Abi Party veranstalten - einige Fragen

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Zimbo

Partyboy
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Eine Schule veranstatet eine Abi Vorfinanzierungsparty in einer geliehenen Location (Pfarrsaal oder Veranstaltungshalle, die für öffentliche Veranstaltung genehmigt ist). Diese Party ist zwar eine Abi-Vofi-Party zum Nutzen unserer Stufe, aber keine Privatparty, da es öffentliche Plakate geben wird und auch eine Abendkasse, bei der "Fremde" kommen können.


1. Wenn man als Schule veranstaltet - allerdings mit ein paar "Unterstützungsscouts" die man z.B. auf Rechnung bezahlen würde, wenn diese ein Gewerbe haben.

1.1Hat man dann als Schule irgendwelche Vorteile gegenüber einem "normalen Veranstalter", weil die Schule gemeinützlich ist oder wie man das so schön sagt?

1.2 Wenn ja, was sind das für Vorteile?
Müssen wir Vergnügungssteuer zahlen, wenn wir Eintritt nehmen?

1.3 Müssen wir Schüler, die die Party organisieren, ein Gewerbe wie ein Veranstalter haben, sodass wir unsere Einnahmen legal absetzen können?

1.4 Wenn 1.3 der Fall ist, wir aber keinen Gewinn machen würden, sondern nur Unkosten decken, müssen dann Steuern gezahlt werden?


2. Wir beauftragen einen "veranstalter", der ein engagierter Bekannter aus dem Freundeskreis ist, aber nicht offiziell zur Schule gehört.
Wir kriegen 70% des Eintrittserlös unser Veranstalter 30%, sowohl von Abendkasse als auch Vorverkauf.

2.1Dieser Veranstalter hat ein Gewerbe auf "Promotion" (könnte aber zur Not falls dies ein Problem wäre auch noch die Zusatzbeschreibung Events in die Gewerbebeschreibung mit einnehmen).
Muss er seine 30% Einnahmen (auch wenn dies eventuelle nur Umsatz und Unkostendeckung ist) steuerlich dem Finanzamt melden und absetzen?

2.2 Muss dann Vergnügungssteuer bezahlt werden?

2.3. Wer haftet für die Location? nehmen wir an Toiletten werden zerstört, verstopft, bemalt etc. und der Besitzer der Veranstaltungshalle will entschädigt werden.
Sind wir mit unserer normalen privaten Haftpflicht versichert?
Wie sähe das bei unserem "Mitveranstalter" der die 30% kriegt aus? Braucht der ne spezielle Veranstalterhaftplicht oder reicht die private?

2.4 Muss Gema bezahlt werden?
 
Stell dir folgende Frage: Ist die Party eine "offizielle" Schulveranstaltung oder eher eine private öffentliche Party unter den Deckmantel "Abi-Party".

Somit sind die meisten Fragen dann schon beantwortet .. da bei letzteres das ganze wohl schon gewerblich mit Gewinnerzielung ist.

Insgesamt gilt:
1. Veranstalterhaftpflicht benötigt der VA immer. Der "Promoter" scheint ja nur ein Dienstleister für euch zu sein. Somit ist er ja nicht der Veranstalter ..oder?
2. Gema ist immer fällig. Allerdings haben Vereine ggf. Sondertarife.
 
Tipp: Sucht euch ne Location wo der Besitzer als Veranstalter auftritt, ihr bekommt dann den Eintritt und stellt den Dj und wie das mit den Getränken ist müsst ihr aushandeln.
 
Also soweit ich das was, kann die Schule nur als Veranstalter auftreten wenn ein Lehrkörper oder ein Direktor als Mieter dieser Location eintritt. Dann hat die Schule auch die Verantwortung und es wäre eine Schulveranstaltung.

Wenn dies nicht der Fall ist, ist derjenige der den Mietvertrag unterschreibt für die ganze Geschichte Verantwortlich.
Von daher kann ich euch auch nur den Tipp geben den schon Mister X gegeben hat. Location suchen wo der Besitzer schon GEMA und den ganzen kram bezahlt hat.
Und ganz Wichtig, wer viel Fragt bekommt viele Antworten, also nicht immer alles so eng sehen, denn da kräht meistens eh kein Hahn nach;)
 
Also soweit ich das was, kann die Schule nur als Veranstalter auftreten wenn ein Lehrkörper oder ein Direktor als Mieter dieser Location eintritt. Dann hat die Schule auch die Verantwortung und es wäre eine Schulveranstaltung.

Wenn dies nicht der Fall ist, ist derjenige der den Mietvertrag unterschreibt für die ganze Geschichte Verantwortlich.
Von daher kann ich euch auch nur den Tipp geben den schon Mister X gegeben hat. Location suchen wo der Besitzer schon GEMA und den ganzen kram bezahlt hat.
Und ganz Wichtig, wer viel Fragt bekommt viele Antworten, also nicht immer alles so eng sehen, denn da kräht meistens eh kein Hahn nach;)

Richtig ist, dass auf einer SchulVA die Lehrer die Aufsichtspflicht haben, aber auch die Schulveranstaltung ist nicht unbedingt eine Lösung, zumindest ist es in BaWü noch ein wenig komplizierter. Wenn z.B. eine Abiturfeier ansteht, dann endet die Schulzeit offiziell an dem Tag der Übergabe der Zeugnisse. Dies geschieht ja meist auf dieser Veranstaltung. Sprich um Mitternacht ist rein versicherungstechnisch die Schulveranstaltung beendet, da keine Schüler mehr auf der Veranstaltung sind. Es ginge also nur, wenn der Schulleiter kreativ wird. Wenn sie an einem Samstag sein soll, muss es sogar ein 'Schulsamstag' sein. Auch wenn in BaWü fast nirgends mehr Samstags Unterricht stattfindet, gibt es diese Samstage für die Versicherungen noch immer. Schulveranstaltungen dieser Art sind normaler Weise über die GEMA Pauschale, die die Gemeinde für die Schulen berappt, abgedeckt. Es sollte aber abgeklärt werden, da manche Gemeinden nur Theater und Live-Musik übernehmen.

Besser ist es, eine Privatperson zu finden, die als Veranstalter auftritt und eine Versicherung abschließt, die GEMA berappt und dessen Umkosten umgelegt werden und gut ist. Dann muss nur noch der Jugendschutz (Mama-Zettelchen u.ä.) eingehalten werden, die Getränke sind billig und ihr könnt so feiern wie ihr das wollt. Die Idee mit einer Lokation ist auch nicht schlecht aber dann werden die Getränke halt deutlich teurer sein und das Jugendschutzgesetz kann auch dort nicht ausgehebelt werden. Ich würde eine Privatperson nehmen, eine gute Versicherung abschließen und 'privat' feiern.
 
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am sichersten is immer: einfach bei den jeweiligen behörden nachfragen, da bekommste vertraulichere infos als sonstwo. gerade in nem forum, in dem jeder mitteilt, was er "glaubt irgendwann mk gehört zu haben". ist nich böse gemeint oder so, ich sprech hier niemandem kompetenzen ab, ich würd mich aber nich blind drauf verlassen :cool: :p
 
...gerade in nem forum, in dem jeder mitteilt, was er "glaubt irgendwann mk gehört zu haben". ist nich böse gemeint oder so, ich sprech hier niemandem kompetenzen ab, ich würd mich aber nich blind drauf verlassen :cool: :p

Das übliche Problem eines Forums. Aber nicht immer glauben die Leutz es gehört zu haben, manche wissen auch was aus erster Hand :)
 
ja klar, stimmt schon. es is halt nur riskant sich 100 pro darauf zu verlassen.
 
Holt euch ne Disco und sprecht das mit dem Besitzer ab.
Der Besitzer zahlt eh ne Gemapauschale.

Als ich den 10er Abschluss organisiert habe ist das ganze so gelaufen:

Ich hab mit der Security gesprochen und mit der ausgemacht,
dass sie am Ende der VA bar aus der Abendkasse bezahlt werden.

Dabei finanziert der Eintritt die Kosten.

Der Besitzer der Location macht die Getränke, handel aber bessere Preise aus mit dem Argument: Wir sind Schüler!

Macht ohne Ende Promotion für die VA! Dann kommen mehr Leute und es landet mehr Geld in der Kasse!

Wenn es ne öffentliche VA wird solltest du mit dem O-Amt sprechen.
Die sehn das aber eh nich so eng (aber ortsabhängig).
Wir hatten in dem Laden ca 300 Leute, zulässig waren 200,
wir hatten 15jährige drinnen und das O-Amt is nur vorbeigefahren.
Die grünen Jungs sind auch nur vorbeigefahren.

Ungeil wäre es, wenn die Party ins Wasser fällt und einer dann unterschrieben hat.Derjenige hat dann die Kosten am Bein.

Hier aufm Dorf (50k Einwohner) hat ne mündliche Absprache genügt.



Is zumindest meine Erfahrung, mit öffentlichen VAs hab ich keine Erfahrungen gemacht.Wir ham geschlossen gefeiert.

Lustigerweise fand das ganze an nem Montag statt und es waren drei Lehrer eingeladen (Die nachher so prall waren dass sie kaum noch raus gefunden ham). Somit entfiel die Vergnügungssteuer (Wir hams einfach als SchulVA laufen lassen.)


Also nich immer alles SOOO eng sehen, aber trotzdem noch Vorsicht walten lassen! Und vorher am besten mit dem Jugendschutz sprechen, sonst is man nachher in Po gekniffen (Rauchen etc.)
 
Es wird ja immer wieder gesagt, dass man eine Disco suchen soll. Ich stell nun einfach mal die Frage in den Raum:

Aus welchem logischen Grund sollte sich ein Club / Discobesitzer einen Abend lang um den Eintritt bringen lassen, die Getränkepreise und somit die Gewinnspanne senken, selbst auf der üblichen GEMA Gebühr und den Personalkosten sitzen ohne Miete für die Lokation zu erheben und sein Stammpublikum mit einer Gruppe besoffener 16jähriger beglücken?

Also bleibt doch ganz logisch die Konsequenz, dass die Sause dann am Montag oder Dienstag - den wohl umsatzschwächsten Tagen - stattfinden muss, an denen meist eh geschlossen ist. Die persönlichen Erfahrungen an einem Ort kann man schlicht nicht auf andere Orte übertragen. Eine Argumentation die hilfreich sein kann, ist die Tatsache, das 16jährige meist ihre Ausbildung noch am Ort absolvieren und so die nächste Generation Publikum für den örtlichen Club herangezüchtet werden kann. Es helfen eigentlich nur sachliche Hinweise, die landes- oder bundesweit gültig sind. Wie dies dann umgesetzt oder ob dies alles berücksichtigt werden muss ist orts- und situationsabhängig.

Auf der einen Seite sollte man nicht alles zu eng sehen, aber wenn am Ende einer Privatperson Ärger ins Haus steht, den andere verursacht haben, hört der Spaß schnell auf. Daher würde ich von allen zur Kostendeckung mal einen Betrag einsammeln :)
 
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R2D2 Chill mal bite,
ich kann leider nur selbst gemacht Erfahrungen weitergeben.
(Sind mit 16 Lebensjahren noch nicht allzu viele, entschuldigung)

Natürlich is mir bekannt, dass das nicht überall so möglich sein kann.
Aber einen Versuch ist es zuindest wert oder=
Hier auf dem Dorf freut sich jeder Locationbesitzer über so ein Event.
(Soweit ich weiss ham wir hier in SOest mit einer der höchsten Kneipendichten NRWs)

Naja, ein kleiner Versuch zu helfen sollte nicht so herabgewürdigt werden.

Schönen Abend noch.
 
Es wird ja immer wieder gesagt, dass man eine Disco suchen soll. Ich stell nun einfach mal die Frage in den Raum:

Aus welchem logischen Grund sollte sich ein Club / Discobesitzer einen Abend lang um den Eintritt bringen lassen, die Getränkepreise und somit die Gewinnspanne senken, selbst auf der üblichen GEMA Gebühr und den Personalkosten sitzen ohne Miete für die Lokation zu erheben und sein Stammpublikum mit einer Gruppe besoffener 16jähriger beglücken?

du machst ihm die bude voll, tür deins und bar seins (evtl noch +200eus oder so) das geht überall
 
du machst ihm die bude voll, tür deins und bar seins (evtl noch +200eus oder so) das geht überall

Nun dann habe ich wohl noch nicht überall gearbeitet ;) Natürlich geht dies so wie Pandawach es schildert, aber eben nicht zu regulärem Betrieb und der Umsatz an der Bar dürfte nun auch nicht übermäßig gut sein ohne das Ärger durch besoffene ins Haus steht.

In den Clubs und Discotheken, in denen ich bisher gearbeitet habe oder arbeite, wäre dies, wenn überhaupt, nur an einem sonst geschlossenen Tag drin, denn eine öffentliche VA mit einer Horde 16jähriger (bezieht sich nun auf die 10er Party hier oben, nicht auf den Threaderöffner) möchte schlicht kein Betreiber mit seinen Stammgästen vermischen. Carl Miles findet es 'lustig', dass es am Montag stattfindet, ich finde es 'logisch', darum ging es hauptsächlich. Als Clubbetreiber würde ich sofort ablehnen, denn einige sind beim Abschluss ja noch 15 und andere besorgen ihnen den Alk an der Bar und man kann es schlicht kaum kontrollieren. Wenn dann der Notarzt vorfährt kann man nichts mehr leugnen. Dies hat nichts mit Schlechtmachen zu tun, sondern stellt nur die Denkweise meiner (Ex-)Chefs dar und hilft vielleicht im Vorfeld Argumente zu finden, um die Betreiber zu überzeugen.

Jede/r der die Schule erfolgreich abgeschlossen hat, hat es verdient eine richtige Party zu haben!
 
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Erst mal 15 jährige reinlassen ist bei einer ABI party falsch. 16- 18 jährige mit Einverständniserklärung ist in Ordnung.
U16er geben nur Ärger mit den Eltern, wenn ihre Kinder dann betrunken nach ause kommen und dann auch als logische Konsequenz daraus mit der Polizei, weil ihr das Jugendschutzrecht verletzt habt. Es sei denn ihr schmeißt alle u16er ab 22 Uhr raus.
2. Es gibt zumindest bei mir auch Locations die nur dann geöffnet haben wenn sie gebucht wurden.
3. Das ganze als Schulveranstaltung zu machen würd ich lassen, dann herrscht nämlich Alkoholverbot, es sei denn ihr rennt zu eurem Schullleiter und stellt nen Ausnahmeantrag an den und er genehmigt das.
4. Das Buchen versteh ich so: Locationbesitzer bekommt Miete plus Endreinigung und die Gemapauschale wird da selbstverständlich mit eingerechnet, er ist nur derjenige der an die Gema abdrückct, Getränke werden von den ABI Leuten gekauft (vom Clubbesitzer/vom Getränkegroßhandel) und das natürlich auf Kommission. Dementsprechend Verliert der Besitzer der Location auch kein Geld, er nimmt höchstens weniger ein, es sei denn er macht den Getränkeverkauf.
 
Das ganze als Schulveranstaltung zu machen würd ich lassen, dann herrscht nämlich Alkoholverbot, es sei denn ihr rennt zu eurem Schullleiter und stellt nen Ausnahmeantrag an den und er genehmigt das.
Nicht alle Schulen haben ein generelles Alkoholverbot auf Schulveranstaltungen, von einer Schule auf alle zu schließen ist hier schlicht nicht möglich. Lediglich die Aufsicht und der Ausschank durch Erwachsene geht meist mit der Erlaubnis für Bier einher. Es gibt im ländlichen Raum zahlreiche Schulbälle, bei denen Eltern und Lehrer hinter der Theke stehen und Bier ausschänken.

4. Das Buchen versteh ich so: Locationbesitzer bekommt Miete plus Endreinigung und die Gemapauschale wird da selbstverständlich mit eingerechnet, er ist nur derjenige der an die Gema abdrückct, Getränke werden von den ABI Leuten gekauft (vom Clubbesitzer/vom Getränkegroßhandel) und das natürlich auf Kommission. Dementsprechend Verliert der Besitzer der Location auch kein Geld, er nimmt höchstens weniger ein, es sei denn er macht den Getränkeverkauf.
Wieso sollte sich der Clubbesitzer bitte den Getränkeverkauf abnehmen lassen? Dies ist seine beste Einnahmequelle, auch im normalen Betrieb gibt ja jeder mehr an der Bar aus als an der Kasse beim Eintritt. :)
 
Das alkoholverbot an Schulen ist genauso wie das Rauchverbot an denselben gesetzlich, da kann nicht mal eine Schule so eben sagen bei uns ist das erlaubt, das trotzdem Alkohol auf Schulveranstaktungen getrunken wird ist klar aber nur weils getan wird ist noch lange nicht legal.

Auch unter Clubbesitzern gibt es einige deren Wege unergründlcih sind.
 
Erst mal 15 jährige reinlassen ist bei einer ABI party falsch. 16- 18 jährige mit Einverständniserklärung ist in Ordnung.
U16er geben nur Ärger mit den Eltern, wenn ihre Kinder dann betrunken nach ause kommen und dann auch als logische Konsequenz daraus mit der Polizei, weil ihr das Jugendschutzrecht verletzt habt. Es sei denn ihr schmeißt alle u16er ab 22 Uhr raus.

Also diese diese Einverständniserklärungen sind genausoviel Wert wie das Papier auf dem sie geschrieben wurden. Ich war einmal bei einer "Razzia" dabei und habe mich mit der Tante vom Jugendamt unterhalten. Sie meinte das man die Aufsichtspflicht und Verantwortung nicht übertragen kann. Und wenn Kinder unter 18 bzw. unter 16 Jahren im Laden sind, ist es für den Besitzer auch kein Weltuntergang. Denn es werden die Eltern angerufen und die müssen ihre Kinder dann abholen. Dem Clubbesitzer droht dafür keine Strafe. So habe ich es zumindest erlebt, vielleicht haben hier welche schon andere Erfahrungen mit Razzien gesammelt!?
 
In den Clubs und Discotheken, in denen ich bisher gearbeitet habe oder arbeite, wäre dies, wenn überhaupt, nur an einem sonst geschlossenen Tag drin, denn eine öffentliche VA mit einer Horde 16jähriger (bezieht sich nun auf die 10er Party hier oben, nicht auf den Threaderöffner) möchte schlicht kein Betreiber mit seinen Stammgästen vermischen.

Es kommt auf den Ort an.
Hier in meinem Kaff gibt es eine superhohe Ausschankbetriebsdichte.
(Sorry für den Neologismus)
An jeder Ecke is ne Kneipe/Disco/Eventkneipe etc.
Jeder ist hier froh über Einnahmen.
Das Alter des Klientels ist dabei unerheblich, man verdient bei 16 jährigen die Bier trinken sicherlich genauso gut wie mit 25 jährigen die Schnaps trinken.
Hauptsache der Gewinn is gegeben.

Solche feiern werden sowieso immer an die große Glocke gehängt,
Stammgäste würden davon sicherlich auch erfahren.
(Vielleicht mit Hilfe des Personals?Keine Ahnung is mir auch wurscht.)


Carl Miles findet es 'lustig', dass es am Montag stattfindet, ich finde es 'logisch', darum ging es hauptsächlich.
Völliger Quatsch.
Die Location ist eine Art Eventkneipe mit Tanzfläche und allem PiPaPo.
Kein Mensch würde da rein gehen wenn da keine VA wäre.
Es war nur noch der Montag frei, sonst hätten wir sicherlich das Wochenende ausgenutzt.
Was ich bei der Sache tatsächlich lustig fand, ist dass wir auf dem Schulhof geschlafen haben (Oh Nein!!! Schon wieder was verbotenes) und dann prall in der Schulbank gelegen haben.Lustig war auch, dass unsere Lehrerin uns hat Eierlaufen spielen lassen.In dem Zustand natürlich zum totlachen.


Als Clubbetreiber würde ich sofort ablehnen, denn einige sind beim Abschluss ja noch 15 und andere besorgen ihnen den Alk an der Bar und man kann es schlicht kaum kontrollieren.

Würde mich als Clubbesitzer nicht im geringsten Jucken.
Is doch bei jeder VA so:
Das kleine Mädchen möchte mal auf ne Feier, gräbt die große Schwester an wegen nem Ausweis und geht dann dahin.
Das lässt sich NIRGENDS verhindern.
Auch die Tür kann da nichts dran machen.
Die sind sowieso immer gestresst,
weil alle schon angetrunken in der Schlange stehen.
 
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Also diese diese Einverständniserklärungen sind genausoviel Wert wie das Papier auf dem sie geschrieben wurden. Ich war einmal bei einer "Razzia" dabei und habe mich mit der Tante vom Jugendamt unterhalten. Sie meinte das man die Aufsichtspflicht und Verantwortung nicht übertragen kann.

Das kann ich nicht glauben! Mann muss die Aufsichtspflicht übertragen können, wenn auch nur indirekt. Sonst währen Schulausflüge doch garnicht möglich. Bzw. kein Lehrer müsste sich um irgendwas kümmern.
Ist doch eine ähnliche Angelegenheit oder sehe ich was falsch?

"(1)Im Sinne des Gesetzes... 4. ist eine erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut."

Zumal wir damals als wir noch minderjährig waren und im Park beim Saufen erwischt worden sind und ein Polizist meinem damals schon Volljährigen Cousin sagte er würde sich Strafbar machen wenn irgendwas passiert, weil er der älteste ist und somit automatisch die "Aufsichtspflicht" hat.
Aus reiner Interesse stimmt das so? Weil dann dürfte man sich ja nie mit Minderjährigen zusammen in den Park stellen und feiern.
 
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Das kann ich nicht glauben! Mann muss die Aufsichtspflicht übertragen können, wenn auch nur indirekt. Sonst währen Schulausflüge doch garnicht möglich. Bzw. kein Lehrer müsste sich um irgendwas kümmern.
Ist doch eine ähnliche Angelegenheit oder sehe ich was falsch?

Also ich kann nur das sagen was mir die Frau vom Jugendamt gesagt hat. Aber ein Rechtsanwalt müsste das wissen.
Und dann gilt natürlich noch wo kein Kläger da kein Richter und selbst wenn man erwischt wird kommt man dafür garantiert nicht ins Gefängnis:)



Zumal wir damals als wir noch minderjährig waren und im Park beim Saufen erwischt worden sind und ein Polizist meinem damals schon Volljährigen Cousin sagte er würde sich Strafbar machen wenn irgendwas passiert, weil er der älteste ist und somit automatisch die "Aufsichtspflicht" hat.
Aus reiner Interesse stimmt das so? Weil dann dürfte man sich ja nie mit Minderjährigen zusammen in den Park stellen und feiern.

Ich denke mal der Polizist hat das nur gesagt um deinem Cousin Angst zu machen, damit er demnächst die Kids in Zaum hält.
 
Zu der Thematik "Übertragung der Aufsichtspflicht mittels Schein" gibt es bis zum Zeitpunkt "heute" kein allg. gültiges Rechtsurteil was als Präzedenzfall herhalten könnte.

Aufsichtspflicht kann übetragen werden, da braucht es direkt noch nicht mal was schriftliches zu.
Institutionen ist ein "Beweis der Übernahme" allerdings auf verlangen vorzuzeigen.

Auszug JuSchG


Allerdings sollte jedem klar sein das des eben nicht nur das Recht auf umgehen eigentlich geltener Regeln darstellt sondern sich die Aufsichtsperson auch an alle damit verbundenen Pflichten (deswegen heißt das Ding schließlich so) zu halten hat.
Mit anderen Worten, passiert der/dem Schutzbefohlenen etwas ist die Aufsichtsperson dran, ebenso falls sie selbst grob fahrlässig (Alkohol, Drogen, nicht einhalten der Aufsichtspflicht) handelt.

Ich würd mir dreimal überlegen ob ich diese Verantwortung für andere übernehmen wollte!


Ich denke mal der Polizist hat das nur gesagt um deinem Cousin Angst zu machen, damit er demnächst die Kids in Zaum hält.
Nein, denn wer Verstöße gegen geltende Gesetze bemerkt und diese nicht zur Anzeige bringt macht sich strafbar.
-> Wenn sich also klein Sibylle ins Koma säuft, ich das mitbekomme und tatenlos zusehe ist das unterlassene Hilfeleistung!
 
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Das alkoholverbot an Schulen ist genauso wie das Rauchverbot an denselben gesetzlich, da kann nicht mal eine Schule so eben sagen bei uns ist das erlaubt, das trotzdem Alkohol auf Schulveranstaktungen getrunken wird ist klar aber nur weils getan wird ist noch lange nicht legal.

Klar auch eine Schule hält sich an JuSchuGe aber es gibt in BaWü kein generelles Rauch- oder Alkoholverbot an Schulen, dies ist sog. Direktionsrecht, sprich es gibt Schulen bei denen ab 16 Bier in Maßen konsumiert werden darf wenn ein Fest ansteht und es gibt Schulen, die haben einen Raucherplatz für Ü18.
carl miles schrieb:
Das lässt sich NIRGENDS verhindern.
Auch die Tür kann da nichts dran machen.
Die sind sowieso immer gestresst,
weil alle schon angetrunken in der Schlange stehen.
Wenn Zweifel an der Tür aufkommen, dann kommt man nicht rein. Lässt sich ein Türsteher bezirzen, sollte er gleich seine Koffer packen müssen. Die Schlange sollte zudem nicht direkt vor der Tür enden, sonst hat man keinen kontrollierten Bereich mehr vor der Tür und gestresste Türsteher sind für den Job nicht geeignet, da braucht's nen kühlen Kopf. :)

Die Mamazettel können noch so rechtens sein, in Freiburg Zentrum werden sie z.B. schlicht nicht anerkannt, da kannst noch so viel mit rumwedeln. :)

Kurzum, da wo Carl Miles wohnt scheint es alles recht locker zuzugehen. In Freiburg wurde und wird das anders gehandhabt, was an den Kontrollen liegen dürfte. Also hingehen fragen und quatschen. Beim Rest war Pyro schneller :)
 
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Zu der Thematik "Übertragung der Aufsichtspflicht mittels Schein" gibt es bis zum Zeitpunkt "heute" kein allg. gültiges Rechtsurteil was als Präzedenzfall herhalten könnte.

Aufsichtspflicht kann übetragen werden, da braucht es direkt noch nicht mal was schriftliches zu.
Institutionen ist ein "Beweis der Übernahme" allerdings auf verlangen vorzuzeigen.

Auszug JuSchG


Allerdings sollte jedem klar sein das des eben nicht nur das Recht auf umgehen eigentlich geltener Regeln darstellt sondern sich die Aufsichtsperson auch an alle damit verbundenen Pflichten (deswegen heißt das Ding schließlich so) zu halten hat.
Mit anderen Worten, passiert der/dem Schutzbefohlenen etwas ist die Aufsichtsperson dran, ebenso falls sie selbst grob fahrlässig (Alkohol, Drogen, nicht einhalten der Aufsichtspflicht) handelt.

Ich würd mir dreimal überlegen ob ich diese Verantwortung für andere übernehmen wollte!

Ihr kennt ja bestimmt alle diese Schilder "Betreten der Baustelle verboten Eltern haften für ihre Kinder"
Das steht da zwar, ist aber meiner Kenntnis nach falsch, wenn ein Kind auf die Baustelle geht und dort was kaputt macht sind die Eltern nicht dafür Haftbar



Nein, denn wer Verstöße gegen geltende Gesetze bemerkt und diese nicht zur Anzeige bringt macht sich strafbar.
-> Wenn sich also klein Sibylle ins Koma säuft, ich das mitbekomme und tatenlos zusehe ist das unterlassene Hilfeleistung!
Klar da hast du natürlich recht, wenn Du jemanden dabei siehst wie er gegen geltende Gesetzte verstößt muss man das melden. Aber du könntest immer noch behaupten das Du nicht wusstest wie stark alkoholisiert sie ist. Aber das wäre auch Erbsenzählerei womit ich nicht anfangen möchte. Vom Grundprinzip hast Du Recht:)
 
Ihr kennt ja bestimmt alle diese Schilder "Betreten der Baustelle verboten Eltern haften für ihre Kinder"
Das steht da zwar, ist aber meiner Kenntnis nach falsch, wenn ein Kind auf die Baustelle geht und dort was kaputt macht sind die Eltern nicht dafür Haftbar
Ist richtig, dann ist die Baustelle schlecht gesichert und der Betreiber noch dran falls dem Kind etwas passiert.
Ist genau so wie wenn ich bei dir einbreche, bei der Flucht ausrutsche und das Bein breche weil du im Winter nicht geräumt hast, dann zahlst du!

Aber was hat das mit der Thematik zu tun!?

Klar da hast du natürlich recht, wenn Du jemanden dabei siehst wie er gegen geltende Gesetzte verstößt muss man das melden. Aber du könntest immer noch behaupten das Du nicht wusstest wie stark alkoholisiert sie ist.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Darauf können wir uns einigen. :D
 
Wenn Zweifel an der Tür aufkommen, dann kommt man nicht rein. Lässt sich ein Türsteher bezirzen, sollte er gleich seine Koffer packen müssen. Die Schlange sollte zudem nicht direkt vor der Tür enden, sonst hat man keinen kontrollierten Bereich mehr vor der Tür und gestresste Türsteher sind für den Job nicht geeignet, da braucht's nen kühlen Kopf. :)

Die Mamazettel können noch so rechtens sein, in Freiburg Zentrum werden sie z.B. schlicht nicht anerkannt, da kannst noch so viel mit rumwedeln. :)

Kurzum, da wo Carl Miles wohnt scheint es alles recht locker zuzugehen. In Freiburg wurde und wird das anders gehandhabt, was an den Kontrollen liegen dürfte. Also hingehen fragen und quatschen. Beim Rest war Pyro schneller :)


Bezirzen lassn die sich zwar nich, aber ich (als Veranstalter) hab mit dem "Einsatzleiter" am Abend vor der VA n Bier getrunken und hab das ganze mit ihm abgesprochen.Wir haben es dann so gedeichselt:
Wer ein Abschluss-Tshirt an hat, sollte auch reinkommen (Auge zudrücken,aber natürlich auch nur bei Vorlage eines Ausweises mit dem richtigen Namen der mit dem Shirt übereinstimmt)
Weiterhin habe ich mit ihm abgesprochen, dass sie volles Platzrecht haben und ich mich nich einmischen werde.Wenn einer aus der Reihe tanzt (was Alk/Vandalismus betrifft) gehts nüscht mehr rein.

Ich hatte im Vorhinein mit dem Ordnungsamt gesprochen, habe sogar Ort und Datum genannt und mich beraten lassen. Wir hatten auch ne Menge Glück und zwei geschlossene Augen von denen und den Grünen.


Aber ich muss sagen: Alleine sowas auf die Beine zu stellen is richtig Mist.
Vorallem weil ich die ersten 4 Stunden noch selber aufgelegt habe und so auch keine Chance hatte selber zu feiern.
Wenn was schlecht läuft is man auch alleine der Sündenbock.
Aber wenn sonst keiner in die Pötte kommt....

Von diesen Bescheinigungen halte ich nichts, aber wenn es gesetzlich
wasserdicht ist, sollte man das auch tolerieren.
Andererseits ist es auch verständlich, weil die meisten mit 18 selbst noch Kinder sind.


Naja, hier sind halt alle faul...und sehens dann doch ganz locker ;-)
 
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