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Thomas K.
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Kn0rtzsch schrieb:hätte ja klappen können
aber ich muss schon sagen, die Idee mit den Mp3 pressen ist keine schlechte Idee, haken ist nur die GEMA....
DDD schrieb:Yep - aber nur wenn es eine Reguläre MP3 ist und keine von Illegal gesaugtem
Material !
White Labels und Bootleggs entfallen diesem Schema, weil sie ohne dem Einverständnis der Original-Urheber gepresst werden und garnicht zur Massenverbreitung beabsichtigt waren, sondern nur einem gezielten Kundenkreis, sprich Clubs und DJs herhalten sollen.Ja aber nur wenn es vom Künstler /Label /Verlag auch erlaubt wurde.
Übrigens fallen auch Samples unter das Urheberrecht. (Aber das weisst Du ja)
Da hättest Du viel zu tun, bei den monatlichen White Labels und Bootleggs, die in den Recordstores angeboten werdenGenau. Und deshalb hetze ich jedem der ohne vorherige Clearence etwas derartiges veröffentlicht, eine Meute Anwälte auf den Hals - als bis das er vollkommen ruiniert ist.
Nein, eben nicht. Weder ein Michael Jackson, noch eine Madonna weiss offiziell von diesen Bootleggs und werden da auch rechtlich wohl kaum angehen können, weil es eben limitierte Bootleggs sind, die offiziell nicht angekündigt wurden.Ich meine wenn sich Daft Punk- selbst Remixt und Bootlegt - soll es mir Recht sein. Natürlich auch wenn das andere Künstler dulden.
Genau, das war meine Aussage, weil die GEMA dahinter kein Umsatzziel bzw. fnianziellen Missbrauch erkennen kann (da streng limitiert), im Vergleich zu Stückzahlen, die sich in dem Bereich ab einige Tausend Verkäufe resultieren.Aber das mit der von Dir angesprochenen Grauzone kann nur für "genehmigte" Remixe gelten und dann eben auch nur bis zu den von Dir angegebenen 500 Stück- also der Anzahl bei der die Gema nicht so genau hinguckt.
Wenn man das bei einem oder anderen Track in Einzelauflage macht, interessiert das kein Schwein.Wie Du schon geschrieben hast- "Kein 1:1 Original" - und damit eben nichts Illegal gesaugtes. Damit ist auch gemeint, das man sich keine per Peer to Peer
getauschten oder gesaugten Originale nachträglich durch Vinylcuts legalisieren kann.
Mag zwar alles sein, aber erstmal musste ein Presswerk finden, dass sich die Zeit nimmt, ich sag mal 100 Titel auf Platte zu pressen, jeden Track nur einmal. Also jedesmal ne Master ziehen, eine Platte pressen, Master wegschmeissen
Wer wird Dir das denn bitteschön machen????
Nur ein Beispiel:Ich habe bis heute noch nie von einem gerichtlichen Verfahren in diesem Bereich gehört, kannst mich aber gerne eines besseren Belehren, wenn Du so einen Fall vorliegen hast.
Natürlich ist es zur Verbreitung gedacht, zum an die Wandhängen werden Platten nicht gemacht.Das mit dem "illegal saugen" ist völlig uninteressant, sofern es sich hierbei um ein "Einzelstück" handelt und nicht zur Weiterverbreitung oder Verkauf gedacht ist.
Hast Du dazu nähere Angaben, Quellen, Fakten etc. oder hast Du das nur "gehört?"Nur ein Beispiel:
Das "Denkmal" Whitelabel (original von wir sind helden) wurde verboten, die Recordstores musste es zurückziehen. Diversen Leuten wurde Bussgeld angedroht, die diese Scheibe bei ebay verkaufen wollten.
Wenn das für Dich keinen Sinn macht, wenn es zum Eigenzweck als DJ nur dienen soll, dann weiss ich auch nicht mehr, sorry.Natürlich ist es zur Verbreitung gedacht, zum an die Wandhängen werden Platten nicht gemacht.
Was Du schreibst macht insgesamt keinen Sinn.
Wenn Du es in diesem Falle besser weisst und anscheinend damit Erfahrung und natürlich Ahnung in diesem Bereich hast, überlasse ich Dir diese Worte natürlich und werde mich hüten dagegenzureden, weil es sowieso nichts bringt.Das ist der Gema und anderen Behörden sche!issegal, ob Du damit 20€ verdienst oder 100€ Verlust machst. Es ist völlig hirnrissig zu glauben, nur weil man ja keinen großen Profit macht darf man plötzlich Samples klauen, Mp3s kopieren und, und, und.
Dann klau ich meine CDs im Mediamarkt ab sofort mit der BEgründung, da ja kein großer finanzieller Verlust entsteht und ich ja auch keinen Profit damit mache-
Öh, ja es gab in diesem Forum einige Beiträge dazu. Auch in anderen Foren wurde dies diskutiert. Auch wenn Du bei Onlineshops nach dem Titel schaust, steht da oft "vom Vertrieb zurückgezogen" und ähnliches.Mando Mango schrieb:Hast Du dazu nähere Angaben, Quellen, Fakten etc. oder hast Du das nur "gehört?"
Ich hab von diesem Fall bisher noch nicht gelesen oder gehört.
jenz schrieb:Öh, ja es gab in diesem Forum einige Beiträge dazu. Auch in anderen Foren wurde dies diskutiert. Auch wenn Du bei Onlineshops nach dem Titel schaust, steht da oft "vom Vertrieb zurückgezogen" und ähnliches.
also als Beschäftigter/Freiberufler im Musikbereich? oder als DJ im DJ Business?Im Business bin ich nun auch schon so um 25 Jahre.l
Jetzt kommt meine Grundfrage:Als der Remix dann aber von einem Label veröffentlicht wurde das eine Samplerserie herausbringt- wurde das sehr wohl bemerkt.
Wow, von so einem Fall habe ich vorher noch nie gehört, aber selbst Schuld, würd ich mal sagen, wenn das nicht lizenziert war.Neben der üblichen Kosten, der Ersatzsumme und dessen was sein Equipment gekostet hat, kam der Knülch auf gut und gerne mind. 20000 Euro Kosten.
Und das hat Ihn erst mal ruiniert.
Ich finde übrigens ganz zu Recht.
Auch nicht als Einzelanfertigung?Dann: Wenn Du sagt jedes Presswerk wird Dir gegen Bares gerne Pressen was Du willst, dann mag das noch für die in der Tschechei gegolten haben bevor dei in der EU waren. Jetzt ist das mit Sicherheit nicht mehr so.
Wer sowas im Ebay auch noch öffentlich ankündigt oder als Bootlegg deklariert, ist selbst schuldDerjenige, der in eBay da die Einzelstücke ritzt, sichert sich auch nicht umsonst so umfangreich ab. Wenn Du mal die AGB dort gelesen hast, dann sind ja alleine die schon ne halbe Bibel.
Ich werd da meinen Freund mal nachhaken, wie da die derzeitige Rechtslage ist, da ich mich gerade noch im Urheberrecht und Lizenzen auskenne und den Paragraphendschungel doch lieber den Juristen überlasseIch weiss im übrigen nicht ob überhaupt ein Interesse besteht einen sog. Präzedenzfall zu schaffen. Das hiesse aus rechtlicher Sicht ja auch
eine gewisse Summe zum Vorgang festzulegen.
Da der Schaden aber hierzulande individuell beurteilt wird und nicht unbedingt nach einer Präzedenzfall- Lösung- müsstest Du echt mal Deinen Kumpel da fragen.
Es entsteht deshalb kein finanzieller Schaden, weil es diesen Mix bzw. diese Form auf White Label bzw. Bootlegg niemals geben wird, ausser ein Label übernimmt die Lizenzen und veröffentlicht das natürlich (wie im Falle von dem Brandy Remix mit Lady "the boy is mine vs lady" - weiss jetzt den Originaltitel nicht mehr)Ich finde auch ehrlich gesagt - Deine Aussage - das ja kein grosser Schaden entsteht etwas bedenklich.
Wie willst Du bitte beurteilen können welcher Schaden entsteht?
Ich glaube, dass sich die Bootleggs meist auf große Clubhits beziehen, die meist mit anderen Tracks verbraten werden oder in neuer Form gemixt werden, da sind eher Kleinauflagen-Artist weniger davon betroffen.Aber für einen Künstler (/Label) der (das) gerade mal selbst eine 500er/ 1000er Auflage auf eigene Kosten pressen lässt- macht das sehr wohl einen Unterschied aus.
Du weisst ja glaub ich selbst wie schnell das Zeugs heute im Internet ist.
Hui, dann machen sich aber tausende von Recordshops und viele Online-Shops schon seit vielen Jahren strafbar.sondern schon bei jedem öffentlichen Anbieten der Bootlegs (z.B. durch Auslage an einem Verkaufsstand oder Versand von Angebotslisten). Das Lagern von Bootlegs zum Zwecke des Vertriebs kann bereits ein strafbarer Versuch gem. §§ 108 Abs. 2, 108a Abs. 2 UrhG sein (vgl. OLG Schleswig, Beschl. vom 31.03.99, - 3 Ws 404/98 -)
Dass es nicht legal ist, wird jeden Bootlegg-Hersteller sehr eindeutig klar sein, jeodch wundert mich, warum dann tonnenweise von diesem Material seit vielen Jahren überall in der DJ Scene unterwegs ist, angeboten werden und verteilt werden.Das bedeutet, dass Herstellung und Vertrieb von Bootlegs in praktisch jedem Fall strafbar sind. Lediglich die Herleitung des Schutzes kann verschieden sein.
Meinst Du, dass die noch vor den MP3 Verfolgungen da auf diese Bootleggs abgesehen haben?Ich trau mir aber wetten - wenn die IFPI da bald loszieht, sieht das gaaanz schnell anders aus. Und das da was im Potte ist - das kannst Du glauben.
Übrigens: Als ich mal kürzlich in München war - kam ich in nem Gebraucht- Plattenladen in der Fraunhoferstr. vorbei. Der hatte sogar Direkte Raubkopien (CD) im Regal stehen. Warum der das macht????
Dummheit??? Kalkül???
Der Mix beinhaltet die Originalgesangsspur und große Teile des Originalinstrumentals, nur leicht aufgemotzt durch Basedrumm etc. Das ganze lief unter dem Projekt Nu Disco. Der/die haben noch mehr Titel verhackstückt z.B. von No Doubt alles Whitelabel, kannste ja mal reinhören.Mando Mango schrieb:Schade, dass man jetzt die Grundlage von diesem Mix nicht nachvollziehen, kann warum das ganze gestoppt wurde.
Mich hätte wirklich interessiert, was der Auslöser für diese Klage war bzw. was dieser Mix beinhaltet hat.
Mal ne Frage anbei:jenz schrieb:Nur ein Beispiel:
Das "Denkmal" Whitelabel (original von wir sind helden) wurde verboten, die Recordstores musste es zurückziehen. Diversen Leuten wurde Bussgeld angedroht, die diese Scheibe bei ebay verkaufen wollten.
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