Bei welchem Händler hast Du damals angefragt?
Die sagen immer alle grundsätlich erstmal, sie würden nachbessern und schieben den hersteller vor. Ist billiger für die, sonst müssen sie ja ein komplettes Gerät instandsetzen und können es nur noch als Gebrauchtartikel weiterverkaufen.
Grundsätzlich hast du das RECHT auf Wandlung, Umtausch oder Minderung, wie Du gesagt hast.
Da können die gar nichts.
Mein erster Mixer war ein SMAC 32, dessen Vorhöreinrichtung nicht richtig funktioniert hat. Die haben mir auch gesagt, sie würden nachbessern, da habe ich ihnen einfach ne Frist gesetzt, die sie nur schwer halten konnten. Im Falle des Verstreichens mussten sie umtauschen. Und so war's dann auch.
Das ist wie mit Versicherngen, wenn die mal was zahlen sollen wehren die sich mit Händen und Füßen. Aber wenn sie müssen, zahlen sie letztendlich doch, es sei denn man läßt sich abwimmeln oder einschüchtern.
Hau auf die Kacke man, die können dir gar nichts.
Greetz,
Uncle S.A.M.