MP3s in Discos

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Hallo zusammen,

also ich muss sagen, dass dieser Thread nicht sehr zielführend ist. Eigentlich geht es doch so: Frage - Antwort. Hier läuft nun eine Diskussion über 3,5 Jahre und mit etwa 500 Posts. Eigentlich ist so ein Thread doch mal zu Ende. Wer soll da noch durchblicken bzw sich das alles durchlesen? :) Die Rechtsprechung hat sich wahrscheinlich auch schon verändert in der Zeit. XD Aber ich will mal nicht rumnörgeln, sondern behalte einfach mal das Schema bei und würde mich über Antworten freuen, auch wenn die Frage wahrscheinlich schon gestellt wurde.

Also, ich kaufe MP3s, allerdings nur zur nicht-gewerblichen Nutzung wie es in den AGBs der Anbieters heißt. Das heißt ich darf sie nicht im Club auflegen, selbst wenn der Veranstalter die GEMA zahlt, richtig?
Was also tun um korrekt zu sein und geistiges Eigentum zu "schützen" oder zu finanzieren? Sind es dann tatsächlich Platformen wie Beatport, wo alles etwa 3 mal soviel kostet, bei denen man laden muss, um legal im Club aufzulegen. Muss der DJ dann elbst eigentlich auch GEMA zahlen?

Danke für eure Antworten.
 
der veranstalter zahlt gema, nicht der dj!

und die musik aus itunes die zur nichtgewerblichen nutzung freigegeben ist, ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube die meinen das so dass du die tracks nicht weiter verarbeiten darfst. also wieder verändern, und weiter verkaufen. oder generell weiter verkaufen. denke nicht dass damit clubs gemeint sind...
 
Habe mal auf der Seite der GEMA rumgewühlt und finde folgendes:


Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?

Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Verviel-fältigung zusätzlich erworben werden.
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Also die Lizenz zur Vervielfältigung gibt es pauschal bei der GEMA oder muss diese separat für jeden Track erworben werden ??
Kann ich MP3s für nicht-gewerbliche Nutzung also zuhause lassen und muss mir alles neu kaufen, oder kann man diese ggf. rückwirkend erwerben.

Was für ein Schund!!!
 
Habe mal auf der Seite der GEMA rumgewühlt und finde folgendes:


Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?

Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Verviel-fältigung zusätzlich erworben werden.
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Also die Lizenz zur Vervielfältigung gibt es pauschal bei der GEMA oder muss diese separat für jeden Track erworben werden ??
Kann ich MP3s für nicht-gewerbliche Nutzung also zuhause lassen und muss mir alles neu kaufen, oder kann man diese ggf. rückwirkend erwerben.

Was für ein Schund!!!

Der Veranstalter zahlt eine höhere Gebühr wenn kopierte Datenträger verwendet werden. Man selber muss, soweit ich weiß, keine Lizenz erwerben.
Lediglich der Veranstalter zahlt 30% mehr.
 
Der Veranstalter zahlt eine höhere Gebühr wenn kopierte Datenträger verwendet werden. Man selber muss, soweit ich weiß, keine Lizenz erwerben.
Lediglich der Veranstalter zahlt 30% mehr.

Das wäre eine vertretbare Verfahrensweise für mich, als nicht-Veranstalter :) . Die 30% mehr auf kopierte Datenträger ist irgendwie auch nur Geldmache, aber gut; liegt beim Veranstalter.

Finde dazu auch was auf der GEMA Seite im "Informationen für DJs"- PDF

Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich einsetzen?

Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zu-sammengestellte Sampler öffentlich in einer Diskothek aufgeführt, muss das Vervielfältigungsrecht der CD
vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden
. In diesem Fall erhöht sich der Tarif
für die Wiedergabe um 30 Prozent.


Damit ist für mich alles klar.
 
Damit ist für mich alles klar.

Sofern man tatsächlich keine MP3 für "gewerbliche" Zwecke laden muss / kann. Das ist noch etwas unklar. laut Aussage eines Amazon mitarbeiters sei es nicht rechtens. gema expertise konnte er aber auch nicht aufweisen...
 
Aus den AGB's von Dj Tunes:

Von diesem Verbot ausgenommen ist die öffentliche Wiedergabe der Musikdateien durch den Käufer einer Musikdatei im Rahmen eines DJ-Sets, sofern die gesetzlichen Vorschriften über die Verwertung von Musikstücken in dieser Form beachtet werden. Es ist verboten, ein solches DJ-Set öffentlich verfügbar zu machen.

Sprich, wenn der VA die extra Gema zahlt geht das in Ordnung, aber Online stellen eines Tracks in einem Promomix darf man dann nicht.
 
irgendwie ist das alles sehr undurchsichtig...

das würde ja heißen, dass man bevor man einen mix bei soundcloud hochlädt genau beachten muss welchen track man spielen darf und welchen nicht.
desweiteren muss man beachten welchen track man auf einem gig spielen darf und welchen nicht. das ist doch totaler schmarn oder seh ich das falsch?
 
es ist total simpel.
wer in deutschland streamingrechte hat, darf auch dj-sets streamen. gerade was das streamen angeht ist es meist aber auch ok, wenn z.b. der anbieter in england sitzt und mit den dortigen verwertunsggesellschaften verträge hat (i.e. mixcloud). so zumindest eine aussage der gema.

zum download anbieten darf das nur, wer explizit die rechte vom rechteinhaber, bzw. der verwertungsgesellschaft für jedes einzelne strück hat.
wen ihr also nicht zu 100% freie musik (z.b. cc) verwendet, dürft ihr eure sets in keiner form irgendwie zum download anbieten. nicht auf sc, nicht auf rapidshare und nicht auf eurer eigenen homepage.

um mal auf den äusserts populären anbieter soundcloud einzugehen:
der darf noch nicht mal streamen, da sc mit überhaupt keiner verwertungsgesellschaft veträge hat. das steht aber auch in deren agbs. man sollte sich das einfach auch mal durchlesen.

was da auflegen im club/auf ner party/disco/hochzeit/wasauchimmer angeht:
kaufe ich in einem deutschen laden (drm freie) musik und lege auf eine ordnungsgemäss bei der gema angemeldeten veranstaltung auf, können mir die agb hinsichtlich gewerblicher nutzung egal sein.
das ist zumindest meine meinung und so handhabe ich das auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
[...]können mir die agb hinsichtlich gewerblicher nutzung egal sein.
das ist zumindest meine meinung und so handhabe ich das auch.

So ist es schon seit Jahren.
Ich versteh nicht, warum da bei mp3s immer so ein Tertz drum gemacht wird. In den AGB steht, dass die nicht für öffentliche Aufführung gedacht sind. Das Selbe steht auch auf jeder CD und auf (fast) jeder Vinyl drauf. Warum wird deswegen nicht so rumgeheult?

Wenn Gema gezahlt wird, dann darfst du die Sachen alle (CDs. Vinyls, mp3s) öffentlich spielen...spielst du ne Kopie (gebrannte CD oder eben nen Download), dann eben +30%. ;)
 
Also zusammengefasst:

DJ Sets auf Verandstaltungen oder auch im Webradio, auch mit MP3s (z.B. auf CD) für nicht-gewerbliche Zwecke, sind i.O., wenn vom Veranstalter Gema (inkl. Vervielfältigungsrechte +30%) gezahlt wird.
Komisch aber, dass ausdrücklich als für nicht-gewerbliche Zwecke zu nutzende Musikstücke auf einmal gewerblich genutzt werden dürfen, wenn die GEMA dafür kassiert. Oder ist es tatsächlich so, dass sogenannten "DRM-freie" (DigitalesRechteMangement) bei z.B. Amazon nicht zu erwerben ist. Wo bekommt amn die dann?

Zahlt die GEMA denn eigentlich an die Künstler oder Plattenfirmen/ MP3 Vertriebe einen Abschlag oder ist das bloß eine verdammte Geldmaschine.... Musik kaufen, alles klar, aber für's Abspielen von Musik Geld zahlen, mann mann mann. Sowas nervt mich.

Streammitschnitte DJSet-Mitschnitte auf...

...Soundcloud gehen gar nicht, sofern nicht alles eigens "komponierte" Musik ist, da die mit Sitz in Berlin keine Gema in irgendeiner Form zahlen. Man müsste selbst zahlen. Angenommen jemand ist Betreiber eines Webradios, muss er dann für Soundcloud extra zahlen?

...MixCloud gehen, da mit Sitz in UK, dortige Verwertungsrechtsgrundlagen eingehalten werden, allerdings nur zum Stream, nicht zum Download.
... allen andere müssen jeweils mit Hinblick auf AGBs individuell betrahctet werden.
 
Musik kaufen, alles klar, aber für's Abspielen von Musik Geld zahlen

Nicht fürs abspielen per se, sondern nur für die öffentliche Aufführung...dabei ist es egal, ob gewerblich oder nicht-gewerblich. Der Künstler bekommt dann von der Gema einen gewissen Anteil für die öffentliche Aufführung seines Stücks.

Was ist so schwer zu begreifen???
Du kaufst dir deine Musik (sch*** egal wo und auf welchem Medium). Willst du das jetzt irgendwo öffentlich abspielen (stream, party, radio, kindergarten...), zahlst du die entsprechende Gema-Gebühr.

Die AGB der Shops, in denen du deine Musik kaufst, interessieren keine Sau.
 
Der Künstler bekommt dann von der Gema einen gewissen Anteil für die öffentliche Aufführung seines Stücks.

Das wäre ja schön, aber wie will die GEMA prüfen, welcher Track gespielt wurde?
Es müsste ja dann eher ne Pauschale geben. Wie will die GEMA den Überblick über 1000e Parties mit 100.000en Tracks in Deutschland halten?
Also das halte ich für eine Spekulation...


Im SPON finde ich einen Artikel vom 11.01.2008 "Amazon komplett DRM-frei"( http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,527992,00.html )
Demnach gibt es überhaupt kein DRM- Musik mehr
"... Wenn auch Apple das Placet für den Verkauf DRM-freier Musik bekommt, wird iTunes für die weltweite Durchsetzung sorgen.

Spätestens dann ist DRM endgültig tot.
"

Aber soweit ich das begriffen hab geht es bei DRM sowieso nur um kopierschutz und nciht die öffentliche/gewerbliche Nutzung von Medien.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber soweit ich das begriffen hab geht es bei DRM sowieso nur um kopierschutz und nciht die öffentliche/gewerbliche Nutzung von Medien.

vergiss drm am besten wieder. ich bezog mich auf flatratemusik wie napster es mal angeboten hatte (und immer noch tut??) isn eigenes thema und ohnehin ohne belang, da kein vernünftiger mensch heute noch musik kauft, die mit drm verseucht ist.

alles was zählt ist, dass für die öffentlich aufführung egal in welcher form gemabgaben vom veranstalter gezahlt werden müssen.

da soundcloud als veranstalter nicht an die gema zahlt, kann dort auch niemand legal mixe zum streamen und schon gar nicht zum download anbieten, so er nicht alle rechte an den tracks, oder aber die zustimmung aller rechteinhaber hat.
soundcloud wird extensiv in einer art und weise genutzt, die mit dem deutschen urheberrecht nicht vereinbar ist.
wie die gmea den rest (also den verteilerschlüssel) ausklbüstert versteht ohnehin keine sau und gerecht zu gehen wird es dabei sicher nicht. aber das ist nicht thema diese threads.

alle deine fragen wurden beantwortet.
 
alle deine fragen wurden beantwortet.

Wie diplomatisch du ausdrücken kannst, dass ich ruhig sein soll ^^

Eine Frage blieb leider noch offen: Angenommen jemand ist Betreiber eines Webradios, muss er dann für Soundcloud extra zahlen, wenn er Stream Recordings hochlädt?
Is jetzt nicht ganz Thread Thema aber bei knapp 900 Commetns is das hoffentlich noch drin.

Ja, das mit SoundCLoud is schade. Werde dann wohl zumindest für Sets auf mixlcoud ausweichen müssen, sofern es tatsächlich legitim is dort Sets hochzuladen.

Dank für euer Feedback
 
man kann nicht auf soundcloud ausweichen, weil soundcloud der "veranstalter" ist. mixcloud is ok, soundcloud nicht.
 
Für soundcloud zahlt man nichts (außer evn. den account an sich), es ist schlicht und ergreifend illegal dort sets mit geschütztem Material zu posten.
Pisst dir einer ans Bein bist angeschissen, falls nicht dann nicht - ist das wirklich so schwer zu verstehen :confused:
 
In den AGB steht, dass die nicht für öffentliche Aufführung gedacht sind. Das Selbe steht auch auf jeder CD und auf (fast) jeder Vinyl drauf. Warum wird deswegen nicht so rumgeheult?
Weil es eine ganze Menge Leute gibt, die illegale MP3s besitzen und denen nun der Arsch 1:1000 geht. Den jenigen, die sich ihr Zeug legal kaufen, stellt sich diese Frage doch erst gar nicht.
 
Musik kaufen, alles klar, aber für's Abspielen von Musik Geld zahlen, mann mann mann. Sowas nervt mich.

Ich wills mal versuchen verständlich zu erklären. Der Künstler bekommt vom Urheberrecht bestimmte Rechte zugestanden. (-> § 15 UrhG) Dabei kann man jetzt auf deine Frage bezogen zwei wesentliche Gruppen von Rechten unterscheiden:

1. Verwertungsrechte (Vervielfältigungsrecht + Verbreitungsrecht)
2. Recht der öffentlichen Wiedergabe (Aufführung etc.)

Natürlich hat der Künstler Interesse daran sich beide Gruppen vergüten zu lassen.

zu 1. Verwertung
---------------------------------
Mit dem Kauf deines Tonträgers (egal ob CD, MP3, Vinyl) vergütest du ihm die Verwertungsrechte also Gruppe 1. Du bezahlst den Künstler quasi dafür, dass für dich eine Kopie seines Werkes gemacht wurde, du diese besitzen darfst und sie für dich selbst privat abspielen/anhören kannst. Da dies nur privat geschehen darf, steht das auch ausdrücklich auf deinem Tonträger bzw. in den AGBs der Shops.

zu 2. öff. Wiedergabe
---------------------------------
Wenn du diesen Tonträger jedoch jetzt in die Öffentlichkeit "tragen" willst - um diesen dort abzuspielen - möchte der Künstler gerne Gruppe 2 seiner Rechte vergütet sehen. Du musst also die öffentliche Wiedergabe bezahlen. Hier kommt die Gema ins Spiel, die für den Künstler diese Zahlung in Empfang nimmt wenn man so will -> also die Geltendmachung seiner Rechte übernimmt.


Zusatz (+30% Regelung)
---------------------------------
Wenn du dir jetzt selbst eine CD für den Club/ Bar etc. (also für eine nicht private Verwendung) brennst oder zusammenstellst, machst du erneut eine Kopie die zu "authorisieren" und entsprechend zu vergüten ist (im Sinne der Gruppe 1). Dies geschieht durch die +30% Regelung der Gema.



Das Ganze kann man jetzt gut oder schlecht finden aber so ist derzeit der Rechtsstand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erwähnenswert ist hier durchaus die Tatsache, dass man auch bei der 30% Regelung nur Kopien von direkten Tonträgern erstellen darf, das heißt nicht aus dem Internet heruntergeladen oder ähnliches.
 
@Lemuna:

Nicht korrekt:
Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich einsetzen?
Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zu-sammengestellte Sampler öffentlich in einer Diskothek aufgeführt, muss das Vervielfältigungsrecht der CD
vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesem Fall erhöht sich der Tarif
für die Wiedergabe um 30 Prozent.
Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?
Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine Vervielfältigung dar
und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Verviel-fältigung zusätzlich erworben werden.
Quelle: Gema HP

es sei denn du sprichst von illegalen Downloads...
 
Darauf habe ich angespielt, natürlich darf man heruntergeladene MP3's abspielen solange sie legal bei Beatport o.ä. erworben wurden.
Ich erwähne das nur, weil ich in letzer Zeit immer wieder DJ's treffe die mit ihrer unglaublichen Bandbreite in der Bibliothek prahlen, wo dann 90% irgendwo gesaugt sind.
 
Die Sache ist die:

Ich darf mir von nem Kumpel die Festplatte ausleihen und komplett kopieren. Diese Kopien besitze ich völlig legal. Hier greift das Recht mir ne kopie zum persönlichen eigenen gebrauch anzufertigen.

Wenn ich mich so im Freundeskreis umschaue, wäre es kein Problem somit innerhalb von nem Nachmittag eine enorme "Bandbreite" an Musik auf meine Platte zu bringen.

Ich darf diese Musik sogar spielen, wenn der VA die 30% Aufschlag entrichtet.

Was man nicht darf, ist Musik aus einer offensichtlich illegalen Quelle kopieren. Ich darf also nicht aus einer öffentlichen Tauschbörse, bei der ein Unbekannter gegen §19a UrhG verstösst, einen Song ziehen, aber ich darf mir den selben Song von einem beliebigen Kumpel kopieren.
Mit dem Auflegen dieses Songs hat das aber nichts zu tun, wenn der VA 30% Aufschlag zahlt, darf ich die Kopie spielen - fertig.

Das Problem zeigt sich auch: Ich kann nen Arsch voll kopierter MP3s auf meiner Platte haben, und da kann mir zunächst mal garkeiner was. Man müsste mir Nachweisen, dass ich das MP3 aus einer offensichtlich illegalen Quelle gezogen habe, und das geht fast nur wenn man mich in flagranti erwischt.
Die Kopie alleine sagt erstmal nichts aus, deshalb wär ich mal vorsichtig immer gegen "Diese DJ's die nur illegale Raubkopien auf der Platte haben" zu wettern.
 
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