Öffentlich auflegen Rechtslage?

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oneside

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In der Vinyl A 33min.
Hallöle Leutz,

ich habe demnächst wahrscheinlich die chance in einer Nachtbar aufzulegen. Das ganze mache ich ohne Bezahlung!
Wie sieht das rechtlich aus? Müssen Gebühren gezahlt werden und ist ein Gewerbe notwendig, da ich ja ohne Bezahlung auflege?

Gruß
- Oneside -
 

~~~~SUCHE~~~~

hab gestern selber danach gesucht und hab ne menge gefunden , tipp einfach gebühren oder Gema ein .



MFG
 
Normalerweise hat der Betreiber die Gema zu zahlen - klär das mit dem. Denn der, der die Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, muss zahlen.
 
aber dann dürfte es ja egal sein ob sie einer auflegt oder wie sonst immer nur eine cd läuft oder?
 
Wichtig ist das auf emin Konto 500 € gebucht werden, dann geht alles klar :p :D

SPaß.


Der Betreiber XunnD schon sagt hat dies zu verantworten und zu Zahlen, ob du nun Geld bekommst oder nicht ist doch der GEMA schei$$ egal und du machst die Musik für den Veranstalter / Clubbesitzer der wiederum die Leute reinlässt und dafür evtl Geld verlangt etc.
 
@andyc genau so sieht es aus
 


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