Wieder rechtliches zu Ebay und Spinnern!

Auch ein Ansatzpunkt, ich versuchs so und alles andere geht mich nix mehr an.

Hier mein Text, falls andere ähnliche Probleme haben:

Guten Abend,
hiermit trete ich offiziell vom Kaufvertrag über die besagten 5 Tshirts bei Ebay zurück. Durch den Rat mehrerer Beamten (u.a. KriPo & Finanzamt) weiß ich nun das Sie mit zuletzt 190 Artikeln, die Sie derzeit bei Ebay verkaufen (Screenshot als Beweis gesichert), kein privater Verkäufer sein können. Daher mache ich von meinem Recht gebrauch vom Kauf zurück zu treten. Sollten Sie anderer Ansicht sein, können wir das gerne über das Finanzamt bzw das Gewerbeaufsichtsamt überprüfen lassen.
Ein Stornierungsbetrag ist daher nicht rechtlich.
Ihr Ebayname (elgarago) wurde zur Sicherheit in meinen Unterlagen vermerkt.
Für weitere Fragen stehe ich absofort nicht mehr zur Verfügung. Gegen einen positiven Schluss, Ihrerseits sollte er begonnen werden, ist nichts einzuwenden. Alles andere klären Sie bitte mit Ebay oder schreiben mir eine Email welche an besagte Behörden / Beamten weitergeleitet wird.

Ich bedauere sehr das ich vom Kauf zurück trete und wünsche Ihnen für ihre weiteren Verkäufe alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
rallinho17


Danke für die Hinweise
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu viel- viel zu viel.

Schreib einfach.
Sehr geehrter Herr XY,
ich trete hiermit fristgerecht von folgenden Kaufverträgen zurück:
Auktionsnummern 1
2
3
4

Somit verfallen alle aus den angeführten Verträgen angeführte Forderungen und Verbindlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
XY


Und dann sachste gar nix mehr. Die Screenshots hebste natürlich auf.
 
Ich wünsch dir natürlich das du aus der Sache raus kommst ohne auch nur einen Cent zu zahlen, (der Ansatz mit dem privat/gewerblich ist schon gut). aber wären das meine Shirts würdest du jedes zu 7,50€ Versand + Warenwert erwerben, davon kannst aber mal ausgehen, (auch wenn mir nachträglich gewerblicher Handel nachgewiesen wird so war dies zu dem Zeitpunkt des verkaufs nicht gegeben), haben wir doch schließlich einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag geschlossen. - aber viel Erfolg und wie gesagt, human is des nicht falls da preislich wirklich was zu machen wäre. :)
 
aber wären das meine Shirts würdest du jedes zu 7,50€ Versand + Warenwert erwerben,
Dann würde aber auch jedes Shirt einzeln hier ankommen und nicht alle in einem Paket, denn das wäre dann in meinen Augen Betrug.

Das machen die Verkäufer gerne, die über Amazon verkaufen.
Dort kauft man Maxi-CDs zu 1,-Euro + 3,-Euro Versand. Bei 5 CDs sind das 15,-Euro Versand. Verschickt werden die CDs komplett als Warensendung für 1,65Euro. Die 13,-Euro stecken die sich ein. Wofür? Ich hatte meinen Verkäufer mehrmals angeschrieben, keine Reaktion. Erst nachdem ich ihn wegen Betrugs angezeigt hatte, habe ich 12,-Euro erstattet bekommen.
 
glaubst du den schwachsinn wirklich, den du hier schreibst? vielleicht
ist dir nicht aufgefallen, dass das finanzamt gestern abend gar nicht
mehr geöffnet war... die kripo? die wird dich gleich festnehmen, wenn du
meine zeit weiterhin stiehlst. offizieller rücktritt? das waren
privatverkäufe, da gibt es keinen rücktritt...
naja, 0 plan aber dummquatschen... der gesamtbetrag ist nach wie vor
55,99EUR. sollte dieser betrag nicht überwiesen werden, werde ich ein
inkasso-büro mit der einnahme des geldes beauftragen.

guten tag


lol... Viel Spaß dabei.
 
Der scheint aber hartnäckig zu sein. Im grunde zu Recht aber anhand des mittlerweile doch auf sehr niedrigem Niveau befindlichen Ton im Mailverkehr ist es sicher eher sein Stolz. Allerdings steht ja wirklich alles nahezu ausdrücklich im Angebot, auch die Asien Geschichte und das kein Sammelversand möglich ist. Daher hast du nahezu 0 gegenzusetzen.

Wenn du wirklich nicht zahlen willst, solltest du vielleicht doch mal darüber nachdenken einen Anwalt zu dem Thema zu befragen.
Eine erste Beratung schadet da sicher nicht. Aber da kommt danna uch für dich die Frage auf "ist es das wert?". Denn die Aussicht auf Erfolg scheint doch sehr gering.
 
Einfach ignorieren, du hast geblufft mit dem Finanzamtquatsch, und er hat zurückgeblufft mit dem Inkassoquatsch.

Ich denke da wird nix kommen...
 
(auch wenn mir nachträglich gewerblicher Handel nachgewiesen wird so war dies zu dem Zeitpunkt des verkaufs nicht gegeben), haben wir doch schließlich einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag geschlossen. - aber viel Erfolg und wie gesagt, human is des nicht falls da preislich wirklich was zu machen wäre. :)

Das stimmt nicht. wie gesagt ist die Publizität rein deklaratorisch. Wer in solchem Stil verkauft ist Kaufmann, ob er will oder nicht.
Von daher bin ich ganz klar der Meinung, dass er zurücktreten kann.

@floh - der erste Satz, den man in handelsrecht lernt ;) - Bedeutung siehe oben

Sagtest du nicht, du kennst einen anwalt. Frag den mal, der wird dir das bestätigen- vielleicht mahnt er ihn sogar in deinem Auftrag ab ;-)
 
*rofl* ohne shice??? :eek:
Das steht da wirklich so geschrieben? Krass...

Also, wenn man das als Außenstehender liest, glaubt man dabei eher an ne kurzfristige mentale Schöpferpause, als an nen Grundsatz... :d:p
 
Nicht im HGB, aber in Scripten und Büchern- da erinnerste dich dann wenigstens dran:D
 
mal abgesehen von der moral ....

sehe ich eigentlich nicht den verkäufer als bösen.

rallorca tut mir ja leid, jedoch ist es so, dass du die t-shirts gekauft hast.

demzufolge hast du sie erworben und auch bei gebotsabgabe bestätigt, dass
du alles gelesen, verstanden und akzeptierst hast.

damit bist du zwar jetzt etwas angemeiert, ist aber leider so.

Was hat das denn mit Samaritern oder Betrug zu tun!?

  • Du kaufst etwas über eBay.
  • In der Artikelbeschreibung steht ziemlich genau welche Kosten dich erwarten.
  • Es ist keinerlei Hinweis auf Versandrabatt gegeben.
  • Was man gekauft hat muss man auch bezahlen.
Gut find ich die Haltung des Anbieters sicherlich ebenfalls nicht, aber so ist das nun mal.
 
Zuletzt bearbeitet:
an Absatz 2 wird es wohl mangeln

Ist wohl was dran, aber auch ein Kleingewerbetreibender muss Rücktritt anbieten, und auch hier sind die Rücktrittshinweise (des Kleingewerbetreibenden) rein deklaratorisch. Solange die fehlen hat der Käufer sogar unbegrenzt das Recht, zurückzutreten.
 
Ich würde mal Ebay befragen ob der Verkauf von großen Stückzahlen (einheitlicher) Neuware noch als privat anzusehen ist und den Fall schildern. Die können dem Guten direkter Daumenschrauben ansetzen als FA (die wohl übrigens mit Crawlern arbeiten um solche Fälle aufzuspüren) oder Polizei/Staatsanwalt. Der Tonfall in den Mails könnte da hilfreich sein.^^

Ebay definiert gewerblich so -> http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
 
das mag sein, weiß ich nicht wirklich, die Vermutung liegt aber nahe. Daher bleibt mein Rat an Rallorca, wenn er doch schon einen Anwalt im Bekanntenkreis hat, den mal auszuhorchen.

Das wird wohl das beste sein.
Außerdem wird auch in der Auktion nicht darauf eingegangen, ob Einfuhrumsatzsteuer, Zoll oder ähnliches anfallen.
 
Das wird wohl das beste sein.
Außerdem wird auch in der Auktion nicht darauf eingegangen, ob Einfuhrumsatzsteuer, Zoll oder ähnliches anfallen.

muss ja auch nicht zwingend ... soweit ich mich noch erinnere (auch schon
wieder 15 jahre her, daher kann ich auch veraltet sein -.- muss beim verkauf
nicht unbedingt auf die verkaufsbedingten nebenkosten hingewiesen werden.

gab da diese komischen incoterms foc (free on costumer), fob (free on board)
and so on
 
ich würde einfach warten, vielleicht ne e-mail an Ebay schreiben. denn das is ein gewerblicher der einen auf privat macht und sowas hat Ebay nicht gern! der is schnell weg...
 
muss ja auch nicht zwingend ... soweit ich mich noch erinnere (auch schon
wieder 15 jahre her, daher kann ich auch veraltet sein -.- muss beim verkauf
nicht unbedingt auf die verkaufsbedingten nebenkosten hingewiesen werden.

gab da diese komischen incoterms foc (free on costumer), fob (free on board)
and so on

Hmm aber da du ja mit nem deutschen nen Vertrag abschließt und auf ein deutsches Konto überweist. Andererseits steht klar drin, dass die Ware aus Asien kommt. - keine ahnung -
 
Hmm aber da du ja mit nem deutschen nen Vertrag abschließt und auf ein deutsches Konto überweist. Andererseits steht klar drin, dass die Ware aus Asien kommt. - keine ahnung -

gut in deutschland nent sich das dann frei kran, frei haus, frei ab bord, frei an bord
usw. ist jedoch desselbe.

weiss des jedoch, wie gesagt nur noch von vor 15 jahren, aus dem studium.
inzwischen bin ich gänzlich anders beruflich ausgerichtet und habe damit weniger
zu tuen.

jedoch, wie du bereits schriebst, sein anwaltbekannter sollte da die besseren
quellen und recherchemöglichkeiten haben.
 
Ich frage mich die ganze Zeit, welche 55,-Euro er einklagen will? Der Warenwert beträgt 7,59Euro, mehr nicht. Diesen würde ich ihm bezahlen, damit ist die Sache vom Tisch. Dann kann er die Ware erneut verkaufen und hat sogar noch Gewinn gemacht.
 
Ich frage mich die ganze Zeit, welche 55,-Euro er einklagen will? Der Warenwert beträgt 7,59Euro, mehr nicht. Diesen würde ich ihm bezahlen, damit ist die Sache vom Tisch. Dann kann er die Ware erneut verkaufen und hat sogar noch Gewinn gemacht.

Stimmt das hab ich noch dazu ganz übersehen. Er muss den Verkäufer ja nicht mit dem Versand beauftragen.
 

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