Forenbetreiber haftbar für sämtliche Beiträge

Wie wird das im Lawblog so treffend kommentiert:

Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?

In diesem Sinne - auf den gesunden Menschenverstand der nächsten Instanzen hoffen.
 
Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis – war nur eine Zeitungsente

Die Meldung – das Landgericht Hamburg habe in einem Urteil vom 2.12.05 (Az. 324 O 721/05) – eine Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis des Forenbetreibers – angenommen, ist objektiv falsch.

Keineswegs hat das oben genannte Urteil grundsätzliche Auswirkungen auf Webforen – im Gegenteil – das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung mehrfach betont, dass es sich – nur – auf den konkreten Fall beziehe – und sich zu rechtswidrigen Meinungsäußerungen in (allgemeinen) Webforen – keine – Gedanken machen werde.

Das Urteil resultiere – so das Landgericht – aus den Besonderheiten des Falles, seiner Vorgeschichte und aus den Besonderheiten der Foren der www.heise.de.

Quelle
 
AW: Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis – war nur eine Zeitungsente

Mando schrieb:
Jo, diesen Irrglauben mit dem Disclaimer haben bis Heute soviele Leute und checken nicht, dass es nicht rechtens ist, ergo nicht existent:

In der von MusicNonStop verlinkten Urteilsbegründung geht's aber um

(...)– eine Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis des Forenbetreibers – (...)

und nicht um die Haftung für Weblinks. Nur die aber ist Bestandteil des überstrapazierten Disclaimers, von dem du sprichst. Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ;)
 
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