[GEMA] Jahresgebührenerhöhung bei Verwendung von FS und co.

AW: [GEMA]Jahresgebührenerhöhung bei Verwendung von FS und co.

Thomas K. schrieb:
[ot]
@danny

ob "....s" oder "....'s" ist jacke wie hose - beides ist seit dem 01.08. erlaubt. das "....'s" war zwar immer etwas verpönt, ist aber nun auch zulässig. und in weiser vorraussicht haben wir schon andauernd alles richtig gemacht.
[/ot]


[ot]
FALSCH...


Es ist beim besitzanzeigenden Nomen erlaubt.
NICHT bei Pluralen. Und wir reden ja nun mal von Pluralen.
Singular: Der DJ.
Plural: Die DJs.

[/ot]

Ich werds demnächst im meine Signatur einbringen


@DDD

mal wieder einfach nur WORD
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: [GEMA]Jahresgebührenerhöhung bei Verwendung von FS und co.

DDD schrieb:
@ Junior
Ich habe dich sehr wohl verstanden.

Wenn sich der Clubbetreiber unterschreiben lässt, dass er Dich darauf hingewiesen hat, das Du in seinem Club nicht mit MP3 oder Kopien auflegen darfst, hat das Rechtlich volle Gültigkeit.

Eine Sicherheitbelehrung, wo Dir gesagt wird das Du ohne Fallgeschirr nicht auf den Masten darfst hat auch seine Gültigkeit.
Eine Unterlassungserklärung, das Du den Betreiber der Flugschule nicht haftbar machen kannst, sollte was passieren -gilt auch.
Ebenso beim Bungee - und so weiter und so weiter.

In unserem Fall zeigt der Veranstallter im Falle einer Kontrolle dem Kontrolleur eben den Schrieb mit deiner Unterschrift fall du zuwiedergehandelt hast- und schwupps hast Du die GEMA selbst am HinternIm Falle von reinen Raubkopien kommt die IFPI noch dazu.

Den VA trifft keine Mitschuld.
Er kann ja schlecht jemanden abstellen, der wiederum den DJ kontolliert.

Also bei solch einer Geschichte ist der DJ dran - so oder so.
Das ist Praxis und wird auch so gehandhabt.

Also bitte nicht so weltfremd.
Lass es besser nicht darauf ankommen - Da verlierst Du.

Sorry, aber Deine Rechtsauffassung ist leider daneben. Für die GEMA ist immer der Veranstalter der Ansprechpartner. Es sei denn, dass DJ und Dissenbetreiber einen Vertrag haben, dass der der DJ bei der Veranstaltung der Veranstalter ist und nicht der Dissenbetreiber. Dann hat der DJ ab gleich noch ganz andere Obligenheiten zu erfüllen.

Richtig ist aber auch, dass der DJ, wenn die bereits angesprochene Vereinbarung vom DJ unterzeichnet wurde, vom Veranstalter in Regress genommen werden kann. Dazu muss dann aber auch der Veranstalter den DJ in der Vereinbarung auf die möglichen folgen (Strafzahlung an GEMA) hinweisen.

Auf jeden Fall wird die GEMA beim Veranstalter erstmal abkassieren - wie das dann zwischen reichem Dissen-Betreiber und armen DJ ausgeht entscheiden dann die Gerichte.
 

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