als DJ aus Österreich in Deutschland gebucht

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Hias_

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Hallo!

Ich habe eine kurze Frage bezüglich der Gema:
Ein Veranstalter hat mich kontaktiert, ob ich nicht in Deutschland bei seiner Veranstaltung auflegen möchte. Er erklärte sich bereit, alle Gema-Abgaben zu übernehmen.

Auf was muss ich jetzt als (ausländischer) DJ achten? Muss ich dennoch für jede Kopie oder gar für jeden Titel eine Abgabe bezahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Dies ist jetzt mal eine interessante Frage.

Wie machen es alle internationale Top Acts denn, wenn Sie in Germany auftreten?
Leute wie Guetta, Cox, Digweed, Avicci, usw...die werden sich doch wohl nicht mit sowas abgeben od? Und doch greift für alle dasselbe Gesetz...od. mobbed die Gema nur kleinere DJs und drückt bei den "Grossen" ein Auge zu???

Nimmt mich Wunder was Gema-Spezialisten wie Patrick dazu sagen können, denn jeder kann ja mal in Germany gebucht werden.

Danke für die Frage.
 
Mit dem Kauf deiner Musik (egal welches Format), hast Du bereits eine Gebühr entrichtet und wenn der Veranstalter die GEMA-Gebühren übernimmt, was der Regelfall ist, brauchst du dich nicht darum kümmern. Die GEMA geht mit den meisten Veranstaltern Verträge ein, die derartige Situationen abdecken, dabei spielt es auch keine Rolle aus welchem Land du kommst.

Lediglich wenn der Veranstalter keinen Vertrag mit der GEMA hat, kann es sein, dass die GEMA nachträglich eine Playlist haben möchte, um die Gebühren dann ermitteln zu können aber auch diesen Fall habe ich bisher nur einmal erlebt und dabei handelte es sich um Live-Konzerte, die nicht in dem vorher ausgehandelten Vertrag mit der GEMA enthalten waren. Letzt endlich versucht die GEMA in den seltensten Fällen die DJs zu belangen (ehrlich gesagt ist mir dieser Fall noch nie untergekommen), sie wendet sich der Einfachheit halber immer an die Veranstalter.
 
Mit dem Kauf deiner Musik (egal welches Format), hast Du bereits eine Gebühr entrichtet und wenn der Veranstalter die GEMA-Gebühren übernimmt, was der Regelfall ist, brauchst du dich nicht darum kümmern. Die GEMA geht mit den meisten Veranstaltern Verträge ein, die derartige Situationen abdecken, dabei spielt es auch keine Rolle aus welchem Land du kommst.

Lediglich wenn der Veranstalter keinen Vertrag mit der GEMA hat, kann es sein, dass die GEMA nachträglich eine Playlist haben möchte, um die Gebühren dann ermitteln zu können aber auch diesen Fall habe ich bisher nur einmal erlebt und dabei handelte es sich um Live-Konzerte, die nicht in dem vorher ausgehandelten Vertrag mit der GEMA enthalten waren. Letzt endlich versucht die GEMA in den seltensten Fällen die DJs zu belangen (ehrlich gesagt ist mir dieser Fall noch nie untergekommen), sie wendet sich der Einfachheit halber immer an die Veranstalter.

FALSCH! Im Bezug auf die Fragestellung und auch Inhaltlich nicht ganz richtig.
Es geht hier um die GEMA Gebühr nach dem Tarif VR-Ö, nach welchem der DJ und nicht der Veranstalter für das Aufführen einer Kopie eine Gebühr entrichten muss. Richtig ist, dass der Veranstalter die Veranstaltung bei der GEMA anmelden muss, um das generelle öffentliche Aufführen von Musik zu genehmigt zu bekommen. Das hat aber nichts mit dem DJ nach VR-Ö zu tun, welcher seine Kopien durch die GEMA legalisieren muss.

Was ist eine Kopie?
  • Vinyl zu MP3 aufgenommen = Kopie
  • CD gekauft und in den Rechner eingelesen und gespeichert, egal welches Format (WAV, FLAC, MP3, M4a) = Kopie
  • MP3 oder anderes Digitalformat gekauft und auf anderes Medium kopiert (Festplatte oder USB Stick) = Kopie
  • MP3 oder anderes Digitalformat gekauft und eine CD gebrannt = Kopie
  • Musik in Digitalformat gekauft und in ein anderes umgewandelt (z.B. WAV gekauft und MP3 selbst daraus gemacht) = Kopie
  • Ein Backup bei der Veranstaltung dabei, egal welches Medium = Kopie

Keine Kopie wäre es z.B. wenn man sich Musik online kauft, diese direkt und nur auf einem externen Medium speichert und von dort aus abspielt. Man hat demnach keine Kopie der Datei mehr auf einem anderen Datenträger und hat diese auf das externe Medium "verschoben".

Dies muss theoretisch auch ein ausländischer DJ tun. Da steht die Überlegung an, wie viele Titel man spielt. Für eine Einzelveranstaltung
kann man 100 Titelkopien für 13 € + 7 % MwSt. (= 13,91 €) vergüten. An einem langen Abend als Mobil-DJ schaffe ich es mal knapp 180 Titel zu spielen, dann wären das eben 27,82 € als "Pauschale". Ich weiß nicht wie hoch deine Gage ist, ob das für den TE ein essentieller Knackpunkt ist oder ob man ggf. mit dem Veranstalter drüber reden kann ob er ihm das auf die Rechnung setzen darf. Entrichten muss diese Vergütung nach VR-Ö aber der DJ, nicht der Veranstalter. Soweit ich das jetzt auf dem Schirm habe, kannst du dir die in Deutschland entrichtete MwSt. in Österreich wieder geltend machen, dazu fragst du aber lieber nochmal einen Steuerberater in AT.

Über Sinn und Unsinn dieser Vergütung nach VR-Ö lässt sich natürlich gut und lange streiten. Die GEMA führt keine Listen darüber welche Titel man als DJ in Form einer Kopie vergütet hat, das fängt schon mit den Pauschalbeträgen zur Vergütung an. Da weiß kein Mensch, was zu welchem Zeitpunkt vergütet wurde. Weil es eben bei der Ausschüttung wiederum auch bei der GEMA keinen Unterschied macht. Die kleinen Labels haben davon so gut wie nichts, die Majors und größeren im deutschen Musikbusiness Sahnen ab.

Internet Links:
https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-vr-oe/
http://bvd-ev.de/news/branche/1045-infos-zum-gema-vr-oe-tarif.html
http://www.derwesten.de/kultur/musi...vr-oe-ab-dem-1-april-zur-kasse-id7736796.html

Noch Fragen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mag ja alles stimmen. Letzt endlich schließe ich als Veranstalter aber mit der GEMA einen Vertrag auch über die Art der Veranstaltung (da geht es von Hintergrundmusik bis hin zum Tanz) und wenn ich bei meiner Veranstaltung DJs habe, dann berücksichtigt die GEMA das und verlangt von mir eine höhere Gebühr und nicht vom DJ. Der Standardvertrag sieht das natürlich nicht vor, da darf nur Hintergrundmusik laufen ohne Tanz etc.. Das kannst Du jetzt Falsch nennen, ist aber in Berlin gängige Praxis. Weiß ich, weil ich das jedes Jahr so handhabe und persönlich keinen einzigen DJ kenne, der GEMA-Gebühren bezahlt.
 
Mag ja alles stimmen. Weiß ich, weil ich das jedes Jahr so handhabe und persönlich keinen einzigen DJ kenne, der GEMA-Gebühren bezahlt.
Und wenn andere von der Brücke springen, springst Du auch.

Dir wird bestimmt auch kein DJ freiwillig erzählen, ob er Gema zahlt, deswegen gehst Du davon aus, dass Du keinen kennst, der Gema zahlt.
 
@ nixdaBLN: Du hast mitgekriegt, dass es dem TE um die Gebühr für die Nutzung von Kopien geht (die sogenannte VR-Ö)? Das der Veranstalter die "normalen" GEMA-Gebühren zahlt ist klar. Und das es nur um die rechtliche Lage geht und nicht darum was in der Realität die meisten tun, auch ;)

Edit: Hier der Link zur GEMA bzgl. VR-Ö https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-vr-oe/
 
Nein das habe ich überlesen, mein Fehler und ich entschuldige mich dafür. Asche auf mein Haupt.

Die Kopien zu lizensieren ist natürlich nicht die Aufgabe des Veranstalters sondern des DJs und da habt ihr natürlich recht.
 
Vielen Dank für eure Antworten!
Also müsste ich nur die 0,13€ pro Kopie gemäß dem Tarif VR-Ö bezahlen, ansonsten muss ich mich um nichts kümmern? ;)
 
So sieht´s aus. Hier nochmal der Hinweis, dass die GEMA keine rechtliche Handhabe hat, an deiner Musikkollektion rumzufummeln (zwinker, zwinker) :D
 

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