Wieder das Kleingewerbe :)

E

E-Liner

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
2 Feb 2010
Beiträge
217
Reaktionen
0
Hey @ ALL,

mittlerweile habe ich mir schon sehr viel im Forum durchgelesen und angeschaut, was das Thema "Kleingewerbe" und "Verleih" angeht. Leider ist mir aber noch immer nicht ganz schlüssig, ob es die richtige Wahl für mich ist.

Was möchte ich?
Ich bin mit meinen noch jungen 20 Jahren ganz am Anfang des Aufbaus eines finanziell "lukrativen" Hobbys. Derzeit beschalle ich noch mit eigener PA und Lichttechnik, kleinere Veranstaltungen unter Freunden. Keine öffentliche Arbeit, als Gegenleistung bekomme ich "Geschenke" :d
Jedenfals möchte ich nun etwas mehr hin in Richtung Öffentlichkeit arbeiten und daher meine Dienste, zum einen als Verleiher und technische Betreuung anbieten. Die Bezahlung und das vorgehen soll konsequent rechtlich konform ablaufen!. Nur das Manko, das finanziell im Jahr eher Geld hinein gesteckt wird, als am Ende heraus kommt. Es ist und bleibt eine Leidenschaft, ein Hobby, kein Lebensunterhalt! Ich möchte nur keine Schwarzarbeit verkörpern, darauf kommt es mir an.



In dem Sinne dachte ich an ein Kleingewerbe. Dieses muss beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet und dem FA bescheid gegeben werden. Nun kann ich auf die Ausschreibung von UST und Vorsteuer verzichten. Wenn ich das richtig verstand, reicht eine einfache "Einnahme-Überschuss-Rechnung" (Stichwort Buchführung), welche Jählich abgegeben wird und hierauf die Steuer abgeht.

Nun bereiten mir folgende Dinge Kopfschmerzen:
Umsatzsteuervoranmeldung: Muss ich zwingen jeden Monat so etwas abgeben? Wenn ich mal keinen Gig im Monat habe und über die Vorsteuer gekaufte Dinge absetze, habe ich doch unterm Strich nur Miese. Angenommen es passiert, das die Vorsteuer die USt. überwiegt, ist dann einfach nur kein steuerlicher Beitrag zu zahlen oder bekomme ich dann sogar noch etwas wieder? Ist dieser Gedanke überhaupt in Verbindung mit einem Verzicht, auf Ust-Ausschreibung sinvoll?

Zum Thema verleihen:
Ich habe vor Licht und Ton zu verleihen. Wie was aufgebaut wird und ob das rechtlich Konform ist, bleibt ja dem VA überlassen, solange ich selbst nicht persönlich Hand anlege. Nun muss die Technik, Traversen, Stative, Windups, etc. jährich TÜV geprüft werden und bekommt daraufhin ein Siegel. Was wird sowas kosten? bzw. woran orientiert sich der Preis?

Versicherung:
Habt ihr eine extra Versicherung für eurer Equipment abgeschlossen? Reicht es in den Vertrag zu schreiben, das nun der Leiende dafür verantwortlich ist und für evtl. Schaden haftbar gemacht wird? Wegen Diebstahl in den eigenen 4 Wänden (und Lagerhalle) bin ich bereits versichert, mache ich selbst etwas kaputt, bin ich auch selbst Schuld :D Mir geht es nur um den Punkt "Verleih".


Ich weiß das die Hinzunahme eines Steurerberaters schon viele Fragen beantworten würde, nur ist das doch irgendwo verschenktes Geld, solange ich nicht Profitorientiert arbeite?!
Vielen Dank für alle, die sich die Mühen und den Kopf darüber machen!:)
 
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs.1 UstG in Anspruch nimmst, langt tatsächlich eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) bei Abgabe deiner Steuererklärung. Dann kannst du aber weder USt ausweisen noch darfst du die Vorsteuer ziehen.
Vorteil: die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung entfällt (ist ansonsten Pflicht!).
Nachteil: bei höheren Investitionen macht es evtl. Sinn wenn du dir die Vorsteuer wieder vom FA holen kannst.
Was für dich sinnvoller ist musst du selber rechnen.

Was die Prüfkosten für für dein Equipment ausmachen frag am besten beim TÜV nach.

Versicherung ist sinnvoll, da du bei bestimmten Vorfällen trotz Vertragsklausel den Auftraggeber nicht haftbar machen kannst (z.B. Schaden durch Brand, Blitzschlag, Kurzschluss, höhere Gewalt, Einbruch, Sachmängel usw...)!
Denk daran, dass du ebenfalls eine Betriebshaftpflicht abschliessen solltest!
 
Ich Danke Dir Dj Bi,

kurz und knapp auf den Punkt gebracht.

So steht für mich fest, dass ich ein Kleingewerbe, mit Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung, beantragen werbe.

Wegen des TÜV geht klar ... wusste ja nicht was die Freundin meines Vates beruflich macht ... für Kaffee und Kuchen macht sie das freiwillig :D
Aber ich kann ja gerne mal posten, was die Prüfung auf Antrag normal kosten würde.

Fehlt also nur noch die Versichernung. Hat jemand Erfahrungen hinsichtlich einer Betriebshaftpflicht?
Für das Equipment müsste doch theoretisch eine erweiterte Hausratsversicherung reichen oder? Da werde ich mal bei meiner Versicherung anrufen.

Ach und hat jemand zufällig einen Vertrag oder Entwurf, der selbst in dieser Branche tätig ist? Würde da gerne mal Ideen für sammeln.
So und nun geht die Suche bei google weiter :)
 
TÜV Prüfung für Traversen?? Jährlich?
Ähm, ich war der Meinung, dass diese Traversen, Hebevorrichtungen, Kran etc. bereits vom Hersteller eine TÜV Bescheinigung haben. Ich wüsste nicht, dass einer meiner Verleiher mit welchen ich oft Arbeite, jährlich zum TÜV rennt um sich dort sein Rigging abnehmen zu lassen (vielleicht sind es auch VA-Ganoven). Vor Ort muss der VA-Techniker das machen, welcher zuvor (bei extrem großen Riggs) die Statik berechnet hat oder berechnen lies.

Edit: wie ich jetzt gesehen hab sollten angeblich "nur Lifte" jährlich zum TÜV. Glaube nicht, dass es einer meiner Verleiher macht, evtl kommt es auf die Traglast, max Höhe oder Bauart an?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey CJ-Jan,

hier mal ein Auszug aus dem PA-Forum von Stefan:

Moin,
Traversen ohne TÜV darf man einsetzen, die sind keine Deko.

Ein TÜV ist nicht bindend und hat erst recht nix mit Haftung des Herstellers zu tun. In Deutschland muss jeder Hersteller für das von ihm produzierte Produkt haften, also wenn du das dran hängst, was der Hersteller in der Produktdokumentation erlaubt und das Ding kommt runter, ist der Hersteller haftbar!!!
Jedes in Europa verkaufte Produkt muss ein CE-Kennzeichen tragen, das ist aber auch schon alles was vorgeschrieben ist. Dafür ist aber erforderlich, dass das Produkt den Vorschriften und dem Stand der Technik entspricht.

Beim VPLT gibts ein nettes Merkblatt zum Thema "Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen"
Dort kann man unter Punkt 5.2 Prüfungen vor Inverkehrbringen nachlesen:
Durch den Hersteller ist die Prüfung vor dem Inverkehrbringen zu veranlassen. Die Prüfung der Traversensysteme beinhaltet:
a) Prüfung der Konstruktions- und Fertigungsunterlagen einschließlich der Bemessungsnachweise
b) Prüfung auf Übereinstimmung mit Produktdokumentation
c) Prüfung der Fertigungsstätte und des Fertigungsverfahrens

Es findet sich nirgends ein Satz, dass die Prüfung der TÜV macht. Immer dran denken, der TÜV ist keine staatliche Einrichtung!
Viele Hersteller bedienen sich für solche Prüfungen einem unabhängigen Prüfinstitut, also meist dem TÜV. Der Prüft dann auch, ob alle DIN-Normen und BGV-C1 Vorschriften erfüllt sind.

Also, billige Traversen kann man sicherlich verwenden. Nur muss man Abstriche machen. Wer was vernünftiges will, muss in dem Fall auch tiefer in die Tasche greifen. Günstigere Traversen biegen häufig mehr durch, halten aber trotzdem das aus, was der Hersteller zusagt, nur ist das meist weniger als bei amtlichen Traversen.

Sollte ich mich in einem Punkt geirrt haben, lass ich mich gerne - aber bitte mit Verweis auf die Quellen oder Vorschriften - eines besseren Belehren.

Gruß
Stefan

Ich denke mal bei der Tüv Prüfung geht es mehr um den Verschleiß, als kurz nach dem Neukauf. Wenn du ein Traversenteil 10 Jahre lang nutzt, wird es auch irgendwann materialbedingt nicht mehr so viel tragen können wie vorgeschrieben. Irgendwo glaube ich gelesen zu haben, ist eine jährliche Prüfung daher bindend?!

Was die Prüfung eine V-Technikers vor Ort angeht, bezieht sich seine AUfgabe nur auf Rigging und Bühnen ab 10m² Größe. Steht ebenfals in der VstättVO (Bundesland und Standort beachten). Ausnahmen sind beispielsweise, das man eine eigene Prüfung abgelegt und damit eine Bescheinigung (Zulassung) besitzt.
 
Umsatzsteuervoranmeldung entfällt ja gerade beim Kleingewerbe nach § 19 USTG

BGV C 1 Prüfungen für Lifte alle 2 Jahre, das machen u. a. die Vertriebe oder spezialisierte Firmen wie Heim Lichttechnik

Truss, solange nicht verbogen & mit Etikett versehen, eigentlich unbedenklich. An Laien würde ich das trotzdem nicht herausgeben

Für Equipmentversicherung gibt es 2 Spezialmakler

a) www.VDMV.de als Versorgungswerk Medienwirtschaft
b) www.Erpam.de Eberhardt Raidt & Partner

Wir haben hier eine Allgefahrendeckung abgeschlossen mobil & stationär. Selbstbehalt kann man wählen. Europaweit auf Tour versichert incl. Unterschlagungsrisiko, Wasserschaden etc.

Wenn der Mieter mit dem Equipment verschwindet, ist es lt. Versicherung kein Diebstahl, sondern "Unterschlagung"

Obliegenheitsklausel. Wohnsitz & BPA in D. Eine Liste mit Serien-Nr. sollte eingereicht werden

Finanzamt & Hobby bzw. Liebhaberei wird aber nicht gern gesehen. Wenn nur Verluste geschrieben werden...

Am Anfang hat man natürlich Vorsteuerüberhänge, wenn man eben das große Gewerbe hat & für die angesprochenen Investitionen auch die Vorsteuer wiedererhält, dann gibt es in den ersten Jahren auch Verluste durch Abschreibungen etc

Sich für bereits gekauftes Inventar dann die Vorsteuer zu ziehen & dann ins Firmeninventar einfließen zu lassen, muß man mit dem Finanzamt besprechen.

Hier gilt das Stichwort des möglichen"gewillkürten Betriebsvermögens"
 
Zuletzt bearbeitet:
Für das Equipment müsste doch theoretisch eine erweiterte Hausratsversicherung reichen oder? Da werde ich mal bei meiner Versicherung anrufen.

Hausratversicherung zahlt da nicht!
Das ist eine Sachversicherung für (wie der Name vermuten lässt) das Inventar eines Haushaltes!
Informier dich doch mal z.B. hier, was eine Betriebshaftpflichtversicherung ist!

Ach und hat jemand zufällig einen Vertrag oder Entwurf, der selbst in dieser Branche tätig ist? Würde da gerne mal Ideen für sammeln.

Sowas findest du normalerweise in den AGBs eines PA-Verleihs. Dass diese Dinge jedesmal namentlich im Vertrag genannt würden, wäre mir neu! ;)
 
solange ich nicht Profitorientiert arbeite?!
Wie muss ich das verstehen? Denn: Eine Profitorientierung bzw. "Gewinnabsicht" ist Grundvoraussetzung für eine Gewerbeanmeldung. Wenn das Gewerbe aber nur dazu da sein soll um Deine Unkosten o.ä. steuerlich geltend zu machen, aber du keinen "Gewinn" erziehlst und es auch garnicht vor hast... dann wird Dir das Finanzamt bald auf die Füße steigen. Nicht gleich, aber so nach ein-zwei Jahren hast Du ein Problem...

In Deinem Fall wäre dann überlegenswert die ganze Gewerbegeschichte zu vergessen und die Einnahmen aus deiner DJ-"Nebentätigkeit" einfach in der Einkommenssteuer mit anzugeben. Solange sich diese Einnahmen in Grenzen halten (genauen Betrag habe ich jetzt nicht im Kopf), ist das nämlich absolut kein Problem...
 
Wie Peekay schon gesagt hat ist die Gewinnerzielungsabsicht Voraussetzung für ein Gewerbe. Weiter Informationen findest Du schon mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht

Anlaufverluste sind zwar vorgesehen, allerdings solltest Du nach einiger Zeit in die Gewinnzone kommen. Insbesondere, wenn Du Verluste machst und Dein "Geschäftsmodell" beibehälst, ohne zu versuchen die Verluste zu beseitigen und Gewinn zu machen wird Dir das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht absprechen.


Mit Deinem Vorhaben bewegst Du Dich eh im Bereich der Liebhaberei (http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei). Heißt: Du kannst die Kosten nicht steuerlich geltend machen (wenn ich es richtig verstehe musst Du aber auch die Einkünfte nicht versteuern, da diese ja die Kosten nicht übersteigen). Wichtig: um Anlaufverluste steuerlich geltend zu machen musst du ggfs. durch ein Konzept nachweisen, dass (zumindest) ursprünglich eine Gewinnerzielungsabsicht bestand.

Wenn Du die Kosten in den ersten Jahren steuerlich geltend machst und das Finanzamt Dir die Gewinnabzielungsabsicht irgendwann abspricht könntest Du im schlimmsten Fall die eingesparte Steuer aus den Vorjahren nachzahlen müssen.

Lass Dich auf jeden Fall beraten! (Und erzähle uns hinterher, was rausgekommen ist.. ;))


Wenn Du die Kosten für einen Steuerberater scheust schau doch mal, ob es bei Dir in der Nähe Beratung für Existenzgründer von irgendwelchen Kammern, Vereinen oder so gibt.
 
Also muss ich zwingend Gewinn erzielen? :) ... na dann mal los:d

Ich danke Euch nochmal für die zahlreihen Antworten. Habe mir nun doch in 2 Wochen einen Termin beim Steuerberater, sowie einer unabhängigen Versicherungsberaterin geholt. So wird dann, denke ich, alles ganz klar und rechtlich sicher auf dem Tisch liegen.
 
Zur Versicherung würde ich eher die beiden Spezialmakler der Branche präferieren, die Leute haben sicherlich mehr Tiefgrund.

Übliche Instrumentenversicherungen etc sind hier viel zu teuer. Viele bieten keinen umfassenden Schutz an, fehlende Unterschlagungsklauseln etc
 
Hallo, also ich schreibe momentan auch Rechnungen mit § 19 Abs.1 UstG, also ohne irgendwelche Steuern, sondern nur den Betrag für das reine auflegen (habe auch so ein Klein/Nebengewerbe).

Muss ich monatlich dem Finanzamt da irgendwas schicken? Oder schicken die mir jährlich ein Formular oder dergleichen, wo ich alles angebe und dann zurückschicke? Ich habe da ehrlich gesagt keine Ahnung und kenne mich nicht aus.

Ich bin mir sicher, das wurde irgendwo bestimmt schon beantwortet, wäre aber dennoch froh, wenn mir jemand da kurz helfen könnte.

EDIT: Ebenso die Frage, was passiert, wenn man das irgendwie versäumt hat. Nachträglich möglich noch denen alles zu schicken?
 
Wenn Du keine Umsatzsteuer ausweist sparst Du Dir auf jeden Fall schon mal die Umsatzsteuervoranmeldung ;)


Ansonsten musst Du halt jährlich Deine Steuererklärung machen. Ggfs. klopft das Finanzamt auch irgendwann mal wegen Steuervorauszahlungen an.

Solange Du aber nichts von denen hörst solltest Du mit der jährlichen Steuerklärung erstmal auf der sicheren Seite sein.
 
...
Ich bin mir sicher, das wurde irgendwo bestimmt schon beantwortet, wäre aber dennoch froh, wenn mir jemand da kurz helfen könnte...

Ja, wurde es! schon mehrfach. Macht aber nix, solange du als deutscher Kleinunternehmer §19 Abs1 UStG in Anspruch nimmst musst du nur am Jahresende deine Einkommenssteuererklärung mit EÜR machen und diese einschicken (Abgabefrist 31.05.2012).


kurz mal OT:
normalerweise sind die Damen und Herren bei den Finanzämtern recht nett und bei Fragen gerne behilflich. Die Aussagen, die ihr dort bekommt sind auch tatsächlich steuerrechtlich abgesichert, dafür muss man (gerade bei solchen Fragen) nicht mal einen Steuerberater aufsuchen - ein einfaches Telefonat reicht auch!

Allemal sinnvoller, als in einem DJ-Forum zur Not Halbwahrheiten oder Nonsens als Antwort zu bekommen! Macht euch doch das Leben nicht so schwer! ;)
 

Ähnliche Themen

N
Antworten
15
Aufrufe
5K
Nikki_Nonsense
N

Neue Themen


Zurück
Oben