Mindestruhepause zwischen Haupt- und Nebenjob?

ReactiX

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Tag zusammen,

hätte da mal eine kleine rechtliche Frage.

Ich befinde mich im Moment in einer festen Anstellung, bei geregelten Arbeitszeiten, Montags bis Freitags, acht Stunden täglich. Zusätzlich lege ich Donnerstags 6 Stunden im Club auf.

Eines Tages hab ich es im Club dann ein Wenig übertrieben, so dass mein Chef mich direkt wieder heim geschickt hat am Freitag, mit der Begründung, dass ich meine Mindestruhepause nicht eingehalten hätte.
Wie sieht dass denn rechtlich aus? Gibt es sowas?

Dass er mich an dem Tag heimgeschickt hat, versteh ich voll und Ganz, mich würde nur interessieren ob das eigentlich rechtmäßig ist, was ich da so mache.

Danke schonmal!

Gruß,
Andi
 
Im Betrieb gelten wohl 12std. als Mindestruhepause zwischen den Schichten.
Imho müss(t)en dann auch 12std zwischen Haupt- und Nebenjob liegen!?
 
glaube das einzige was da gilt ist die vertragsklausel das du keine nebenbeschäftigung haben darfst die deine Arbeitskraft beeinträchtigt, das ist ein kündigungsgrund wenn du das zu oft machst
 
Unabhängig davon, dass Du ggf. gegen den Arbeitsvertrag des Hauptarbeitsverhältnisses verstößt wenn Du deine Pflichten aufgrund deines Nebenjobs nicht mehr erfüllen kannst, gelten für dich (sofern Du Arbeitnehmer bist) hier die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.

Danach ist es z.B. nicht zulässig, als Arbeitnehmer länger als max. 8 bzw. 10 Std. werktäglich zu arbeiten (beide Jobs zusammengenommen!).
D.h. Du dürftest nach 8 Std Arbeit nicht noch mehr als 2 Std. auflegen (sofern Du die DJ-Tätigkeit tatsächlich als Arbeitnehmer ausübst.)

Ferner ist nach Beendigung der tägl. Arbeitszeit eine Ruhezeit von min. 11 Std. vorgeschrieben.

Die Regelungen des Arbeitszeitgestzes gelten für deinen DJ-Job aber wie gesagt nur, wenn Du ihn auch als Arbeitnehmer ausübst (und nicht etwas freiberuflich).

Solltest Du deine Nebentätigkeit freiberuflich ausüben, so werden die dafür aufgewendeten Zeiten nicht die geleistete Arbeitszeit angerechnet und stehen ebenfall nicht der Ruhezeit entgegen.

Für die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten sind dann daher ausschließlich die Zeiten aus deinem Hauptjob maßgeblich.
Dein Chef kann dich daher nicht mit der Begründung nach Hause schicken, dass ein Verstoß gg. das Arbeitszeitgesetz vorliegt.

Er kann dich aber u.U. wohl unbezahlt nach Hause schicken, wenn Du aufgrund Übermüdung nicht in der Lage bsit, deine Arbeit zu machen und du daher womöglich noch dich selbst und andere gefährdest.
Ferner kann er dich deswegen auch abmahnen und im Wiederholungsfalle auch kündigen!
 
Ich habe z. B. eine Erklärung bei meinem Arbeitgeber unterschrieben, dass meine Mobile Disko nicht mit meiner Haupttätigkeit in Konflikt gerät. Sollte es so sein, dass ich z. B. in meinem Hauptjob aufgrund dieser Mobilgeschichte nicht ganz bei der Sache bin, so kann mein Arbeitgeber entsprechende Konsequenzen aussprechen.

Ich glaube aber, dass so ein Gesetz nicht gibt. Es zählt nur die Zeit zwischen zwei Arbeitsschichten.
 
Das mit dem Arbeitszeitengesetz ist so nicht ganz richtig:
Es gibt sehr viele Ausnahmeregelungen in Tarifverträgen bzw Dienst oder Betriebsvereinbarung.
Es liegt aber, wenn der Nebenjob so betrieben wird definitiv ein Interessenkonflikt zwischen AG und AN vor.



Unabhängig davon, dass Du ggf. gegen den Arbeitsvertrag des Hauptarbeitsverhältnisses verstößt wenn Du deine Pflichten aufgrund deines Nebenjobs nicht mehr erfüllen kannst, gelten für dich (sofern Du Arbeitnehmer bist) hier die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.

Danach ist es z.B. nicht zulässig, als Arbeitnehmer länger als max. 8 bzw. 10 Std. werktäglich zu arbeiten (beide Jobs zusammengenommen!).
D.h. Du dürftest nach 8 Std Arbeit nicht noch mehr als 2 Std. auflegen (sofern Du die DJ-Tätigkeit tatsächlich als Arbeitnehmer ausübst.)

Ferner ist nach Beendigung der tägl. Arbeitszeit eine Ruhezeit von min. 11 Std. vorgeschrieben.

Die Regelungen des Arbeitszeitgestzes gelten für deinen DJ-Job aber wie gesagt nur, wenn Du ihn auch als Arbeitnehmer ausübst (und nicht etwas freiberuflich).

Solltest Du deine Nebentätigkeit freiberuflich ausüben, so werden die dafür aufgewendeten Zeiten nicht die geleistete Arbeitszeit angerechnet und stehen ebenfall nicht der Ruhezeit entgegen.

Für die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten sind dann daher ausschließlich die Zeiten aus deinem Hauptjob maßgeblich.
Dein Chef kann dich daher nicht mit der Begründung nach Hause schicken, dass ein Verstoß gg. das Arbeitszeitgesetz vorliegt.

Er kann dich aber u.U. wohl unbezahlt nach Hause schicken, wenn Du aufgrund Übermüdung nicht in der Lage bsit, deine Arbeit zu machen und du daher womöglich noch dich selbst und andere gefährdest.
Ferner kann er dich deswegen auch abmahnen und im Wiederholungsfalle auch kündigen!
 
Das mit dem Arbeitszeitengesetz ist so nicht ganz richtig:
Es gibt sehr viele Ausnahmeregelungen in Tarifverträgen bzw Dienst oder Betriebsvereinbarung.
Es liegt aber, wenn der Nebenjob so betrieben wird definitiv ein Interessenkonflikt zwischen AG und AN vor.

Das ist schon richtig:
Durch einen TV oder aufgrund eines TV kann natürlich (in gewissem Rahmen)von den Regelungen des ArbZG abgewichen werden. (insbes. bei Sonn & Feiertagsarbeit).
Diese tariflichen oder betrieblichen Regelungen dürften dann aber keinen Einfluss auf die Nebentätigkeit als DJ haben.

(ich wollt's nicht zu kompliziert machen und bin erstmal vom "Normalfall" ausgegangen)

Wobei ich eh mal davon ausgehe, dass der DJ-Job nicht als Arbeitnehmer ausgeübt wird. In diesem Fall nämlich wäre das ArbZG für diesen Job unbeachtlich. Viellecht schreibt ReactiX ja mal was zu den genaueren Gegebenheiten.

Entsacheidend ist in der Tat,
a) dass die Nebentätigkeit als DJ überhaupt beim Hauptarbeitgeber angemeldet war
b) dass durch die Nebentätigkeit die Pflichten aus dem Hauptarbetsverhältnis nicht beeinträchtigt werden.
 
Ich befinde mich im Moment in einer festen Anstellung, bei geregelten Arbeitszeiten, Montags bis Freitags, acht Stunden täglich. Zusätzlich lege ich Donnerstags 6 Stunden im Club auf.
dann leg am freitag oder am samstag auf - ende. hilft nix, wenn Du in einer der auf Deiner website aufgelisteten dorfdissen der king bist, aber keinen job hast - gelle? prioritäten setzen.
 

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