Rechnung offen... ab wann Mahnungen schreiben?

Falls es nicht bei der " Ermahnung " bleibt.

Dann würde ich zu folgenden Mitteln greifen :

Inkasso : Nette Art den Schuldner zu foltern , die schöpfen rechtlich aus was möglich ist und wälzen die selbst produzierten Kosten auf den Schuldner ab.
Hat dann auch meist einen Titel zur Folge.

Falls Du es selber in die Hand nimmst :
Falls das Mahnen und der Titel noch nichts bewirken, würde ich noch mal persönlich mit Zwangsvollstreckung drohen. Dies sollte Laien-Schuldner dahingehend wach rütteln, weil diese sich Ihre komplette Bonität/Schufa etc durch eine Eidestattliche Versicherung langfristig "versauen".
Darauf würde ich auch noch mal hin weisen, vielen ist dies gar nicht bewusst oder es wird auf dei leichte Schulter genommen.

Bevor man mahnt, sollte man aber immer eine Analysieren
mit wem man es zu tun hat, welche Vorgehensweise ist für einen ratsam und effizient ist.
 
zum mahnbescheid sollte ebenfalls noch gesagt werden, dass dieser nicht zu unterschaetzen ist.
er bleibt dreissig jahre wirksam und ist damit fuer die meisten noch in der rente pfaendbar von der schufa mal ganz abgesehen.
 
ab dem Datum wo er bezahlt worden ist und man ihn in der Schufa hat als bezahlt gemeldet, mit dem entsprechenden Beweisen.
 
Das mag sein, allerdings bleibt dieser Eintrag nach der Bezahlung für 2 Jahre ersichtlich. Bezahlt hin Bezahlt her........

Bei einer Eigenauskunft bekommt man nicht das zu sehen, was Schufa-Mitglieder zu sehen bekommen...
 
dann kann man ja zu seiner Hausbank gehen, wenn alles sehn will :D Gibt immer Mittel und Wege. ;)
 
ich und mein anwalt machen es mitlerweile so:

eigentlich brauchst du ja keine mahnung mehr schreiben, wir machen trotzdem EINE aber auch nur diese eine und die auch nach dem gesetzlichen ablauf von 30Tagen, selbst wenn auf meinen rechnungen teilweise ein zahlungsziel:
"zahlbar sofort ohne abzug"
steht.... trotzdem gilt der verzug erst nach ablauf von 30tagen ;)
danach eine mahnung und dann nach 14tagen gleich n gerichtliches mahnverfahren ;)

warum? ganz einfach, ich war letztes jahr schon am rande des ruins, da einige kunden nicht gezahlt haben. das geld habe ich jetzt erst erfolgreich vor gericht erstritten. sowas kann bis zu anderthalb jahren dauern. in den konkreten fällen kam dazu, das ich so naiv war und auch mehr als n halbes jahr gewartet habe und mir auch immer wieder die tollen ausreden meiner kunden hab gefallen lassen. mach ich jetzt nicht mehr, auch wenns für den ein oder anderen kunden hart erscheint. :)
irgendwie muss man leben...


P.S.:
noch was allgemeines zu inkasso büros, auch für die jenigen die mal son brief bekommen:
inkasso büros sind gesetzlich gesehen nicht dazu in der lage geld zu fordern, das dürfen nur anwälte und/oder gerichte ;)
sollte also mal ne forderung kommen mit zusätzlichen inkassokosten, einfach die forderung begleichen und gut is...(werde das nochmal genau raussuchen lassen von meinem anwalt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Punkt Inkassobüros habe ich mal etwas äußerst kurioses gesehen...
Da schicken die gut trainierte Typen in Rosa Hasenkostümen den Schuldnern hinterher... Tag und Nacht rund um die Uhr... und die soll das so an****** das Sie recht schnell zahlen.
Was is da dran?
Hat jemand das gleiche auch schon gehört, gesehen, ect...?
 
lol das hört sich ja mal geil an ^^ Weiß ned ob da was dran ist, gibt aber doch sone Russischen Inkasso Büros die den Schultner sone Schläger Tüpen vorbeischicken damit sie richtig angst kriegen, wen die ned zahlen =o. Aber ob das der Richtige weg ist ^^

schöne grüße,
andRe´
 
Zum Punkt Inkassobüros habe ich mal etwas äußerst kurioses gesehen...
Da schicken die gut trainierte Typen in Rosa Hasenkostümen den Schuldnern hinterher... Tag und Nacht rund um die Uhr... und die soll das so an****** das Sie recht schnell zahlen.
Was is da dran?
Hat jemand das gleiche auch schon gehört, gesehen, ect...?

lol ...

hat maddy jetzt nen neuen beruf :D
 
lol das hört sich ja mal geil an ^^ Weiß ned ob da was dran ist, gibt aber doch sone Russischen Inkasso Büros die den Schultner sone Schläger Tüpen vorbeischicken damit sie richtig angst kriegen, wen die ned zahlen =o. Aber ob das der Richtige weg ist ^^

schöne grüße,
andRe´

http://www.moskau-inkasso.com/

"ihr schuldner muss kein russisch können, um uns zu verstehen" :D :D :D
 
So mal kurz zum Zwischenstand:

Freitag habe ich ihn angerufen um mal zu hören, was aus der Kohle geworden ist.
Er meinte dann, die Überweisung habe er Tags zuvor eingeschmissen... Bis heute ist aber noch nix auf meinem Konto.

Naja, vielleicht muss ich doch noch auf die geschriebenen Tipps zurückkommen müssen.
 
Geh mal davon aus, dass er es nicht getan hat ;)
Ich hab auch schon so viele Ausreden gehört.
"Habe es gestern überwiesen"
Eine Woche später angerufen, wo das Geld denn sein würde
"Oh, ich hab mich bei der Kontonummer vertippt, ich überweise es gleich noch mal"
Wieder eine Woche vergeht ... erneute telefonische Nachfrage
"Moment, ich schau mal. Das Geld ist vorgestern von meinem Konto abgebucht worden, das müsste schon längst bei Ihnen sein. Dann müssen Sie wohl mal einen Nachforschungsantrag stellen."

Die Überweisung ist natürlich nie erfolgt .... Nachdem ich dann den Mahnbescheid eingereicht habe, hatte ich das Geld auch relativ fix.

Inzwischen harke ich telefonisch gar nicht mehr nach. 14 Tage nach Rechnungsstellung gibt es einen Kontoauszug, noch mal 7 Tage später die erste Mahnung. Weitere 14 Tage später reiche ich den Mahnbescheid ein. Musste das allerdings erst drei mal, bisher hab ich das Geld immer kurz vorher bekommen ...
 
Falls es nicht bei der " Ermahnung " bleibt.

Dann würde ich zu folgenden Mitteln greifen :

Inkasso : Nette Art den Schuldner zu foltern , die schöpfen rechtlich aus was möglich ist und wälzen die selbst produzierten Kosten auf den Schuldner ab.
Hat dann auch meist einen Titel zur Folge.


das problem bei der inkasso ist, daß, sollte es trotzdem zu
einem mahnbescheid, gerichtsverfahren etc. kommen, du auf
den kosten für die inkassoheinis sitzen bleibst.
der schuldner muß ENTWEDER inkasso (wenn die erfolg haben)
ODER gericht etc zahlen, NICHT beides !

der rechtsstaatliche weg hingegen geht immer auf kosten des
säumigen zahlers.

ein mahnbescheid ist zudem ja nicht wirklich teuer..
 
Ich muss leider mal nen ganz alten Thread hervorholen. Ich tippe, dass sich das Recht inzwischen schon geändert hat, deswegen hier mal mein Anliegen.

Habe jetzt das erste Mal das Problem, dass eine Gage, die mit Überweisung ausgemacht wurde, nicht gezahlt worden ist und weiß nicht wirklich wie ich mich verhalten soll. Hatte noch nie ein Problem in der Hinsicht und habe keinerlei Erfahrung im Rechtswesen. Das Booking - muss ich dazu sagen - war schon Anfang Oktober.

Ich dachte eigentlich, dass ich den Besitzer ganz gut kenne und habe deswegen mehrmals persönlich, per E-Mail und SMS darum gebeten, sich um die Überweisung zu kümmern. Ständig kamen Kommentare wie "jetzt kümmern wir uns wirklich mal drum" etc.
Nachdem ich dann komplett ignoriert wurde, habe ich eine Zahlungerinnerung via Einschreiben/Unterschrift verschickt. Diese wurde leider nie angenommen bzw. in der Post abgeholt und kam Anfang dieser Woche zurück. Kurz zuvor hatte ich eine Mahnung rausgeschickt mit Einschreiben/Einwurf. Laut Briefstatus liegt das Ding aber nun auch im Postfach. Als Zahlungsziel habe ich den 07. Dezember angegeben.

Wie soll ich vorgehen, wenn Anfang nächste Woche immer noch kein Geld angekommen ist? 2. Mahnung wieder ein Einschreiben/Einwurf? Wie viel Mahngebühr darf ich draufpacken (als Kleinstgewerbe, hatte irgendwo was von 2,50€ gelesen)? Und was tun, wenn ich auch danach mit leeren Händen da stehe?

Danke für euere Hilfe
 
Ich muss leider mal nen ganz alten Thread hervorholen. Ich tippe, dass sich das Recht inzwischen schon geändert hat, deswegen hier mal mein Anliegen.

Habe jetzt das erste Mal das Problem, dass eine Gage, die mit Überweisung ausgemacht wurde, nicht gezahlt worden ist und weiß nicht wirklich wie ich mich verhalten soll. Hatte noch nie ein Problem in der Hinsicht und habe keinerlei Erfahrung im Rechtswesen. Das Booking - muss ich dazu sagen - war schon Anfang Oktober.

Ich dachte eigentlich, dass ich den Besitzer ganz gut kenne und habe deswegen mehrmals persönlich, per E-Mail und SMS darum gebeten, sich um die Überweisung zu kümmern. Ständig kamen Kommentare wie "jetzt kümmern wir uns wirklich mal drum" etc.
Nachdem ich dann komplett ignoriert wurde, habe ich eine Zahlungerinnerung via Einschreiben/Unterschrift verschickt. Diese wurde leider nie angenommen bzw. in der Post abgeholt und kam Anfang dieser Woche zurück. Kurz zuvor hatte ich eine Mahnung rausgeschickt mit Einschreiben/Einwurf. Laut Briefstatus liegt das Ding aber nun auch im Postfach. Als Zahlungsziel habe ich den 07. Dezember angegeben.

Wie soll ich vorgehen, wenn Anfang nächste Woche immer noch kein Geld angekommen ist? 2. Mahnung wieder ein Einschreiben/Einwurf? Wie viel Mahngebühr darf ich draufpacken (als Kleinstgewerbe, hatte irgendwo was von 2,50€ gelesen)? Und was tun, wenn ich auch danach mit leeren Händen da stehe?

Danke für euere Hilfe

Ich würde mich mal mit nem Anwalt beraten, weil irgendwann würde ich das ganze auch gerichtlich klären (Mahnbescheid)...
 
Je nachdem wie hoch die Summe ist und wie "streitsüchtig" du bist gibt's im Grunde drei Möglichkeiten.

1. Selber zum Gericht tingeln, Klage erheben bzw. Mahnbescheid beantragen.
2. Anwalt
3. Freundliche Herrschaften eines Inkassounternehmens anwerben

Dabei bedenken, was man >tatsächlich< beweisen kann. Recht haben und Recht bekommen sind oftmals zweierlei....
 
Dankeschön schon mal.

Es geht um nen kleinen dreistelligen Betrag, was für mich als Student doch noch wenig an Kohle ist. Anwalt lohnt sich da wohl nicht, habe keinen Rechtsschutz.

Erstmal werd ichs mit ner zweiten Mahnung versuchen, wisst ihr, wie viel ich da maximal an Gebühren erheben darf?
 
Die zweite Mahnung wird Dir im Zweifel genauso wenig nützen, wie die erste...

Wenn sie nicht zahlen wollen, zahlen sie halt nicht...

Einen Mahnbescheid kannst Du auch ohne Anwalt erwirken. Musst es halt vor Gericht beantragen. (Den Schwachsinn mit Inkasso, sei es aus Moskau oder sonstwas, kannste vergessen. Der einzige, der in einem gerichtlichen Mahnverfahren irgendwas eintreibt ist ein Gerichtsvollzieher...).

Hier solltest Du die Vordrucke finden: http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm

Vergewissere Dich aber selbst noch mal, ob das wirklich die richtigen sind.

Achte außerdem darauf, dass Du die sonstigen Formalitäten einhältst, sprich Fristsetzung etc.
 
I.d.R. gilt in der Geschäftswelt - und ja jedes Unternehmen macht es dann doch anders - nach der dritten Mahnung zum Anwalt.
Normalerweise fallend dann für Dich keine direkten Kosten für seine Dienste an, er schlägt die Kosten und Zinsen oben drauf.
 

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