illegale Geschäfte?

DJ DarkShark

DJ DarkShark

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Huhu,
ich hab mal eine Frage.
Und zwar: wie sieht das eig. mit vk von Dienstleistung über Privathomepage im Internet aus?
Wenn ich Dienstleistungen im Internet bezahlen lasse z.B. ich mach dir für 5€ eine Homepage.
Ist das eig. legal? wenn man kein Gewerbe hat?
Also zumindestens bis zu einem gewissen Jahresumsatz denke ich mal.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

mfg Dj DarkShark
 
Das würde mich auch interessieren.

Bei Ebay ist einer drin, der verkauft Excel Listen für diverse Sampler-Serien (Bravo Hits, Kuschelrock, Fetenhits, ...), die er selber erstellt hat und diese nach VÖ eines neuen Samplers immer wieder aktualisiert.

Darf man sowas privat verkaufen? Er hat einen monatlichen Umsatz von ca. 130€.
 
Das wäre ja kein normaler Privatverkauf mehr.Ist ja ein Unterschied ob ich meine private Sache XY verkaufe oder wie hier Listen produziere. In dem Fall hat ein gewerblicher Absatz und müste ein Gewerbe anmelden.
Solange ihm keiner ans Bein pinkelt, passiert da auch nix.
 
Das wäre ja kein normaler Privatverkauf mehr.Ist ja ein Unterschied ob ich meine private Sache XY verkaufe oder wie hier Listen produziere. In dem Fall hat ein gewerblicher Absatz und müste ein Gewerbe anmelden.
Solange ihm keiner ans Bein pinkelt, passiert da auch nix.

Und wie schauts bei Dienstleistungen im internet aus?
Ich habe da jemanden der "Premium" Zugang zu seiner hp verkauft.Gegen ne nette Summe pro Monat.
Ist das legal oder braucht er ein Gewerbe wenn ihm jemand ans Bein pinkelt?

mfg Dj DarkShark
 
Das wäre ja kein normaler Privatverkauf mehr.Ist ja ein Unterschied ob ich meine private Sache XY verkaufe oder wie hier Listen produziere. In dem Fall hat ein gewerblicher Absatz und müste ein Gewerbe anmelden.
Solange ihm keiner ans Bein pinkelt, passiert da auch nix.
Ich hatte so eine ähnliche Sache auch mal vor und hatte ihn mal angeschrieben, von wegen privat oder gewerblich, da kam von ihm die blöde Antwort, dass man da kein Gewerbe braucht, ich sollte mich mal richtig informieren.
Eigentlich schon frech, diese Aussage.:confused:

Ps. Mich wundert gerade, dass der bei Bay gar nicht mehr drinsteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr komplexer Bereich, zu dem es sehr viel Halbwissen gibt.
Ich war beim Finanzamt um da die steuerliche Situation zu klären, und da habe ich auch erst von einem Fachmann endgültige Aussagen erhalten, die aber dem wiedersprachen, was man mir zuvor in einer anderen Abteilung erzählt hat.

Da gibt es eine Unmenge zu beachten.

Frage von meiner Seite wäre da: Was bitte hat das hier im DJF zu suchen?
Ist man da in einem anderen Forum, welches sich mit Gewerbe und Internet intensiver auseinandersetzt, nicht besser aufgehoben? Die Frage vom TE läßt keinerlei Bezug zum DJing erkennen.

Es mag zwar den ein oder anderen hier geben, der sich damit auskennt, aber auch sehr viele, die dann Halbwissen abladen und von daher stellt sich mir die Sinnfrage.:confused:

Wobei, wird wohl wieder darauf hinauslaufen, daß manche aus welchen Gründen auch immer, alles im DJF erfragen.:rolleyes:
 
Wo kein Kläger da kein Richter.

Im Zweifel konsultieren Sie bitte einen Steuerberater Ihres Vertrauens.
 
Wo kein Kläger da kein Richter.

Im Zweifel konsultieren Sie bitte einen Steuerberater Ihres Vertrauens.

Jenau, deswegen wußte ich auch, warum ich bei den anderen Zimmern vom Finanzamt immer wieder so lange nachgebohrt habe, bis dass sie mich zu dem "Spezialisten" weitergeleitet haben. Von meinem Steuerberater bin ich irgendwie überzeugt.;)

Gerade deswegen gebe ich keine Details preis. Wird nur wieder falsch verstanden.
 
Dann ist das ohne Gewerbe (und von GEMA etc. mal abgesehen wie du schon schriebst) illegal.
Warum?
Ganz einfach, weil er Leistungen anderer anbietet, und somit einen Handel betreibt. Diese geht in diesem Fall, aufgrund der relativ unbegrenzten Angebotskapazität weit über Privatverkäufe hinaus.
Als groben Schnitt könnte man hier sagen, dass eine angebotene Menge von mehr als 10 Produkten oder Leistungen (jedweder Art) pro Monat als Gewerbebetrieb gilt.
Demnach wäre er nach HGB ein Kaufmann kraft Form und auch steuerrechtlich gewerbepflichtig.

Beste Grüße
Jascha

P.S.: Ausnahmsweise mal kein gefährliches Halbwissen, sondern grad absolviertes ReWe 1 Modul :p
 
Man kann glaube relativ pauschal sagen, dass wenn inter irgendwelchen Geschäften eine Gewinnerzielungsabsicht steckt, man im gewerblichen Sinne handelt.

...
 
Du solltest also- falls du das wirklich vor hast- bei deiner Gemeinde einen Gewerbeschein ausstellen lassen. Kostet glaub ich um die 20€.

Gruß

Jepp, um den dreh rum kostet das ding..............ich würde ohne diesen gewerbeschein in keinster weise dienstleistungen an unbekannte anbieten...........selbst für 5 euro oder so nicht............privat an freunde ja, aber das solltest unter dem tisch machen und nich dann irgendwo aufschreiben!!!
 
Als groben Schnitt könnte man hier sagen, dass eine angebotene Menge von mehr als 10 Produkten oder Leistungen (jedweder Art) pro Monat als Gewerbebetrieb gilt.


Beste Grüße
Jascha

P.S.: Ausnahmsweise mal kein gefährliches Halbwissen, sondern grad absolviertes ReWe 1 Modul :p

Danke für die detaillierte antowrt. Aber bei den 10 Produkten stellt sich mir ne Frage.
Wenn ich auffm Trödel bin als Verkäufer (was ja nichts großartig anderes als eBay ist zB), dann biete ich idR ja auch mehr als 10 Produkte an, also auch mehr als 10 Produkte pro Monat. Eine Gewerbeschein habe ich mir zum Trödeln damals mit meinen papa :)D) jedoch nie geholt und glaube auch nicht, dass den ein anderer Trödler hatte.

Kannst du mir da nochmal genau den Unterschied erklären? Interessiert mich i.wie schon brennend :) Danke schonmal falls ich es später vergessen sollte...
 
Zitat Wikipedia:

"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."


Daraus ergeben sich die folgenden Tatbestandsmerkmale:

Selbständigkeit: keine verdeckte, abhängige Beschäftigung, sog. „Scheinselbständigkeit“ (kann vor allem dort vorliegen, wo der Gewerbetreibende ausschließlich für einen Auftraggeber tätig ist, im Franchising-Bereich usw.);

Nachhaltigkeit: die Tätigkeit wird nicht nur gelegentlich ausgeübt;

Gewinnerzielungsabsicht: die Tätigkeit muss auf der Erzielung eines angemessenen Gewinns ausgerichtet sein, d.h. vor allem, ein Gewinn darf nicht von vornherein mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein;

Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: die Waren und Dienstleistungen müssen auf dem Markt angeboten werden, Leistungen werden nicht nur zwischen Privatleuten ausgetauscht;

nicht Land- und Forstwirtschaft, freier Beruf oder sonstige selbständige Tätigkeit.

Nur wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, hat der Gewerbetreibende die Rechte und Pflichten, die das Gesetz an die Gewerbebetriebseigenschaft knüpft.

Zitat Ende.

Danke für die detaillierte antowrt. Aber bei den 10 Produkten stellt sich mir ne Frage.
Wenn ich auffm Trödel bin als Verkäufer (was ja nichts großartig anderes als eBay ist zB), dann biete ich idR ja auch mehr als 10 Produkte an, also auch mehr als 10 Produkte pro Monat. Eine Gewerbeschein habe ich mir zum Trödeln damals mit meinen papa () jedoch nie geholt und glaube auch nicht, dass den ein anderer Trödler hatte.

D.h. wenn ihr öfters auf dem Mark wart, ist die Nachhaltigkeit gegeben. Wenn es öffentlich war, habt ihr am wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen. Gewinnerzielungsabsicht ist laut Wiki Nebensache. Kannst du also meinen Text dreimal mit ja beantworten, hättet ihr einen Gewerbeschein benötig...

Tante Edit sagt: Einfach für 20 Euro nen Schein bei der Stadt/Gemeinde beantragen und ihr seid auf der sicheren Seite.
 
Also steuerpflichtig,bwz. Gerwerbepflichtig ist man auf jedenfall egal ob man 10 Artikel oder nur 1 verkauft.

Unterschieden wird i.d.R. nach Kleinunternehmen die einen Umsatz bis max. 17.500€ Brutto. erzielten. Die sind nach dem (§ 19 UStG) jedoch von der Abführung der Umsatzsteuer befreit.

Das ganze ist aber keinesfalls mal so nebenbei erklärt. Googelt mal einfach z.B. nach der IHK. Dort findet man ausführliche Informationen.

Gruß
 
Ich hab noch nie gehört, dass ein privatverkäufer auf ebay oder auf dem flohmarkt für die verkauften artikel steuer bezahlt hat.
 
Ich hab noch nie gehört, dass ein privatverkäufer auf ebay oder auf dem flohmarkt für die verkauften artikel steuer bezahlt hat.

Ich auch nicht, aber wenn man oft genug entsprechende Wikipedia-Artikel postet, wird sich früher oder später die Realität beugen. ;-)

Edit: Kleine Anmerkung dazu, in meiner Naivität hatte ich auch besagtes Gewerbe angemeldet, aber war nicht wirklich so aktiv wie erwartet.
Irgendwann mal, viele Jahre später wurde das Finanzamt nach einem Umzug auf mich aufmerksam. Dann habe ich mal alle Kosten zusammengezählt (Tonträger, Equipment etc.) und gegen die Gigs gerechnet, und da bin ich noch nicht mal ansatzweise mit Gewinn rausgekommen, obwohl schon das ein oder andere gig da war.

Musste dann auch nichts bezahlen, nachdem ich alle Belege vorgelegt habe. Aus dem vermeindlichen Gewerbe wird nämlich bei realistischer Betrachtung schnell Liebhaberei / Hobby, bei dem nicht wirklich was rumkommt.

Wenn man natürlich nur in einen Billiges Notebook und einen billigen Midi Controller a la Herkules investiert und mit gesaugten MP3 auflegt, dann ist man sehr viel schneller in der Gewinn Marge. Ähnlich mit irgendwelchen Webdesign oder sonstigen Projekten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab noch nie gehört, dass ein privatverkäufer auf ebay oder auf dem flohmarkt für die verkauften artikel steuer bezahlt hat.

Hi,

das stimmt natürlich.... Darunter fällt natürlich nicht, wenn man seinen "Dachboden entrümpelt" und anschliessend auf Ebay oder dem Flohmarkt seine Sachern verkauft.

Kritisch wird es nur, wenn ein angeblicher Privatverkaufer z. B auf Ebay 20x den gleichen Artikel in neuem Zustand verkauft. Da ist von einem privaten Verkauf kaum noch von auszugehen sondern eher von einem gewinnorientierten Handeln.

Gruß
 

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