Geräte Schaden genommen, wer zahlt?

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Rappy

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Hey Leute :)

Ich hoffe ihr könnt mich gut beraten.

Also folgendes ist am Freitag passiert: Ich arbeite regelmäßig mit einer Eventfirma zusammen, die Vorabifeten organisiert. Ich habe ein eigens Gewerbe als DJ angemeldet und es läuft alles über Rechnung. Ich bringe meine CD Spieler und mein Laptop mit, Mixer steht dort. Freitag ist ein Gast gestolpert und hat ihre Cola über meine Geräte geschüttet (größtenteils MacBook). Der "Verleih" meiner Player ist in der Rechnung mit aufgeführt, das MacBook nicht. Leider hatte ich nicht die Zeit, die Person sofort festzuhalten, da ich am Auflegen war und nicht einfach meine Arbeit unterbrechen konnte. Der Veranstalter der Party sind die Schüler, die nun laut meines Arbeitgebers dafür aufkommen müssen, da über ihre Haftpflicht nur ihre eigenen Geräte versichert sind. Wie seht ihr das ganze und wer kommt nun für meinen Schaden auf?
Und was kann ich vertraglich ändern, um so eine Situation möglichst unumständlich zu lösen ? (Haftpflicht der Agentur, etc.)

Vielen Dank für eure Hilfe :)
 
Ich arbeite regelmäßig mit einer Eventfirma zusammen, die Vorabifeten organisiert. Ich habe ein eigens Gewerbe als DJ angemeldet und es läuft alles über Rechnung. Ich bringe meine CD Spieler und mein Laptop mit, Mixer steht dort. Freitag ist ein Gast gestolpert und hat ihre Cola über meine Geräte geschüttet (größtenteils MacBook). Der "Verleih" meiner Player ist in der Rechnung mit aufgeführt, das MacBook nicht. Leider hatte ich nicht die Zeit, die Person sofort festzuhalten, da ich am Auflegen war und nicht einfach meine Arbeit unterbrechen konnte. Der Veranstalter der Party sind die Schüler, die nun laut meines Arbeitgebers dafür aufkommen müssen, da über ihre Haftpflicht nur ihre eigenen Geräte versichert sind.
Zwei Dinge verstehe ich nicht so ganz: Arbeitgeber? Unglückliche Wortwahl? Du bist doch selbständig (Gewerbe, Rechnung)? Und wer ist Veranstalter (Schüler oder Eventfirma)? Was hat die Eventfirma damit zu tun?

Grundsätzlich haftet immer der Verursacher. Hier also der Gast. Möglicherweise ist der Veranstalter in der Pflicht, wenn der Gast über ein nicht gesichertes Kabel stolperte oder ähnliches.
 
Der Veranstalter hat die Pflicht eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen (wenn es eine öffentliche und/oder gewerbliche Veranstaltung ist), die alle auftretenden Schäden (sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden) abdeckt. Wollte der Veranstalter sparen und hat nur sein eigenes Equipment versichert hat er in dem Fall wohl Pech gehabt, (typischer Fall von Unterversicherung) und darf aus eigener Tasche löhnen. Ausnahme wäre wenn er in eurem Dienstleistungsvertrag eine Klausel eingebaut hat, die besagt dass du für Schäden am eigenen Equipment selbst haftest (falls eine solche Klausel zulässig ist). Wenn der "Täter" nicht gefasst/gefunden werden konnte hat der Veranstalter die Arschkarte gezogen und darf selbst bezahlen, an dir darf eigentlich nichts hängen bleiben. Wenn du oder deine Eltern rechtschutzversichert sind, würde ich ggf. dort mal nachfragen falls der Veranstalter sicher weigert zu bezahlen. Ansonsten einfach mal googlen, solche Vorkommnisse gab es mit Sicherheit schon häufiger und das wird meistens dann auch irgendwo diskutiert/geschildert.
 
Ja Arbeitgeber war falsch formuliert. Also die Eventfirma die mich gebucht hat ;) Veranstalter sind allerdings die Schüler, die Eventfirma wird auch nur "gebucht", beziehungsweise beauftragt die Technik zu stellen, Busse und Sicherheitsdienst zu organisieren. Muss ich mal in Erfahrung bringen, ob die Schüler so etwas abgeschlossen haben ;)
 
Ja Arbeitgeber war falsch formuliert. Also die Eventfirma die mich gebucht hat ;) Veranstalter sind allerdings die Schüler, die Eventfirma wird auch nur "gebucht", beziehungsweise beauftragt die Technik zu stellen, Busse und Sicherheitsdienst zu organisieren. Muss ich mal in Erfahrung bringen, ob die Schüler so etwas abgeschlossen haben ;)

Da die Schüler meist nicht 18 sind muss es einen Veranstalter geben. War es im Schulhaus, dann vermutlich die Schule selbst. War es an einem anderen Ort, dann versuche herauszufinden, wer der Eventfirma als Veranstalter bekannt ist.

Somit würde ich mich zunächst einmal in aller Höflichkeit aber sehr zeitnah an die/den Veranstalter wenden. Zudem wäre es hilfreich, die Schülerin so gut wie möglich zu beschreiben, bzw schau doch ob du Bilder des Festes irgendwo findest und sie dort identifizieren kannst. Veranstalter oder die Haftpflicht der Eltern der Schülerin sind in der Pflicht. Aber ich würde es auf ganz höfliche sachliche Art versuchen, denn wenn die keine Lust mehr haben, dann kommst ohne Anwalt nicht weiter, da sie es sich gegenseitig zuschieben. Zudem wäre ein Kostenvoranschlag zur Reparatur und Reinigung bzw die Bestätigung des Totalschadens hilfreich. Hoffentlich hast du ein Backup :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ein Totalschaden ist es zum Glück nicht. Er läuft noch, aber Tasten kleben und ich weiß nicht ob Cola im Lüfter ist. Deswegen möchte ich es reinigen lassen. Die meisten Schüler die Abitur machen, sind in der 12. Klasse 18 Jahre alt, also einer von ihnen wird den Vertrag unterzeichnet haben. Person habe ich auf einem Foto erkannt, Namen haben wir auch, aber ihr wisst ja wie das ist. "Ich war betrunken, keine Ahnung". Es haben ja leider nur ich und vllt 1-2 andere das gesehen, die ich aber echt nicht in dem Moment wahr genommen habe.
 
Ist mir einfach unbegreiflich .. in dem Fall hätte ich auf alles geschissen und mir die Schülerin gekrallt ..
 
Leider hatte ich nicht die Zeit, die Person sofort festzuhalten, da ich am Auflegen war und nicht einfach meine Arbeit unterbrechen konnte.
Hättest du geschrieben "...weil ich sofort meine Geräte retten wollte..." hätt ichs ja verstanden... aber so ... Also wenn mir jemand eins meiner Geräte ersäuft, dann habe ich bestimmt anderes im Kopf als "nicht meine Arbeit unterbrechen".

Ansonsten: Irgend jemand ist der Veranstalter. Dieser ist Dein Auftraggeber. Dieser hat in erster Linie für Deinen Schaden gerade zu stehen. Er kann sich dann im zweiten Schritt den Schaden vom wirklichen Verursacher erstatten lassen.

Nochwas: Das Ganze gilt natürlich nur wenn Dein Arbeitsbereich entsprechend "sicher" aufgebaut und gestaltet war (Frage die sich zwangsläufig stellt: Wie kamen Gäste überhaupt so nah an Dich ran??). Sonst kann Dir durchaus Eigenverschulden wegen Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
 
Also ich habe natürlich erstmal meine Geräte gerettet. Hab mir sofort ein Tuch genommen und alles so weit abgewischt wie es geht. Aber Musik ausmachen geht nicht, dann hast du erstmal 600 Leute in der Halle gegen dich :D

Also ich hatte vor mir halt nen Tisch wo meine Sachen draufstanden. Dahinter waren ungefähr 1,5m Platz und dort standen dann wieder Tische als Absperrung! Die ist einfach saudämlich gestolpert (wenn man in hochhackigen Schuhen nicht laufen kann, sollte man es lassen (mal eben als kleine Randnotiz) :) ) Die meiste Cola ist auf dem ersten Tisch gelandet und der Rest halt bei mir.

War vorhin bei Apple die haben gesagt, dass dort wo das MacBook getroffen wurde leider ziemlich viele wichtige Bauteile sitzen. Somit, wenn es wirklich dumm läuft, belaufen sich die Reparaturkosten auf 643 € !!!
 
Also ich habe natürlich erstmal meine Geräte gerettet. Hab mir sofort ein Tuch genommen und alles so weit abgewischt wie es geht. Aber Musik ausmachen geht nicht, dann hast du erstmal 600 Leute in der Halle gegen dich :D

Also ich hatte vor mir halt nen Tisch wo meine Sachen draufstanden. Dahinter waren ungefähr 1,5m Platz und dort standen dann wieder Tische als Absperrung! Die ist einfach saudämlich gestolpert (wenn man in hochhackigen Schuhen nicht laufen kann, sollte man es lassen (mal eben als kleine Randnotiz) :) ) Die meiste Cola ist auf dem ersten Tisch gelandet und der Rest halt bei mir.

War vorhin bei Apple die haben gesagt, dass dort wo das MacBook getroffen wurde leider ziemlich viele wichtige Bauteile sitzen. Somit, wenn es wirklich dumm läuft, belaufen sich die Reparaturkosten auf 643 € !!!

Immerhin, günstiger als nen neues Macbook! :d

Also, nur mal so.....falls es Dich etwas tröstet.............:cool:


>>Duck...wech<<
 
Hallo!

Mal ganz praktisch gedacht. Wenn du die Eventfirma dafür in Haftung nehmen willst brauchst du wohl eine lange zeit nicht nach einem neuen Auftrag fragen.

Die Schüler in allgemeinhaftung nehmen... wird rechtlich schwer durchsetzbar und hat einen ähnlichen effekt..

Bleibt also nur der weg bei der Schülerin höflich nachzufragen ob sie eine Haftpflicht hat über die das abgewickelt werden kann.

Plan B könnte sein das man das Gerät nochmal bei einem Kumpel den man seeeehr gut kennt im Partykeller einsetzt..... den rest denk dir mal selbst.

Dann ist da noch die Überlegung ob ein Mac Book wirklich das Werkzeug ist das man da nutzen sollte wo es doch zu relativ rubuster handhabung kommen kann.

Wer etwas Rubustes sucht kann sich gerne mal hier umsehen. Bei interesse einfach mal mail an mich.
 
Der Veranstalter hat die Pflicht eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen (wenn es eine öffentliche und/oder gewerbliche Veranstaltung ist), die alle auftretenden Schäden (sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden) abdeckt.
Kannst Du dafür eine Rechtsnorm nennen? Es mag sicher ratsam sein für einen Veranstalter (die vielleicht ja doch über ein Kabel stolpernde Schülerin hätte sich ja kompliziert den Knöchel brechen können ...), aber eine solche Pflicht sehe ich nicht.

Wollte der Veranstalter sparen und hat nur sein eigenes Equipment versichert hat er in dem Fall wohl Pech gehabt, (typischer Fall von Unterversicherung) und darf aus eigener Tasche löhnen. Ausnahme wäre wenn er in eurem Dienstleistungsvertrag eine Klausel eingebaut hat, die besagt dass du für Schäden am eigenen Equipment selbst haftest (falls eine solche Klausel zulässig ist).
Gibt es überhaupt einen -- schriftlichen -- Vertrag? Bist Du sicher das, wenn nichts anderes vereinbar ist, der Veranstalter für diesen Schaden haftbar ist? Auf welcher Grundlage?

Ja Arbeitgeber war falsch formuliert. Also die Eventfirma die mich gebucht hat ;) Veranstalter sind allerdings die Schüler, die Eventfirma wird auch nur "gebucht", beziehungsweise beauftragt die Technik zu stellen, Busse und Sicherheitsdienst zu organisieren.
Gibt's da irgendwas schriftliches? AGB Deinerseits?
 
Er will doch nicht in den Krieg ziehen. :eek:

Krieg.... Party... Wo ist der Unterschied für Elektronik? Es Vibriert, es ist hohe Luftfeuchtigkeit, in Zelten tropft es von Oben, Cola Fliegt durch die Gegend.. You got the Right to Fight for Paaaarty


P.s. So normalen Laptop und angebissenes Obst hat doch jeder. Aber so ein teil, da bist du der echt Freak
 
"Alle Notebooks der Rocky-Baureihe erfüllen die hohen Anforderungen des MIL-STD 810G und des MIL-STD 461F." Wie geil :D

Im ersten Moment lustig, im zweiten ist die Anschaffung aber doch eine ernsthafte Überlegung wert ;)
 
Kannst Du dafür eine Rechtsnorm nennen? Es mag sicher ratsam sein für einen Veranstalter (die vielleicht ja doch über ein Kabel stolpernde Schülerin hätte sich ja kompliziert den Knöchel brechen können ...), aber eine solche Pflicht sehe ich nicht.
Eine Rechtsnorm gibt es dazu nicht. Veranstalterhaftpflicht ist, im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht fakultativ. Ich meinte es auch eher als Pflicht eines halbwegs rational denkenden Menschen, insbesondere Personenschäden etc. bringen einen schnell ins finanzielle Grab.

Gibt es überhaupt einen -- schriftlichen -- Vertrag? Bist Du sicher das, wenn nichts anderes vereinbar ist, der Veranstalter für diesen Schaden haftbar ist? Auf welcher Grundlage?

Ein schriftlicher Vertrag ist nicht notwendig, eine mündliche Vereinbarung ist genauso rechtsbindend wie ein Schriftstück. Die Beweislage wird natürlich deutlich erschwert, aber das tut hier ja nichts zur Sache.

Zur Haftung des Veranstalters zitiert aus Frag-Einen-Anwalt.de:
Grundsätzlich haften die Veranstalter für alle Schäden, die entstanden sind, weil die Veranstalter ihr Pflichten gegenüber den Teilnehmern verletzt haben.

Lässt sich so auslegen, dass der Veranstalter keine Vorkehrungen getroffen hat um Schäden am Equipment vorzubeugen und damit seine Pflichten verletzt hat, ob solche Schutzmaßnahmen allerdings Pflicht eines Veranstalters sind weiß ich nicht. Er hat zumindest die Pflicht für einen Aufbau zu sorgen, der keine schlecht verlegten Kabel, die zu stolpernden (und stürzenden) Gästen etc. führen und ein nicht unerhebliches Personenrisiko beinhalten.
Ausgenommen wäre der Schaden übrigens dann, wenn es grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gewesen wäre (seitens des Gastes), was im vorliegenden Fall aber doch sehr unwahrscheinlich ist.

Aber ich bin kein Jurist, für Rechtsberatung gibts Anwälte, ne definitive Antwort wird dir hier wohl kaum einer geben können (oder haben wir Volljuristen unter uns?). Einfach mal nach vergleichbaren Fällen googlen. Wie schon von anderer Seite gesagt, einfach mal freundlich mit Veranstalter und/oder der Dame die den Schaden verursacht hat sprechen (falls sie ausfindig gemacht werden kann) und wenn garnichts hilft: ab zum Anwalt, der Schaden ist ja doch nicht ganz unerheblich.
 
Zitat von gast1805
Er will doch nicht in den Krieg ziehen.

Genau das habe ich mir auch gedacht, als ich das Teil gesehen habe :)

Gibt's da irgendwas schriftliches? AGB Deinerseits?

Also die Eventfirma hat einen Vertrag mit dem Veranstalter (den Schülern)
Ich persönlich habe weder AGB's, noch einen schriftlichen Vertrag mit der Eventfirma. Ich kenne sie halt sehr gut, also ist mehr ein freundschaftliches als geschäftliches Verhältnis.

Aber irgendwie muss man es doch absichern lassen können oder? Sollte ich demnächst einen Vertrag abschließen, in dem ich schreibe, dass wenn etwas meiner Sachen beschädigt wird, sie dafür haften. Oder was habt ihr für eine Idee?
 
Mein Tipp: Grade auf Veranstaltungen von Veranstalterneulingen auf eine Veranstalterhaftpflicht hinweisen. Die ist einfach ein muss, hat schon seine Gründe das man auch seine Autos versichern muss. Wenn du in deinen Bookingvertrag rein schreibst, dass der Veranstalter für Schäden an deinen Geräten haftet, wäre das für mich als Vernstalter ein Grund dich nicht zu buchen, das eigentlich selbstverständlich ist, bzw. man denken könnte das du dein Equitment rund erneuer willst. :d

Grade erfahren, dass Equitment grundsätzlich nicht versichert werden kann gegen Personenschaden. Das macht keine Versicherung mit der Veranstalterhaftplficht. Mit dieser werden nur Personenschäden abgedeckt. Bsp.: jmnd. fällt ein Scheinwerfer auf den Kopf und die Artztrechnung und Folgeschäden trägt die Veranstalterhaftpflicht.
Also hilft nur der Weg zur Person die ihr Getränk über dein Mac entleert hat, bzw. deren Haftpflicht. Versuchs erst nett weil ein Schadensfall der Haftpflicht zu melden eigentlich kein großes Ding ist (da steigt ja keine Prämie oder so), wenn das nicht geht hilft nur der Rechtsweg.
 
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Krieg.... Party... Wo ist der Unterschied für Elektronik? Es Vibriert, es ist hohe Luftfeuchtigkeit, in Zelten tropft es von Oben, Cola Fliegt durch die Gegend.. You got the Right to Fight for Paaaarty


P.s. So normalen Laptop und angebissenes Obst hat doch jeder. Aber so ein teil, da bist du der echt Freak

So gesehen ...
 
Grade erfahren, dass Equitment grundsätzlich nicht versichert werden kann gegen Personenschaden. Das macht keine Versicherung mit der Veranstalterhaftplficht. Mit dieser werden nur Personenschäden abgedeckt. Bsp.: jmnd. fällt ein Scheinwerfer auf den Kopf und die Artztrechnung und Folgeschäden trägt die Veranstalterhaftpflicht.
Also hilft nur der Weg zur Person die ihr Getränk über dein Mac entleert hat, bzw. deren Haftpflicht. Versuchs erst nett weil ein Schadensfall der Haftpflicht zu melden eigentlich kein großes Ding ist (da steigt ja keine Prämie oder so), wenn das nicht geht hilft nur der Rechtsweg.

Interessant zu hören, da mir die Tage erst gesagt wurde, es gäbe eine "DJ Haftpflicht" die solche Schäden abdeckt. Aber so wie ich das gelesen habe, ist das ja nur, wenn ich persönlich irgendetwas anstelle.
 
Interessant zu hören, da mir die Tage erst gesagt wurde, es gäbe eine "DJ Haftpflicht" die solche Schäden abdeckt. Aber so wie ich das gelesen habe, ist das ja nur, wenn ich persönlich irgendetwas anstelle.
Eine Haftpflichtversicherung bezahlt, wie der Name sagt, Schäden deren Haftung deine Pflicht ist. Verursacht jemand also Schäden an deinem Equipment muss derjenige haften, nicht du. Was anderes wäre es, wenn du als DJ beim Auflegen fremdes EquiP(!!!!)ment (z.B. das Zeug das schon im Club steht) beschädigst.
Wenn du Glück hast ist in deiner eigenen Haftpflichtversicherung (ich denke mal dass du eine hast oder bei den Eltern mitversichert bist) eine sog. Forderungsausfallversicherung mit drin. Die deckt Schäden die dir verursacht wurden, vom Verursacher aber nicht bezahlt werden (können) z.B. aufgrund fehlender Haftpflichtversicherung beim Verursacher.
 
Eine Rechtsnorm gibt es dazu nicht. Veranstalterhaftpflicht ist, im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht fakultativ. Ich meinte es auch eher als Pflicht eines halbwegs rational denkenden Menschen, insbesondere Personenschäden etc. bringen einen schnell ins finanzielle Grab.
Da bin ich mit Dir einer Meinung ;-).

Lässt sich so auslegen, dass der Veranstalter keine Vorkehrungen getroffen hat um Schäden am Equipment vorzubeugen und damit seine Pflichten verletzt hat, ob solche Schutzmaßnahmen allerdings Pflicht eines Veranstalters sind weiß ich nicht. Er hat zumindest die Pflicht für einen Aufbau zu sorgen, der keine schlecht verlegten Kabel, die zu stolpernden (und stürzenden) Gästen etc. führen und ein nicht unerhebliches Personenrisiko beinhalten.
Vermutlich kommt das der Sache nahe. Leider wissen wir nicht genau, wie es zum Stolpern kam.

Aber irgendwie muss man es doch absichern lassen können oder? Sollte ich demnächst einen Vertrag abschließen, in dem ich schreibe, dass wenn etwas meiner Sachen beschädigt wird, sie dafür haften. Oder was habt ihr für eine Idee?
Beim googlen fand ich keinen vergleichbaren Fall, aber viele AGB von DJs, die genau so etwas vereinbaren wollen.

Wenn du Glück hast ist in deiner eigenen Haftpflichtversicherung (ich denke mal dass du eine hast oder bei den Eltern mitversichert bist) eine sog. Forderungsausfallversicherung mit drin.
Die Privathaftpflicht deckt i.d.R. keine Schäden ab, die bei gewerblichen Tätigkeiten entstehen. Das dürfte dann auch für den Forderungsausfall gelten. Etwa 500 Euro sollte eine Gymnasiastin kurz vor dem Abi aber auch als eigener Tasche löhnen können. Muss die Abschlussfahrt halt ausfallen. Er hätte also auch ohne Versicherung der Schülerin berechtigte Hoffnung, Geld zu sehen. Falls die Schülerin tatsächlich haftbar ist.
 
Naja, er hat die Verursacherin ja anscheinend nicht mal festhalten können, deswegen gehe ich davon aus, dass das Ganze im sande verlaufen wird und wir hier umsonst mit Haftpflicht usw. völlig unwissend rumschwurbeln.
 
Naja, er hat die Verursacherin ja anscheinend nicht mal festhalten können, deswegen gehe ich davon aus, dass das Ganze im sande verlaufen wird und wir hier umsonst mit Haftpflicht usw. völlig unwissend rumschwurbeln.

Er hat sie zwar identifiziert, aber sie leugnet wohl.. Somit dürfte es schon mal schwer werden, von ihr was zu kriegen. Um sie für einen Schaden haftbar zu machen musst Du ihr erstmal Verschulden nachweisen!

Vom Veranstalter selbst (den Schülern) wirst Du auch nichts kriegen, egal ob diese eine Haftpflicht haben oder nicht. Denn eine Pflicht zu haften entsteht nun mal nur dann, wenn jemand einem anderen schuldhaft (also vorsätzlich oder fahrlässig, z.B. durch Pflichtverletzung) einen Schaden zufügt. Nachdem der Veranstalter wohl weder mit dem Sturz selbst noch mit dem Aufbau des DJ-Pults oder sonstigen Dingen, die den Sturz herbeigeführt haben könnten etwas zu tun hatte dürfte das schwer werden.


Sollte das Mädel über ein Kabel o.ä. gestolpter sein wäre derjenige haftbar, der das Kabel da verlegt hat, also vermutlich die Eventfirma, wie wahrscheinlich bei den meisten Sturzgründen, die irgendwie mit Technik/Aufbau/Hindernissen zu tun haben. Mit denen hast Du aber a) keinen schriftlichen Vertrag und b) ein Geschäftsverhältnis, dass Du vielleicht gerne fortsetzen möchtest. Daher wäre es viellicht nicht so schlau, gegen die Eventfirma vorzugehen. Je nachdem, wie oft und wie viel Du bei deren Events verdienst könnte der Gewinnausfall aus einer beendeten Geschäftsbeziehung den Schaden am Laptop schnell übersteigen...
 
Etwa 500 Euro sollte eine Gymnasiastin kurz vor dem Abi aber auch als eigener Tasche löhnen können.

Haha, darauf wird ich mich nicht verlassen.

Wenn sie schon ungeschoren von der Party davongekommen ist, wird jetzt im Nahhinein bestimmt nichts zahlen wollen.
Gehe freundlich zu dem Mädchen hin, sag ihr, sie hat keine privatkosten zu befürchten, wenn sie die Sache über Ihre Haftpflichtversicherung bezahlt.

Sollte sie dich ignorieren, dann kannst du entweder versuchen Druck zu machen, von wegen Anwalt und so, oder du hast ganz einfach verkackt.

Mich würde mal interessieren, was das für ein Schaden sein soll, wenn du das laptop danach noch stundenlang zum auflegen benutzt hast.
Wenns nur um ne Tastaturreinigung geht, dann frag mal nicht bei Apple, oder mach es selber.
 

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