Rechnung per E-mail versenden.

S

Stefun

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Hallodri.

Wie der Titel schon sagt, ich soll einem Veranstalter die Rechnung fürs Auflegen per E-mail senden. Nun hab ich aber keine Ahnung, wie diese dann aussehen soll.
Google sagt mir, dass die Rechnung eine digitale Signatur braucht, aber wie stelle ich das an?

Ich hoffe, hier ist jemand, der sich damit auskennt.

Gruß Stefan
 
Und dann vor allem in .pdf konvertiert versenden und nicht als .doc-Datei!

Damit nichts mehr nachträglich verändert werden kann... :D
 
Na gut, ist jetz mal (als PDF :d ) raus gegangen.
Wenns nicht passt wird er mir das schon sagen.
Danke für die schnelle Hilfe.
 
Ich würds immer nochmal als Brief hinterherschicken.
 
Bei meinem Hauptkunden mach ich die Rechnung meist immer via Email als PDF. Das klappt bei uns Reibungslos. Bei neuen Kunden/Auftraggeber wäre ich da vorsichtig. Zumindest bei den ersten zwei mal oder so.
 
rechnungen per email sind heute in der geschäftswelt eher standard, denn die ausnahme. und solange man kein zertifiziertes programm für den postausgang hat (haben eigentlich nur größere firmen) ist eine rechnung per mail genauso viel wert wie per post.. wichtig wäre halt nur per pdf..
 
rechnungen per email sind heute in der geschäftswelt eher standard, denn die ausnahme. und solange man kein zertifiziertes programm für den postausgang hat (haben eigentlich nur größere firmen) ist eine rechnung per mail genauso viel wert wie per post.. wichtig wäre halt nur per pdf..

Ich arbeite in ner Kreditorenbuchhaltung. Durch meine Hände gehen täglich 100te von Rechnungen und glaub mir, Rechnungen in Papierform sind leider Gottes noch der Standard.

Digitalisierte Rechnungen kommen meist nur von großen Firmen oder von Tochterfirmen innerhalb des Konzerns. Und dies meistens nur, weil die Rechnungen 100 Seiten und mehr fassen und der Arbeitsaufwand die Rechnung zu scannen einfach zu groß wäre.
 
Deine Steuer-Nr. oder UST_ID Nr. wäre schon wichtig, sowie eine Rg. Nr., Deine Firmenbezeichnung sowie die Kundenanschrift etc.

Betrag (+ UST bei § 25 USTG) - sonst nach § 19 USTG Kleinunternehmer.
 
Hallo erstmal....

meine Steuerberaterin hatte mir schon vor Jahren nahegelegt Angebote, Gastspielverträge, Rechnungen etc. per eMail abzuwickeln. Zum einen spart man(n) Porto und Verwaltungsausgaben zum anderen bleibt die Pauschale der gleichen in der Stereuerklärung unberührt!

Wichtigstes Kriterium: wie schon erwähnt only im pdf Format (am besten geschützt). Im weiteren je Sparte (Angebote, Gastspielverträge, Rechnungen) einheitliches Erscheinungsbild und fortlaufend durchnummeriert. Logo, Anschrift, (Künstler-/Firmen-) Name, Ort, Datum, Bankverbindung, Steuernummer dürfen auf gar keinen Fall fehlen. Solltest du nebenberuflich und nur "ab & an" agieren, sollte der Hinweis auf §19 UStG nicht fehlen (Erhebung den Umsatz./Mehrwertsteuer).

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich weder mit Kunden noch mit dem Finanzamt Probleme hatte.
 
Hallo erstmal....

meine Steuerberaterin hatte mir schon vor Jahren nahegelegt Angebote, Gastspielverträge, Rechnungen etc. per eMail abzuwickeln. Zum einen spart man(n) Porto und Verwaltungsausgaben zum anderen bleibt die Pauschale der gleichen in der Stereuerklärung unberührt!

Wichtigstes Kriterium: wie schon erwähnt only im pdf Format (am besten geschützt). Im weiteren je Sparte (Angebote, Gastspielverträge, Rechnungen) einheitliches Erscheinungsbild und fortlaufend durchnummeriert. Logo, Anschrift, (Künstler-/Firmen-) Name, Ort, Datum, Bankverbindung, Steuernummer dürfen auf gar keinen Fall fehlen. Solltest du nebenberuflich und nur "ab & an" agieren, sollte der Hinweis auf §19 UStG nicht fehlen (Erhebung den Umsatz./Mehrwertsteuer).

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich weder mit Kunden noch mit dem Finanzamt Probleme hatte.

Kann man so stehen lassen! ;)
 
Hallo erstmal....

meine Steuerberaterin hatte mir schon vor Jahren nahegelegt Angebote, Gastspielverträge, Rechnungen etc. per eMail abzuwickeln. Zum einen spart man(n) Porto und Verwaltungsausgaben zum anderen bleibt die Pauschale der gleichen in der Stereuerklärung unberührt!

Wichtigstes Kriterium: wie schon erwähnt only im pdf Format (am besten geschützt). Im weiteren je Sparte (Angebote, Gastspielverträge, Rechnungen) einheitliches Erscheinungsbild und fortlaufend durchnummeriert. Logo, Anschrift, (Künstler-/Firmen-) Name, Ort, Datum, Bankverbindung, Steuernummer dürfen auf gar keinen Fall fehlen. Solltest du nebenberuflich und nur "ab & an" agieren, sollte der Hinweis auf §19 UStG nicht fehlen (Erhebung den Umsatz./Mehrwertsteuer).

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich weder mit Kunden noch mit dem Finanzamt Probleme hatte.

Der Hinweis auf §19 UStG MUSS zwingend auf die Rechnung wenn man keine MwSt oder USt ausweist - Sonst fragt dich im übrigen jeder halbwegs kluge Kopf wie es mit der Ausweisung aussieht & für Firmen ist es wichtig bei ihrer eigenen Buchhaltung, da diese sofern Sie kein Endverbraucher sind auch diese Steuer wieder absetzen könnten! Ansonsten hast du Recht wie du es geschrieben hast! :)
 

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