DJ-Mixes anbieten

Hallo Zusammen,

jetzt misch ich mich doch auch mal ein, weil was ich nicht verstehen kann bei der ganzen Thematik:

Es gibt extrem viele Künstler, die ihre Mixe als "Podcast" zum Download anbieten und das völlig öffentlich auf soundcloud etc. Auch kenne ich genügend DJ's (keine Weltgrößen sondern nur im großen lokalen Raum bekannt) die ihre Mixe als Podcast bei Itunes veröffentlichen.
(Itunes Podcasts sind für jedermann zugänglich, können heruntergeladen und auf CD gebrannt werden)

Ich habe mich nicht eingelesen, was die Bedingungen für diese Podcasts sind, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass hier irgendeine Abgabe von den DJ's verlangt wird.

Ich meine mich zu erinnern, dass ich einmal folgende Kernaussage auf der Gemaseite o.Ä mitgenommen habe:
"DJ Mixe dürfen zu Promotionzwecken weitergegeben werden, wenn nur ein bestimmter Personenkreis darauf zugriff hat"

Würde bedeuten, wenn du eine .zip Datei öffentlich zum Download anbietest, diese aber mit Passwort geschützt ist, sollte das völlig legal sein.
Zum Thema Soundcloud könntest du hier die Mixe einzelnen leuten exklusiv als privaten Track zur Verfügung stellen (ich weiß nicht, ob hierfür ein Premiumaccount benötigt wird)

Nagelt mich bitte nicht an dieser Aussage fest, ich habe es bisher immer so gehandlet. Promomixe werden nur an einen gewissen Personenkreis weitergegeben (ein StudiVZ Plauderkasten oder ein Facebookstatus gehört hier mit den richtigen Privatsphäreeinstellungen wohl auch dazu)

Wenn du auf Soundcloud deinen Mix normal online stellst und zum Download verfügbar machst, dann ist das öffentlich, denn im Prinzip kann jeder, der Soundcloud durchforstet deinen Mix herunterladen.

So, jetzt habe ich auch meine Beitrag zu dem endlos nervigen Thema Urheberrecht geleistet....:d
 
Würde bedeuten, wenn du eine .zip Datei öffentlich zum Download anbietest, diese aber mit Passwort geschützt ist, sollte das völlig legal sein.
Dann frage ich mich, warum man diese dann anbietet. Hat ja keiner was davon, weil sie ja Passwort geschützt ist.
 
Dann frage ich mich, warum man diese dann anbietet. Hat ja keiner was davon, weil sie ja Passwort geschützt ist.

Dem Personenkreis, dem du den Mix zur Verfügung stellen willst (sei es der Freundeskreis oder der Clubbesitzer) kannst du das Passwort ja weitergeben.

Dadruch wäre dann wieder der beschränkte Personenkreis gegeben. Du brauchst dir dann nur keine Gedanken darüber machen, wer jetzt wo die Datei im Internet herunterladen kann, die du hochgeladen hast.

Dass eine Person, der du den Mix zur Verfügung stellst, den Mix später öffentlich wieder hochläd, kannst du sowieso nicht kontrollieren.
 
Ich finde feed's Anmerkung durchaus berechtigt.

Tatsächlich bekommt man massenweise DJ-Sets zum Download, und das bei weitem nicht nur über dunkle Kanäle, sondern oft ganz normal über Podcast, Soundcloud o.ä..

Die rechtliche Lage dürfte hier tatsächlich ziemlich eindeutig sein. Dennoch habe ich schon den Eindruck, dass die DJs, die Mixe zum Download verteilen, einen gewissen Vorteil haben. Downloads ziehen einfach deutlich mehr Leute an als "nur" ein Stream.

Dies ist so ein Fall, wo die legale Variante für viele einfach nicht gangbar ist. Den Aufwand, den ich als DJ betreiben müsste, um einen Mix legal zum Download anbieten zu können, ist gerade für Hobby- und Semi-Pro-DJs unverhältnismässig hoch.

Bei Underground-Musik scheint das Risiko dafür tatsächlich überschaubar zu sein - dennoch kann ich natürlich niemandem empfehlen, das einfach so zu machen.

Wünschenswert wäre hier von rechtlicher Seite eine einfache, günstige Möglichkeit, Tracks für DJ-Sets zu lizensieren.
 
Wünschenswert wäre hier von rechtlicher Seite eine einfache, günstige Möglichkeit, Tracks für DJ-Sets zu lizensieren.

Das Problem scheint mir hier die rechtliche Abgrenzung zu sein und dafür einen entsprechenden Rahmen zu schaffen.

Nett wär ne offizielle Stelle, bei der man seine Playlist einschickt, die dann die Anfrage bei den Künstlern/Labels für einen übernehmen und man dann bei erfolgreichen Anfragen seine paar Kröten für den Mix ggf + Gebühren für Verwaltungsarbeit der Anfragen abdrückt. Vielleicht sogar dann einen Webspace dieser Stelle nutzt um den Mix "sicher&legal" anzubieten. (soundcloud like). Aber das ist reines Wunschdenken ;)
 


"Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden."

würde das im wörtlichen sinne nicht heissen, dass jeder mit nem midicontroller davon nicht betroffen ist? ^^ schließlich ist die tonquelle (Laptop) keine CD oder Schallplatte
 
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Nett wär ne offizielle Stelle, bei der man seine Playlist einschickt, die dann die Anfrage bei den Künstlern/Labels für einen übernehmen und man dann bei erfolgreichen Anfragen seine paar Kröten für den Mix ggf + Gebühren für Verwaltungsarbeit der Anfragen abdrückt. Vielleicht sogar dann einen Webspace dieser Stelle nutzt um den Mix "sicher&legal" anzubieten. (soundcloud like). Aber das ist reines Wunschdenken ;)

Eigentlich gehen Dienste wie play.fm oder Letsmix ja schon in die Richtung - nur halt mit Streaming, nicht mit Download.

Was aber vielleicht ein realistischeres Szenario ist: Momentan steckt "Cloud Music" (also das Beziehen von Musik über Streaming-Plattformen statt Download) noch in den Anfängen. Viele wollen ihre Musik einfach auf der Platte haben. Bei Tracks kann ich das (als DJ) noch verstehen - man braucht das Zeug einfach lokal, um damit arbeiten zu können.

Für DJ-Sets finde ich aber heute schon Streaming-Angebote völlig in Ordnung. Ich kann sie mir jederzeit am Rechner und per App auch auf meinem Handy anhören. Warum soll das Zeug dann noch auf meiner Platte rumgammeln?

Meine Hoffnung wäre, dass sich diese Erkenntnis vielleicht bei noch mehr Leuten durchsetzt - und Streaming-Lösungen damit keinen so großen Nachteil mehr gegenüber Downloads haben.

Übrigens ist genau das bei Videos schon recht weit fortgeschritten: Vor ca. 10 Jahren habe ich und viele meiner Freunde noch diverse lustige Videos gesammelt, also in dem Stil was man heute bei YouTube findet. Mittlerweile würde ich mit sowas nicht mehr meine Festplatte zustopfen. Auch Gewohnheiten verändern sich - allerdings oft langsam.
 
Zuletzt bearbeitet:
@marvis: ist ja beim musikhören meist auch schon so. man sitzt am rechner, surft. youtube / soundcloud angeworfen. fertig. warum da noch ne cd einlegen? oder ein mp3 abspielen?...

imho brauchen wir auch keine neue offizielle anlaufstelle für dj-mixes und deren rechtliche fragen. wäre bei der gema schon gut aufgehoben. nur müsste diese, und das ist sowieso überfällig, mal modernisiert werden...
 
ich höre aber z.b. dj sets gern im autoradio auf längeren fahrten.
was nun?^^

genauso hat nich unbedingt jeder lust sich ne mobile inet flatrate zu besorgen nur um ab und an mal in der bahn mit nem smartphone per stream n set anzuhören.
 
da muss ich zustimmen. ich höre im schnitt auch 3-5 set's pro woche z.B. in der sbahn, im auto, auf'm ipod.
selbst zuhause höre ich so gut wie nich übern stream.

Dann bleiben dir nur illegale Lösungen - oder offizielle Mix-CDs.

Ich vermute aber, dass sich das Problem in wenigen Jahren ohnehin erledigt haben wird, wenn man wirklich flächendeckenden, schnellen Internet-Zugang hat.
 
naja ich denke gerade im bereich techno/techhouse ist das risiko einer abmahnung relativ gering.

für die produzenten und labels in diesem segment bzw. insgesamt im bereich der weniger populären musik sind ihre tracks in dj sets ja eher als promo anzusehen.

reine hörer kaufen sich vermutlich sowieso kaum einzelne tracks und djs, die wohl die hauptzielgruppe sind, können in der regel mit bereits gemixten tracks sowieso wenig anfangen

das hauptrisiko für löschungen (bzw. evtl. irgendwann mal auch abmahnungen) bei soundcloud usw. trifft djs die mainstream musik verwenden, hinter der majorlabels stecken, die wegen der allgemein schlechten verkaufszahlen nach jedem cent ,den sie durch irgendwelche abmahnungen bekommen können, geiern.
 
Zu dem ganzen Thema aus rechtlicher Sicht gibt es einen sehr interessanten Artikel auf Holger Kastlers Law Blog. Eine etwas leichter verdauliche Zusammenfassung gibt es beim New Urban Music Blog.

Bestätigt letztlich nur das, was hier auch schon im Thread geschrieben wurde, aber es ist gut, das auch noch mal von einem Juristen bestätigt zu sehen.

Für DJ-Mixes heisst das aber: Finger weg von Soundcloud - und lieber die genannten Alternativen nutzen.
 
Ich habe mal ne Frage zum Thema und vielleicht auch ne Hilfe. Ist es nicht so das wenn man einen Teil eines Musikstückes nimmt und es mit anderen Musikstücken mixt das es theoretisch ein neues Kunstwerk ist auch wenn die einzelnen Stücke klar trennbar zu hören sind????


nein laut urheberrecht reicht eine kleine deutlich erkennbare passage die dem eigtl. erkennungswert des musikstückes entspricht und schon kannste ärger anne backe haben - also nix mit wenn keine volle länge und schon darf man.

aber sein wir mal beim dj'n - welcher künstler k...t denn ab wenn sein stück von dj's in den mix genommen wird - niemand !!! würde er sich ja selbst seine beine stück für stück absägen.

und das es keine wirklichen eindeutige gesetze zum mixing/download/streaming etc. gibt ist doch klar - dann würde es doch überall 1000% verantwortung geben - will doch niemand , es sei denn er ist der nutznießer. aber da alle sammt in dem geschäft auf beide seiten stehen ist es nicht gewollt . deshalb gibt es wohl 1000seitige verträge und gesetze die nur von einem fisch oder sonste was durchschaubar sind :D

wer die meiste kohle hat bekommt am ende recht !!! so isses ;-)

zur gema sag ich nix , die gehört so wie sie ist weg !!! oder zumindestens durch was besseres ersetzt.

bsp: radiosender bezahlt an gema - jede kneipe bezahlt fürs radiospielen (das gleiche) an gema usw. - gema-abzocke !!!!

siehe letztes aktuelles gema-bsp: unsere kinder für kinderlieder abzocken - was soll das denn, die verlage (meist die rechteinhaber von solch kinderlieder , sofern nicht lied über 70 jahre alt) bekommen von der kohle fast nix !!! und brauchen diese auch gar nicht und gewollt haben sie es auch nicht (reicht der verdienst an den kinderlieder-verkaufsbüchern, kopien in kindergärten sind den verlage sowas von schnuppe, die wandern eh in papierkorb wenn das nächste lied drann kommt im kindergarten)- alles gema (geldgeile chefprollos)
 
Zuletzt bearbeitet:
und das es keine wirklichen eindeutige gesetze zum mixing/download/streaming etc. gibt ist doch klar - dann würde es doch überall 1000% verantwortung geben - will doch niemand , es sei denn er ist der nutznießer. aber da alle sammt in dem geschäft auf beide seiten stehen ist es nicht gewollt .
Blödsinn. Es gibt sehr wohl eine völlig eindeutige Rechtslage zu dem Thema. Nur weil Du die offensichtlich nicht verstehst, heisst das nicht, das sie nicht gültig ist.
Lies Dir doch einfach die Links im Post über Deinem durch und gut ists.
 
ich muss jetzt mal ein wenig blöd fragen .. bzw. ein andere (eventl. auch falsche) Sichtweise erörtern und zur Diskussion anregen.

Gebühren zahle ich ja wenn ich Stücke von Künstlern spiele, die bei der GEMA gemeldet sind. Will ich keine Gebühren zahlen, muss ich auf GEMA-freie Musik zurück greifen.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Im Bereich Techno (bzw. allgemein im Bereich EBM) sind ja viele Künstler bzw. Tracks nicht bei der Gema gemeldet. Ich gehe hier jetzt mal nur von Digital-Release aus!
Somit ist ja rein theoretisch diese Musik GEMA-frei. D.H. - habe ich eine Veranstaltung auf der ausschließlich Techno als digitales Medium von Gema-freien Künstlern gespielt wird, ich keine GEMA-Anmeldung bzw. Zahlung durchführen muss? :)
 
Richtig. Dazu gab es hier in berlin auch schon einmal eine Veranstaltungsreihe Namens Netlag.
Du musst aber anhand von Playlisten nachweisen, das ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wurde.

Das gilt auch für Musik von irgendwelchen anderen Medien, also CD oder Vinyl.

http://pulsar.cc/?blog/516
 
Richtig. Dazu gab es hier in berlin auch schon einmal eine Veranstaltungsreihe Namens Netlag.
Du musst aber anhand von Playlisten nachweisen, das ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wurde.

Das gilt auch für Musik von irgendwelchen anderen Medien, also CD oder Vinyl.

http://pulsar.cc/?blog/516

Ah cool .. ist jetzt halt nur die Frage: Sind offizielle Releases (z.B. über Beatport/iTunes/etc.) .. aber ohne Meldung des Künstlers/Tracks bei der Gema .. auch soweit als Gema-freie Musik anzusiedeln?

Hach Mist .. zweiten Absatz überlesen. :)
 
Ja. Was nicht bei der GEMA gemeldet ist - also Künstler - das ist auch GEMA-frei. Wenn der Künstler GEMA-Mitglied ist, seine Tracks da aber nicht anmeldet..... dann weis ich auch nicht wie es rechtlich ausschaut. :confused:
 
Also .. dann nochmal Butter bei de Fische:
Ich veranstalte eine Techno-Party mit allen drum und dran!
Spiele hier ausschließlich Releases wo ich genau weiß, dass weder Künstler noch Track bei der Gema gemeldet sind. Ich melde zwar die VA an .. aber übermittle gleichzeitig eine Elend lange Playliste mit den Tracks und zahle nun:
A) keinen Pfennig Gema
B) keinen Pfennig Vervielfältigung

Das ganze bei einer OpenAir-VA mit knapp 3000 Besucher und Eintritt von 10,- pro Kopf!

Richtig?
 

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