Vergnügungssteuer

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1. Ist es richtig, dass man Vergnügungssteuer immer dann zahlen muss, wenn man Eintritt auf iner Veranstaltung nimmt?

2. Gilt das auch, wenn man als Verein veranstaltet oder nur als öffentlicher Veranstalter?

3. Ich habe gehört, man kann die Vergnügungssteuer umgehen, wenn man a) nur Mindestverzehr nimmt oder b) einen Eintritt für dem dafür aber ein Freigetränk geboten wird, was dann wie einer Art MVZ wird?
Also quasi man nehme z.B. 5 Euro Eintritt und es gibt einen Wodka Energy umsonst?
 

1. Ist es richtig, dass man Vergnügungssteuer immer dann zahlen muss, wenn man Eintritt auf iner Veranstaltung nimmt?

Öffentl. Musikveranstaltungen unterliegen dem Vergnügungssteuergesetz

2. Gilt das auch, wenn man als Verein veranstaltet oder nur als öffentlicher Veranstalter?

Vereine sind in der Regel nicht Gewinnorientiert. Ist der Verein Gewinnorientiert, unterliegt er auch dem Steuergesetz.

3. Ich habe gehört, man kann die Vergnügungssteuer umgehen, wenn man a) nur Mindestverzehr nimmt oder b) einen Eintritt für dem dafür aber ein Freigetränk geboten wird, was dann wie einer Art MVZ wird?
Also quasi man nehme z.B. 5 Euro Eintritt und es gibt einen Wodka Energy umsonst?

Hat ein Gast bei MVZ weniger "Vergnügen" ?
 
Das hängt davon ab, wo Du wohnst bzw. wo die Veranstaltung stattfinden soll.
In vielen Ländern gibt es gar kein dediziertes Vergnügungssteuergesetz. Erkundige dich doch einfach mal bei deiner Gemeinde bzw. auf der Web-Seite deiner Gemeinde.
 

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