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MONO
Bekanntes Mitglied
Hallo,
ich muss jetzt erstmal etwas Dampf ablassen, bzw. euch um Rat fragen.
Folgendes ist passiert:
Ich glaubte ein Schnäppchen gemacht zu haben, als ich über Ebay bei der Firma Blackfield für insg. 298 Euro ein Austellungsstück des Ecler Nuo 2 gekauft hatte. Blackfield lieferte auch promt 4 Tage nach dem Kauf.
Ich, ganz voller Freude, das Paket (von DHL gebracht) aufgemacht, den Ecler rausgehoben und ... oh, die Freude wich ein wenig. Irgendwas flog im Gerät herum, eine Schraube o.ä. Hm. Egal, das Gerät angeschlossen, Kaltgerätestecker rein, Power Schlater AN ... keine Reaktion. Der Mixer war definitv kaputt!
Also bei Blackfield angerufen und reklamiert (hatte 2 Jahre Garantie bekommen). Sie hätten das Gerät zwar getestet, und es habe funktioniert, aber in dem Fall dann eben "kein Problem, als GARANTIEFALL zurück". Leider ärgerlich, aber wenigstens ohne zusätzliche Kosten für mich.
Zwei Tage später wurde das Gerät dann von GLS vor meiner Haustüre abgeholt.
Jetzt, fast drei Wochen später und ettlichen Reparatur-Statusanfragen meinerseits später, erhilt ich folgende E-Mail:
Ich dachte ich lese nicht recht. Habe dann sofort bei Blackfield angerufen und gemeint, dass es das ja wohl nicht sein kann. Für die ganze Kohle hätte ich mir dann auch ein neues, (vermutlich) funktionstüchtiges Gerät kaufen können!
Er erklärte mir, dass irgendwelche Platinen verutscht seien und diese Reparatur ginge nicht auf Garantie ... ? Garantiefälle würden Verschleißteile beinhalten, aber sowas nicht (Verschleißteile im Garantieumfang? Für mich irgendwie neu).
Ich meinte darauf, dass es dann wohl beim Transport passiert sien müsste und ich die reparatur nicht zahlen will. Zumal ich das Gerät nicht eine Sekunde in Betrieb hatte und er sagte es sei ein Garantiefall.
Jetzt will er sich kundig machen, wie man die Geschichte lösen kann.
Jetzt die Frage, was kann ich (noch) machen. Muss ich die Reparatur bezahlen, obwohl er mir am Telefon gesagt hatte, dass es auf Garantie geht? Müsste Blackfield mir dann vorher nicht mitteilen, dass man den Mixer kostenpflichtig reparieren muss?
Ich bin richtig sauer!!! *argh
ich muss jetzt erstmal etwas Dampf ablassen, bzw. euch um Rat fragen.
Folgendes ist passiert:
Ich glaubte ein Schnäppchen gemacht zu haben, als ich über Ebay bei der Firma Blackfield für insg. 298 Euro ein Austellungsstück des Ecler Nuo 2 gekauft hatte. Blackfield lieferte auch promt 4 Tage nach dem Kauf.
Ich, ganz voller Freude, das Paket (von DHL gebracht) aufgemacht, den Ecler rausgehoben und ... oh, die Freude wich ein wenig. Irgendwas flog im Gerät herum, eine Schraube o.ä. Hm. Egal, das Gerät angeschlossen, Kaltgerätestecker rein, Power Schlater AN ... keine Reaktion. Der Mixer war definitv kaputt!
Also bei Blackfield angerufen und reklamiert (hatte 2 Jahre Garantie bekommen). Sie hätten das Gerät zwar getestet, und es habe funktioniert, aber in dem Fall dann eben "kein Problem, als GARANTIEFALL zurück". Leider ärgerlich, aber wenigstens ohne zusätzliche Kosten für mich.
Zwei Tage später wurde das Gerät dann von GLS vor meiner Haustüre abgeholt.
Jetzt, fast drei Wochen später und ettlichen Reparatur-Statusanfragen meinerseits später, erhilt ich folgende E-Mail:
Hallo Herr Kircher.
Leider muss ich ihnen mitteilen, dass bei der Reparatur ein Schaden festgestellt wurde, der nicht unter die Garantieleistung fällt.
Der Mixer wurde repariert und ist somit wieder voll funktionstüchtig. Allerdings wurde uns der Betrag von 48,72 Euro in Rechnung gestellt.
Wir bitten sie uns diesen Betrag zu überweisen, damit wir ihnen den Ecler wieder zurückschicken können. Eine Kopie des Reparaturbelegs liegt selbstverständlich bei.
Mit freundlichen Grüßen [...]
Ich dachte ich lese nicht recht. Habe dann sofort bei Blackfield angerufen und gemeint, dass es das ja wohl nicht sein kann. Für die ganze Kohle hätte ich mir dann auch ein neues, (vermutlich) funktionstüchtiges Gerät kaufen können!
Er erklärte mir, dass irgendwelche Platinen verutscht seien und diese Reparatur ginge nicht auf Garantie ... ? Garantiefälle würden Verschleißteile beinhalten, aber sowas nicht (Verschleißteile im Garantieumfang? Für mich irgendwie neu).
Ich meinte darauf, dass es dann wohl beim Transport passiert sien müsste und ich die reparatur nicht zahlen will. Zumal ich das Gerät nicht eine Sekunde in Betrieb hatte und er sagte es sei ein Garantiefall.
Jetzt will er sich kundig machen, wie man die Geschichte lösen kann.
Jetzt die Frage, was kann ich (noch) machen. Muss ich die Reparatur bezahlen, obwohl er mir am Telefon gesagt hatte, dass es auf Garantie geht? Müsste Blackfield mir dann vorher nicht mitteilen, dass man den Mixer kostenpflichtig reparieren muss?
Ich bin richtig sauer!!! *argh