Und wieder EBAY...

  • #1.251
Ich habe bis jetzt schon acht Geschädigte zusammen, bei denen derjenige gekauft hat. Das gibt eine riesen Sammelklage.

Man muss allerdings auch mal seinen Hintern bewegen. Von selbst kommt keine an und fragt, ob man betrogen wurde.



Ja, aber dort habe ich noch keine Antwort bekommen.

EBAY wird nichts machen....

Paypal wird nichts machen...

Deine Anzeige wird kein Erfolg haben (da spreche ich aus Erfahrung von MEHREREN Fällen, leider...)

Grüße
 

  • #1.253
Deine Chancen stehen nicht schlecht. Denn
a) hast du das ganze offiziell über E-Bay abgewickelt und
b) hast du einen Einlieferungsbeleg.

Deine Chancen stehen bescheiden, denn Du hast Paypal benutzt.

http://www.aboutpaypal.org/
http://www.paypalsucks.com/forums/
http://www.paypalwarning.com/
http://www.outofthedark.com/CorporateWars/PayPal/index.html
http://paypalsucks.org/
http://www.paypalsucks.net/

Na ja, ich hab auch einen Paypal-Account und sogar schon Zahlungen darüber empfangen (bisher ging es gut), aber seit einiger Zeit biete ich es nicht mehr an.

Als ein Ebay-Vorstand WM-Tickets versteigert hat und von Käufern, die mit Paypal bezahlen wollten, vorab eine Ausweiskopie forderte gingen auch schon mal ein paar Sachen durch die Medien. Stacho, Du hast vermutlich keine Ausweiskopie des Käufers?

Na ja, viel Glück -- kannst ja berichten, was daraus wird!
 

  • #1.255
Paypal werde ich in meinen Auktionen nicht mehr anbieten, soviel steht schonmal fest. Offenbar hat man als Verkäufer wohl keine Rechte.:rolleyes:

Das blöde ist nur, dass man als gewerblicher Anbieter neuerdings Palypal anbieten muss! Ich hoffe Du bist keiner und kommst gut aus der Sache raus.

PS: Was mich wundert: Wir hatten mal so nen Fall. Konnten nachweisen, dass an die Paypal/Ebay Adresse geliefert wurde. Da wurde dann auch das zurückgebuchte Geld von Paypal zurück erstattet.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #1.259
das ist aber ganz großer betrug, gleich mal melden:mad::mad::mad:

also ich möchte mal behaupten gelesen zu haben das man anhand der überschrift erkennen MUSS was man ersteigern kann... das es sich um einen karton handelt ist erst dann bekannt wenn man den text studiert hat

grüße
 
  • #1.260
Und jetz erklär mir mal einer die positive Bewertung von dem Knilch -.-...
 
  • #1.261
es wird die playstation beschrieben, die für den karton irrelevant ist, und somit irreführend ist bzw. täuscht.
das ist eineutig ein verstoß, der auch durch das rote unterstrichene hinweisen nicht gerechtfertigt wird.
ebay wurde informiert;)

frechheit:mad::mad::mad:
 
  • #1.263
Noch eine Stunde und 20 Minuten.... ich hoffe mal die werden das noch rechtzeitig stoppen :mad:
 
  • #1.264
Noch eine Stunde und 20 Minuten.... ich hoffe mal die werden das noch rechtzeitig stoppen :mad:

antwort vom verkäufer auf meinen satz das sein angebot eine täuschung sei...



"wie groß sollte er es denn noch hinschreiben das es sich um einen karton handelt?

meine antwort

"evlt. in die überrschrift?"
 
  • #1.265
argh.... das läuft und läuft...
so 'ne schei*e, der arme Käufer (naja en bissjen Schuld isser ja doch schon:()
 
  • #1.266
Das blöde ist nur, dass man als gewerblicher Anbieter neuerdings Palypal anbieten muss! Ich hoffe Du bist keiner und kommst gut aus der Sache raus.

PS: Was mich wundert: Wir hatten mal so nen Fall. Konnten nachweisen, dass an die Paypal/Ebay Adresse geliefert wurde. Da wurde dann auch das zurückgebuchte Geld von Paypal zurück erstattet.

Ich bin Privatanbieter und habe auch an die bei Paypal hinterlegte Adresse gelifert. Diese stimmt mit der Ebayadresse überein.
 
  • #1.268
Das ist in meinen Augen immer noch Betrug. Dreckskerle die!
 
  • #1.269
bevor der artikel tot ist:
für die anderen die es noch nicht gesehen haben.

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beachtet das rote
 

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  • #1.270
Das ist in meinen Augen immer noch Betrug. Dreckskerle die!

Richtig! Die technischen Angaben und Produktbeschreibung sind nicht identisch mit der Verpackung. Somit muß hier nicht gezahlt werden seitens des Bieters.

Oder er muss was bieten was den technischen Angaben entspricht ... denn:

Ebay schrieb:
Diese jetzt nachfolgeden daten sind von der Konsole, die zu der Verpackung gehört.

Ein Anwalt würde sich die Hände reiben. :D
 
  • #1.271
Hallo Leute,
Habe mir am 20.01. einen 1210er ersteigert. Dieser ist bis heute nicht gekommen, dazwischen hatte ich 2 Antworten vom Verkäufer dass er es losschicken möchte, aber es hat sich nie etwas getan.
Habe via Überweisung gezahlt, der Typ wohnt in Hamburg (in Nähe Frankfurt). Was habe ich jetzt für Möglichkeiten an mein Geld oder den TT zu kommen?

Hier die Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MEWNX:IT&item=120364968440

Gruß
leo
 
  • #1.272
Also das Hamburg in der Nähe von Frankfurt ist find ich jetzt nicht gerade, aber kennst du irgendwie nen Anwalt? Der soll dir mal seinen Briefkopf leihen und dann setzt du ihm ne Frist, ansonsten würdest du ihn anzeigen.
 
  • #1.273
Also wenn du das Geld überwiesen hast und der den 1210er nicht losgeschickt hast, dann geh zur Bank und lass es zurück buchen. Hast meine ich 6 Wochen Zeit überweisungen wieder rückgängig zu machen.
 
  • #1.274
Also wenn du das Geld überwiesen hast und der den 1210er nicht losgeschickt hast, dann geh zur Bank und lass es zurück buchen. Hast meine ich 6 Wochen Zeit überweisungen wieder rückgängig zu machen.

wiedermal so ein irrglaube. :rolleyes:

überweisungen kannst du nicht einfach zurückbuchen lassen. wenn das funktioniert, dann nur, weil die bank sich da kulant zeigt, wenn du denen den sachverhalt schilderst. aber im regelfall kann niemand seine überweisung einfach zurückbuchen.

die 6 wochen gelten, wenn jemand per lastschrift von deinem konto abgebucht hat. das geld kannst du in der frist von 6 wochen zurückfordern und den lastschriftbevollmächtigung kündigen.

@TE:
einfachste lösung. telefonnummer des verkäufers raussuchen und mal anrufen und fragen was los ist. persönlich regelt sich sowas meist schenller als immer per email.
wenn es nichts bringt...frist setzen und geld oder ware verlangen...am besten per einschreiben mit rückschein. es reichet aber auch per email. den ganzen rotz ebay melden (auch wenn die das in der regel null interessiert) und ggf. wenn sich auf die frist nichts tut, nen anwalt einschalten, der mal einen netten brief verfasst.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #1.275
ich hab es mal so gehört, dass du nur eine überweisung zurückfordern kannst, wenn du sie direkt am schalter ausgefüllt hast. dh auf papier weg. da das heut zu tage so gut wie nirgendwo mehr der fall ist, ist es eigentlich nicht möglich eine überweisung zurück zu verlangen.
bei lastschriftverfahren ist dies jedoch wie mein vorgänger gesagt hat noch möglich.

was du jedoch machen solltest, ist dich an ebay zu wenden. da du über ebay den kaufvertrag abgeschlossen hast und ebay sozusagen der big brother für die auktion darstellt werden sie sich darum kümmern. erst kommen 1-2 nette drohbriefe von ebay und anschließend kann das dann vorm gericht ausgetragen werden... nur bis dahin weiß ich nichts, weil ich sowas noch nicht miterlebt habe, da eigentlich dann alle geliefert / bezahlt haben.

EDIT: wie siehts eig jetzt damit aus? gibt es was neues?
 


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