Pioneer CDJ-2000 Review

Patrick, Ignore hat Recht, es geht dabei nicht darum, dass es nirgends steht o. Ä. Es geht darum, dass du den Verkäufer ein Angebot machen lässt, welches er im Wissen aller Tatsachen nicht gemacht hätte.
Das heißt also, wenn ich etwas günstig verkaufe und denselben Verkäufer dann auf einem Trödelmarkt sehe, wie er das bei bei mir erworbene Produkt teurer verkauft, dass ich ihn wegen Betruges anzeigen kann?

Denn mit diesem Wissen über den Weiterverkauf hätte ich ihm das Produkt nicht verkauft.

Sorry,aber das ist ja lächerlich. Wie oft wird sowas täglich gemacht? Möchte ich gar nicht wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weisste, was an der ganzen Geschichte am meisten anko.tzt?
Deine beschi**ene Doppelmoral, mit der du durchs Leben stiefelst!!!

Zum einen spielste hier den Ausshilfs-Sheriff, machst jeden dumm an, der gegen (zumeist von dir selbst ausgedachte) Forenregeln verstößt, tust mit diversen Beiträgen auf superkorrekten Bundesbürger, usw...
Und dann verteidigst du deine - in meinen und einiger anderer Augen absolut verachtende, weil moralischer Beschiss hoch 10!!! - vermeintlich superkluge und spiessbürger-kreative B-Warentheorie bis aufs Blut und redest dir das immer und immer wieder schön...

PFUI!!!! Echt jetzt... Dann sei wenigstens so konsequent und hör endlich auf, hier im Forum einen auf Papa Schlumpf zu machen (wobei das ja schon fast ne Beleidigung gegen PS ist, da er seine Autorität wenigstens mit Witz und Charme ausführt)! :mad:
 
@Floh Berlin
Wenn man das so liest, könnte man meinen, dass Ihr alle zuviel im Leben bezahlt habt.

Ich weiß nicht, was Du mir hier einreden willst. Das Saugen von MP3 ist schlichtweg verboten, egal, wer die kauft und wem gibt. Bei meiner Methode gibt es aber ein Rechnung, die denjenigen zum Eigentümer macht. Ich würde mal sagen, die hast Du beim Saugen nicht.

Ob moralisch oder nicht, wenn es solche Löcher gibt, sollte man die nutzen.

Ist aber schön, dass meine Aussage mit den Privatverkäufen galant umgangen wurde, denn das betrifft sicherlich sehr viele hier.
 
In Betracht, dass all das hier OT ist, bitte ich den Mod, der hier möglicherweise aufräumen wird, die Beiträge nicht zu löschen, sondern passend zu verschieben. Danke.

Das heißt also, wenn ich etwas günstig verkaufe und denselben Verkäufer dann auf einem Trödelmarkt sehe, wie er das bei bei mir erworbene Produkt teurer verkauft, dass ich ihn wegen Betruges anzeigen kann?

Nein. Dieser Fall liegt doch völlig anders.
Hier gibt es 3 Personen, oder besser sog. "Lager", die nichts miteinander zu tun haben.
Dich, den Verkäufer auf dem Trödelmarkt und den Käufer auf dem Trödelmarkt. Hier ist sowohl dein Geschäft mit dem Trödelverkäufer einwandfrei, ebenso wie dessen Geschäft mit dem Trödelkäufer.

Anders ist der Fall bei deiner Methode:
Hier gibt es nur zwei Lager. Dich und den Verkäufer. Ob du nun einen Bekannten als Strohmann zwischenschaltest oder nicht, spielt keine Rolle, das macht (natürlich..) rechtlich keinen Unterschied, sondern nur praktisch, weil der Verkäufer den Plan so nicht bemerkt.

(Um es einfacher auszudrücken tue ich jetzt mal so, dass das Angebot der Moneybackgeschichte ein Angebot des Verkäufers ist. Rechtlich ist das falsch, es handelt sich um eine sog. invitatio ad offerendum, also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens des KÄUFERS! Der Verkäufer nimmt dann dieses Angebot an. Das ist immer im Kaufrecht so und hat einen rechtlichen Grund, der hier aber zu weit führen würde. Für unseren Fall spielt das jedoch keine Rolle, deswegen beschreibe ich diese Stelle einfach mal rechtlich falsch.)

Deine Täuschungshandlung liegt im Vorgaukeln der Kaufabsicht beim ERSTEN Kauf! Hier möchtest du das Gerät gar nicht haben. Du kaufst es nur, um es zur B-Ware zu machen und somit den Preis zu drücken. Hätte das der Verkäufer gewusst, hätte er weder den ersten, noch den zweiten Kaufvertrag geschlossen.
(Btw.: Wirksam sind die Kaufverträge beide. Eigentum geht (vom wirksamen Kaufvertrag unabhängig!) auch über. Allerdings besteht Anfechtungsmöglichkeit des Verkäufers wegen Täuschung gem. § 123 BGB und Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB.)
Somit erschwindelst du Dir das B-Waren Angebot des Verkäufers. Stellvertretung gibt es im Strafrecht nicht (das wär ja noch schöner), aber der Bekannte gehört zu deinem Lager. Ihr macht das quasi "zusammen". Da hilft es nichtmal etwas, wenn Dir dein Strohmann das Gerät mit einem weiteren (ebenfalls wirksamen!) Kaufvertrag verkauft und dann noch übereignet.

Die Lücke, die du nutzen willst, gibt es nicht. Es funktioniert, klar. Aber das tut das unerkannte Runterladen von illegalen MP3s auch.

Wenn du's immer noch nich glaubst, nehm ich mir vllt auch mal die Zeit und schreib eine genaue Prüfung vom 263 StGB auf diesen Fall auf. Interessant ist er allemale :p

Grüße
 
Interessant ist er allemale :p

Grüße
Da gehe ich von aus, zumal ich diese Methode noch nie angewandt habe.

Man könnte aber auch den Bekannten das Gerät kaufen lassen (Erstkäufer) und kauft es dann beim Händler als B-Ware letztendlich für sich.

Wer soll das denn nachvollziehen können? Da werden täglich mehrere Geräte als Versandrückläufer angeboten. Wenn dort jetzt zufällig ein Kollege mal ein Gerät zurückgeschickt hat, und ich es dann kaufe (ohne zu wissen, wer das Gerät zurückgeschickt hat), dann würden wir uns bei Deiner Ansicht trotzdem strafbar machen, obwohl hier keine Absicht eines Betruges vorliegt.

Ich denke, so einfach wird die Beweislage nicht sein, denn Zufälle dieser Art gibt es sicherlich öfter.
 
Wenn man den Bekannten kaufen lässt, ist es letztlich nichts anderes. Nur wird sowas eben niemals bemerkt werden. Woher soll der Verkäufer auch wissen, wen ich kenne? Und selbst wenn er das wüsste, wie will er wissen, dass ich da grade gemeinsame Sache mit meinem Bekannten mache? Aber strafrechtlich ändert sich dennoch nichts, sofern die Sache im Ganzen geplant ist.

Bei deinem zweiten Beispiel würdest du Dich nicht strafbar machen, weil ein erhebliches strafbarkeitsgebründedes Merkmal des Betrugs fehlt: Vorsatz. Betrug ist ein reines Vorsatzdelikt. Einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht.

Mit Privatrecht (was soll I sein? AT?) hat das nicht viel zu tun, abgesehen von der Anfechtungsgeschichte. Betrug ist Strafrecht. Aber hier ist das eh ein minderschwerer Fall...

Zudem wird das bei geschickter Ausführung eh niemals entdeckt, sodass sich die Frage nach der Beweisbarkeit vermutlich nie stellt. Wie gesagt, es funktioniert bestimmt! ;)

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für Deinen kleinen Exkurs im Bezug auf die Rechtslage. Ist sehr interessant. :)

Wie gesagt, fabriziert habe ich sowas noch nicht. Kann mir auch nicht vorstellen, dass sowas in großem Stil gemacht wird, denn sonst hätte man sicher schon in der Richtung was gelesen.
 
Da ist man ein paar Monate offline und es hat sich nichts geändert. :p

Dachte hier geht es um die ollen 2000er ;)
 
OK um mal wieder BTT zu kommen:

Ja, "olle" sind sie wirklich, jetzt wo ich öfters mal auf den Pioneer Foren bin, ließt man, dass die "Schicki-Micki-Glossy" Oberfläche rund ums Jog überproportional empfindlich auf Kratzer und Fingerabdrücke reagiert... Gott sei Dank hat das der 900er nicht (weil er "weniger edel" aussehen soll), der 1000er hat auch eher eine unempfindlichere Oberfläche.

Mal gespannt, wann überempfindliche Naturen anfangen werden, irgendwelche Schutzblenden drüberzuklipsen, grins
 
OK um mal wieder BTT zu kommen :d

Ja, "olle" sind sie wirklich, jetzt wo ich öfters mal auf den Pioneer Foren bin, ließt man, dass die "Schicki-Micki-Glossy" Oberfläche rund ums Jog überproportional empfindlich auf Kratzer und Fingerabdrücke reagiert... Gott sei Dank hat das der 900er nicht (weil er "weniger edel" aussehen soll), der 1000er hat auch eher eine unempfindlichere Oberfläche.

Mal gespannt, wann überempfindliche Naturen anfangen werden, irgendwelche Schutzblenden drüberzuklipsen :p

Weisst du wo es die Blenden gibt??:p:)
 
Hallo zusammen,

ich suche für Live-Gigs noch eine passende Tasche für den CDJ-2000. Gibt es überhaupt schon eine dafür? Es sollte keine billige und unpraktische Tasche sein. Sie sollte für den harten Transport (regen, stoßsicher etc.) sein.

Über Anregungen und tipps bin ich sehr dankbar!

MFG T
 
Ich würd immer ein Case nehmen.
Stapelbar und man kann es als Unterlage benutzen wenn der Tisch etwas zu niedrig ist.
Wird aber sicher n Grund haben warum Du nach ner Tasche fragst. ;)
 
Ich würde auch case nehmen! Schon alleine bei einem so teurem Gerät!
Das Case müsste was für dich sein: Link
 
Hallo zusammen,

ich suche für Live-Gigs noch eine passende Tasche für den CDJ-2000. Gibt es überhaupt schon eine dafür? Es sollte keine billige und unpraktische Tasche sein. Sie sollte für den harten Transport (regen, stoßsicher etc.) sein.

Über Anregungen und tipps bin ich sehr dankbar!

MFG T

Bei Stosssicher wäre ich mir sehr sicher, dass eine Tasche einfach zu wenig ist. Wenns trotzdem nen Beutel sein sollte kennen wir die von Arriba, diese hier könnte passen: Arriba-Cases-AC-155-Bag-400-x-430-x-170-mm
 
schon im a....?

154391_465438751805_9980651805_6053042_3035373_n.jpg
 
1.) der Kopfhörer
2.) doch ;)
3.) ja :D

Frage mich wie man die kaputt bekommt oO
 
CDJ 2000 oder 900 haben angewinkelte Displays ... da siehts man halt immer als erstes dran.
 

Ähnliche Themen

Neue Themen


Zurück
Oben