Im den Fernabsatzverträgen (früher Fernabsatzgesetz) steht geschrieben, daß man als Käufer einer Auktion kein Rückgaberecht hat.
Das, was man ausschließen kann, ist nur die Gewährleistung und sonst nichts. Die Garantie hat damit nichts zu tun, ebensowenig die Rückgabe. Es interessiert auch nicht, ob da steht, -Der Artikel wird -so wie er ist- verkauft. Das hat irgendwer mal geschrieben. Und da es sich gut anhört, kopieren es alle.
Viele Verkäufer sind der Meinung, daß dieses auch bei sofort-kaufen zutrifft. Meiner Meinung nach ist sofortkauf keine Auktion, sondern ein ganz normaler Kaufvertrag.
Hat man aber statt einer Kamera einen Regenschirm zugeschickt bekommen, dann kann man diesen umtauschen. Der Vertrag kam hier nicht zustande, da der Artikel nicht geliefert wurde.
Ist der Verkäufer ein gewerblicher Anbieter, so kann man den Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angaben von Gründen zurückgeben. Die Rücksendekosten werden vom Verkäufer getragen, sofern es sich um die bestellte Ware handelt und der kaufpreis über 40,-Euro liegt.
Das steht im Gesetz über AGBs.