Pioneer CDJ-2000 Review

ein CDJ 2000 is alles andere als ne Katze im Sack, der Anwender hat bloss leider keine Ahnung etwas mit dem Killer schlecht hin anzufangen.
 
Das Umtauschrecht sollte zum Allgemeinwissen gehören.

@DancetoEscape
ist auch blöd gewesen, dass es vor dem 2000er nur wenige Tage den 1000er gab. Der sieht auch nicht so ähnlich aus und steht in fast keinem Club rum :)
 
So nicht pauschal haltbar.
Das Umtauschrecht sollte zum Allgemeinwissen gehören.
Das ist in diesem Falle noch lange keine Rechtfertigung!
Du sagst es doch selber:
ist auch blöd gewesen, dass es vor dem 2000er nur wenige Tage den 1000er gab. Der sieht auch nicht so ähnlich aus und steht in fast keinem Club rum :)
Richtig ;) Und google wäre auch (s)ein Freund (gewesen).
 
Na, dann hätten wir einen mehr hier der Katalogtexte runter betet anstelle die Geräte wirklich mal selbst angefasst zu haben...
 
Falsch, ich wühle mich zunächst durch alle Katalogtexte und fasse dann die Geräte wirklich an (und auch da wenn möglich erst bei Kollegen oder im Shop). Aber ich kaufe mir doch nicht ernsthaft einen CDJ-2000, nur um nach dem Auspacken beim "anfassen" feststellen zu müssen, dass ich mit 90% der Funktionen nichts anfangen kann und es wieder zurückzuschicken. Wundert mich dass du sowas noch unterstüzt. Klar gibt es Umtauschrecht, aber sich vorab nicht wenigstens etwas genauer zu erkunden, was ich mir da eigentlich kaufe - dazu würden anstelle div. Katalogtexte vielleicht auch 2-3 YT-Clips aufklären - empfinde ich als schlichtweg dumm bzw. faul und den Verkaufshäusern ggb. auch nicht wirklich fair.
 
Man glaubt garnicht, wieviel heutzutage online bestellt wird und bei nicht gefallen wieder via Retore zurückgeschickt wird. Teilweise sogar die komplett bestellte Ware. Kollege arbeitet bei DHL und ich habe mal in einem Hermes-Shop gearbeitet.

Von daher, also warum nicht einfach online bestellen, wenn ich weiss, dass ich eine Umtauschgarantie mit 100% Geld zurück habe. Ob Laptops, Pc`s oder eben, wie in diesem Fall einen CDJ-2000 :) - ich gehe ja überhaupt kein Risiko ein.

Warum soll ich bei dem Verkehr draussen noch zum Fahrstuhl fahren, wenn ich es doch zu Hause in aller Ruhe und gemütlichkeit antesten kann....

Der nächste Käufer bekommt das Retourengerät etwas günstiger...
 
Der nächste Käufer bekommt das Retourengerät etwas günstiger...

Dass diese Kosten auf kurz oder lang auf alle Verkaufspreise abgewälzt werden müssen, ist dir dabei aber schon bewusst, oder?! Oder meinst du, die Händler haben Equipment-Plantagen, auf denen die ganzen Geräte nur vom Strauch gepflückt werden müssen?
Die einzigen, die dabei als Gewinner herausgehen, sind die ganzen Versandunternhmen! Denn deren Dienstleistung ist vollbracht und läßt sich daher nicht retournieren - im Gegenteil, sie verdienen mit solchen Sinnlos-Hin-und-Her Schickereien sogar doppelt.

Die Moneyback-Geschichten sind ne wunderbare Sache, keine Frage! Allerdings wird sie von vielen nicht mal ansatzweise im Grundprinzip verstanden - denn auch ein vierwöchiges Rückgaberecht ersetzt noch lange nicht das selbständige Informieren VOR dem Kauf, was man sich da eigentlich versucht anzuschaffen...

Wie gesagt, im Prinzip ist jeder berechtigt, das Rückgaberecht in Anspruch zu nehmen! Aber durch die Vielzahl an Vollhonks, die das scham- und hirnlos ausnutzen, machen unterm Strich ALLE Verluste durch die dabei entstandenen Kosten, die ja irgendwo wieder reinkommen müssen.
 
Der Markt ist heute gesättigt und jedes Produkt ersetzbar!

Frage: kann es sich heute eine Firma erlauben, nicht diesen Service zu bieten? Ich persönlich denke, dass in den Vertriebskosten im allgemeinen, also von Anfang an solche Serviceleistungen schon mit einfliessen und kein Kunde im nachhinein für Retouren, Money Back etc. bezahlen/büssen muss...denn er tut es schon vorher:)

Wobei es schon einzelfälle sind, dass jemand 1600 € ausgibt für ein Produkt, wo er erstmal schaut, passt es zu meiner Einrichtung (oder passen die Funktionen zu mir, wie im Beispiel) und entscheidet dann erst, ob man es behält.

Die Online-Modeversandhäuser haben da schon Tagtäglich mit Retouren zu kämpfen. Wobei die aber auch eine Super Marge auf den Klamotten haben - behaupte ich mal so einfach frech!
 
Kommen wir doch einfach mal wieder zum wesentlichen.

Wenn ich mit meinen beiden Babys Traktor-Scratch ansteuer, ist die Kommunikation etwas träge. Z.B. wenn ich im Track zurückspule "hackt" der Vorgang. Bzw. so ganz präzise ist die Steuerung im allgemeinen nicht. Kennt ihr das Problem auch?

Die Sache ist folgende. Ich bin soweit mit TS zufrieden und in meinen Playlisten steckt eine ganze Menge Arbeit sowie Zeit und warum sollte ich sie nochmal in der Rekordbox neu anlegen, ein "Exportieren" der TS-Collection ist ja nicht möglich.
 
Kommen wir doch einfach mal wieder zum wesentlichen.

Wenn ich mit meinen beiden Babys Traktor-Scratch ansteuer, ist die Kommunikation etwas träge. Z.B. wenn ich im Track zurückspule "hackt" der Vorgang. Bzw. so ganz präzise ist die Steuerung im allgemeinen nicht.

Das ist auch gut so! Deine "Babys" sind dazu da, um Traktor zu ersetzen und kosten um die 1700€ das Stück! Wenn Du also gute 3000€ raushaust um eine Software zu steuern, sprich Controller, dann hast Du nichts anderes verdient. Dummheit muss manchmal eben einfach bestraft werden!

Ich weiß das wurde hier schon zig mal gesagt, aber ich kanns mir einfach nicht verkneifen! Ich bin wirklich keiner von denen, der die 2000er überflüssig findet. Ich würde sie mir auch zulegen, wenn ich das Geld hätte. Aber dann würde ich sie auch nutzen. Wenn ich dann sowas lese.... da spricht keine Eifersucht, sondern einfach Ärgernis über die Blödheit mancher Djs!
 
ja diese meinung bzw aussage kann ich nur unterstützen. Klar ist es ein gute eigenschaft wenn man mal bock hat bissl im traktor damit rumzuspielen, aber für den dauerbetrieb?

Da würde ich dann eher zu einem größeren kontroller greifen, wo der teuerste (A&H 4D) so teuer ist wie ein 2000er.
 
Dass hier jeder seine eigene Meinung hat, ist völlig okay. Da möchte ich auch garnicht weiter drauf eingehen. Über Farben lässt sich ja bekanntlich streiten.

Ich suche ja auch nur nach einer für mich geeigneten Lösung. Doll wäre natürlich, wenn ich meine NML-Datei (Collection) in die Rekotrdbox übernehmen könnte. Meine aktuellen Sachen habe ich ja auf einen Stick für den CDJ.

Zu meinem Anliegen:

Ich bin Allaround-DJ und lege furchtbargerne mit Turntables auf. Im Club funktioniert das soweit so gut. Ich kann auf ca. 41.000 Titel zugreifen. Vom Flieger Lied bis Arman Van Buuren bediene ich schon eine gigantische Schiene (17 Jahre DJ).

Aber extra für TS und CDJ die Tracks aktuallisieren ist schon sehr zeitaufwendig. Zumal ich mit vielen unterschiedlichen Playlisten arbeite. Ich spiele auch mit dem Gedanken, meine 2 CDJ`s mal auf Gigs mitzunehmen. Nur, dann möchte ich das Gewissen haben, schnell und sicher, die 80,90er,Discofox usw. bedienen zu können. Und da ist in TS zurzeit sehr hilfreich und praktisch.

Klar habe ich einen USB-Stick mit den aktuellen und favouriten Tracks in meinem CDJ aber hier merke ich, dass mal eben 3 GB nur an NEW-Stuff futsch sind. Werde mir die Tage einen 32GB Stick zulegen und dann mal schauen, wie ich damit hinkomme...

Die Plattenauswahl steht für mich immer an erster Stelle! Bei einem Club-DJ sieht es wahrscheinlich etwas anders aus. Aber vll. löst sich ja mein Problem mit einem 32GB-Stick schon.
 
Laptop mitnehmen und direkt aus der RB zuweisen. ;)
Das nur am Anfang einmal nen bissle Aufwand, danach hast deine Listen ja soweit sortiert und kannst direkt los spielen.
 
Die Moneyback-Geschichten sind ne wunderbare Sache, keine Frage! Allerdings wird sie von vielen nicht mal ansatzweise im Grundprinzip verstanden - denn auch ein vierwöchiges Rückgaberecht ersetzt noch lange nicht das selbständige Informieren VOR dem Kauf, was man sich da eigentlich versucht anzuschaffen...

Nur zur Klarstellung, damit es nicht irgendjemand falsch versteht: Nicht gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht bei Vernabsatzverträgen mit dem freiwilligen Moneyback verwechseln!

Kurz zur Erläuterung des § 312d: Das Widerrufsrecht gibt es, um die bei Fernabsatzvertägen (Internet, Telefon, Fax, etc..) fehlende Möglichkeit, das gewünschte Gerät zu testen, im Vergleich zum Kauf im Laden, zu kompensieren.
Ob die Möglichkeit, zB aufgrund Wohnen in der Pampa, nun tatsächlich fehlt, oder ob jemand einfach nur gerne 14 Tage Zeit haben möchte, sich den Kauf nochmal zu überlegen, ist natürlich nicht nachzuprüfen.

Daraus folgt aber grundsätzlich, dass der Gesetzgebers tatsächlich billigt, dass (erst) zu Hause getestet wird.

Die Moneyback Geschichten gibt es nur, damit die Leute auch wieder im Laden kaufen, indem man diesen Kunden dieselben Vorteile einräumt, wie dem Fernabsatzkäufer. Es besteht da zwar ein rechtlicher Unterschied, der jedoch praktisch ohne Bedeutung ist, da das Gerät ja jedenfalls zurückgegeben wird.


Das was Patrick da macht, ist vermutlich gleichzeitig eine arglistige Täuschung und ein Betrug. Nur entdeckt wird es vermutlich nicht. Deshalb muss wohl jeder für sich mit seinem Moralverständnis vereinbaren, ob man sowas macht oder nicht.

Grüße
 
Das was Patrick da macht, ist vermutlich gleichzeitig eine arglistige Täuschung und ein Betrug. Nur entdeckt wird es vermutlich nicht. Deshalb muss wohl jeder für sich mit seinem Moralverständnis vereinbaren, ob man sowas macht oder nicht.

Grüße

Patrick kauft dafür Musik, vielleicht ist das dann sozusagen ein Ausgleich für ihn :d:p Aber dann sollten die Leecher, die vom Patrick zurecht gewiesen werden, den Patrick auch Mal zurecht weisen :D
 
Wo steht denn, dass meine Handlungsweise verboten ist?

Wenns hart auf hart kommt in § 263 StGB. Jedenfalls aber in § 123 BGB.

Mal ganz unjuristisch gesprochen, entlockst du dem Verkäufer ein Angebot (nämlich den niedrigeren Retoure-Preis), dass er in Kenntnis der Wahrheit gar nicht gemacht hätte und aufgrund dessen er einen finanziellen Nachteil erfährt.

Bei Interesse kann ich das auch rechtlich mal aufklamüsern. Dann aber vllt besser per PM, muss ja nicht die ganze Welt lesen.

Es ist eben wie so oft: Wenn man denkt, man hätte eine Lücke, oder einen Trick gefunden - der auch möglicherweise tatsächlich funktioniert - ist der Spaß immer genausoschnell vorbei, wie man sich erkundigt, ob man das eigentlich auch darf ;P
Alles was ich will, ist verboten, macht dick, oder kostet zu viel;)

Grüße
 
Wenns hart auf hart kommt in § 263 StGB. Jedenfalls aber in § 123 BGB.
Ich meinte, wo es bei den Musikgeschäften steht, dass ich den Artikel dann nicht mehr erwerben darf?

Außerdem bin ich ja nicht so blöd und kaufe den über meinen Namen ein. Somit ist es dann wieder legal.

Aber trotzdem interessant, Deine Ausführungen.
 
Patrick, Ignore hat Recht, es geht dabei nicht darum, dass es nirgends steht o. Ä. Es geht darum, dass du den Verkäufer ein Angebot machen lässt, welches er im Wissen aller Tatsachen nicht gemacht hätte. Somit besteht keine übereinstimmende Willensäusserung und somit kein gültiger Verkaufsvertrag. Des Weiteren darf der Grundsatz nicht vergessen werden, dass man das Gesetz nicht missbrauchen darf. Etwas dann unter falschem Namen zu machen etc. ist dann wieder ein anderer Tatbestand, wenn du das alles einen Kollegen machen lässt, geht das wieder unter die Richtlinien von der Stellvertretung, das heisst, du handelst wieder unter deinem Namen.

Schlussendlich musst du es selber wissen, nur wie so oft muss man einsehen, dass es praktisch keine legalen Schlupflöcher/Tricks gibt und nur weil nirgends das Gegenteil steht, ist etwas noch lange nicht erlaubt Und ich persönlich würde nicht meinen Händler des Vertrauen be*******en wollen, und das ist es nämlich: Be*******en.
 

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