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Hallo R2D2!
ja da hast du sicher recht mit deiner empfehlung,das ich da günstiger wegkommen würde aber ich bräuchte es ja für Veranstaltungen im öffentlichen Bereich also mit BGV C1 wollte es aber in für die Gäste abgesperrten bereich aufstellen.
Wenn ich das so machen würde wie auf dem Bild in 2,5 meter Höhe,,währe es dann nach BGV C1?
also die seiten absperren,und an der langen front wollte ich dann genau unter der traverse mein DJ-LJ-PA equipment aufbauen.
Für die Lichteffekte dranhängen dann so ein kleines baugerüst kaufen,würde das so gehen?
Die BGV C1 dient in erster Linie der Sicherheit der arbeitenden Bevölkerung, über Umwege natürlich auch dem Publikum. Es kann strenggenommen also sein, dass jemand es so nicht durchgehen lässt, obgleich ich es mir nicht vorstellen kann.
Besser als es der ADMIN des paforum.de geschrieben hat kann man es nicht verständlich machen. Aber nicht enttäuscht sein, denn hier wird es rechtlich gesehen manchmal so was von unlogisch. Im Zweifel lieber noch mal nachfragen
Also bitte BGV-C1- und Traversenlift-Fragen hier nach lesen. Da sollten keine Fragen mehr bleiben. Viel Spaß beim Schmöckern.
Gruß
R2D2
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Beno27
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Ich mache es immer so, dass ich bei dem Onlineshop, bei dem ich es kaufen möchte, einfach anrufe und mich beraten lasse. Wenn die Personen mir kompetent vorkommen, dann bestelle ich dort. Hatte vor 2 Jahren bei www.atld.de Traversen telefonisch bestellt.