im internet leute anschwärzen

delinquente dj

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i t a l i a n s t y l e
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hi zusammen
habe ein problem.

Vor circa einem Monat habe ich bei Ebay eine Platte ersteigert.
Darauf hab ich nie ein Bestätigungsmail, mit den Bankdaten des Verkäufers bekommen ;und so hat die ganze *******e angefangen.
Um die Geschichte kurz zu machen: Nach mehreren gescheiterten Versuche die Bankdaten zu bekommen, habe ich dem Verkäufer eine negative Bewertung gegeben und kurz darauf habe ich auch eine negative Bewertung bekommen, mit der Begründung ich sei ein Spassbieter.
Dieser Verkäufer hat eine Homepage. Auf dieser Homepage hat er eine schwarze Liste, wo alle Ebaykunden draufstehen mit denen er Probleme hatte.

h**p://www.technoclassics.de/blacklist.htm

Auf dieser schwarzen Liste sind unter anderem: Ebay-Nickname, alle geschriebenen Emails und die Emailadresse drauf.
Nun will mich dieser Spassti innerhalb 24h auch auf diese Blacklist tun, wenn ich nicht meine negative Bewertung zurücknehme. Ich lass mich doch nicht erpressen

Nun meine Frage: Ist das rechtlich in Ordung, Leute in Internet anzuschwärzen??

ich hoffe jemand kann mir diese frage beantworten.
thnx
 
Was interessierts dich eiegntlcih wenn du auf seiner blacklist stehst???
Geht jeder Bieter, der bei dir was kaufen will auf die page(oder verkäufer) und schaut sich von irgend sonem idioten die blacklist an?

Außerdem bleibt ja immer noch die Möglichkeit den account namen zu ändern bzw. nen anderen anzulegen, falls du nicht schon so um die 100 Bewertungen hast!!

Ich würd mich nich erpressen lassen...

punkt aus mickey mouse :D
 
Er kann nicht einfach den privaten Emailverkehr auf seiner Homepage veröffentlichen. Das ist in jedem Fall illegal. Dagegen kannst du rechtlich vorgehen.
Ebenso ist es mit dem Ebay-Namen. Wenn Jemand etwas über Dich wissen will, dann kann er in die Bewertungen schauen. Veröffentlicht er Deinen Ebay Namen mit verletzenden Inhalten, die zudem nicht stimmen, dann ist das Verleumdung. Auch dagegen kann man rechtlich vorgehen.

Ich würde mir die Sachen zur Beweissicherung selber ausdrucken und dann noch zur Beweissicherung von 1 oder 2 Freunden. Dann haben die es auch gesehen, daß es im Netz stand. Man kann sich dann nicht mehr rausreden.
 
ich würde sowas nicht auf mir sitzen lassen.
da gibts nur eins. DROH IHM mit deinem ANWALT.
ob du einen hast oder nicht, sei erstmal dahingestellt...
aber das zieht meistens ;) ist ja auch dein gutes recht.
wenn dem wirklich so ist...du solltest allerdings die e-mails von dir,
die du geschrieben hast noch haben, die sind dann beweis deiner unschuld
und deines rechts :)
 
Hallo,

Ist ja schon dreist, wenn er die ganze Zeit nicht auf E-Mails antwortet und kurz nach Deiner Negativen dann seine Bewertung kommt...

Ich würde mich mal an eBay wenden, ansonsten mit einem Anwalt sprechen was man da machen kann.

Mal ganz am Rande, bei sochen Preisen die der Verkäufer führt scheint es ja nur erstmal um die Kohle zu gehen, bei sowas halte ich dann immer gleich die Finger von fern! Da hatte ich schon vor langer Zeit mal laut drüber lachen müssen. Aber er braucht ja nur um die 50 Platten im Jahr zu verkaufen dann kommt er auch sicher gut übers Jahr hinweg :rolleyes: :mad:

grüsse
 
Zuletzt bearbeitet:
hey thnx für die schnellen antworten.
ich habe es mir schon gedacht dass es nicht erlaubt ist.
habe dem verkäufer geschrieben, dass ich es klären lasse ob es rechtlich in ordnung ist, was er macht.

gruss
 
Ich hab bei "technoclassics" schon mehrere Scheiben gekauft und nie probleme gehabt. Ich vermute mal das dein oder sein Spamfilter an dem Malör schuld sind.

grüsse...
 
kaype schrieb:
Ich hab bei "technoclassics" schon mehrere Scheiben gekauft und nie probleme gehabt. Ich vermute mal das dein oder sein Spamfilter an dem Malör schuld sind.

grüsse...


Meiner kann es nicht sein. Ich habe ihn immer ausgeschaltet. Habe ja heute drei Emails von technoclassics bekommen
 
Habe jetzt den Vorfall Ebay gemeldet und alle Emails geschickt.
Bekomme in 24-48h :D antwort von ihnen
 
DDD schrieb:
Gacker :D

Was hab ich geschrieben ?

.....hilft aber i.d.R. nicht mehr.

Dir ist schon die Bedeutung von i.d.R. bekannt?

"In der Regel" heißt: Kann, muß aber nicht. Ist also keine stichfeste Aussage.

Wenn ich aber schreibe, daß es eine Sperrfrist von 3 Monaten gibt. Dann gibt es in den ersten drei Monaten auch keinen Rechtschutz.

Steht aber dort: In der Regel hat man eine Sperrfrist von drei Monaten, dann kann es auch nur eine Woche oder ein Monat oder etwas anderes sein.

"In der Regel" wird meistens dann verwendet, wenn man keine sichere Aussage aufgrund Unwissenheit machen kann.

Soll ich nun auch lachen?
;)
 
Wr hat Dir denn so einen Müll eingefleucht?

Ein sehr naher Verwandter von mir war Geschäftsführer bei der Volksfürsorge. Da wird nix rückdatiert. Ich habe das selber schon machen wollen, ging aber nicht.

Wir sind im Zeitalter des gläsernen Menschen. Da wird so etwas nicht mehr gemacht. Falls doch, viel Glück!!
 
btw. Ich hatte z.B. sogar 6Monate Sperrfrist, warum soll es nicht in die andere Richtung auch Ausnahmen geben? Jeder Vertrag ist verhandlungssache.

Christian
 
@deliquente

habe mir die Seite mal angeschaut, und festgestellt - der Herr lehnt sich sehr weit aus dem Fenster.
Auf dieser Seite ist der Herr Ankläger/Richter und Zeuge - witzig.
Auch redet er hier von Wahrheit, welcher? - seiner.

Du kannst hier als Privatperson eine Unterlassungsklage anstreben, da es sich um üble Nachrede handelt.
Der vorhandene Schriftverkehr kann vom Aussteller manipuliert worden sein, weiterhin trifft er schriftliche Aussagen die ich ganz auf ein evtl. Negativ-verhalten einzelner Personen bezieht.

Jede Person hat das Recht: Grundgesetz Artikel 5 / Absatz 1 und 2

1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Hier greift der Absatz 2, und der Herr könnte von dir anhand seiner "Darstellung" im Vorwort, nicht die Mails selbst, Zivilrechtlich verklagt werden, da dein Recht auf persönliche Ehre schon im Vorwort angegriffen wird.
Denn: er bezeichnet alle "aufgeführten" als: schlechte Kunden, nicht richtig lesen können - da kann man sich schon mal in seiner "Ehre" angegriffen fühlen.

Aber schenke ihm keine Bedeutung, mhmmm wahrscheinlich ein "bösartiger" Gedanke
Freunde von mir können Mails mit "Daten" o.ä. versenden (ausversehen), die können einer solchen Seite ganz schön zusetzen.

Werde ich jetzt gesperrt???????
 
Hatte ich öfters schon, wer nicht will, der hat pech gehabt...kauf se dann eben bei jemand anderen...was anders ist es, wenn du etwas bezahlt hast und die Ware kommt nicht. Hab da schonmal einen bei unseren Bullen angeschwärzt. Die haben ihren Kollegen, in der Nähe von dem Typen bescheid gesagt und zwei Wochen später hat er mich angerufen und mir mein Geld zurück gegeben. Wie sich rausgestellt hat, war des nen Betrüger und hat das bei mehreren Leuten gemacht
 

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