Mit ein klein bisschen wuehlen in den "Archiven" des Forums bin ich auf eine Antwort von Endless gestossen:
[quote author=endless-dial link=board=17;threadid=2587;start=0#27031 date=1021711939]
Um solche quärelen wie du sie hast zu vermeiden mache ich grundsätzlich mit den veranstaltern einen vertrag...
wobei ganz wichtig eine klausel ist die im falle einer absage einen definierten zeitraum angibt in dem beide vertragsparteien von dem vertrag unentgeldlich zurücktreten können . von diesem fest definierten zeitpunkt wirds dann für beide vertragspartner haarig , ich muss im faller meines eigenens absagens für gleichwertigen ersatz sorgen (und das ist oft relativ) und der veranstalter muss bei kurzfristiger absage des gigts mindestens 75% der Gage abdrücken ...
wenn der veranstalter keinen vertrag will kannst du mit ihm eine art schriftlich fixierte buchung vereinbaren wobei diese vor gericht (im streitfalle ) nicht solch grossen wert hat wie ein richtiger vertrag , aber man schützt sich so vor dingen wie sie dir passiert sind.
daten die in dem vertrag auftauchen sollten :
dein name/anschrift
anschrift/name des veranstalters
vereinbarte gage in brutto und netto
wichtig der wortlaut"für ein einmaliges Gastspiel"
rücktrittsklausel mit beiderseitigen bedingungen für etwaiges nicht zusammenkommen eines gigs
höhere gewaltklausel(unfall auf dem weg zum gig)
fest definierter zeitpunkt bis zu dem ein rücktritt vom vertrag für beide parteien ohne finazielle einbuße möglich ist
gerichtsstand sollte angegeben werden und in der gegend des DJ´s /acts liegt
[/quote]
Hat er wieder mal sehr gut gemacht, hab mir naemlich damals so in der Art einen fuer mich erstellt, lediglich ergaenzt u.U. mit anwesendem Equipment, keine illegalen Mitschnitte, etc....