Wieder rechtliches zu Ebay und Spinnern!

WORD!

So nah die Lösung und doch so fern.
Wenn du ihm den Warenpreis bezahlst - sieh es für dich eben als Lehrgeld - dann hat er nichts dagegenzusetzen. Er hat weiterhin seine Ware für den Nächsten und 7,95 sind deutlich mehr als er an Ebay Gebühren zahlt.

Nix da Stornierungsgebühren. oder werden für jedes Shirt erst kleine Kinder in Thailand rekrutiert die es schnell nähen!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann würde aber auch jedes Shirt einzeln hier ankommen und nicht alle in einem Paket, denn das wäre dann in meinen Augen Betrug.
Klar, wie weiter vorn schon geschrieben würd ich an Rallorcas Stelle dann natürlich auch auf Einzelversand bestehen, denn sonst ist es wirklich Betrug, und das will und soll ja keiner mit sich machen lassen. :)


sollte dieser betrag nicht überwiesen werden, werde ich ein
inkasso-büro mit der einnahme des geldes beauftragen.
Der ist natürlich wieder sehr geil, soll er doch machen, sind ja seine Kosten ,-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier mal ein Auszug:

9. Widerrufsrecht bei Internet-Auktion („eBay“)

Der BGH (ZIP 2005, 2334) hat eine weitere Entscheidung zum Schutz des Verbrauchers, der sich an einer Internet-Auktion beteiligt, gefällt:
Ersteigern Verbraucher im Internet – etwa bei eBay – Waren von gewerblichen Anbietern, können sie den Vertragsschluss innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung widerrufen. Der Verbraucher hat ein Widerspruchsrecht nach § 312 d BGB.
Bei Online-Versteigerungen handelt es sich um eine Form des Fernabsatzes. Die entscheidende Frage betrifft im vorliegenden Falle den § 312a IV Nr. 5 BGB: Das Wider-spruchsrecht gilt nicht für solche Verträge, die in Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen wurden.
Der BGH verneint bei Online-Versteigerung den Charakter einer echten Verstei-gerung. Anders als bei § 156 BGB kommt der Vertrag nicht durch den Zuschlag zu-stande. Bei einer Online-Auktion liegt ein verbindliches Verkaufsangebot des Handels vor, das durch das Höchstgebot des Ersteigerers angenommen und der Vertrag dadurch geschlossen wird.
Zur Begründung führt der BGH an:
(1) § 156 BGB sei ein Sondertatbestand und müsste eng ausgelegt werden.
(2) Der Verbraucher, der etwas bei einer Internet-Auktion erwerbe, sei genauso schutzwürdig, wie bei anderen Vertriebsformen des Fernabsatzes, da er die Ware nicht zuvor in Augenschein nehmen könne.





Muss also nur geklärt werden, ob gewerblich oder nicht ..
 
Der ist natürlich wieder sehr geil, soll er doch machen, sind ja seine Kosten ,-)

Wenn er recht hätte währens aber nicht seine Kosten. Bei Inkasso bekommt der Gläubiger 100% seiner Forderung, das Inkassobüro packt einfach noch gebühren für den Schuldner drauf. Nur später beim Überwachungsverfahren wird ein Teil der Forderung mit Abschlag "verkauft".
 
Also ich hab auch schon ein-zwei Mal in meinem Leben Post vom Inkassounternehmen bekommen, anschließend Hauptvorderung direkt an den Gläubiger gezahlt und das Unternehmen mit seinen (zusatz-)Vorderungen das Unternehmen sein lassen. - funktioniert. :)

Begr.: Ich hab weder das Unternehmen beauftragt, noch einer Weitergabe meiner persönlichen Daten zugestimmt, Thema durch.


Wie glaub ich an anderer Stelle schon mal, Schulden soll man natürlich begleichen, anderen helfen sich zu bereichern aber sicherlich nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Lösung von Stach0 gefällt mir.

Heute morgen hab ich mit dem Ebaysupport telefoniert. Die Dame vom Support meinte direkt das es so nicht angehen könne das er derart viele Artikel verkauft und als Privatverkäufer angemeldet ist. Er kriegt also von Ebay Post.

Jetzt kommen folgende Fragen auf:

1. Er hat mir immer noch keine rechtsgültigen Zahlungsinformationen (Name & Bankverbindung) gesendet, und in seinem Account ist nichts davon vermerkt. Bin ich als Käufer dazu verpflichtet die Zahlungsinformationen anzufordern, oder er diese mir zu schicken?

2. Selbst wenn er auf den Vertrag bestehen sollte / kann, kann ich dann wie in Stach0´s Lösung beschrieben nur die Artikel zahlen und ihn dann beauftragen die Ware zu behalten? Weil das wäre doch eine Vertragsänderung oder nicht? In dem Vertrag steht ja das er mir die Ware schickt.

Ich warte erstmal ab. Die Dame von Ebay meinte erstmal überprüfen lassen und ich bekomme dann von Ebay Post. Wenn der Vertrag wirklich rechtsgültig wird, kann ich mich immer noch darauf stützen:

wollen sie, dass ich storniere, kostet
das 3,00EUR pro artikel.


Daher:
3. Er hat es mir ja selbst angeboten, hat das von Rechtswegen bestand?


Ich hoffe das andere auch was draus lernen hier :)
 
ja, aber 3€ sind doch noch immer besser als 7€ irgendwas, oder?

.. egal wie, der typ hat gewonnen ,, krass
 
Kann ich mich nicht darauf stützen?

Allgemeine Informationen
1. Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?

Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:
gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen
Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen

Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:
Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben

eBay-Verkaufsagent sind
für Ihr Unternehmen einkaufen

Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:
Eigenschaft als PowerSeller
Unterhaltung eines eBay Shops
Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit: Mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert): Der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft
ein Internetauftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen

Hinweis: Sie dürfen Ihr Mitgliedskonto nicht als privat kennzeichnen, obwohl Sie gewerblich handeln. Sonst müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
 
Ne, nix storno-Gebühr, zahl die Artikel als solches und gut.
Dadurch das er nichts verschickt entstehen ihm ja auch keine Versandkosten ...oder wollte er sich wohlmöglich durch diese an dir bereichern!? :eek: ;)

Lass von dem gewerblichen Kram doch direkt ab, verbuch den Zehner unter Lehrgeld, fertig is.
 
Da die T-Shirts aus Thailand geschickt werden, sind die Versandkosten ganz normal. Und sowas wird i.d.R. nun mal einzeln verschickt. Hat evtl. auch was mit Zoll zu tun.
Ich habe schon mehrfach T-Shirts auf diese Art ersteigert und war mir sehr wohl bewusst, dass ich für jedes einzelne auch Versandkosten zu zahlen habe. Steht letztendlich auch genau so in der Artikelbeschreibung.
Sich dagegen jetzt so dermaßen quer zustellen finde ich echt schwach. Dann lieber mal nachfragen BEVOR man bietet. Das ist für mich alles andere als Abzocke! Glaubst du echt, dass jemand dir 5 T-Shirts zu je 1€ schickt mit einmal anfallenden 7,90 Versand und der dann noch Gewnn macht? So blauäugig kann man doch nicht sein!
Und ganz ehrlich: Die Antworten des Verkäufers haben mich mehr überzeugt als deine Nachrichten an ihn.

Sorry für den direkten Ton, aber ich habe selbst schon schlechte Erfahrungen mit Käufern gemacht, die zu "unschlau" sind, sich die Artikelbeschreibung vorm Bieten durchzulesen und mir dann ans Bein ****** wollen, z.B. weil ich nicht mit dem vom ihnen bevorzugten Paketdienstleister verschickt habe, ohne diesen selbst konkret angegeben zu haben und ohne hellsehen zu können. Also erst fragen, dann bieten!

Und nein, ich bin eigentlich kein riesen Ebay-Fan und auch kein gewerblicher Verkäufer.
 
2. Selbst wenn er auf den Vertrag bestehen sollte / kann, kann ich dann wie in Stach0´s Lösung beschrieben nur die Artikel zahlen und ihn dann beauftragen die Ware zu behalten? Weil das wäre doch eine Vertragsänderung oder nicht? In dem Vertrag steht ja das er mir die Ware schickt.
Wo änderst Du denn den Vertrag? Du hast Ware gekauft, aber keinen Versand.

wollen sie, dass ich storniere, kostet
das 3,00EUR pro artikel.

Daher:
3. Er hat es mir ja selbst angeboten, hat das von Rechtswegen bestand?
Ich denke eher nicht, da das in dem Angebot nirgends aufgeführt ist. Man kann ja im Nachhinein nichts verlangen, was nicht vereinbart ist.
 
hab jetzt nur die erste Seite gelesen, aber der Verkäufer ist doch offensichtlich im Recht.
Wenn du 1€ + 7,90€ Versand zahlst dann mag es dir bei mehreren Artikeln zu teuer sein, aber wenn man es unter den Konditionen kauft darf man sich auch nicht beschweren.

Jetzt nicht kaufen zu wollen, weil man (grundlos) einen Versandrabatt erwartet hat ist auch nicht die feine Art.

Abgesehen davon ist der Verkäufer durchaus unfreundlich (du aber in den Nachrichten an ihn auch, zumal er im Recht ist).
 
Jo, die 7,58 Euro bezahl ich dann halt. Erfahrung gemacht und im Endeffekt tun sie mir ja nicht weh. Gottseidank war der Betrag nicht höher.

Und naja Angaben wie schwach etc find ich hier echt noch ärmer. Die Shirts kosten in der Herstellung vllt 20 Cent und dann vllt 1-2 Euro Versand einzeln. Sich mit der Ausbeute, mit Standort im Ausland, andere zu bereichern ist .... naja lassen wir das.

Soll er in Thailand ein glückliches Leben haben. Wenn er eines als solches hat. Ein positiver Gedanke zum Schluss.
Und 5 mal negativ ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Des weiteren wird sich Ebay (hfftl strafrechtlich) mit Ihm auseinandersetzen wegen der Sache mit Privat und Gewerblich.

Und zum Thema Shirts in Asien seien unmoralisch:
Einfach mal daheim gucken was alles so aus Asien kommt bevor man die große Keule schwingt.
 
....

Und naja Angaben wie schwach etc find ich hier echt noch ärmer. Die Shirts kosten in der Herstellung vllt 20 Cent und dann vllt 1-2 Euro Versand einzeln. Sich mit der Ausbeute, mit Standort im Ausland, andere zu bereichern ist .... naja lassen wir das.

und pio kosten auch x.xxx € und in der herstellung xx €. wo ist dein problem,
du warst doch bereit nur den preis zu zahlen.

....Soll er in Thailand ein glückliches Leben haben. Wenn er eines als solches hat. Ein positiver Gedanke zum Schluss.
Und 5 mal negativ ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Des weiteren wird sich Ebay (hfftl strafrechtlich) mit Ihm auseinandersetzen wegen der Sache mit Privat und Gewerblich.

7 von 78 ist doch nicht schlecht. :confused:

ich glaub eher du bist bissel bockig, weil er nicht deine vorstellung umsetzt.

....
Und zum Thema Shirts in Asien seien unmoralisch:
Einfach mal daheim gucken was alles so aus Asien kommt bevor man die große Keule schwingt.

siehe oben :d
 
und pio kosten auch x.xxx € und in der herstellung xx €. wo ist dein problem,
Klar wird das so sein, doch Du hast die Entwicklungskosten vergessen.;)

Ein Computerspiel kostet auch nur ein paar Cent in der Herstellung, doch die Programmierung eines solches dauert einige Jahre.
 
Klar wird das so sein, doch Du hast die Entwicklungskosten vergessen.;)

Ein Computerspiel kostet auch nur ein paar Cent in der Herstellung, doch die Programmierung eines solches dauert einige Jahre.

das ist klar, ich spielte eher auf sein argument 0,20 cent versus 1,00 €
t-shirt - preis. und das es für den tatbestand hier völlig irrelevant ist. ;)
 

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