Lizenznachweis für mp3s aus dem Internet

G

Gast7191

Guest
Hi Leute,
ich glaube dieses Thema wurde in diesem Forum schon öfters angeschnitten, aber einen extra Thread hierfür habe ich nicht gefunden.
Meine Frage ist folgende: Wenn ich mir legal Songs aus dem Internet ziehe, z.B. bei Musicload, und diese Songs in Clubs auflegen möchte, wie muss ich nachweisen, dass ich die Lieder tatsächlich legal heruntergeladen habe ??? Muss ich die Rechnungen aufheben, oder muss ich sie gar immer dabei haben oder liegt, wie ich mal gehört hab, die Beweislast hier bei der Gema, d.h. sie müssten mir nachweisen, dass die Songs illegal sind. Wie sieht das aus ??? Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Danke,
ciao
 
gute frage...
also rechnungen auf jedenfall aufheben.....die wegschmeißen spricht nich grad für dich xD
 
einen Thread genau zu dem Thema hab ich irgendwann mal aufgemacht...
muss mal suchen....
 
ich speichere die Emails einfach alle in meinem gmail account, hätte sie dnn quasi überall verfügbar. geht echt gut

grüße aus würzburg
 
Generell liegt die Beweislast beim Kläger und es gibt keine Verplichtung für Dich die Rechnungen aufzubewahren. Schaden wird es aber in keinem Fall - dann kannst Du noch besser gleich aufzeigen, dass bei Dir alles mit rechten Dingen zugeht. Evtl. wird die Beweislast ja auch mal umgekehrt und dann bräuchtest die Rechnungen ohnehin wieder.

Ich persönlich hab sogar bei Titeln, welche ich von Künstlerportalen runtergeladen habe eine Schriftliche Erlaubniss zur öffentlichen Vorführung dabei. Würde die GEMA zwar gar nichts angehen aber es schadet auch nicht wenn die sehen, man ist kooperativ, korrekt und vollkommen auf der legalen Seite.

Christian
 
Soweit ich weiß, ist bei den meisten legalen Downloadportalen die Musik nur für den privaten Gebrauch und nicht für öffentliche Aufführung gedacht.

Eine Erlaubniserklärung wäre da sicher von Vorteil, wie oben beschrieben.
 
DJ-StachO schrieb:
Soweit ich weiß, ist bei den meisten legalen Downloadportalen die Musik nur für den privaten Gebrauch und nicht für öffentliche Aufführung gedacht.

Eine Erlaubniserklärung wäre da sicher von Vorteil, wie oben beschrieben.

Kanns am Anfang wenn ich hier von mp3´s Rede beziehe ich alle Sound Fils die es im Internet legal zum saugen gibt mit ein also auch Windows Media Files ,ect....

Also so wie ich das im Mai auf dem Deejay Meeting in Obernhausen mit bekommen habe, da gab es Info Veranstaltungen um Rechts Sachen usw. die aber leider mager besucht waren und bei Digital Dance Panel wurde das Thema mp3 im Club behandelt.
Darfst Du prinzippel selbst gebrannte CD´s und mp3´s die Du legal gezogen hast (Musicload, Deejaydownload, Itunes, usw.) im Club abspielen.
Denn dies wird über den Club/Disco Besitzer und der Gema abgerechnet, die GEMA hat 2 Einstufungen für Clubs wo CD Player im Einsatz sind, prinzipel rechnet sie die teurere Einstufung ab, in dieser ist das abspielen von gebrannten CD´s und mp3´s beinhaltet. Wenn der Club / Disco Besitzer aber versichert das keine gebrannnten CD´s und mp3´s abgespielt werden, bekommt er den anderen GEMA Satz abgerechnet der billiger ist. Dann muss der Club/Disco Besitzer aber die DJ´s darauf hinweisen und es ihnen verbieten mit gebrannten CD´s und mp3´s aufzulegen !!!
Wenn es aber Probleme gibt von seiten der GEMA so ist der CLub/Disco besitzer erstmal der jennige der in die Verantwortung gezogen wird !!!

Dies gilt übrigens nicht für GEMA frei Musik (z.B. wenn Du einen Selbst erstellten Track von Dir im Club testen willst) da können dann auch gebrannte CD´s abgespielt werden.

Ich sehe aber eher das Problem darin das die Mp3´s von Musicload usw. zu schlecht in der Qualität sind um sie im Club einzusestzen.
 
munich:

Es reicht, wenn Du Dir alle Rechnungen, Emails etc. in einem Ordner daheim aufhebst.

Sollte die GEMA im Club danach fragen, kannst du den Ordner als Beweis nachreichen.

ciao ciao

Armando
 
Ich las gerade von gebrannten CD's wie sieht da eigentlich die Rechtslage aus. Wenn man sich zB eine CD von nem guten Freund ausleiht und das ist eine Gebrannte. Ich leg im Club auf und da kommt einer von der GEMA und sieht das. Was für Konsequenzen erwarten mich.
 
Marvin G. schrieb:
Darfst Du prinzippel selbst gebrannte CD´s und mp3´s die Du legal gezogen hast (Musicload, Deejaydownload, Itunes, usw.) im Club abspielen.
Unabhängig davon, wer die GEMA-Gebühren für eine evtl. Aufführung von heruntergeladenen Songs zu entrichten hat, unterliegt z. B. die Nutzung von musicload.de den AGB von T-Online. Da wiederum steht im Abschnitt V unter Ziffer 4.1 ganz klar:
Es ist nicht gestattet, die Inhalte oder Teile derselben
zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten,
öffentlich wiederzugeben, mit ihnen zu werben
oder sie sonst außerhalb des vertraglich bestimmten
Zweckes in irgendeiner Form zu nutzen, vorbehaltlich
der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
der T-Online AG.
Das Herunterladen von Tracks setzt das Akzeptieren dieser AGB voraus, somit kann man dann eben nicht einfach hergehen und die Dinger ohne weiteres abspielen.

DanjayJosh schrieb:
Ich las gerade von gebrannten CD's wie sieht da eigentlich die Rechtslage aus. Wenn man sich zB eine CD von nem guten Freund ausleiht und das ist eine Gebrannte. Ich leg im Club auf und da kommt einer von der GEMA und sieht das. Was für Konsequenzen erwarten mich.
Solange es tatsächlich nur einer von der GEMA sein sollte, ist das wahrscheinlich sogar noch egal. Kritisch wird es, wenn die IFPI das mitbekommt und sich Verstärkung in grün dazu holt.
 
IFPI?
Ab welcher Menge an gebrannten CDs gibt es arge Schwierigkeiten? In einer Disco hier in Dortmund hat ein DJ gut nen 30er Stapel Selbstgebrannte dabei...
 
Johnny schrieb:
Es ist nicht gestattet, die Inhalte oder Teile derselben
zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten,
öffentlich wiederzugeben, mit ihnen zu werben
oder sie sonst außerhalb des vertraglich bestimmten
Zweckes in irgendeiner Form zu nutzen,

Das steht aber auch so oder ungefähr auf jeder CD die Du im Handel Kaufst !!!

Hier z.B. von einer Kontor Records CD
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten.
Kein Verleih!
Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung,

Also darf nach deinem Statment gar keine CD mehr in einem Club bzw. in einer Disco gespielt werden ???

Aber das ist doch das was die Gema Macht, die Gema zieht gebühren dafür ein das Die Sachen öffentlich gespielt werden dürfen !!!
 
DanjayJosh schrieb:
IFPI?
Ab welcher Menge an gebrannten CDs gibt es arge Schwierigkeiten? In einer Disco hier in Dortmund hat ein DJ gut nen 30er Stapel Selbstgebrannte dabei...
IFPI

Es gibt keine "kritische" Menge an gebrannten CDs. Sobald sich der Eindruck nachweisbar verhärtet, dass jemand mit Musik aus illegalen Quellen Geld verdient, hat dieser jemand ein Problem. Die Ermittlungen mögen zwar mal etwas länger dauern, dafür sind diejenigen, die am Ende dann hochgehen, meist richtig heftig dran.
 
DanjayJosh schrieb:
IFPI?
Ab welcher Menge an gebrannten CDs gibt es arge Schwierigkeiten? In einer Disco hier in Dortmund hat ein DJ gut nen 30er Stapel Selbstgebrannte dabei...

Also ich habe bei uns im Club aufgelegt und an diesem Abend war die GEMA zur kontrolle da (ist ungefähr ein Jahr her) und die haben den Laden per Laser vermessen (größe), sich umgeschaut und sind am DJ Pult vorbei gelaufen und ich hatte da auch gebrannte CD´s neben den ganzen Originalen liegen und das hat die überhaupt nicht Intressiert.

Und wenn es sie mal Intressiert, ist es mir eigentlich auch egal, dann lade ich sie mal ins Studio ein und da kann ich mit ihnen das Original raus suchen, die sind alle vorhanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Marvin G. schrieb:
Das steht aber auch so oder ungefähr auf jeder CD die Du im Handel Kaufst !!!

Hier z.B. von einer Kontor Records CD


Also darf nach deinem Statment gar keine CD mehr in einem Club bzw. in einer Disco gespielt werden ???

Aber das ist doch das was die Gema Macht, die Gema zieht gebühren dafür ein das Die Sachen öffentlich gespielt werden dürfen !!!

So wie ich das verstehe tritt dieses Verbot ausser Kraft, da sich der Club über die GEMA die Vorführsrechte geliehen hast.
Oder ist das falsch???
 
nein nein, das ist schon richtig aber gilt halt gleicher Maßen für mp3´s
 
sorry hätte ich den Post ganz gelesen, hätte ich früher gemerkt, dass ich den marv nur wiederhole :rolleyes:
 
der standardspruch mit den unerlaubten aufführungen findet ihr auch auf platten. von daher kannste die fragen (von wegen keine cd im club mehr?) auch mit platten stellen.

aber erlaubt isses ab dem punkt, ab dem gema gezahlt ist. aber krank isses alle mal. denn die gema nimmt doch schon downlaodgebühren oder?

thema musicload: das is doch nur son kommerzportal oder? zumal in wma. das is mit ogg zusammen das grottigste aller formate, und das auch noch in 128k
 
Danny_DJ schrieb:
thema musicload: das is doch nur son kommerzportal oder? zumal in wma. das is mit ogg zusammen das grottigste aller formate, und das auch noch in 128k

Das sehe ich auch so das Thema legal downgelodatet mp3´s für den Club ist tabu da die Qualität einfach zu schlecht ist.

Und Illligale Downloads sollten sowieso tabu sein ob für den Club oder privat !!
 
Also ich habe bei uns im Club aufgelegt und an diesem Abend war die GEMA zur kontrolle da (ist ungefähr ein Jahr her) und die haben den Laden per Laser vermessen (größe), sich umgeschaut und sind am DJ Pult vorbei gelaufen und ich hatte da auch gebrannte CD´s neben den ganzen Originalen liegen und das hat die überhaupt nicht Intressiert.

Weil sich die Gema dafür nich interessiert. Solange der Club den "Nicht-Originale-Aufschlag" gezahlt hat, is der GEMA der Rest egal.
Die ifpi kontrolliert, bzw. lässt durch die Polizei, sowas
 
hy, mal von der qualität abgesehen , wer kopien auf va´s spielt egal ob per pc oder sonstwie zahlt einen gemaaufschlag von 20 %.
wenn du dan die rechnung von der gema hast, können sie auch kommen und kontrollen machen.

gruß daniel
www.lightpower.de.vu
 
DJ-StachO schrieb:
Soweit ich weiß, ist bei den meisten legalen Downloadportalen die Musik nur für den privaten Gebrauch und nicht für öffentliche Aufführung gedacht.

Eine Erlaubniserklärung wäre da sicher von Vorteil, wie oben beschrieben.
hat mando auch mal irgendwo geschrieben
 
Wie siehts denn eigentlich mit denen aus Internetradios aufgenommenen Titeln aus? Ich hab da mitlerweile Runde 20.000 Stück. Darf ich die spielen? Sind fast alle auf 192kb/sek
 
Hast du dafür die Rechte erworben? Nö? Gut, dann darfst du sie auch nicht öffentlich spielen :rolleyes:
 
Wie siehts denn eigentlich mit denen aus Internetradios aufgenommenen Titeln aus? Ich hab da mitlerweile Runde 20.000 Stück. Darf ich die spielen? Sind fast alle auf 192kb/sek


bloss kein geld aus geben....hauptsache umsonst aufnehmen und zurecht schnippeln...fertig :rolleyes:
 

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