Abiparty

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Tommy

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Hallo Zusammen,

Wir haben demnächst vor eine Abiparty (ist gerade in Planung) von/für unsere Schule zu organisieren (ich bin selbst auf der Schule). Wir wollen dazu das Jugendzentrum in unserer Stadt mieten (300M³).

Jetzt stellt sich die Frage ob dies noch eine private Varanstaltung ist?

Eintritt keiner (wird über klassenkassen finanziert)
Eintritt nur für Personen auf der Gästeliste (auf der Gästeliste sind alle Personen aus dem Abijahrgang UND jeder dieser Personen darf einen Freund mitbringen)
Getränke sollen verkauft werden (ca. zum doppelten Preis als der Einkaufspreis (Beck's Einkauf 50 Cent Verkauf 1€) -> hier stellt sie jetzt die Frage ob das ganze noch eine private Veranstaltung ist?? man können ja sagen das der Gewinn bei den Getränken Unkostenbeitrag ist um das ganze mitzufinanzieren.) Ist das möglich oder müssen wir das ganze als offizielle Veranstaltung deklarieren?

Und noch ein Frage: Ich habe hier im Forum gelesen das man pro 100 Leute eine Scurity braucht. Ist das so eine Faustregel oder gesetzlich vorgeschrieben?

Vielen Dank im Vorraus

mfG Tommy
 
www.gema.de

Nein, das ist keine Privatveranstaltung mehr, man geht dort leider nur von Familien aus, da die Schüler nicht alle verwandt sind, kommen Gema Gebühren auf Euch zu für 300 m²
 
Servus.
Also bei Jugendzentren un ähnlichem (meist städtisch oder kirchlich) kann ich nur empfehlen, bei den Betreibern nachzufragen wie das geregelt wird. Einige Jugendzentren haben mit der Gema Pauschalverträge für eine gewisse Anzahl von Veranstaltungen pro Jahr. Ich habe schon von Leuten gehört, bei denen die Gema für ihre Veranstaltung schon in der Miete drinn war.
Ich bin nicht sicher und habe auch keine näheren Infos darüber, ob/und/oder wie das möglich ist, aber fragen kann nie schaden.

alle angaben ohne gewähr
gruß
 
kric11 schrieb:
www.gema.de

Nein, das ist keine Privatveranstaltung mehr, man geht dort leider nur von Familien aus, da die Schüler nicht alle verwandt sind, kommen Gema Gebühren auf Euch zu für 300 m²

das ist so zwar nicht ganz korrekt - die Leute müssen nicht verwandt sein, sondern sich nur alle gegenseitig kennen aber in diesem Fall ist es dennoch keine "geschlossene Veranstalltung". Wenn jeder einen Freund mitbringen darf - kann man davon ausgehen, dass eben nicht jeder jeden kennt. Ausserdem soll hier ein Getränkeverkauf stattfinden, was bei einer "geschlossenen Veranstalltung" auch nicht der Fall sein darf.

Christian
 

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