall, wenn Ihr also totalen Murks zwischendurch findet, einfach Bescheid sagen. Ansonsten, wenn Ihr weitere Infos habt, entweder unten dran hängen oder noch besser rüberschicken, so dass ich sie direkt in den Anfangspost übernehmen kann.
Ich hoffe, dem einem oder anderen damit ein wenig geholfen und vielleicht vor etwaigen Fehltritten bewahrt zu haben. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Möchte man den Besitzer wechseln, sollte man nicht so blauäugig wie wir an die Sache gehen, sondern sich vom Noch-Besitzer eine Vollmacht ausstellen lassen, die einen berechtigt, die Domain auf den eigenen Namen anmelden zu lassen.

So muss es immer laufen, dann kann man sich jeden Ärger sparen. Das klappt überall, sogar mit .com - Domains die ein Koreaner registriert hat und zu einem deutschen Provider umziehen soll!

Aber freut mich, dass du es noch hinbekommen hast.
 
Respekt!
Sehr gut geschrieben und sehr informativ.
Mir war die Geschichte gar nich so present, aber gut zu wissen falls man mal in die situation kommen sollte.
 
super zusammenfassung.

wird bestimmt vielen weiterhelfen und is mal interessant zu wissen wie so leute einem auf der nase rumtanzen können.

hier blinkts grün ;)
 
@Plusquamperfekt: Hätte ich das eher gewusst, hätte ich es auch genau so mit der Vollmacht gemacht. Blöderweise bin ich aber erst sehr spät zu den Klangspionen gekommen und wollte am Anfang das Projekt als Neuling auch nicht unbedingt auf meinen Namen laufen lassen (mehr aus Respekt als aus Verantwortung). Insofern hab ich mich mit der Materie leider zu spät befasst. Aber nachher ist man immer schlauer. Und deswegen hab ich dieses Thema aufgegriffen. Schließlich haben viele hier eine Homepage und den Ärger mit Grabbern kann man sich gerne sparen.

@ alle (auch die, die nicht explizit gepostet haben): Danke für den grünen Zuspruch. Das motiviert ungemein. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Super Text, wird auf jedenfall einigen weiterhelfen.

Ich hatte auch schon das ähnliche Problem. Unsere Domain wurde 'geparkt'.
Wir schrieben die Kontaktperson an die wir auf der Homepage auf der die Domain weitergeleitet hatte, und forderten ihn auf die Domain freizugeben, da der Name geschützt ist. Kurze Zeit später war die frei und wir konnten sie auf uns anmelden.
 
net übel der text!
 

Neue Themen


Zurück
Oben