du übersiehst die territorialen einschränkungen des ganzen systems (ob wir das system nun mögen oder nicht, spielt keine rolle - hier geht es nur um die rechtliche seite)
das russische pendant der gema kann einem laden gar nicht erlauben, seine musik in deutschland zum download anzubieten. die haben schlicht von der rechteinhabern nicht die nötigen rechte erhalten und können diese auch gar nicht erhalten, da russland eben nur für russisches territorium zuständig ist.
genauso wenig kannst du waren im aussereuropäischen ausland kaufen ohne an der grenze zoll und mwst zahlen zu müssen. ob du bereits in der ukraine mwst abgeführt hast oder nicht, interessiert den grenzer herzlich wenig [den freibetrag mal nicht mitgerechnet).
für zigaretten, alkohol, kaffee und ähnliches gilt zusätzlich noch eine innereuropäische einschränkung.
wenn man es also genau nimmt, ist der kauf bei russichen websites schmuggel.
ob übrigens beatport die rechtliche frage mittlerweile ausreichend geklärt hat, weiss ich nicht.
2008 war die gema aber mit einer einstweiligen verfügung erfolgreich gegen BP vorgegangen, weil sie versucht haben bei der niederländischen buma/stemra die lizenz für ganz europa zu kaufen.
was daraus geworden ist, konnte ich bisher nicht in erfahrung bringen.
edit:
nicht verwirren lassen. ich hab steuer und gemaabgaben nicht in einen topf geworfen. allerdings ist es das selbe schema und somit ein gutes beispiel.
auch sollte man beachten, dass das ganze nur für künstler gilt, deren repertoire auch bei der gema gelistet ist. gemafreie musik kann jeder überall verkaufen, so er vom rechteinhaber die nötige lizenz (z.b. cc) erhalten hat.
und noch ein edit:
die beatport frage dürfte sich
hiermit geklärt haben