Betrüger gefunden blos adresse nicht

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Danj.

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Ich bin einmal einem betrüger ( hier im forum) ins messer geloffen....

So nach dem ich mein anwalt eingeschaltet habe hab ich den richtigen namen herrausbekommen. aber under seiner adresse scheint er nichtmehr zu wohnen....

ich habe jetzt profile von ihm im internet ( myspace. netblog) etc. gefunden meint ihr man bekommt so i wie seine straße raus wo er wohnt?



Mfg Danj.
 
naja wenn er sie nicht iwo stehen hat vllt die freunde von ihm anschreiben... ansonsten wüsst ich da auch keine andere möglichkeit
 
Evn. einfach mal zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen was auch immer stellen. :confused:
 
ich habe jetzt profile von ihm im internet ( myspace. netblog) etc. gefunden meint ihr man bekommt so i wie seine straße raus wo er wohnt?

Nein, das hat keinen Sinn. Ich hatte auch mal so einen, das interessierte weder die Polizei noch den Anwalt.

Habe aber dann letztendlich mein Geld übr Paypal zurückbekommen. Da interssierte mich die Adresse nicht mehr.
 
Versuche es einfach mal übers Einwohner-meldeamt.Die geben meistens auskunft.
Ich weiss ja nicht um wie viel Kohle es geht,aber manchmal bekommen Dedektive für dich sowas in Sekunden Schnelle heraus,kostet auch nicht die Welt,die können für dich auch dann das Geld eintreiben.Ich glaube der Satz Liegt bei 20%
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, Theorie und Praxis, wieder was gelernt.
Ich würd die Behörde allerdings anschließend verklagen...
 
Bei aller Abneigung gegenüber Betrügereien und sonstigem gibt es doch immer noch so etwas wie Bürgerrechte.
Ich stimme ja zu das man solche Handlungen mit allen rechtlichen Mitteln verfolgen sollte aber das eine aushebeln um das andere zu wahren kann es dann doch auch nicht sein.

Wendet euch an die Polizei, die muss sich der Sache annehmen.
Hast das Gefühl da würde sich nicht gekümmert die entsprechende Beschwerde gleich noch hinterher, soweit bis sich einer kümmert und davon ist auszugehen.
 
Adressermittlung ist gängige (kostenpflichtige!) Praxis in den Meldeämtern und nicht durch das Datenschutzgesetz untersagt. Eine Adressermittlung verletzt augenscheinlich keine Persönlichkeitsrechte.

Zitat:
"Auch Privatpersonen oder nicht öffentliche Stellen können eine Adressauskunft aus dem Melderegister erhalten, wenn sie beispielsweise die neue Adresse von einem alten Schulfreund für ein Klassentreffen brauchen. Ein anderer Fall für die Notwendigkeit einer Einwohnermeldeamtsauskunft kann die Suche von vermissten Personen oder Schuldnern sein."
Zitat Ende.

Quelle: www.einwohnermeldeamt.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, hat er wieder was gelernt, gut finden muss ich das aber nicht zwingend.
Für Fälle wie diesen sicherlich legitim, (Anfrage durch die Staatsgewalt wie schon genannt eh noch mal ein völlig anderes Thema), aber was geht es die Privatperson Hans Günter aus Buxtehude an unter welcher Adresse ich zu erreichen bin!?
 
Adressermittlung ist gängige (kostenpflichtige!) Praxis in den Meldeämtern und nicht durch das Datenschutzgesetz untersagt. Eine Adressermittlung verletzt augenscheinlich keine Persönlichkeitsrechte.


ganz richtig, außerdem gibt es so was ähnliches auch noch von der Deutschen Post (und die muss die Adresse ja wissen)..

beides ist kostenpflichtig (da machen die gar nicht mal so wenig Geld mit, ich glaub das kostet beim Amt so um die 5 €, je nachdem was du willst)

und mit datenschutz ist da nichts, du musst nur ne besondere Begründung (schriftlich) abliefern, wenn du besondere Daten wie ehemalige Adressen,Familienangehörige der Person usw erfragst, bei normalen Adressdaten geht das einfach so....

hier noch ein Link einer Tochterfirma der Deutschen Post, die das auch machen:

http://www.adress-research.de

die helfen dir weiter...wie die Preise da sind musste dir da selbst raussuchen!



Okay, hat er wieder was gelernt, gut finden muss ich das aber nicht zwingend.
Für Fälle wie diesen sicherlich legitim, (Anfrage durch die Staatsgewalt wie schon genannt eh noch mal ein völlig anderes Thema), aber was geht es die Privatperson Hans Günter aus Buxtehude an unter welcher Adresse ich zu erreichen bin!?

Na z.B. wenn er dich verklagen will,
er braucht aber immer deinen vollen Namen, sonst geht da glaub ich auch nicht so viel:

Er kann also nicht sagen: "geben sie mir mal bitte alle adressen der Tims oder Günter aus Hamburg, ich will denen gerne mal schreiben":p

Außerdem, ich weiß nicht wie alt du bist, aber z.b. die Parteien schreiben die Erstwähler oder bestimmter andere Altersgruppen regelmäßig an, und da holen sie sich alle Wahlberechtigte die 18 sind oder alle Rentner oder so halt.
(gut, vielleicht ist das n Sonderfall, aber obwohl der Datenschutz in Deutschland ja immer sehr hoch gehalten wird, geht trotzdem so einiges:p)
 
Zuletzt bearbeitet:
Adressermittlung ist gängige (kostenpflichtige!) Praxis in den Meldeämtern und nicht durch das Datenschutzgesetz untersagt. Eine Adressermittlung verletzt augenscheinlich keine Persönlichkeitsrechte.

Zitat:
"Auch Privatpersonen oder nicht öffentliche Stellen können eine Adressauskunft aus dem Melderegister erhalten, wenn sie beispielsweise die neue Adresse von einem alten Schulfreund für ein Klassentreffen brauchen. Ein anderer Fall für die Notwendigkeit einer Einwohnermeldeamtsauskunft kann die Suche von vermissten Personen oder Schuldnern sein."
Zitat Ende.

Quelle: www.einwohnermeldeamt.de


genau. lad ihn zu nem klassentreffen ein und dann stellst du ihn zur rede.

spass beiseite, ist ne blöde sache, hatte auch mal so nen ähnlichen fall.
hatt sich allerdings dann erledigt,..
 
wenn du sein myspace profil kennst, weiß myspace von welcher ip er sich einloggt. da käme man über kurz oder lang an seinen provider und sein provider, weiß wo er wohnt.

aber wie du an diese daten herankommst kann ich dir nicht sagen
 
Ich wäre in dem Falle auch für Strafantrag.

Was willst Du denn machen, wenn Du die Adresse hast? Hinfahren und dem eins vor die F**** hauen? Dann biste selbst fällig :(

Ich bin da für den "offiziellen" Weg, mit allem anderen dürftest Du dich eher selbst in Schwierigkeiten bringen, würd ich mal vermuten ..

LG, Biggi
 
Das beruhigt mich ;) ;)

Viele Grüße aus Bonn! :)
 
Hallo,

ich wollte nochmal meinen Senf wegen der Auskunft bei Meldeämtern dazugeben, falls es interessiert!!!

Also, Melderegisterauskünfte kann jeder beantragen über jeden!:D
Das ist ein normaler Vorgang und man muss bei dem Auskunftsersuchen auch keinen Grund nennen.
Allerdings muss man bestimmte Daten über den Betroffenen wissen. Das sind der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum oder eine letzte Adresse.
Wenn man nur den namen hat, gibts keine Auskunft. Auch bei falschen Hausnummern in dem Ersuchen oder falsch geschriebener Straße wird der Betreffende nicht gefunden. Die Auskunft kostet i.d.R. so um 5 - 7 €, je nach Bundesland(auch, wenn die Auskunft ohne Erfolg ist)!
Das ist auch alles datenschutzrechtlich in Ordnung. Melderegisterauskünfte sind ein Hauptteil der Postbearbeitung in den Meldeämtern, falls ihr euch immer wundert, was denn die lieben Beamten in der übrigen Zeit machen, wenn das Amt nur von 8-12 Uhr auf hat:cool:!!!

In dem hier vorliegenden Fall hätte Danj. die Möglichkeit, heraus zu finden, wo der Berüger hingezogen ist, denn er hat ja wohl einen Namen und auch die ehemalige Adresse. Vorausgesetzt, es stimmt und derjenige ist seiner Meldepflicht ordnungsgemäß nachgekommen, kann er die neue Adresse rausfinden.


Ich hoffe, ich konnte etwas aufklären!!!
 
Ich wäre in dem Falle auch für Strafantrag.

Was willst Du denn machen, wenn Du die Adresse hast? Hinfahren und dem eins vor die F**** hauen? Dann biste selbst fällig :(

Ich bin da für den "offiziellen" Weg, mit allem anderen dürftest Du dich eher selbst in Schwierigkeiten bringen, würd ich mal vermuten ..

LG, Biggi



also sry war übers WE weg deswegen konnte ich nicht schreiben....

2 dinge damit hier alle negativen Beiträge gleich mal beantwortet sind..


1. Habe ich bereits den Anwalt eingeschaltet, über ihn bekam ich erst den richtigen namen Des Betrügers. mein Anwalt machte dann eine Einwohnermeldeamtsanfrage und kam zu einem ergebniss..
Er schickte ihm die anforderung per "einschreiben denke ich".. ==== Das schrieben kam zurück... also nicht zustellbar.. kann also doch sein das er i wie umgezogen ist? wobei einwohnermelde amt ja behauptet er wohne dort


2. geht es um ca 600 euro und damit die Polizei dort hingeht und ihn stellt. kostet mich das nochmal 180 Euro... + di ebereits 150 euro gezahlte selbstbeteiligung meiner rechtschutz ( für was hat man eine versicherung wenn die nixx übernehmen?) ... also ist mir eigentlich eine Strafanzeige bei dem Betrag zu Teuer bei zu hohem risiko. jetzt

Wollte ich auf eigene Faust mehr über ihn herrausbekommen. z.b emails. freunde, familie,, usw... das ich diese daten an meinen Anwalt weitergeben kann und dieser ihn Ohne Strafanzeige weiterhin anschreiben kann... i wann muss er es lesen und hats zur kenntniss genommen..

Hoffe nun seit ihr besänftigt und schreibt etwas Respektvoller.! DAnke!
 
Er schickte ihm die anforderung per "einschreiben denke ich".. ==== Das schrieben kam zurück... also nicht zustellbar.. kann also doch sein das er i wie umgezogen ist? wobei einwohnermelde amt ja behauptet er wohne dort
Das hatte ich bei meinem Betrüger auch ohne Anwalt rausgefunden. Meine Schreiben kamen auch wieder zurück, da verzogen. Und da macht der Anwalt auch nicht mehr viel. Deswegen habe ich mir dieses Geld gleich gespart.

Die 600,-Euro sind weg.

Bei mir sind es mittlerweile in Summe 3000,-Euro. Einmal 1330,-Euro für ein MBP (habe aber durch Käuferschutz davon etwas wiederbekommen), einmal 700,-Euro für ein 1200LTD (Einlieferungsschein fehlte, Ware war weg, Anzeige wurde wegen mangelnder Beweise eingestellt, auch mit Anwalt nix zu holen), und einmal 2 CDJ1000MKII. Dort wird gerade noch geprüft.
 
Dürfen die dir als Privatperson so ohne weiteres imho gar nicht, Datenschutz und so. ;)

Erzähl nicht immer so ne Gesetzes Kacke.
Wenn ich zur Polizei gehe ne Anzeige mache,mit dieser dann zum Einwohneermeldeamt gehe und diese vorlege,den alles in Ruhe erkläre,dann machen die das ,ganz bestimmt.
Dann nenne ich den Namen und die alte Adresse und schon spuckt er den neuen Wohnort aus.
Wichtig ist das man Nachweisen kann mit der Anzeige unter dem Aktenzeichen,das eine Strafanzeige vorliegt,ambesten auch noch den Überweisungsschein mit nehmen wo eindeutig nochmal der selbe Name des täters vorhanden ist,somit düerften seitens Zweifel beim Einwohnermeldeamt Sachbearbeiter aus dem weggeräumt sein.
Das geht auf jeden Fall;) Man muss nur wissen wie man an die Sache3 rangeht.
 
Erzähl nicht immer so ne Gesetzes Kacke.
Wenn ich zur Polizei gehe ne Anzeige mache,mit dieser dann zum Einwohneermeldeamt gehe und diese vorlege,den alles in Ruhe erkläre,dann machen die das ,ganz bestimmt.
Dann nenne ich den Namen und die alte Adresse und schon spuckt er den neuen Wohnort aus.
Wichtig ist das man Nachweisen kann mit der Anzeige unter dem Aktenzeichen,das eine Strafanzeige vorliegt,ambesten auch noch den Überweisungsschein mit nehmen wo eindeutig nochmal der selbe Name des täters vorhanden ist,somit düerften seitens Zweifel beim Einwohnermeldeamt Sachbearbeiter aus dem weggeräumt sein.
Das geht auf jeden Fall;) Man muss nur wissen wie man an die Sache3 rangeht.

So ein Quark hab ich schon lange nicht mehr gelesen. Da könnte dann ja mal jeder eben eine Anzeige aufgeben, damit zum EMA und sich Adressen raussuchen.

Wenn, dann kann das maximal ein Dich vertretender Anwalt mit einem offiziell beglaubigten Schreiben. Und auch der bekommt es nur postalisch mitgeteilt.
 

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