Und wieder EBAY...

ne es gab kein Weneed
nur was zum trinken, aber mir langts schon
 
Hast Du geraucht?



Edit: Oh mein Gott .. ich hab mal die Artikelbeschreibung gelesen .. der untere Teil muss zwangsläufig geklaut sein, weil der fehlerfrei ist! :d:p Was ist "Abmasungen" :confused:

überragend mal wieder. Gin aber dennoch für einen guten Preis weg.

Abmasungen kommt von der Abmahnung und bedeutet, dass, wenn Maße nicht das einhalten, was der Betrachter von Ihnen will, zwangläufig eine Abmahnung bezüglich Ihrer Maße bekommen ;)

es gab auch mal eine überragende Auktion beüglich eines Autos, das nur noch Schrott war. Der Junge hat das aber so humorvoll rübergebracht, dass es glaube ich iwas um die 400 euro eingebracht hat.
 
Überleg ich mir grade echt...

Jeden Tag kommt ne neue Mail mit irgendwelche Daten die von mir noch fehlen. Auf Nachrichten von mir wird nicht eingegangen, und Bitte um PP überweisung kommentarlos ignoriert.

Eigentlich sollte ich mal den zweit Höchstbietenden Kontaktieren, und wenn der PP Zahlung zusagt, das Angebot aus den genannten Gründen zurückziehen...

Wenn Du keinen Auslandsversand anbietest, ist das so! Dann entwder Paypal oder garnichts, Ebay kontaktieren oder 2. Bieter direkt anbieten. So Kerle braucht man wie Fußpilz...
 
So, der Fall wurde an ebay übergeben und ich kann nur like Tony Montana sagen: "Ich hab das Geld .. UND das Jeyjo!" :D

Will heißen .. ich habe mein Geld zu 100% wiederbekommen und das Gerät ist auch noch bei mir (welches ohne FB geliefert wurde .. deswegen der Fall)
 
moin,

ich weiß nicht genau ob das hier reingehört, aber ich schreibs einfach mal.

Also ich habe bei Ebay ein Case ersteigert. Der Verkäufer hatte mir dann Lautsprecher zukommen lassen welche ein anderer schon ersteigert hatte (soll heißen er hat die packete vertauscht) jetzt habe ich das Case mitlwerweile auch erhalten, nur möchte mir das Verkäufer für das wegschicken der Lautsprecher nicht zahlen, soll heißen ich hab ihm gesagt das ich die Boxen vorher nicht verschicke bis er mir die Versandkosten bezahlt hat, seitdem habe ich nix mehr von ihm gehört und die Lautsprecher stehen hier immer noch rum, jetzt meine Frage, dass ganze ist schon über nen Monat her und ich frage mich ob ich die Lautsprecher jetzt behalten bzw. verkaufen kann, da er sich wie gesagt nicht mehr meldet und er mir die Kosten weder über Paypal noch per Überweisung bis jetzt gezahlt hat.

edit: Der Ebay Kundendienst konnte mir leider nicht helfen

Ich hoffe das ist alles Verständlich so =)

Danke schonmal für die Hilfe

Gruß DJ Workfinder
 
Als an deiner Stelle wrde ich ihn nochmal anschreiben und ihm sagen, dass er dir das Geld für den Versand überweisen soll und dass du das Paket dann direkt an den Kunden schickst, der die Dinger gekauft hat.
So zahlt er nichts drauf und du zahlst keine unnötigen Versandkosten und ersparst dir Stress.
Ansonsten wenn nichts kommt, mit dem Kunden, der die Monitore gekauft hat, reden (geht natürlich nur, wenn du weißt wers ist) und das dann mit ihm klären.
Und sonst einfach solange behalten bis sich was ändert. Und auf keinen Fall selber weiterverkaufen!
 
Als an deiner Stelle wrde ich ihn nochmal anschreiben und ihm sagen, dass er dir das Geld für den Versand überweisen soll und dass du das Paket dann direkt an den Kunden schickst, der die Dinger gekauft hat.
So zahlt er nichts drauf und du zahlst keine unnötigen Versandkosten und ersparst dir Stress.
Ansonsten wenn nichts kommt, mit dem Kunden, der die Monitore gekauft hat, reden (geht natürlich nur, wenn du weißt wers ist) und das dann mit ihm klären.
Und sonst einfach solange behalten bis sich was ändert. Und auf keinen Fall selber weiterverkaufen!

Ok danke für die schnelle Antwort, leider weiß ich nicht wer der andere ist ich hab nur einen members@ebay adresse und weiß nicht ob ich damit was anfangen kann. Das ich das direkt weiterschicke habe ich ihm schon gesagt und er sagte mir auch er überweist mir das nur leider kam bis jetzt nix. Ich habe ja die befürchtung das der andere vom Kauf zurückgetreten ist und deswegen nix mehr kommt.
 
Ok danke für die schnelle Antwort, leider weiß ich nicht wer der andere ist ich hab nur einen members@ebay adresse und weiß nicht ob ich damit was anfangen kann. Das ich das direkt weiterschicke habe ich ihm schon gesagt und er sagte mir auch er überweist mir das nur leider kam bis jetzt nix. Ich habe ja die befürchtung das der andere vom Kauf zurückgetreten ist und deswegen nix mehr kommt.

Du kannst bei seinen Verkäufen schauen, wer die Boxen ersteigert hat, klickst den Namen an, dann kommst du auf dessen Seite, dort kannst Du mit der Person "Kontakt aufnehmen". Ganz einfach. Mal sehen was der andere zu erzählen hat...
 
Du kannst bei seinen Verkäufen schauen, wer die Boxen ersteigert hat, klickst den Namen an, dann kommst du auf dessen Seite, dort kannst Du mit der Person "Kontakt aufnehmen". Ganz einfach. Mal sehen was der andere zu erzählen hat...

die Auktion ist ende Dezember zuende gewesen und den vollen Namen kann man nur sehen, wenn man mit dem anderen Mitglied zuvor einen geschäftlichen Kontakt hatte und den hatte ich nicht, somit kenn ich auch seinen vollen Mitgliedsnamen nicht.
 
die Auktion ist ende Dezember zuende gewesen und den vollen Namen kann man nur sehen, wenn man mit dem anderen Mitglied zuvor einen geschäftlichen Kontakt hatte und den hatte ich nicht, somit kenn ich auch seinen vollen Mitgliedsnamen nicht.

Stimmt, aber evtl. hat der Ihn schon bewertet, weil er seine Ware nicht bekommt, bei dem Bewertungen des Verkäufers findest Du den kompletten Namen.
 
Schreibe dem Verkäufer, dass ihm Lagerkosten entstehen, wenn er sich nicht äußert. Nach Zeitraum X geht die Ware in deinen Besitz über.
 
Schreibe dem Verkäufer, dass ihm Lagerkosten entstehen, wenn er sich nicht äußert. Nach Zeitraum X geht die Ware in deinen Besitz über.

Nein.
Ich habe mich grad nochmal erkundigt.
Offiziel gehören dem Verkäufer die Sachen noch und du hast die Pflicht sie ihm zurückzugeben. Wer für die Versandkosten aufkommt ist eine andere Frage.

Problem an der Sache (für den Verkäufer) ist nur, dass er sich sein Recht vor Gericht holen muss und das für ihn natürlich recht stressig wird.

Also einfach warten ob er sich meldet und wenn nicht solange stehen lassen, bis was zurückkommt oder es vergessen ist ;)
 
Nein.
Ich habe mich grad nochmal erkundigt.
Offiziel gehören dem Verkäufer die Sachen noch und du hast die Pflicht sie ihm zurückzugeben. Wer für die Versandkosten aufkommt ist eine andere Frage.

Problem an der Sache (für den Verkäufer) ist nur, dass er sich sein Recht vor Gericht holen muss und das für ihn natürlich recht stressig wird.

Also einfach warten ob er sich meldet und wenn nicht solange stehen lassen, bis was zurückkommt oder es vergessen ist ;)

ok erstmal danke für die schnellen Antworten, nur wie lange dauert es bis es vergessen ist so ca.?
 
wie lange dauert es bis es vergessen ist so ca.?

Ewig. Im wahrsten Sinne des Wortes. Die Sachen werden Dir nie gehören. Ersitzen von Gegenständen ist in Deutschland nur nach sehr strengen Maßgaben möglich. Siehe z.B. Wikipedia hierzu:

Bewegliche Sachen (§§ 937-945 BGB)
Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre lang redlich in Eigenbesitz (§ 872 BGB) hat, erwirbt nach deutschem Recht das Eigentum (§ 937 BGB). Die Ersitzung verschafft also demjenigen, der sich eine bestimmte Frist redlich für den Eigentümer hält, ohne dies wirklich zu sein, etwa weil die erworbene Sache beispielsweise einem anderen abhanden gekommen war, das Eigentum, wenn er die Sache die ganze Zeit als ihm gehörig besessen hat. Das Gesetz beseitigt damit nach dem Ablauf der Ersitzungsfrist die Diskrepanz zwischen vermeintlicher und wahrer Rechtslage und trägt der Tatsache Rechnung, dass nach Ablauf langer Zeit erhebliche Beweisschwierigkeiten bestehen werden, die Umstände des Besitzverlustes beim früheren Eigentümer noch aufzuklären. Redlich handelt der Ersitzer nur, wenn er sowohl beim Erwerb des Besitzes als auch während der Ersitzungsfrist in gutem Glauben an sein Eigentum war. Dabei schadet beim Besitzerwerb schon die grob fahrlässige Unkenntnis, dass er kein Eigentum erworben hat.

Nachdem der Verkäufer durch Rückforderung klar gemacht hat, dass er die Boxen zurückwill kannst Du auf keinen Fall gutgläubig sein.

Die Boxen einfach zu behalten wäre Unterschlagung und somit strafbar. Allerdings bist Du nicht verpflichtet, irgendwelche Kosten auf Dich zu nehmen. D.h. der Verkäufer muss auf jeden Fall den Versand zahlen. Wenn Du nachweisbar (!!!) Kosten für die Aufbewahrung hättest könntest Du diese ebenfalls geltend machen.

Es gibt zwar auch noch folgenden Paragraphen:

BGB § 241a Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.


Allerdings ist der
a) für das Geschäftsleben zwischen Unternehmen und Verbrauchern bestimmt. Es gibt immer wieder Firmen, die unverlangt irgendwelchen Müll verschicken und die Empfänger dann massiv unter Druck diesen zu bezahlen. Dem soll mit § 241 ein Riegel vorgeschoben werden
b) in Absatz (2) relativ eindeutig, dass Du wohl selbst in diesem Fall kein Eigentümer werden würdest. Spätestens nach der Meldung, dass er die Boxen zurück will ist klar, dass die Sendung nicht für Dich bestimmt war...


So oder so, Du wirst wohl nie das Eigentum an den Boxen erlangen. Soweit ich weiß, kann der Verkäufer aber nicht mal verlangen, die Boxen auf seine Kosten zurück zu schicken, weil das für Dich mit Aufwand verbunden wäre (einpacken, zur Post bringen, etc.). Aber aufbewahren ohne sie zu benutzen musst Du glaube ich schon.

Disclaimer: ich bin weder Anwalt noch ist das hier eine verbindliche Rechtsberatung.
 
Die aufgeführten Gesetzte gelten nur wenn der versender ein unternemen war, und da er den versender schon informiert hat weis er zweifesfrei das es fälschlich an ihn gegengen ist, ich würd ihn informieren das das paket zur abholung 4 wochen bereit liegt und es dann unfrei zurück geschickt wird . macht zwar en bissl arbeit aber dannsollte ruhe sein.
 
ich möchte keine zusätzlichen Kosten haben, aber es kann mir ja passieren, dass wenn er das packet nicht annimmt es auf meine Kosten zurückkommt, deswegen habe ich ihm ja geschrieben, dass ich es nicht vorher zurückschicke.
 
schicks unfrei mit falschem absender

Würd ich glaub ich nicht machen.
Weil selbst wenn die Gesetzte nur für Geschäfte u.ä. gelten, ist es trotzdem noch das Eigentum von dem Verkäufer. Und eigentlich bist du als "Käufer" dazu verpflichtet ihm den Krams zurückzuschicken.
Da würde ichs ieber einfach zu Hause behalten um im Notfall sagen zu können, dass er sich einfach nur bei dir melden musste und du hättest die Sachen sofort zurückgeschickt. Mit falschem Absender könnte das etwas unangenehm werden, wenns hart auf hart kommt.
 

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