Musik ändern / öffentlich spielen

G

Gast2776

Guest
Moin,

habe eine Frage dahingehend, wie es sich rechtlich verhält wenn man ein Musikstück selber n bissl ändert. Ich habe z.B. bei einem Lied die Vocals rausgeschnitten, da sie meiner Meinung nach bescheuert sind und das ganze ein wenig verlängert. Darf ich dieses auch öffentlich spielen oder zählt das schon zu Urheberrechtsverletzung o.ä.?
 
Ist immer eine Frage des Grades der Veränderung. Da entscheiden im professionellen Betrieb im Einzelfall die Anwälte, was meistens auf eine finanzielle "Entschädigung" des Urhebers hinaus läuft, denn:

UrhG § 2 Geschützte Werke
1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

UrhG § 3 Bearbeitungen
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

UrhG § 24 Freie Benutzung
1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

Quelle:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html
 
Zuletzt bearbeitet:
PS: Wie immer gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter ;)
Solange du diese Version nicht kommerziell nutzt, wird da wohl nichts passieren (Ups, rufe ich gerade zum Rechtsbruch auf?:eek: )
 
Original geschrieben von peeb
habe eine Frage dahingehend, wie es sich rechtlich verhält wenn man ein Musikstück selber n bissl ändert. Ich habe z.B. bei einem Lied die Vocals rausgeschnitten, da sie meiner Meinung nach bescheuert sind und das ganze ein wenig verlängert. Darf ich dieses auch öffentlich spielen oder zählt das schon zu Urheberrechtsverletzung o.ä.?

Also vielleicht (mit dem Jura oben komm ich irgendwie nicht klar :) )zählt es rein rechtlich gesehen schon dazu, aber du musst überlegen: Es kann keiner überprüfen. Niemand wird während des Hörens eines DJ-Sets feststellen können, ob du beispielsweise eine Drum-Sequenz aus einem Track live mittels Cue-Punkten loopst, oder ob du dir den Loop schon vorher in einem WAV-Arranger angefertigt hast. Ebenfalls kann es keiner unterscheiden, ob du nun während des Sets am Mixer den Bass rausdrehst, oder ob das schon vorher im Computer geschah. usw. usw. usw.

Ich finde solche Regelungen wie hier aufgeschrieben schon eine Frechheit uns gegenüber: Wir, die DJ's und Produzenten sind alles junge Leute, meist irgendwo zwischen 15 und 25-30, mit noch nicht all zu viel Lebenserfahrung. Wir produzieren, legen auf, mixen usw. just for fun, nur wenige Kommerz-Platten spielen ihre Produktionskosten wieder rein. Meist ist es hier sowohl für den Produzenten, als auch für den DJ, als auch für das Publikum ein Vorteil, wenn Tracks in immer unterschiedlicher Weise gemixt und präsentiert werden. Unsere Generation bzw. Zielgruppe schert sich um solche Probleme meist einfach nicht (weder Produzent noch Konsument), und da sind solche Gesetze einfach nicht mehr zeitgemäß.

DJ Nameless
 
Und wenn dann mal jemand eine von dir entwickelte Melodie professionell in Geld umsetzt, bist du der erste, der sich ungerecht behandelt fühlt :D
 
Bastard Pop

Wie sieht das eigentlich bei Bastard Pop/Bootlegging aus?
Die Sachen kann man ja größtenteils gar nicht normal im Laden kaufen. Ich hab aber schon gesehen, dass es hierzu Themenparties gab oder die Sachen auch im Radio gespielt wurden. Gibts da potentielle Probleme?
 
Yepp, such mal nach dem Thread, indem einer seine ebay Erfahrung beim Verkauf einer solchen Platte gemacht hat...
Die kommen meist nicht umsonst als Whitelabel raus (d.h. ohne Impressum, oder ähnlichem)
 
Jepp, meistens vollkommen illegal, weil niemand die Rechteinhaber fragt, geschweigedenn diese für ihre ursprünglichen Mühen entschädigt. Ein Grund, warum sie in der Prä-Napster-Ära als Whitelabels mit ausgekratzten Presswerkinfos unter der Hand verbreitet wurden. Jetzt geht das ja alles viel einfacher und in unbegrenzter Auflage.

Da war der jenz schneller ;)
 
Ist denn nur der Verkauf illegal oder schon das Spielen? Kann mir nicht vorstellen, dass sich EinsLive strafbar macht, wenn die sowas spielen.
 
Hi @MForce:

hier ist es auch dasselbe wie in Peeb's Eingangsfrage: faktisch illegal. Hier haben wir aber wieder das Beispiel mit den nicht mehr zeitgemäßen Gesetze, wie schon oben aufgeführt.

Andererseits ist es ja so, dass es gerade diese Bastard-Pop- oder auch Bastard-Trance/Techno (jaaa gibt's auch!) sind, die derzeit oft für volle Tanzflächen sorgen, je nach Publikum kommt man sogar mit legalem Material nicht mehr weit! Eine für die Musikindustrie mal wieder völlig paradoxe Situation: Die erfolgreichsten Scheiben sind oftmals nur auf dem grauen Markt erhältlich.

PS @ all: Schaut mal ins Black-Music-Forum, da hab ich vor ein paar Tagen einen Link zu einer MP3 gepostet, mit einer Kreuzung aus Shaggy und den Beatles !!!

DJ Nameless
 
wenn du aber 2 titel kreuzt dann ist das was anderes weil nix anderes ist ja mixen auch.....

solange du noch für dich rmx machst und das nicht als eigene produktion verkaufst kein ding
 
Original geschrieben von endless-dial
warum sollte dieses gesetz nicht mehr zeitgemäß sein?

weils dich darin einschränkt dir billig musik zu besorgen?

nein, sondern weil gerade die Bastard-Mixe, die die Tanzflächen vollmachen, oft nicht legal erhältlich sind.
 
Man muss sich nur das Einverständnis des Urhebers holen (erkaufen), dann ist Bastard-Pop auch legal. ;)
 
Original geschrieben von DJ Nameless
nein, sondern weil gerade die Bastard-Mixe, die die Tanzflächen vollmachen, oft nicht legal erhältlich sind.

Was soll denn das für ein Argument sein? Dann könnten wir ja genau so Graphitti legalisieren und jeden seiner Rechte bzgl. der Gestaltung seiner Hauswand enteignen! Ist ja dann auch nicht mehr zeitgemäß, oder?
 
Naja, aber ich denke mir in diesem Fall kann man sich als DJ damit rausreden, dass man davon ausging dass der "Verursacher" des Tonträgers die Rechte dafür hat, da man die Platte ja in einem "amtlichen" Laden gekauft hat, wo dieser Tonträger offiziell angeboten wurde, neben tausenden legalen. Sonst müsste man ja von jeder Platte abgleichen ob von jedem Remix alle Rechte Ok sind. Sind ja net nur die Whitelables, manchmal ist ja schon ein Logo drauf oder sowas. Aber wie immer gilt, ohne Kläger keine Klage. Denn die Musikindustrie wird sich nicht weiter um sowas kümmern, vielleicht kommts mal vor, dass diese Platten zurückgezogen wird, aber gegen das abspielen wird man nichts sagen. Die DJs sind ja klar in der Minderheit, dass heißt die Ausbreitung dieser Versionen wird sehr gering bleiben, und die breite Masse der normalen Zuhörer mit CD-Player @ home wird nicht mit sowas in Berührung kommen. Prinzipiell ist es auch ein bisschen Werbung für den Originaltrack. Veilleicht isses illegal, bezweifle aber stark dass es geahndet wird, anders wäre es wenn man die Teile als Mp3 im Netz verbreitet oder zieht.
 

Ähnliche Themen

Neue Themen


Zurück
Oben