Set "vermakten"

Overhead

iz picturizin'
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Nehmwer mal an, ich lege in meinem Zimmer 'ne Zeitlang auf, und heraus kommt ein Set mit Discohouse -"Klassikern" ala Armand van Helden, Milk&Sugar, Phats&Small und Konsorten heraus.
kann ich dann theoretisch zu 'ner Plattenfirma gehn und die bitten das zu vermarkten? Also dass die das eben auf CD pressen und inne Läden stellen. (So wie z.B. Discoboys oder Tunebrothers das machen)
...Vorrausgesetzt natürlich das gefällt den Leuten dort.

??

Also vor allem wegen Copyright usw.
 
hihi, ja das ist wohl wahr

... MixSets von bekannten Künstlern sind ja selbst bei diesen nur n nettes "Gimmick" neben ihren eigentlichen Produktionen. Damit die Leute eben auch mal ein Set von ihren "Stars" haben.
Eine Produktion von nem Bedroomer ist ja vielleicht was anderes, und ich glaube, selbst da ist es schwer, sich behaupten zu können, denke das wird Dir jeder, der hier produktionstechnisch aktiv ist, bestätigen können.

Aber ein Mix!? Nene, das ist ja sogesehen für eine Plattenfirma gar nix Wert.
 
Du kannst natürlich auch die Illegale Schine nehmen und einen Art MegaMix draus machen, so wie z.B. DJ Deep etc.

Dann zählt allerdins das 11. Gebot ... Lass dich nie erwischen :)

Aber der Absatzmarkt für Illegale MegaMix ist sehr groß. Es gibt einzelexemplare für mehr als 100 Euro...

Doch dazu braucht man Kontakte :)

Aber ich rate dir, lass sie Finger davon.
Es ist schon illegal wenn du dir einen Mix auf Tape oder CD aufnimmst und ihn an 3. Weitergibst. Imgrunde wäre schon der Schritt illegal das Tape an eine Plattenfirma zu schicken. Aber nur Theoretisch. :)
 
Achja... wenn wir da schon dabei sind...
Wie siehts Rechtlich aus, wenn ich das Teil so ins Netz stellen würde (kostenlos per d/l)? Gnadenlose Anklage wenn die Mr's das rausfinden, ne?
 
Wenn "normale" MP3s mit kopierter Musik illegal sind, warum sollte dann eine MP3-Kopie von gemixter Musik legal sein?
 
Hm, weiß auch nicht so genau... immer etwas doofe Angelegenheit.
Wenn XY inner Bar auflegt, besitzt er doch auch nicht die GEMA Recht um das Öffentlich aufzuführen, oda?
Ich kenne mich da leider kaum aus. :(
 
Stimmt schon, wenn die GEMA dann vorbeiguckt, darf der Ladenbesitzer löhnen.
Die Jungs haben aber meistens was besseres zu tun.
 
Also mit gema kenn ich mich sehr gut aus.
Du bist so oder so dran.
Es gibt Verträge "Music on Demand" mit denen kannst du Mixe im Netz bereit stellen. Dann zahlst du aber für jeden Download einen gewissen Betrag pro Minute des Mixes.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten. Kosten sind dann ca. 12 Cent pro downgeloadede Mix Minute.

Z.B. wenn der Mix 10 Minuten geht zahlst pro Download 1,50 + Mwst ... Es gibt aber gewisse mindestvergütungen. Z.B. 50 Euro Minimum pro Monat.

Ich kann dir gerne mal den Gema "MOD" Vertrag zuschicken wenns dich interesiert
 
Hier der orginal GEMA "MOD" Vertrag.... (Jan02.doc)

GEMA   Jamuar 2002
Direktion Industrie
Abteilung Multimedia/Bildtonträger
Bereich Online



Informationen zur Lizenzierung von Music on Demand (MOD) Diensten


Vertrieb von Musikwerken über das Internet oder anderen Netzwerken

1.   Rechte
Um einen MOD-Dienst im Internet betreiben zu können, benötigen Sie die Rechte an den Musikwerken und an deren Aufnahmen.
Diese Rechte an dem Musikwerk sind die Rechte der Urheber, also der Komponisten, Textdichter und Musikverlage, die von der GEMA vertreten werden und die von der GEMA einzuholen sind. Weitere Informationen über die GEMA finden Sie auf unserer Homepage www.gema.de.
Des weiteren müssen Sie die Rechte an der Aufnahme, die sog. Leistungsschutzrechte, abklären bzw. mit einem Inhaber dieser Rechte eine Vereinbarung über die Nutzung seiner Aufnahmen treffen. Das heisst, die Aufnahmen werden von dem jeweiligen Rechteinhaber zur Nutzung in einem MOD-Dienst zur Verfügung gestellt. Rechteinhaber dieser Aufnahmen sind in der Regel die Tonträgerhersteller (Leistungsschutzrechtsinhaber). Sollten Sie nicht selbst Tonträgerhersteller sein, haben Sie unbedingt vorab abzuklären, ob Ihnen Aufnahmen zur Verfügung stehen. Sollten Sie dies nicht beachten, setzen Sie sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie einer Strafverfolgung aus (§ 97 UrhG). Es ist also nicht zulässig, ohne vorherige Rechteklärung Aufnahmen von im Handel erworbenen CDs in ein digitales Format umzuwandeln und im Internet anzubieten.
Die GEMA verlangt über die ordnungsgemässe Abklärung dieser Rechte, der sog. Leistungschutzrechte, entsprechende Nachweise.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Vereinigung der Tonträgerhersteller in Deutschland (IFPI) (www.ipfi.de).

2.   Lizenznehmer
Lizenznehmer der GEMA ist in der Regel nicht der Anbieter eines MOD-Dienstes sondern derjenige, der seine Aufnahmen über diesen Dienst vertreibt (z.B. Tonträgerhersteller).
Es gibt spezielle Regelungen für den Fall, dass der MOD-Dienst als Service seinen Kunden die Lizenzierung der Musikwerke bei der GEMA anbietet. Für diese Lizenzierung übernimmt dann der MOD-Dienst allerdings auch die Haftung, was u.a. finanzielle Verpflichtungen gegenüber der GEMA, wie Zahlung einer Sicherheitsleistung und Vorauszahlungen auf die zu erwartenden urheberrechtlichen Vergütungen, einschliesst.
Für die Anmeldung und Abrechnung von GEMA-Repertoire gibt es eine spezielle Datensatzbeschreibung, die bei der GEMA angefragt werden kann.

3.   MOD-Dienst
Der MOD-Dienst wird wie ein Presswerk behandelt. Das bedeutet, dass der Anbieter dieses MOD-Dienstes in der gesamtschuldnerischen Haftung für die von ihm durch den MOD-Dienst begangenen urheberrechtsrelevanten Handlungen ist. Um von der GEMA für das von ihr vertretene Repertoire aus dieser Haftung entlassen zu werden, muss er der GEMA eine umfangreiche Kontrolle über diese Handlungen einräumen. Dies beinhaltet u.a. der GEMA Kontrolldaten über die Musiknutzung in einer von der GEMA festgelegten Form (Datensatz) zur Verfügung zu stellen. Die dafür notwendige Datensatzbeschreibung erhalten Sie von Nicola Allingham (nallingham@gema.de) per e-mail.
Die GEMA schliesst mit einem MOD-Dienst einen sog. Informationsvertrag, der Umfang und Art der Kontrolle regelt.


4.   Vorgehensweise
Sollten Sie einen MOD-Dienst betreiben wollen und bereits Vereinbarungen mit Tonträgerherstellern oder anderen Leistungsschutzrechtsinhabern getroffen haben bzw. selbst Inhaber dieser Rechte sein, bitten wir Sie, uns eine ausführliche Beschreibung Ihres Dienstes zuzusenden. Insbesondere interessieren wir uns für folgende Punkte:

- Technische Umsetzung
- Gestaltung des MOD-Dienstes (Internetshop, Bestellvorgang etc.)
- Zahlungsweise
- Dokumentation der Downloads
- Sicherheit vor unerlaubten Kopieren der Musikwerke (Wasserzeichen, Tracking etc.)
- Serviceumfang des Dienstes für Auftraggeber (z.B. Tonträgerhersteller) sowie für Endkunden (Käufer der angebotenen Titel)
- Umfang des Dienstes (Wieviel Werke sollen eingestellt werden?)
- Start des Dienstes

5.   Kostenloses Anbieten von Musikwerken on Demand innerhalb eines Angebots, das nicht als Schwerpunkt Musikwerke online vertreibt

Wenn Sie Musikwerke on Demand in Ihrem Angebot vorübergehend und nur in einem sehr geringen Umfang kostenlos anbieten, bitten wir Sie die Fragen unter 4. so weit wie möglich zu beantworten und uns eine Liste mit den einzustellenden Werken zuzusenden. Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt nicht mit o.a. Datensatzbeschreibung, sondern vierteljährlich mit angehängter Excel-Tabelle. Ansonsten gelten die Bestimmungen und Tarife gemäss Punkt 1., 2., 3. und 6.


6.   Vergütungen

- Music on Demand mit Download
Die Vergütung beträgt vorbehaltlich nachstehender Klauseln 15 % der Vergütungsgrundlage (ausschließlich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer), mindestens jedoch € 0,25 für jedes abgerufene Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.
Bestehen keine Marktpreise, d.h. erfolgt zum Beispiel der Download durch den Endnutzer unentgeltlich, beträgt die Vergütung € 0,375 pro abgerufenes Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.
Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, werden für jeweils weitere bis zu fünf Minuten die Mindestvergütungsbeträge je Werk gemäß Satz 1-2 in voller Höhe zusätzlich berechnet.
Für die Zeit bis zum 31.12.02 erfolgt die befristete Anpassung der oben genannten Vergütungssätze um 20%.
Als Vergütungsgrundlage gilt der Preis, den der Endnutzer für die Leistungen des Music-on-Demand Angebots mit Download bezahlt. Werden Leistungen des Music-on-Demand Dienstes oder Bestandteile dieser Leistungen durch andere Beiträge, z.B. Übermittlungsentgelte, Abonnementgebühren, Werbung, Sponsoring, Provisionen oder Kompensationsgeschäfte, finanziert oder getrennt berechnet, so sind diese Beträge weiterer Bestandteil der Vergütungsgrundlage.

- Music on Demand ohne Download
Die Vergütung beträgt vorbehaltlich nachstehender Klauseln 15 % der Vergütungsgrundlage (ausschließlich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer), mindestens jedoch € 0,125 für jedes abgerufene Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.
Bestehen keine Marktpreise, d.h. erfolgt die Übermittlung an den Endnutzer unentgeltlich, beträgt die Vergütung € 0,1875 pro abgerufenes Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.
Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, werden für jeweils weitere bis zu fünf Minuten die Vergütungsbeträge je Werk gemäß Satz 1-2 in voller Höhe zusätzlich berechnet.
Für die Zeit bis zum 31.12.02 erfolgt die befristete Anpassung der oben genannten Vergütungssätze um 20%.
Als Vergütungsgrundlage gilt der Preis, den der Endnutzer für die Leistungen des Music-on-Demand Angebots ohne Download bezahlt. Werden Leistungen des Music-on-Demand Dienstes oder Bestandteile dieser Leistungen durch andere Beiträge, z.B. Übermittlungsentgelte, Abonnementgebühren, Werbung, Sponsoring, Provisionen oder Kompensationsgeschäfte, finanziert oder getrennt berechnet, so sind diese Beträge weiterer Bestandteil der Vergütungsgrundlage.

Diese Vergütungssätze sind ohne Präjudiz für die Zukunft und gelten bis zum 31.12.02 und werden bei Veröffentlichung eines Tarifs ungültig.
 
Naja, es geht hier ja weniger um das I-Net, sondern eher um ne CD, die man dann über Distributoren verkaufen will. Ich denke, da sieht es etwas anders aus.
 
wieso sollte es illegal sein mixes ins inet zu stellen?... man muss es nur richtig tarnen... da ein dj ja die platten alle in der regel selber gekauft hat, kann er ja behaupten, dass er eine sicherheitskopie von seinen platten aufgenommen hat und diese kopie dann auf seinen webspace geladen hat, damit er ihn sich jederzeit wieder hohlen kann bzw damit er dort sicher ist.
 
@jimmy
glaube nicht, das das so einfach läuft.

wieso sollte es illegal sein mixes ins inet zu stellen?... man muss es nur richtig tarnen

Warum soll man etwas tarnen, wenns nicht illegal ist? Es IST also illegal, weil du es tarnen musst, oder hab ich da was nich kapiert?

Hin oder her, illegal, legal. Auf kurz oder lang wird das alles nicht mehr so einfach und anonym sein, wie bisher.
 
ja logisch ist es illegal, officiell seine mixes zum download bereit zu stellen, deshalb hab ich ja gemeint das man es halt so verpacken muss, als wenn die mixes nur eine sicherheitskopie der eigenen platten seien.

Ungefähr so wie bei einer gekauften software, von der darf man auch eine sicherheitskopie machen und sie daheim aufbewahren. Nur dass man halt bei dem plattenmix die sicherheitskopie nicht brennt sondern auf einen webspace packt, damit sie nicht verloren geht..
 
Naja, gerade im Webspace kann sie ja nun auch verloren gehen. Wenn man die auf ne´m privaten FTP findet is das bestimmt sehr unauffällig :)
Also, wenn das so einfach wäre, bräuchte man sich ja nun wirklich keine Gedanken mehr zu machen. Denke halt, das auf die Idee auch schon andere gekommen sind und es trotzdem nicht geklappt hat.
 
ja DENKST du es nur oder bist du dir da SICHER? bzw kennst du jemand der genau das versucht hat, es aber nicht geklappt hat?.. na? ;) ... und warum sollen sie auf einem webspace nicht sicher sein? man kann ja sagen, dass man schon öfters virenattacken und sogar hackerattacken auf seinem rechner hatte und sie deshalb auf ein webspace gelegt hat.. usw usw :)
 
du kannst doch einfach nen paar tapes/cd an deinen pladdendealer abdrücken, der verkauft die dann für dich, gibbet so um die 5 ökken pro cd. ok, er muss es nartürlich erstmal einwilligen, aber so verdient man etwas und was wichtiger ist , man wird gehört.... Trotz emule und co. geht das bei meinem pladdendealer recht gut und schon den ein odder anderen gig eingebracht..
 
schei*e...merkt ihrs eigentlich noch? beschäftigen wir uns mit musik oder jura? :confused:

Mich ****t diese ganze legal/illegal geschichte sowas von an...seid einfach ehrlich, kauft eure platten und saugt euch nix im netz. Hometaping kills the music und mp3 sucks.

Hugh

Sascha
 
Da wir schonmal dabei sind...wie sieht es denn mit Ausschnitten von Stücken aus, die nur ne halbe Minute lang sind und dazu dienen sollen, dem Hörer einen Eindruck vom Stil zu geben. Gelten die auch als illegal? (Mal ausgeschlossen, dass ein Track in 20 Teile geschnitten wurde und dann als Mehrfachdownload dasteht.)
 
Ich war bisher immer der Meinung, dass man die Musik schon zum downloaden bereit stellen kann; allerdings unter der Bedignung, dass es sich entweder nur um einen Schnipsel des Tracks handelt oder der Track durch andere Bearbeitung SO geändert wurde, dass er SO nicht weiter dem Original identisch ist.

Wenn man den Track jetzt im Set spielt, dann ist er ja durch das Beatmixing und blending mit den anderen Tracks nicht mehr derselbe, weil ja andere Töne das Original quasi "verfälschen".

So hab ich bisher die ganze Lage zumindest verstanden...

mfg
 

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