"Bootleg"-Verkauf von Recordstores

domik

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Ab und an erscheinen in den Online-Pattenläden Booties, z.B. die "Geheim #1", Derb LK o.ä. Wie ist das denn, wenn man die kauft und bei Ebay vertickt? Kann man dafür belangt werden, oder kann man davon ausgehen,. dass einem nichts passeirt, sonst würden die Plattenläden sie ja auch nicht verkaufen?
Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Künstler sich für diese Sachen die Rechte geholt haben, aber warum können die Plattenläden sie dann unbesorgt verkaufen?
 
Nik Wel schrieb:
Beantwortet leider nicht meine Frage, denn laut deiner Aussage könnte ich ja 500 Booties ungestraft verkaufen, und das kann unmöglich sein. Es sind ja schon einige Verkäufer auf Ebay wg. einer einzigen Platte verklagt worden...

Wenn Du richtig gelesen hättest, war niemals das Wort Ebay inbegriffen, sondern nur, wenn Du als "Label" beabsichtigst, eine Auflage bis zu 500 Pressungen für DJs und Clubs zu machen.

Ebay ist verboten und kann jederzeit angezeigt werden, wenn die GEMA oder der Antragsteller das möchte oder irgendein Nörgler denkt, er muss Dich bei der GEMA hinhängen.

Dazu hab ich mich auch in dem Forum geäußert, wer das macht und auch noch auf ebay als Bootlegg anpreist, letztendlich selbst schuld ist.
 
genau das sehe ich auch so, guck lieber das du die bootleg so vertickt bekommst, ober halt selbs tdfür dich behälst udn sammelst ;) is am besten denk ich jetzt mal !
 
Mando Mango schrieb:
Wenn Du richtig gelesen hättest, war niemals das Wort Ebay inbegriffen, sondern nur, wenn Du als "Label" beabsichtigst, eine Auflage bis zu 500 Pressungen für DJs und Clubs zu machen.

Ebay ist verboten und kann jederzeit angezeigt werden, wenn die GEMA oder der Antragsteller das möchte oder irgendein Nörgler denkt, er muss Dich bei der GEMA hinhängen.

Dazu hab ich mich auch in dem Forum geäußert, wer das macht und auch noch auf ebay als Bootlegg anpreist, letztendlich selbst schuld ist.

Von dieser Regelung hab ich noch nie was gehört. Heißt das also, wenn jetzt jemand von z.B. Eminem ein Lied verwurstet und das über diverse/einen Recordstore/s 500 mal verkauft, dass Eminem nix dagegen tun kann??
 
Nik Wel schrieb:
Von dieser Regelung hab ich noch nie was gehört. Heißt das also, wenn jetzt jemand von z.B. Eminem ein Lied verwurstet und das über diverse/einen Recordstore/s 500 mal verkauft, dass Eminem nix dagegen tun kann??

das was Du in dem Shop gesehen hast waren aber sicher keine illegalen Bootlegs...
Die sind ganz normal vom Label gepresst worden, aber eben nur in einer kleineren Auflage. Dafür werden sie dann schon die Rechte eigeholt haben.

Wenn allerdings etwas gepresst wird ohne Rechte kann es so aussehen wie bei der Giant Wheel - Bye Bye Berlin, da wurde ein Sample verwendet woraufhin die Scheibe wieder vom Markt genommen wurde.

grüsse
 
MatReverse schrieb:
das was Du in dem Shop gesehen hast waren aber sicher keine illegalen Bootlegs...
Die sind ganz normal vom Label gepresst worden, aber eben nur in einer kleineren Auflage. Dafür werden sie dann schon die Rechte eigeholt haben.
grüsse

Nein, das stimmt nicht so.

In Deinem Falle wären das dann "White Labels", die man bis zu einer Auflage von 500 Stück pressen kann.

Bootleggs sind verbotene Aufnahmen bzw. Mixe, die keine Herkunft haben und auch nicht öffentlich angepriesen werden.

Sie werden trotz Verbots in den Plattenläden angeboten für die DJs.

Sonst siehe auf meinem Linkhinweis, in dem all diese Fragen beantwortet bzw. diskutiert wurden.
 
soweit ich weiss ist das anbieten bzw. der verkauf von bootlegs nur bedingt strafbar, da die händler nicht bei jeder platte nachvollziehen können ob der macher des bootlegs auch die erforderlichen rechte hat.. auch eine überprüfung wäre nicht machbar.. das strafbare an der sache ist soweit ich weiss vorallem die erstellung eines bootlegs.. der verkauf ist da weniger illegal..
 
Blaxtar schrieb:
das strafbare an der sache ist soweit ich weiss vorallem die erstellung eines bootlegs.. der verkauf ist da weniger illegal..

Nein, stimmt auch nicht.

Wenn die Herkunft bei einem Bootlegg nicht klar ist, darf ein Laden sowas nicht öffentlich zugänglich machen.

Wie man ja weiss, verkaufen sogar Online Shops dieses Zeugs an die DJs.

Schliesslich hats der Laden auch offiziell über einen Vertrieb oder direkt vom Urheber abgenommen ;)

Im extremsten Fall kann das die GEMA schon rausfinden, da ja alle Vinyls über Rechnungen abgrechnet werden müssen, ergo der Ersteller dieser Bootleggs irgendwo hervorgeht.

Wie ich von anderen Leuten erfahren habe, verkaufen bereits immer mehr Läden diese Bootleggs unter der Ladentheke und nur auf spezielle Anfrage von DJs.

Da es sich aber um geringe Auflagen handelt, sieht man das als "Grauzone" an und wurde bisher in den seltensten Fällen rechtlich verfolgt.

Auffällig wird das ganze erst, wenn ein Bootlegg Mix in den Clubs sehr großen Anklang findet und sozusagen zum "Clubhit" mutiert.
 
Hier nochmals kurz zur Unterscheidung von "White Labels", "Testpressings", "Promos" und "Bootleggs":

White Labels (Auflage bis 500 Stück) werden oftmals durch Kleinlabelbesitzer in Umlauf gebracht, denen die Präsenz als Label weniger wichtig ist oder Spezialmixe in geringer Auflage von Labels gepresst werden, die nur DJs zugänglich sind.
White Label deshalb, weil weder Artist noch Titel, wie auch das Label eindeutig gekennzeichnet werden darf, daher nur ein "weisses Label" auf der Platte.
Meist wird nur ein Aufkleber oder ein Stempel bei White Labels nachträglich draufgemacht oder auf eine Email-Adresse hingewiesen.

Testpressing werden ähnlich wie White Labels behandelt und entfallen der GEMA-Gebühr, da sie nur für Testzwecke vom Label an die DJs verteilt werden.
Eigentlich dürfen Testpressing Vinyl nicht verkauft werden, da sie nur für Promo- u. Testzwecke dienen, werden aber von den Labels trotzdem an die Plattenläden bzw. DJs verkauft.

Promos dienen zur reinen Promotionzwecke, die an die Clubs, DJs, Radiostationen etc. kostenlos verteilt werden, um Werbung für diverse Tracks zu machen.
Auch hier umgehen einige Labels die GEMA-Klausel und verkaufen die Promos in geringen Auflagen an die Plattenläden bzw. DJs.

Promos und Testpressings müssen eindeutig als Diese auf der Platte gekennzeichnet sein. "Only for Promotion" "Test Pressing".
Beide sind GEMAbefreit, da sie einer Auflage von 250 Stück nicht übersteigen dürfen.


Bootleggs beinhalten bereits bekannte GEMA-Tracks, die miteinander gemixt oder verändert wurden.
Sie wurden meist von privaten Personen oder DJs im Umlauf gebracht, ohne irgendeine Präsenz zu beinhalten, da keinerlei Informationen von den Bootleggs hervorgehen.
Im grunde genommen auf gut deutsch: Piratenpressungen, da sie der GEMA nicht gemeldet bzw. registriert wurden.

Promos u. Testpressings fallen erst unter der GEMApflicht, wenn sie nach entsprechenden Erfolgen in den regulären Umlauf als reguläre Veröffentlichung gebracht werden und entsprechend vom Label als offiziellen Release angekündigt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mando Mango schrieb:
[...]
White Label deshalb, weil weder Artist noch Titel, wie auch das Label eindeutig gekennzeichnet werden darf, daher nur ein "weisses Label" auf der Platte.
Meist wird nur ein Aufkleber oder ein Stempel bei White Labels nachträglich draufgemacht oder auf eine Email-Adresse hingewiesen.

[...]

Bootleggs beinhalten bereits bekannte GEMA-Tracks, die miteinander gemixt oder verändert wurden.
Sie wurden meist von privaten Personen oder DJs im Umlauf gebracht, ohne irgendeine Präsenz zu beinhalten, da keinerlei Informationen von den Bootleggs hervorgehen.
Im grunde genommen auf gut deutsch: Piratenpressungen, da sie der GEMA nicht gemeldet bzw. registriert wurden.

[...]


aber,
werden die White Labels nicht auch aus Kostengrüden so gemacht ?
Warum weder Label, Artist oder Titel drauf kennzeichen, bis 500 GEMA frei aber dafür keine Info = der Deal ?

also Bootlegs sind grundsätzlich verboten bzw. illegal auf den Markt gekommen, oder sehe ich das falsch ?
Was ist mit der X-Press 2 - Muzik X-Press auf Junior released ? Hat man da einen Bootleg mit drauf gepackt und legal gepresst oder ist das wieder was Anderes ?


grüsse
 
ganz frisch aus dem Presswerk www.duophonic.de

!Wichtige Infomation bzgl. GEMA-Freistellungen!


Im Januar 2005 hat sich im Ablauf mit der Beantragung der GEMA-Freistellungen einiges geändert.
Bei den Meldungen von Tonträgerproduktionen, bei denen die Urheber nicht GEMA- Mitglied sind, entfällt die bis dahin bekannte Freistellung (Presserlaubnis).

Stattdessen bekommt der Kunde selbst, nicht mehr das Presswerk, ein Schreiben der GEMA, in dem steht


"anhand Ihrer Angaben im Meldebogen konnten wir nur PM (Pas membre = Nicht-Mitglied-geschützt, jedoch nicht durch die GEMA vertreten) und/oder PAI-Werke-Rechtseigentümer derzeit nicht bekannt) feststellen.

Aus diesem Grunde erteilen wir für nachfolgende Tonträgerherstellung keine Freistellung gegenüber dem Presswerk.


Bei Meldungen, bei denen der Urheber Mitglied der GEMA ist, bleibt alles wie bisher! Nach Erhalt dieses Schreibens darf das Presswerk die Produktion vervielfältigen.
Darum bitte dieses Schreiben schnellstmöglich, am besten via Fax, an duophonic.de senden, damit wir weiterhin einen reibungslosen Ablauf garantieren können.Die GEMA möchte damit erreichen, dass der Aufwand der Abwicklung ihrerseits zurückgefahren wird..., ob dies der Fall ist, wird sich zeigen. Es wird wahrscheinlich in den nächsten Monaten noch einige Änderungen diesbzgl. geben!
Für weitere Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.
 
MatReverse schrieb:
aber,
werden die White Labels nicht auch aus Kostengrüden so gemacht ?
Warum weder Label, Artist oder Titel drauf kennzeichen, bis 500 GEMA frei aber dafür keine Info = der Deal ?

also Bootlegs sind grundsätzlich verboten bzw. illegal auf den Markt gekommen, oder sehe ich das falsch ?
Was ist mit der X-Press 2 - Muzik X-Press auf Junior released ? Hat man da einen Bootleg mit drauf gepackt und legal gepresst oder ist das wieder was Anderes ?
grüsse

So, zu Deinen Fragen:

1. White Labels werden aus Kostengründen der nicht beabsichtigten großen Gewinne von Kleinlabels gemacht und konnte so bisher der GEMA-Freistellung einen Antrag stellen, bei Auflage bis zu 500 Stück.
Dafür dürfen offiziell auch keine Artist oder Titel angepriesen werden, damit der "Konsumgedanke" nicht erzielt wird.
Für White Labels darf auch keine Werbung gemacht werden, sie dürfen lediglich im Repertoire von Wiederverkäufern (Shops) angeboten werden.

2. Diesen Mix von X-Press2 auf Junior kenne ich leider nicht, wird aber sicherlich Junior gemeldet haben, da sie ja ein offizielles Label sind.
Kommt drauf an, ob Du jetzt diese Platte als offiziellen Release in der Hand hast, oder nur als "Promo" oder "Test Pressing", musst Du nachsehen.

Bootleggs sind prinzipiell verboten und gelten als "Piratenpressungen", egal wer und welcher Gedanke dahintersteckt, solange die Geschichte nicht lizenziert und bei der GEMA gemeldet wurde.

Ab dem Moment, wenn eine GEMA Anmeldung vorliegt, spricht man nicht mehr von einem Bootlegg, sondern von einem "Bootlegg-Mix", der ganz offiziell verkauft werden darf, da ja die Gebühren bezahlt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das ist dann wohl ein "Bootleg-Mix" auf Junior, mit den Rechten und allem drum und dran. Da muss man ja wieder auf jede Kleinigkeit achten bis man da mal durchblickt. :rolleyes:


danke und grüsse
 
MatReverse schrieb:
Da muss man ja wieder auf jede Kleinigkeit achten bis man da mal durchblickt. :rolleyes:
danke und grüsse

Ja, das ist alles ziemlich verzwickt und gar nicht so einfach, wenn man sich damit rechtlich nicht so gut auskennt oder nicht in der Musikbranche tätig war bzw. ist.

Daher immer vorher rechtlich informieren, wenn man selbst irgendwas pressen lassen möchte bzw. den Schritt zu einem Label machen möchte.

Die ganzen musikalischen Gesetze, sind so dehnbar wie ein Gummi und können jedesmal vor Gericht anders ausgelegt werden, da jeder Fall als einen "Sonderfall" darliegt.

In Deinem Falle wird es ein "Bootlegg-Mix" sein, den Junior lizenziert hatte.
 
MatReverse schrieb:
Also das ist dann wohl ein "Bootleg-Mix" auf Junior, mit den Rechten und allem drum und dran. [...]

danke und grüsse


hab mir die Scheibe mal genauer angeguckt...

scheint wohl doch wieder was ganz anderes zu sein, nämlich einfach nur ein Mix von den Cheeky Bootleggers. :rolleyes:

*rofl*..
 

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