MP3s in Discos

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da wär ich mir aber zu schade, wenn ich dann irgendwas abspiele wo ich die hälfte nichmal kenne. ich mein ich leg auch nich auf der time warp oder so auf aber trotzdem kauf ich mir schön brav meine sachen lad mir die rechnungen runter und weiß das es somit kein stress gibt.
die wo das machen mit den illegalen sachen wissen spätestens dann was los is, wenn der erste kontrolleur vorm pult steht und rechnungen sehen will......
alles schon erlebt :=)
 
Glaub ich dir nicht. 1. Darf keiner von dir ne Rechnung sehen wollen. 2. Bist du nicht verpflichtet Rechnungen mitzuführen oder aufzuheben. 3. Ist eine Mp3 auch dann legal in deinem Besitz, und darf im Club gespielt werden, wenn du sie dir von einem bekannten kopiert hast, und der VA den Gemaaufschlag zahlt (den er grundsätzlich zahlen muss, wenn mit MP3's aufgelegt wird).

Nochmal: Es ist VÖLLIG LEGAL sich von Bekannten Musik zu kopieren. Absolut! Das ist geltendes Recht. Einschränkung: das Gesetzt sagt hier: zum eigenen privaten Gebrauch.

Willst du das MP3 öffentlich spielen darfst du das nicht, es sei denn du, zahlst dafür, und zwar indem an die Gema 30% Aufschlag abgeführt werden (was meist nicht du machst, sondern eben der VA).

Ob du das tust, oder nicht ist deine Sache. Ich kauf mir auch alle meine Musik, einfach weil ich die Künstler die ich spiele auch unterstützen will (und zwar gezielt mit dem Kauf), und weil ich auf Qualität und Sicherheit setze.

Trotzdem ist keiner automatisch krimminell, weil er ein paar Kopierte MP3s auf der Platte hat.

EDIT: Das verbotene an MP3s aus Tauschbörsen (Laut gesetz: offensichtlich illegalen Quellen) ist auch nicht die Mp3 ansich - also der Besitz einer kopierten MP3, sondern die Handlung diese Kopie aus einer illegalen Quelle anzufertigen. Illegale Quellen sind z.B. Quellen, bei denen derjenige, der die Quelle anbietet, nicht das recht hat diese überhaupt und vorallem dort und für umme anzubieten. Derjenige verstösst damit nämlich gegen §19a UrhG., somit ist diese Quelle illegal, und es ist nach §53 nicht erlaubt daraus eine Kopie zu ziehen. Die Handlung des kopierens ist da aber illegal.

§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
 
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Alter, der Thread is ja ewig lang...

Ich hab mir jetz mal einiges durchgelesen; aber nicht alles. Wenn die Frage also schon gestellt wurde mich nicht beschimpfen (einfaches: wurde ungefähr in der mitte der 100 Seiten schon mal gefragt reicht)

Kann ich Rechte auf die MP3's verkaufen/vergeben? Sprich: ich kauf mir eine CD auf der 10 Lieder oben sind die ich schon als MP3 erworben habe. Da ich die MP3's jetz nicht mehr brauche gebe ich einem DJ Freund die Rechnung und stell ihm uU noch einen Vertrag aus "Ich vermache hiermit Herrn XY die auf Breakbeat.co.uk am 6.6.2006 erworbenen Mp3's 'Rock it -Subfocus' '...' und damit alle verbundenen Rechte...Ich bestätige damit das ich jeglichen anspruch auf die Rechte der Mp3's abgegeben habe"

Keine Ahnung, aber wäre das theoretisch möglich?
 
Is schwer zu beantworten, und ich kenne persönlich keine Präzedenzfälle.

Wie gesagt ein Kumpel darf sich von dir MP3s kopieren. Das geht. Darfst du dafür Geld nehmen? Nein, weil du keine Verwertungsrechte daran hast. Darfst dus, wenn du das Mp3 dann bei dir löschst? Weiss ich nicht genau, eher nein, denn da kommen mehrere Sachen zusammen: Du verkaufst eine körperlose "Sache", und kannst dir theoretisch von ihm dann wieder eine Kopie ziehen die du haben darfst... Somit verwertest du ja das Produkt trotzdem (verkaufst nutzungsrechte), und du hast nicht die Verwertungsrechte.

Das hier geht mir jetzt schon zu sehr in richtung Rechtsberatung welche die wenigstens hier geben dürfen, deshalb sage ich mal, dass ich persönlich der Meinung bin: Eher nicht.
Das ist aber ganz klar ne persönliche Meinung, so wie alles was ich sonst hier schreibe, wenn mans als rechtsberatung auffassen könnte, und eine verbindliche Aussage kann und darf dir nur ein Jurist geben. (wobei da nach meiner Erfahrung in solchen neuen Grenzfällen bei 3 Experten mind. 5 Meinungen auftauchen).

EDIT Bessere Begründung: Du kaufst bei nem MP3 File nach meiner Auffassung die Nutzungsrechte, und die darfst du nicht beliebig weiter verkaufen.
Bei ner CD ist das eher so, dass derjenige, der die CD besitzt die Nutzungsrechte hat. Die Nutzungsrechte sind also an die physische CD gebunden. Bei nem MP3 ist aber nicht der besitz der körperlosen Daten automatisch gleichzusetzen mit dem Besitz der Nutzungsrechte.

KEINE RECHTSBERATUNG!!!
 
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Spanky du wirst deinen Besitz verkaufen dürfen. Natürlich. Was du nicht verkaufen kannst sind von dir genannten "Rechte". Diese liegen ausschliesslich bei den Lizenzgebern. Nutzungsrechte an einer Software kanns du weiter verkaufen, siehe zB das Urteil gegen Microrotz wo es um die den Verkauf von Windows Lizenzen ging. Die Nutzungsbedingungen die Microrotz sich da zurecht gebastelt hat, bzw der Abschnitt zum Verbot eines weiterverkaufs werden für nichtig erklärt.
 
Nochmal: Es ist VÖLLIG LEGAL sich von Bekannten Musik zu kopieren. Absolut! Das ist geltendes Recht. Einschränkung: das Gesetzt sagt hier: zum eigenen privaten Gebrauch.

ich glaube du legst das etwas falsch aus. Der von dir beschriebene Paragraph gibt nur an, wie du eine Sicherungskopie anlegen darfst. D.h. ein bekannter bzw. du vom Besitzer darf(st) die Sicherungskopie anlegen, aber nicht nutzen. Diese darf nur vom Besitzer des erworbenen Originals benutzt werden. Diese Aussage stützt sich darauf, dass eine Kopie nur zum privaten Zweck genutzt werden darf. Eine Weitergabe ist kein privater Zweck, sondern eine öffentliche Verbreitung, die der Paragraph u.a. deutlich untersagt.
 
Nein, ich leg das nicht falsch aus. Hab das studiert. Nicht Jura, deshalb keine Rechtsberatung, aber spezialisiertes Medienrecht.

Öffentliche Verbreitung ist z.B. §19a. Direkte Weitergabe im Bekanntenkreis ist aber nicht öffentlich.

Es kursiert in der richtung viel... Weitergabe nur an 7 leute, garkeine Weitergabe, und und und... Alles Bullshit.

EDIT: Was meinst denn du, warum die dieses saublöde Kopierschutz gesetz eingeführt haben? Das is n Backdoorgesetz für die Musikindustrie, um die Weitergabe zu unterbinden. Jetzt ist nicht das kopieren zum eigenen Gebrauch im Freundeskreis strafbar, aber das anfertigen der Kopie, wenn die Quelle einen Kopierschutz besitzt (das entfernen oder umgehen eines wirksamen Kopierschutz ist strafbar).

Interressanter Aufsatz dazu: http://mag.fkgm.de/musikthemen/technik/673-die-private-kopie-illegal.html
 
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Kurze Frage, es ist ja legal sich mit div. Progs mp3s von Youtube zu ziehen (Qualität ist meistens bescheiden). Wenn ich aber mal ein seltenes Lied finde, was mir gut gefällt und die Quali stimmt, kann ich es dann spielen?
 
Die Quali wird niemals mit Songs aus YT stimmen, außerdem nein!
 
Warum nein?

So einfach ist die Sache nicht...

Gehen wir davon aus, dass Youtube eine legale Quelle ist, dann darf man sich tatsächlich eine Kopie ziehen. Das steht im Gesetz. Und wenn man dann den Gemaaufschlag zahlt, darf man die theoretisch auch spielen, denn mit dem Aufschlag erkauft man sich das Recht Kopien auf einer Party spielen zu dürfen. Diese Info steht auch auf der Gema HP.

Die Frage ist aber, ob Youtube tatsächlich eine legal Quelle ist. Nicht jeder song der irgendwo bei Youtube rum kreucht und fleucht ist da auch legal upgeloadet und zur Verfügung gestellt. YT kämpft da massiv dagegen, aber das ist auch ein Kampf gegen Windmühlen.

Sehr grau, sehr schwierig, sehr gefährlich

Wie gesagt: keine Rechtsberatung, verbindliche Ansagen beim Anwalt eures Vertrauens!
 
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Lol, ok also wie immer der Rechtsbeistand :)
Ich hab aber noch ne andere Frage: Ist man wirklich immer in der Beweispflicht das man ein mp3 File offiziell erworben hat? Ich habe früher in den Staaten gelebt und meine ganzen Cds die ich drüben gekauft hatte in mp3s umgewandelt. Viele dieser CDs existieren nicht mehr (kaputt, verloren, verschenkt). Damals hab ich nie darüber nachgedacht das ich vielleicht mit diesen Mp3s mal auflegen werde, deshalb hab ich natürlich auch keine Rechnungen aufbewahrt. Ich hab zwar noch ein paar Cases voll mit Originalen und ein paar Rechnungen von Dwnlds sind auch vorhanden, aber halt nicht in der Menge wie Files auf dem Rechner sind. Muss ich dann wirklich die alten Schnulzen neu kaufen um sie auflegen zu dürfen, oder kontrollieren die hauptsächlich die aktuellen Songs (weil diese ja meist auch häufig gerippt werden)? LG!
 
Nein! Ok, der Thread hat 108 Seiten, verstehe das man das nicht alles durchlesen will, aber selbst auf den letzten 5-10 Seiten hab sogar nur ich das mind. einmal geschrieben.

Es gibt keinen Kontrolleur, der in der Disco auf deine Festplatte kucken kann/will/darf.
Ebensowenig bist du in irgendweiner Beweispflicht. Das wär ja noch schöner. In der ganzen Materie isses so, dass viel falsches Wissen im Umlauf ist, was zu einem großen Teil nachweislich auch durch die Plattenfirmen forciert wurde. Und dann gibts nen Haufen Gimps, die rumlaufen, Geschichten erfinden, und diese Ammenmärchen am Leben erhalten.

Wenn ein Typ von der Gema auf ner Party kontrolliert, macht der folgendes: Er kommt rein, läuft beim Dj vorbei - meist wie ein normaler Gast - schielt einmal aufs Pult, kuckt ob da mit nem Computer oder zumindest mit gebrannten CD's aufgelegt wird, und das wars dann mit der Kontrolle. Dann geht der zum Chef, und macht den Rest mit dem - wenns überhaupt irgendwas zu klären gibt.

Is doch auch ganz logisch: Kein dahergelaufener Fuzzi hat das Recht, deinen Rechner zu durchsuchen, oder von dir einen Nachweis über irgendwelchen Besitz zu verlangen, und das auch rigendwie durchsetzen. Das dürfen höchstens Staatsdiener mit nem hochrichterlichen Beschluss.

Nebenbei wurde hier jetzt ja seitenweise geschrieben, das ich mir private Kopien anfertigen darf. Die darf legal besitzen, und laut Gema auch spielen, wenn der Digiaufschlag gezahlt wird. Ne Rechnung hab ich da drüber nicht, also was will ich dann vorzeigen? Garnix! ...und trotzdem isses in Ordnung.

Das Einzige was passieren könnte, wäre das irgendwann man bei dir die Polizei mit der Staatsanwaltschaft vor der Tür steht wenn du Musik in großem Stil öffentlich im Internet weitergibst, und dafür im besten Fall vielleicht sogar noch Geld nimmst. Fürs downloaden aus illegalen Quellen kann dir das auch passieren.
Beides hat da aber nix mit Besitz, Aufführung, Gema, und Rechnungen zu tun.
 
Seit über 100 Seiten fragen hier Leute, ob sie mit ihrer illegal geladenen Musik ohne Konsequenzen auflegen dürfen.
Eigentlich eine Gute Idee...warum sollte ich auch mein Geld, welches ich mir mit Musik verdiene für Musik ausgeben :rolleyes:

@SonicCochino: Ich finde diese Gerüchte garnicht so schlecht. Wer ernsthaft auflegt, der kauft sich auch Tracks. Und die "DJ´s", welche ein 300 Euro Equip zuhause stehen haben, kaufen größtenteils nur bei youtube -.- (Und es ist echt zum ****en, wenn ich hier in Leipzig weggehe und dann höre, wie so ein Lowbob irgendeinen Youtube downloader benutzt hat...)
Keine Ahnung von gar nichts...können 128 nicht von 320 unterscheiden und von Pegelanpassung noch nie was gehört D:
Man - jetzt hab ich mir den Tag versaut...
Ich glaub ich muss gleich einen Post in "Ich könnt mich schon wieder sowas von aufregen" Thread schreiben :D
 
Nochmal: Es ist VÖLLIG LEGAL sich von Bekannten Musik zu kopieren. Absolut! Das ist geltendes Recht.
Wie gesagt ein Kumpel darf sich von dir MP3s kopieren. Das geht.
Das stimmt so nicht, wenn dein Kumpel die MP3s von eine Online-MP3-Store gekauft hat. Deren AGBs untersagen naemlich die Weitergabe an Dritte (ob unentgeltlich oder nicht.)

Der Bundesgerichtshof hat letztes Jahr in einem aehnlichen Fall (es ging um ein heruntergeladenes Computerspiel, Half-Life 2) geurteilt, dass solche AGBs rechtmaessig sind. Wen es interessiert, das Urteil hat Aktenzeichen I ZR 178/08. Auf dieser URL findet ihr Links zum Urteil im Volltext und zur Beurteilung/Pressestimmen.
 
MAN EY!!!!

1. AGBs = *******dreck!
2. Geltendes Recht = gilt!
3. Software != Musik
4. Software = Sonderstatus im UrhG
5. Half Life 2 = Software

Ist das so schwer???

Musik darf ich mir von einer legalen Quelle zum privaten Gebrauch kopieren, basta aus!
Software darf ich mich auch von einer Legalen Quelle und auch zum privaten Gebrauch nicht kopieren.
Das sind zwei unetrschiedliche paar Schuhe.

Da brauchen wir auch nicht drüber diskutieren.
 
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MAN EY!!!!

1. AGBs = *******dreck!
2. Geltendes Recht = gilt!
3. Software != Musik
4. Software = Sonderstatus im UrhG
5. Half Life 2 = Software

Ist das so schwer???

Musik darf ich mir von einer legalen Quelle zum privaten Gebrauch kopieren, basta aus!
Software darf ich mich auch von einer Legalen Quelle und auch zum privaten Gebrauch nicht kopieren.
Das sind zwei unetrschiedliche paar Schuhe.

Da brauchen wir auch nicht drüber diskutieren.
Der BGH sagt, die AGB sind anzuwenden. Demzufolge kannst Du bei so einer Verletzung privatrechtlich belangt werden.

Ich denke, da gibt es keinen Grund, laut und unsachlich zu werden.
 
Ich bleibe Sachlich!

Aber die AGB's sind bei SOFTWARE und nur in dieser Beziehung anzuwenden!!!!

SOFTWARE WIRD GRUNDLEGEND ANDERS BEHANDELT ALS MUSIK!

Bei Software ist private Weitergabe verboten, und die AGBs sind somit rechtskräftig.
Bei Musik ist das nicht der Fall.

Nochmal:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Das gilt für Musik, und da isses ******* egal, ob der Händler bei sich irgendwo rein schreibt, dass du das nicht darfst, oder das du deien CD nur bei Vollmond im Schaltjahr hören darfst.

§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

1.
die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;

Das gilt für Software.
 
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SOFTWARE WIRD GRUNDLEGEND ANDERS BEHANDELT ALS MUSIK!
Sonic, meine Ohren...

Ich denke, du sprichst schon den Knackpunkt an. Software wird z.T. rechtlich anders behandelt als Musik. Es gibt aber auch sehr, sehr viele Gemeinsamkeiten (sowohl Musik als auch Computerprogramme unter das UrhG). Ich bin kein Jurist und weiss nicht, ob dieses Urteil auf das geschilderte Szenario 1:1 uebertragbar ist. Ich bin aber der festen Ueberzeugung, dass das Urteil insofern von Bedeutung ist, als das es zeigt, wozu die Rechtsprechung tendiert.
 
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Nein, das tut es nicht.

Es sind Rechtlich zwei paar Stiefel. Im Falle von HL2 wurden die AGB bestätigt, weil sie in etwa dem Gesetz entsprechen. Serh viele Gemeinsamkeiten gibt es im UrhG zwischen Software und anderen Werken übrigens tatsächlich nicht, denn als Software (Computerprogramme) ins UrhG augenommen wurden, kam extra ein Völlig neuer Abschnitt hinzu mit lauter Sonderregelungen für Software: Abschnitt 8 - Sonderregelungen für Computerprogramme.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG004201377

Für Musik gelten aber andere Gesetze, welche auch immer wieder bestätigt wurden.
Es ist nach wie vor so, dass das kopieren zum eigenen privaten Gebrauch aus einer legalen Quelle erlaubt ist.
Da ist höchtens noch strittig ab wann man von Verbreitung spricht usw... Es geistert immer wieder durchs Netz, dass man die Musik maximal an 7 Leute (private Freunde - die dürfen dann aber auchwiederum an 7 freunde, usw...) weitergeben darf, und da soll es wohl auch ein Papier Urteil vom BGH zu geben... Mein Medienrechtsprofessor meint, Bullshit, da gibts keine klare beschränkung... Usw...
 
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sonic, mit dem prof kannste hier nich argumentieren, die haben natürlich alle keine ahnung, jeder prof is ein klug******er und besserwisser ohne realitätsbezug und wie wir sehn hat der rest des djf etwa 9x soviel ahnung wie akademiker. das sind doch eh alles nur doofe streber :)
 
sonic, mit dem prof kannste hier nich argumentieren, die haben natürlich alle keine ahnung, jeder prof is ein klug******er und besserwisser ohne realitätsbezug und wie wir sehn hat der rest des djf etwa 9x soviel ahnung wie akademiker. das sind doch eh alles nur doofe streber :)

Wo de recht hast... ^^
 
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