Und wieder EBAY...

darf ich mal fragen, was dabei herausgekommen ist??
ich kann dir nur mal so viel dazu sagen, wenn du bei ebay bietest, gibts du ja eine willenserklärung ab. und der verkäufer ebenso, nämlich indem er den artikel da reinsetzt.
bist du der meistbietende, so ist deine willenserklärung diejenige, nach der sich zu richten ist.
da der verkäufer den artikel ja reingesetzt hat, hat ist seine auch wirksam.
treffen 2 inhaltlich übereinstimmende willenserklärungen aufeinander, so entsteht nach §145 BGB (Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, daß der die Gebundenheit ausgeschlossen hat.) und nach § 151 (Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne daß die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden. ) ein kazfvertrag.
ist ein wirksamer kaufvertrag zustande gekommen, was ja bei dir der fall ist, dann gilt §433 BGB: Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer eines Rechtes ist verpflichtet, dem Käufer das Recht zu verschaffen und, wenn das Recht zum Besitz einer Sache berechtigt, die Sache zu übergeben.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
also ist er verüflichtet, dir die sache zu übereignen und den kaufpreis anzunehmen.
er könnte es allerdings anfechten. anfechten kann er wegen inhaltsirrtum oder erklärungsirrtum, §119 BGB:
Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
oder nach §120 BGB: Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.

so, diese normen treffen ja in deinem fall absolut nicht zu.
denn der verkäufer war sehr wohl im wissen, welchen startpreis er angegeben hat. das hat er ja damit erklärt, dass er nie damit gerechnet hat, dass der player für so wenig geld weggeht.
anders wäre es nun z.b. gewesen, hätte er sich im startpreis vertan/vertippt. dann wäre es ein erklärungsirrtum und diesen hätte er anfechten können.
aber das hat er ja nie erwähnt, im gegenteil, er wusste genau, zu welchem preis er ihn angeboten hat und hatte damit gerechnet, dass er für mehr geld weggeht.
somit besteht kein anfechtungsrecht.
der kaufvertrag zwischen euch ist wirksam zustande gekommen und er kann ihn nicht anfechten.
somit ist er (wieder nach §433 BGB) dazu verpflichtet, dir die sache zu übereignen.
tut er dies nicht, so könntest du ihn verklagen, denn du bist absolut im recht.
 
Wow, wusste gar nicht das die Salesch auflegt und zudem noch hier im Forum mitwirkt. Coooool ... :D

Ah, übrigens, Willkommen im Forum Frau Salesch!! Bin ein Fan von Ihnen! :p
 
Nee, den Sack kann ich nicht gut leiden... aber auf alle Fälle ein ganzes Stück besser als die Tusse von dem anderen Gericht (kein Plan wie die heisst - so sehr interessiert mich die) ...

Am meissten hasse ich den vom Familiengericht...

Ausserdem ist HardStyleGirl ja weiblich... höchstens also Frau Holdin ;)
 
nee, nee, bin werder salesch noch holdin :)
ich mach ne ausbildung zur verwaltungsfachangestellten.
da hat man sehr viel mit gesetzen zu tun, hauptsächlich allerdings mit verwaltungssachen.
und zurzeit bin ich gerade auf nem internat, hier ham wir unsere zwischenprüfung und halt 6 wochen lang intensiven unterricht.
unter anderem haben wir das fach privatrecht und da haben wir eigentlich hauptsächlich rechtsgeschäfte sprich kaufvertrag und willenserklärungen durchgenommen und auch schon ne arbeit geschrieben.
da das alles noch ganz frisch ist, konnt ich mich daran noch gut erinnern und dachte, teil ich euch mein wissen doch einfach mal mit :)
 
ich bleib bei meinem "technischer zeichner"-kram...

das erscheint mir einfacher..:)

mmh...is das "let the bassline get ya" nicht aus diesem big-beat song von overseer?
 
naja, die tolle "ebayhilfe" hilft nicht!er wurde nicht geschmissen noch sonst irgendwas...
letzte woche war ich unterwegs, und jetzt hab ich diesen fall an meinen vater und seiner rechtsanwältin weiter gegeben...
mal sehen...

mfg
 
re

:eek: Ja, doch........ das möchte ich auch gerne auf dem Dachboden finden !!!

:eek:
f3_1_b.JPG
:eek:

Für einen Dachbodenfund ist das Gerät recht gut erhalten !
 
Re: Ebay Junkies

Original geschrieben von DDD

* ... du auf einmal einen komischen, verbrannten Geruch wahrnimmst, in die Küche gehst und feststellst, dass das Nudelwasser komplett verdampft und der Topf sauheiß ist, weil du mal schnell nach deinen Auktionen gucken wolltest.

Den kann ich bestätigen. lol

Ich sag nur La Capannina Farfalle mit Käse-Kräuter-Sauce aus'm Plus.

Macht höllisch Spass den Topf zu putzen... oder zu restaurieren. Wahlweise kann man ihn auch wegschmeissen. :D
 
Ja, das Problem mit dem Nudelwasser kenne ich. Ist auch ganz witzig, wenn man in der Mikrowelle Gerichte hat, in denen sich Fett befindet, z.B. eine Bockwurst.
Nach ca. 1 Min bei 750 Watt vernimmt ein recht lautes *PUFF*. Spätestens dann weiß man[(n) oder Frau] das die Speise zum Verzehr bereit ist *lol*.

Fazit: eBay macht mega süchtig.

Cu, der "twin2k"
 
Es wurden 12€ geboten, die hat er aber nicht bezahlt und ne negative Bewertung von dem Nektarinenverkäufer reingewürgt bekommen ^^
 
...wird sich wohl für 10% von 12 euro nicht gelohnt haben... ;P
 
Da haben auch wirklich ne Menge verschiedener Bieter geboten. Verblüffend, dass da so viele mitmachen. Ich denke, dass wird mein neuer Geschäftszweig :D
Vielleicht biete ich dann auch noch sowas wie ein Käseloch oder einen neuen Windows-Ordner an...
 
windows ordner gabs schon genug...
... wie wärs mit nem gelöschten neuen ordner... ;P
 

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