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Audiomogul
Schily für Ausweitung von DNS-Analysen
Nach dem schnellen Ermittlungserfolg im Mordfall Moshammer hat auch Bundesinnenminister Otto Schily eine Ausweitung von DNS-Analysen zur Verbrechensbekämpfung gefordert. Damit stellte er sich hinter entsprechende Forderungen aus der CDU und aus Bayern.
Berlin - Auch Schily plädierte heute dafür, die Erhebung von DNS-Proben zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen. Der SPD-Politiker sprach sich im Fernsehsender N 24 dafür aus, "dass wir DNS-Spuren immer auch dann nehmen, wenn wir eine erkennungsdienstliche Behandlung vornehmen". Er fordere dies seit langem, und dies sei auch die Meinung der Länderinnenminister. "Die DNS-Spur ist der moderne Fingerabdruck", sagte Schily. Deshalb sollte ihre Erhebung zum Normalfall werden. Ähnlich hatte sich zuvor bereits der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz geäußert.
In der Koalition ist ein solcher Schritt jedoch umstritten, die Grünen lehnen eine generelle Ausweitung ebenso wie die FDP strikt ab.
Die Debatte ist neu entbrannt, seitdem der mutmaßliche Mörder des Modemachers Rudolph Moshammer innerhalb von 48 Stunden mit Hilfe von Genspuren überführt werden konnte. DNS-Tests sind bisher nur möglich, wenn ein Richter der Entnahme und Analyse zustimmt. Die Proben dürfen nur dann beim Bundeskriminalamt gespeichert werden, wenn von einer schweren Straftat und Wiederholungsgefahr auszugehen ist. Da dies 1994 bei Marc Hoffmann verneint wurde, war zum Beispiel der spätere mutmaßliche Mörder der Kinder Levke und Felix nicht in der Datenbank gespeichert.
Die Innenministerkonferenz hatte sich schon im November für eine Ausweitung ausgesprochen. Neben dem Bundeskriminalamt fordern auch zwölf der 16 Landesregierungen, Speichelproben zum Standard bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Verdächtigen zu machen.
Bayern plant notfalls Alleingang
Mehrere Innenminister, darunter auch die Ressortchefs aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, erneuerten diese Forderung am Montag. Der Kieler Minister Klaus Buß (SPD) betonte, Rückschlüsse auf Krankheiten oder Erbanlagen seien nicht möglich, da die Polizei technisch und rechtlich nur auf DNS im nicht codierenden Bereich zugreifen könne.
Die Grünen meldeten Bedenken gegen eine generelle Ausweitung des Instrumentariums an. Es gehe nicht um eine Blockade, betonte Parteichefin Claudia Roth. Es müsse aber immer abgewogen werden zwischen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Interesse an öffentlicher Sicherheit. "Nicht alles, was möglich ist oder wäre, ist im Rechtstaat auch gerechtfertigt", betonte sie. Die Grünen sähen sich damit im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht. Die FDP lehnte eine Ausweitung strikt ab.
Die Union dringt dagegen auf eine möglichst schnelle Neuregelung. Die CDU/CSU-Fraktion plant schon kommende Woche einen entsprechenden Vorstoß im Bundestag. Konkret gehe es darum, den Richtervorbehalt bei der Sicherung von anonymem DNS-Material am Tatort zu kippen, sagte Rechtspolitiker Norbert Röttgen.
Bayerns Innenminister Günther Beckstein kündigte eine neue Bundesratsinitiative an, um DNS-Tests zum Standardmittel zu machen. Zugleich will der CSU-Politiker prüfen lassen, ob eine solche Regelung sich auch im Landesrecht verwirklichen lässt. Die DNS-Analyse überführe nicht nur Straftäter, sondern entlaste auch Unschuldige, betonte Beckstein.
(Quelle: Spiegel Online)
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was haltet ihr davon?
ich stehe dem ganzen ziemlich zwiespältig gegenüber ;
- einerseits ist es mit sicherheit von vorteil, grausame morddelikte o.ä. so schnell und effizient aufklären zu können
- andererseits halte ich es für masslos übertrieben, z.b. von jemandem eine dna-probe zu entnehmen, den man mit 5 gramm gras aufgreift, nur, "um auf nummer sicher zu gehen, da man ja nie weiss, ob gerade diese dna irgendwann nochmal relevant sein könnte..."
ok, der fall moshammer hat gezeigt, dass es nunmal auch glückliche zufälle gibt und eine dna-probe den ermittlern in die hände spielt und zur wirklich sehr raschen aufklärung dieses, zunächst sehr ominösen, mordfalls beigetragen hat.
allerdings kann doch niemand garantieren, dass die persönlichen daten jemals 100% sicher sind - von manipulation ganz zu schweigen - und damit nicht irgendwelcher schindluder getrieben wird, oder?
und wenn ich schon höre; "dann machen wir's eben im alleingang", wird mir anders - wie soll eine vernünftige lösung gefunden werden, wenn einige politiker zum jetzigen status quo schon den hardliner heraushängen lassen und dbzgl. scheinbar überhaupt nicht mehr mit sich reden lassen?!
auch der vorschlag, jedem neugeborenen direkt eine probe zur abspeicherung zu entnehmen, halte ich für grundsätzlich verkehrt - denn ich denke, dass dies ein grosser schritt in richtung endgültiger überwachungsstaat ist!
das ist für mich ein massiver eingriff in's persönlichkeitsrecht und von freiwilliger abgabe eines neugeborenen kann ja wohl kaum die rede sein.
mein vorschlag wäre, dass man, wie bisher sexualstraftätern, kapitalverbrechern, einbrechern, räubern und auch denen, die z.b. mit kinderpornos auf dem rechner überführt wurden, eine probe entnehmen und speichern sollte - denn hier kann ich voll und ganz eine präventivmassnahme erkennen und nachvollziehen - aber, wie z.b erklärt man einem, bereits weiter oben angesprochenen kiffer, dass man seine dna benötigt, da es ja sein kann, dass dieser irgendwann mal jemanden vergewaltigen, umbringen oder ausrauben könnte...?
daher nun meine frage;
wie steht ihr zu diesem brisanten thema?
Nach dem schnellen Ermittlungserfolg im Mordfall Moshammer hat auch Bundesinnenminister Otto Schily eine Ausweitung von DNS-Analysen zur Verbrechensbekämpfung gefordert. Damit stellte er sich hinter entsprechende Forderungen aus der CDU und aus Bayern.
Berlin - Auch Schily plädierte heute dafür, die Erhebung von DNS-Proben zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen. Der SPD-Politiker sprach sich im Fernsehsender N 24 dafür aus, "dass wir DNS-Spuren immer auch dann nehmen, wenn wir eine erkennungsdienstliche Behandlung vornehmen". Er fordere dies seit langem, und dies sei auch die Meinung der Länderinnenminister. "Die DNS-Spur ist der moderne Fingerabdruck", sagte Schily. Deshalb sollte ihre Erhebung zum Normalfall werden. Ähnlich hatte sich zuvor bereits der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz geäußert.
In der Koalition ist ein solcher Schritt jedoch umstritten, die Grünen lehnen eine generelle Ausweitung ebenso wie die FDP strikt ab.
Die Debatte ist neu entbrannt, seitdem der mutmaßliche Mörder des Modemachers Rudolph Moshammer innerhalb von 48 Stunden mit Hilfe von Genspuren überführt werden konnte. DNS-Tests sind bisher nur möglich, wenn ein Richter der Entnahme und Analyse zustimmt. Die Proben dürfen nur dann beim Bundeskriminalamt gespeichert werden, wenn von einer schweren Straftat und Wiederholungsgefahr auszugehen ist. Da dies 1994 bei Marc Hoffmann verneint wurde, war zum Beispiel der spätere mutmaßliche Mörder der Kinder Levke und Felix nicht in der Datenbank gespeichert.
Die Innenministerkonferenz hatte sich schon im November für eine Ausweitung ausgesprochen. Neben dem Bundeskriminalamt fordern auch zwölf der 16 Landesregierungen, Speichelproben zum Standard bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Verdächtigen zu machen.
Bayern plant notfalls Alleingang
Mehrere Innenminister, darunter auch die Ressortchefs aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, erneuerten diese Forderung am Montag. Der Kieler Minister Klaus Buß (SPD) betonte, Rückschlüsse auf Krankheiten oder Erbanlagen seien nicht möglich, da die Polizei technisch und rechtlich nur auf DNS im nicht codierenden Bereich zugreifen könne.
Die Grünen meldeten Bedenken gegen eine generelle Ausweitung des Instrumentariums an. Es gehe nicht um eine Blockade, betonte Parteichefin Claudia Roth. Es müsse aber immer abgewogen werden zwischen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Interesse an öffentlicher Sicherheit. "Nicht alles, was möglich ist oder wäre, ist im Rechtstaat auch gerechtfertigt", betonte sie. Die Grünen sähen sich damit im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht. Die FDP lehnte eine Ausweitung strikt ab.
Die Union dringt dagegen auf eine möglichst schnelle Neuregelung. Die CDU/CSU-Fraktion plant schon kommende Woche einen entsprechenden Vorstoß im Bundestag. Konkret gehe es darum, den Richtervorbehalt bei der Sicherung von anonymem DNS-Material am Tatort zu kippen, sagte Rechtspolitiker Norbert Röttgen.
Bayerns Innenminister Günther Beckstein kündigte eine neue Bundesratsinitiative an, um DNS-Tests zum Standardmittel zu machen. Zugleich will der CSU-Politiker prüfen lassen, ob eine solche Regelung sich auch im Landesrecht verwirklichen lässt. Die DNS-Analyse überführe nicht nur Straftäter, sondern entlaste auch Unschuldige, betonte Beckstein.
(Quelle: Spiegel Online)
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was haltet ihr davon?
ich stehe dem ganzen ziemlich zwiespältig gegenüber ;
- einerseits ist es mit sicherheit von vorteil, grausame morddelikte o.ä. so schnell und effizient aufklären zu können
- andererseits halte ich es für masslos übertrieben, z.b. von jemandem eine dna-probe zu entnehmen, den man mit 5 gramm gras aufgreift, nur, "um auf nummer sicher zu gehen, da man ja nie weiss, ob gerade diese dna irgendwann nochmal relevant sein könnte..."
ok, der fall moshammer hat gezeigt, dass es nunmal auch glückliche zufälle gibt und eine dna-probe den ermittlern in die hände spielt und zur wirklich sehr raschen aufklärung dieses, zunächst sehr ominösen, mordfalls beigetragen hat.
allerdings kann doch niemand garantieren, dass die persönlichen daten jemals 100% sicher sind - von manipulation ganz zu schweigen - und damit nicht irgendwelcher schindluder getrieben wird, oder?
und wenn ich schon höre; "dann machen wir's eben im alleingang", wird mir anders - wie soll eine vernünftige lösung gefunden werden, wenn einige politiker zum jetzigen status quo schon den hardliner heraushängen lassen und dbzgl. scheinbar überhaupt nicht mehr mit sich reden lassen?!
auch der vorschlag, jedem neugeborenen direkt eine probe zur abspeicherung zu entnehmen, halte ich für grundsätzlich verkehrt - denn ich denke, dass dies ein grosser schritt in richtung endgültiger überwachungsstaat ist!
das ist für mich ein massiver eingriff in's persönlichkeitsrecht und von freiwilliger abgabe eines neugeborenen kann ja wohl kaum die rede sein.
mein vorschlag wäre, dass man, wie bisher sexualstraftätern, kapitalverbrechern, einbrechern, räubern und auch denen, die z.b. mit kinderpornos auf dem rechner überführt wurden, eine probe entnehmen und speichern sollte - denn hier kann ich voll und ganz eine präventivmassnahme erkennen und nachvollziehen - aber, wie z.b erklärt man einem, bereits weiter oben angesprochenen kiffer, dass man seine dna benötigt, da es ja sein kann, dass dieser irgendwann mal jemanden vergewaltigen, umbringen oder ausrauben könnte...?
daher nun meine frage;
wie steht ihr zu diesem brisanten thema?