Jemand aus einem anderen Land benutzt meinen DJ-Namen

Chrisssss

Chrisssss

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
23 Okt 2004
Beiträge
197
Reaktionen
5
Ort
bei Hannover
Hi,

Grad' surf ich so auf ner seite von nem Plattenladen, da sehe ich, dass in ca. 2 Wochen ne Platte veröffentlicht wird, als interprät steht da mein DJ Name, Laben unbekannt, UK U.K. 12".

Ich habe mienen DJ-Namen schon in mehreren DJ-Datenbanken registriert, hab ne Domaine und stand shcon in Zeitungen,... ist damit mein Name gesichert, oder was kann ich jetzt denken? Kann der das einfach so machen?
 
Gleicher Musikstil?
Internetdatenbanken bringen net so viel denke ich wenn du eh ein "kleiner" bist. hängt wohl auch davon ab was in den zeitungen stand.

Naja, ich sag mal: na und?
Kannst fast froh drum sein, wenn du irgendwo nen gig hast könnte es sein das leute kommen die eigentlich für den anderen gekommen wären, dann merken die wie toll du bist etc.
 
also, für mich hört sich das nach ner 0 8 15 home produktion an, also, das wird kein großer sein, ich hab auch keine Internetseite gefunden und bei nem Label isser anscheinend auch net, aber er hätte wenigstens man bei google seinen dj-namen eingeben können und hätte gemerkt, den gibts schon.
 
Und woher willst Du wissen, daß er nicht den Namen schon viel eher hatte??

Overhead hat da meiner Meinung nach garnicht mal so Unrecht.

Und wenn er aus UK kommt, was soll dich das jucken?

Oder bist Du schon ein Global Player?

Nette Grüße in den Vorort von Hannover


hyline
 
Dein Name ist erst dann gesichert, wenn Du ihn beim Patentamt oder über einen Notar schützen lassen hast, alles andere ist Kinderpipi (Datenbanken etc.).

Genauso ist beim Schutz eines Künstlernamens darauf zu achten, für welche Länder dieser Schutz gelten sollte (gilt es nur für Deutschland, darf sich jeder ausserhalb dieser Region mit dem Namen benennen, da er dort nicht gesetzlich geschützt ist) Das ganze fängt bei ca. 450 Euro aufwärts an, entsprechend der Länderregionen, die man schützen lassen möchte.

Auch wenn Du gesetz dem Falle bereits einige Release unter den gleichen Namen hättest, dürfte sich jeder andere Künstler ohne Dich zu fragen so benennen und ebenfalls Release rausbringen, da der Name _nicht_ geschützt ist.

Daher ist immer ein Gang zum Notar bzw. zum Medienanwalt empfehlenswert, um vorab überprüfen zu lassen, ob ein Künstlername bereits gesetzlich geschützt ist (bzw. eine Firma den Markennamen bereits verwendet), wenn man vor hat, diesen rechtlich schützen zu lassen.

Einzige Ausnahme ist der automatische Schutz Deines Realnamens, da er im Pass eingetragen ist.

ciao ciao

Armando
 
Mando schrieb:
Einzige Ausnahme ist der automatische Schutz Deines Realnamens, da er im Pass eingetragen ist.

Stichwort Pass: Ich wollte ja eigentlich schon immer meinen Kuenstlernamen in den Pass eintragen lassen... :D
Was muss man da beachten, bzw welche Bedingungen erfuellen? Ich nehme mal an, einen markenrechtlichen Schutz, aber gibt's noch mehr?

Cheerio

tossit - grössenwahnsinnig. :D
 
tossit schrieb:
Stichwort Pass: Ich wollte ja eigentlich schon immer meinen Kuenstlernamen in den Pass eintragen lassen... :D
Was muss man da beachten, bzw welche Bedingungen erfuellen? Ich nehme mal an, einen markenrechtlichen Schutz, aber gibt's noch mehr?

Ein Freund von mir hat das so gemacht: Er ist bei uns beim Hochschulradio aktiv, das ein eingetragener Verein ist. Er hat sich dann vom Vorstand bestätigen lassen, dass sein Spitzname ein Künstlername ist, und ist mit der Bescheinigung dann zum Einwohnermeldeamt.

Bei ihm machts aber auch Sinn, da ihn wirklich niemand bei seinem echten Namen nennt. :)
 
@Toss: Man muss "beweisen" dass man künstler ist. z.B. ein paar Kunstfotos vorlegen, oder Bilder malen, oder was produzieren... vielleicht gehen auch DJ Sets und Flyer.
Aber wenn du als DJ deinen Namen drin haben willst kansnt genauso hergehen und auf 3 DinA4 Blätter ein Baum, ein Haus und eine Katze malen (übertrieben gesagt)
 
tossit schrieb:
Stichwort Pass: Ich wollte ja eigentlich schon immer meinen Kuenstlernamen in den Pass eintragen lassen... :D
Was muss man da beachten, bzw welche Bedingungen erfuellen? Ich nehme mal an, einen markenrechtlichen Schutz, aber gibt's noch mehr?
Also wie schon geschrieben: Bestätigen lassen, dass Du Künstler unter diesem Namen bist - wie z.B. Vorstand, Clubbesitzer usw.
Bei mir hat der Programmkoordinator eine entsprechende Notiz gemacht, dass ich eben schon seit 96 unter dem Namen dort tätig bin. (Und auch er musste mich erstmal nach dem richtigen Namen fragen *g*)
In dem Fall hat dieser Nachweis gereicht. Bei Flyern oder ähnlichen wirste wohl noch durch jemanden bestätigen lassen müssen, dass der Name da drauf auch Deiner Person entspricht.

Ich musste beim eintragen dann noch zum "Chef" beim Einwohnermeldeamt und der hat mich dann aufgeklärt, dass der Eintrag nicht wirklich als Markenschutz zu verstehen ist, heisst evtl. auftretende Streitereien zum Namen können durchaus vor Gericht enden. Und ich bekam noch einen entsprechenden Hinweistext mit, wo z.B. drin steht, dass ich mit diesem Künstlernamen keine offiziellen Formulare unterschreiben darf. (Leider hab ich den Wisch nicht mehr, sonst könnt ich ir da jetzt genaueres sagen - aber im Zweifel beim Einwohnermeldeamt anfragen, die helfen bestimmt weiter.)
 
hi

ja ich würde auch einfach mal im Rathaus anrufen und anfragen.
Aber so kompliziert kanns eigentlich nicht sein - ein bekannter von mir
hat auch seinen künstlernamen im ausweis stehn und hat meines wissens
ein paar cds von sich mitgenommen als "beweis" (er ist ein begnadeter blues-
man mit ner kiste mundharmonikas) Hat auch noch keine Veröffentlichungen oder ähnliches. Also mix-cd schadet nicht.

Einfach mal anfragen

gruss

manu

EDIT:
hier noch was das ich beim googeln gefunden habe kann aber nur die quelle
des von mir eingefügten textes angeben da in dem anderen forum keine
quelle angegeben ist (ich hoff das passt! ansonsten bitte löschen)

Eintragung des Künstlernamens in den Pass

Wenn man seinen Künstlernamen offiziell im Pass eintragen lassen will, muss man bei der jeweiligen behördlichen Stelle zunächst entsprechende Nachweise vorlegen, dass man unter diesem Namen a) national oder zumindest überregional und b) und schon länger bekannt ist. Oft ist es hilfreich, wenn man einen Nachweis einer Künstleragentur oder eines Verbandes vorlegen kann, dass man dort unter dem Künstlernamen geführt wird. Auch die Bestätigung, dass man den jeweiligen Namen als Domain im Internet führt, kann von Vorteil sein.

Welche Nachweise genau verlangt werden, ist von Behörde zu Behörde verschieden. Ich kenne Kolleginnen, die mit einem einzigen Nachweis sofort die Eintragung genehmigt bekommen haben und andere, die Unmengen von Material vorlegen mussten, um ihre Tätigkeit entsprechend zu beweisen. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, das gesammelte Material (Bescheinigungen, Zeitungsartikel, Werbeankündigungen, Programmhefte, Nachweis über Domaininhaber usw.) geordnet und entsprechend übersichtlich aufbereitet bei der Behörde vorzulegen. Meist prüft dann der zuständige Sachbearbeiter oder Abteilungsleiter das Material - und wenn alles in Ordnung ist, wird die Eintragung genehmigt und der Pass/Personalausweis geändert oder neu ausgestellt (für die anfallenden Gebühren muss man selbstverständlich selbst aufkommen).

Quelle: http://www.gomopa.net/Finanzforum/D...se/Kuenstlername-in-den-BPA-bekommen-Wie.html
 
Zuletzt bearbeitet:
tossit schrieb:
Was muss man da beachten, bzw welche Bedingungen erfuellen? Ich nehme mal an, einen markenrechtlichen Schutz, aber gibt's noch mehr?
#

Es reicht, wenn Du beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat den Nachweis in Form von Flyern und Bookingaufträgen erbringst, dass Du schon seit vielen Jahren mit diesem Künstlernamen bekannt bist, dann wirds auch im Pass eingetragen und ist auch rechtlich :)

Die überprüfen dann, ob es der Priorität entspricht (Locations, überregional etc.), dass Du Dich mit dem Künstlernamen benennen darfst.

Armando
 
Melde doch einfach ein Gewerbe als E.K. an :) Eingetragener Kaufmann.

Jedes Gewerbe als E.K. wird vorher vom Amtsgericht geprüft und wird dir dann auch als Namen gesichert. Z.B. DJ DingDonDing e.K. Nun kannste dich als DJ DingDonDing auf Gigs machen und wenn jemand mit dem Namen irgendwo auflegt, kannst du ihm deinen E.K. schreiben vom Amtsgericht hinhalten. Ich denke das sollte die meisten DJs machen. Ich mein Paul van Dyk GmbH macht es vor. Es ist aber eine GmbH. Auch bei GmbHs ist der Name gesichert.

Eingetragener Kaufmann (e. K., e.Kfm., oder e.Kfr) ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Der einzelkaufmännische Betrieb ist für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet, deren Geschäftstätigkeit keine größeren Haftungsrisiken für den Inhaber begründet.

Das Unternehmen muss ins Handelsregister Abteilung A eingetragen werden. Die Eintragung ist deklaratorische (bereits bestehender Sachverhalt wird eingetragen und veröffentlicht).


Vorteile
- schnelle Entscheidungungen (keine Abstimmungen)
- keine Streitigkeiten in der Unternehmensführung
- keine Gewinnteilung

Nachteile
- alleiniges Risiko, da alleinige Haftung
- Kapitalbeschaffungsmöglichkeit begrenzt
- Gefahr der Arbeitsüberlastung

Haftung
- Der Einzelkaufmann haftet für Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb persönlich.
- Auf die Geschäfte des eingetragenen Kaufmanns findet das Handelsgesetzbuch in vollem Umfang Anwendung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragener_Kaufmann

Ich mein dafür Zahlt man evtl. Einmalig eine Gebühr beim Amtsgericht aber dafür hast du deinen Namen gesichert auch per Handelsregister.
 
Chrisssss schrieb:
also, für mich hört sich das nach ner 0 8 15 home produktion an, also, das wird kein großer sein, ...

man wird ja auch erst durch platten und VÖ's zu nem "großen" im business ;)
 
Wie viel kostet es ein Gewerbe anzumelden und wo kann ich das machen?
 

Neue Themen


Zurück
Oben