DJ-Duos - Können Ausgaben für Musiktitel geteilt werden?

bossa

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Sollte das hier schonmal besprochen worden sein, dann sagt bescheid wo, ich habe allerdings nichts gefunden

Zu meiner Frage:
Ich arbeite sehr viel mit einem anderen DJ zusammen. Da wir eh oft zusammen auflegen ist es eigentlich doof, wenn wir uns beide die selben Lieder kaufen würden. Nun ist die Frage, ob und in welchem Rahmen man untereinander Musik austauschen kann (also CDs kopieren), wenn man eh oft zu zweit arbeitet.


Muss man dazu ein Gewerbe angemeldet haben? (Bitte keine Diskussion um Gewerbeanmeldung im Allgemeinen. Ich bin wirtschaftlich noch nicht unabhängig und verdiene auch mit meinem Hobby weitaus zu wenig um Steuern zahlen zu müssen)

Muss man dafür sorgen, dass niemals beide DJs bei unterschiedlichen Veranstaltungen spielen? (ich geh mal davon aus - es sei denn, man garantiert, dass beide unterschiedliche Lieder mithaben)


Mir ist klar, dass man wie auch immer die 30% Zusatz zahlen müsste. Ich lad ja eh schon bei Beatport. Ich kenne ebenfalls das Infoblatt für DJs von der Gema, aber da wird der Fall nicht behandelt.

Bin mal gespannt, ob da jemand konkrete Aussagen zu machen kann. Macht das vielleicht schon jemand so?
 
Hier eine klare Antwort:

Du darfst keine Musiktitel "illegal kopieren" und sie dann in der Öffentlichkeit spielen. Du machst ja mit deinem Kollegen indem Moment Sharing oder nicht, so habe ich es verstanden, das ist genau der gleiche Effekt wie bei Sharing unter Emule etc.

Das Kopieren und verschenken im Freundschaftskreis ist erlaubt (wieviel genau weiß ich jetzt nicht), nur wenn kein Kopierschutzt ausgetrixt worden ist, das ist aber ein anderes Thema. Hierbei handelt sich aber nur im privaten Bereich. Das kopieren für private Zwecke ist legal.

Mit Gewerbe hat es nichts zu tun.
Es stellt sich nur die Frage: Willst du die kopierten Lieder auch auf Gigs abspielen? Wenn ja, verboten...............wenn nein, erlaubt
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich spielt es ja keine Rolle wie oft ihr zu zweit arbeitet.

Hört sich für mich eher nach Ausrede an.

Wenn man alles streng nimmt, ist die Kopie (auch an Freunde) nicht erlaubt.
Gerade bei Kauf-Mp3s, da steht es meist explizit in den AGBs dabei, dass Weitergabe an Freunde nicht erlaubt ist:
"Die weitergabe an Dritte ( Verteilung in Download-Netzwerken z.B. Tausch-Börsen, Kazaar, eDonkey2000 oder Datei- Tausch unter Freunden) ist VERBOTEN. "

Gibt zwar tausend Gerüchte um das Thema, dass man seine CDs angeblich kopieren darf und an 7Freunde verteilen. Grad das mit den 7 Freunden stammt aber aus nem ganz anderen Zusammenhang, und ist über 20 Jahre alt.

Wie auch immer.

Wenn du sagst
Da wir eh oft zusammen auflegen ist es eigentlich doof, wenn wir uns beide die selben Lieder kaufen würden.

Halte ich dir entgegen: Brauchst du ja auch nicht, es wäre doch schwachsinnig zweimal das selbe Lied aufzulegen.
Insofern ist es nicht nötig, dass ihr euch beide die selben Lieder kauft, wenn es einer hat reicht es ja.

Und alles andere ist halt eben nicht möglich. Interessiert dann bei ner Kontrolle nicht, ob die Datei von nem guten Kumpel kommt oder sonstwoher
 
anders gefragt: wie oft wurdet ihr schon kontrolliert ;)

und zum thema weitergabe: an dritte bedeutet nur dass mans nicht an leute weitergeben darf die man nur flüchtig bis gar nicht kennt ... meinem bruder oder nem guten kumpel darf ich ne cd kopieren ...
 
Ist kein Gerücht, ist Fakt!

Tja, tut mir leid dich da enttäuschen zu müssen. Aber selbst wenn viele Leute irgendwelche Dummheiten /Lügen nachplappern und für richtig halten werden sie davon nunmal nicht wahrer.

Und deine angegebene Quelle ist nunmal (wie so viele Internetseiten) für den Popo:
sieht ein Fach-Jurist für IT-Recht aus Schleswig-Holstein weiterhin als legal an,

weiter braucht man nicht lesen, das sagt alles.

Da geb ich nen Sche.ss drauf, was ein nichtmal mit Namen genannter Fach-Jurist aus Schleswig Holstein denkt. Interessiert im Endeffekt nicht.

Ich denke morgen regnet es...


Lest einfach mal §53 durch, da steht alles drinne.Nach § 53 Abs. 1 UrhG darf die Vervielfältigung nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden. Damit ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen.
Also ist die Frage des Threadstellers damit schon beantwortet....

Und hier ganz interessant:
Anzahl der Kopien

Umstritten ist unter Juristen, wieviele Kopien im Rahmen der Privatkopieschranke hergestellt werden dürfen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978 wird häufig die Ansicht vertreten, dass jedenfalls sieben Kopien zulässig sein. Allerdings entschied das Gericht nur, dass nicht mehr als sieben Kopien zulässig seien. Zu der konkreten Entscheidung hat auch der Antrag im damaligen Verfahren beigetragen, der bereits diese Formulierung enthielt.

Diese Zahl wird jedoch teilweise kritisiert. Viele Autoren legen sich nicht auf eine ausdrückliche Zahl fest, sondern bevorzugen eine Orientierung am Einzelfall. Gerade im digitalen Umfeld wird die Anzahl der zulässigen Vervielfältigungen häufig unterhalb von sieben angesetzt.

Heisst also, niemand hat ein Recht auf 7 Kopien. Das ist nur die maximal mögliche Anzahl, sonst gar nix,
heisst nicht dass 7 auch wirklich erlaubt sind.

Wie man im Datum des Urteils erkennen kann, gab es damals weder CD Brenner noch MP3s. Das Urteil Bezog sich meines Wissens auf Kopien von Büchern/Zeitschriften.

Insofern ist es sowieso zweifelhaft, ob das Urteil überhaupt auf CD-Kopien oder Mp3-Kopien angewendet werden kann.

Das mit den 7 Kopien ist nur ein weitverbreiteter Irrtum.

Genauso wie dass in Spinat viel Eisen sei, oder dass die Freiheitsstatue in New York stünde
 
Zuletzt bearbeitet:
Und hier ganz interessant:

Heisst also, niemand hat ein Recht auf 7 Kopien. Das ist nur die maximal mögliche Anzahl, sonst gar nix,
heisst nicht dass 7 auch wirklich erlaubt sind.


Ich würde es mal so interpretieren, anstatt ein Stück von Wikipedia als Vorlage zu nutzen und dann etwas unverständlicher zu Argumentieren:

Verschenken illegal?

Das Urheberrechtsgesetz macht die Zulässigkeit von Kopien nicht davon abhängig, wer sie später hört. Von Musik-CDs oder MP3-Dateien können zum privaten Gebrauch ‘einzelne Vervielfältigungsstücke’ hergestellt werden. Nach einem zu Papierkopien ergangenen BGH-Urteil von 1978 liegt die Obergrenze bei maximal sieben Kopien. Über diese Zahl kann man bei Musik diskutieren, weil das Gesetz keine genaue Zahl nennt. Zum Teil wird in der urheberrechtlichen Literatur von drei bis maximal sieben privaten Kopien gesprochen. Auf jeden Fall ist es also zulässig, mehr als eine Kopie für private Zwecke zu erstellen.

Diese Kopien dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Man kann immer wieder lesen, auch das Verschenken sei verboten. Das stimmt nur teilweise. Die private Weitergabe an Dritte, mit denen eine persönliche Beziehung besteht, ist nämlich keine Verbreitung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes [5]. Unzulässig ist nur das Verschenken an Personen, zu denen keine persönliche Beziehung besteht.

Nochmal extra dick und fett in rot!!!!

Quelle: Heise.de

Sag jetzt nicht das ist auch für den Popo :D
http://www.heise.de/ct/00/05/112/
 
Na also - genau das, was ich gesagt hab.

Obergrenze liegt bei 7, was nicht heisst, dass 7 erlaubt sind.
Können weniger sein.

Aber immer wieder liest man davon dass 7 Kopien für Freunde erlaubt sind, und das ist es nunmal nicht.

Und wie das bei MP3s ausschaut, bei deren Kauf man AGBs akzeptiert, die das Weitergeben an Freunde verbieten ist damit auch nicht geklärt.

Aber die Frage des Threadstellers war ja ne ganz andere, und die wurde ja eindeutig mit nein beantwortet
 
Bevor wir heir ganz Off Topic werden, komm ich nochmal auf das Thema zurück.

Als DJ im Club/Diskothek/Veranstaltung machst Du in der Regel eine öffentliche Aufführung.

Rein rechtlich gesehen darfst Du auf einer öffentlichen Aufführung keine Raubkopien spielen.

Ich hatte vor einiger Zeit einen Gema Prüfer in der Disko, mit dem hab ich ein bisserl diskutiert und ich wurde auf folgendes hingewiesen:

Um einen Aufschlag von 30 % zu vermeiden, muß mit Originaltonträgern gespielt werden.

Als Originaltonträger zählt für den Gema Prüfer jede Schallplatte (auch Whitelabels, Bootlegs oder Vinyl Cuts *auch wenn das eine Raubkopie wäre*) und jede Original CD.

Als kopierte Tonträger zählen für den Gema Prüfer jede gebrannte CD (auch wenn es Gemafreie Tracks wären oder bezahlte Lieder aus dem Internet oder Sicherungskopien von Original Tonträgern, die man besitzt), sowie alles vom PC bzw. jedes MP3.

Zitat des Gema Prüfers: "Wenn Sie Originlae haben, dann müssen Sie die auch spielen, andernfalls muß der Club mehr bezahlen"

...
"Alles gebrannte ist für mich eine Kopie"
...
"Jede Schallplatte ist für mich ein Original"

----
Im Endeffekt wollen die eh nur mehr Geld vom Clubbetreiber, wenn der seine 30 % mehr bezahlt, wird auch kein Prüfer vorbeikommen.

Aber wie oben schon erwähnt: Rein rechtlich dürft Ihr keine Raubkopien aufführen!

Wenn das Geld nicht reicht, würde ich definitiv mehr Gage verlangen, die ganze Kopiererei und runterladerei macht doch die ganzen Gagen kaputt, als Vergleich für 150 Euro am Abend kann ich auch nicht jede Woche zum Einkaufen gehen und meine Kosten decken, da zahl ich drauf, auch wenn sich das jetzt Arrogant anhört.

Und zur Not reicht es doch, wenn einer einkauft und der andere benutzt die Scheibe mit, wo ist das Problem? Ich mache auch des Öfteren Gigs zu zweit, da wenn einer mal auf die Schnelle was nicht hat, fragt man den anderen schnell: "gibt mir mal bitte die XY... ich finds grad nicht, oder habs nicht dabei..."


Zum Thema Gewerbe:
Gewerbe muß man grundsätzlich keins anmelden, es gibt andere Möglichkeiten, das legal zu regeln, z. B. über Anmeldung als Geringverdiener usw.

Es gibt auch noch Gewerbetreibende, die keine MwSt verlangen, diesbezüglich einfach mal am Finanzamt nachfragen, es gibt da sehr kompetente Berater (kostenlos), die einem eventuellen Firmengründer die gängigen Geschäftsformen kurz erklären können, mit denen kann man auch einen Termin vereinbaren, so spart man sich ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater.
 
Ihr legt doch zusammen öffentlich auf, oder?

Ists da dann nicht schnurzegal, wem das Lied da, was grad abgespielt wird gehört von euch beidem? :confused:
Ihr seid ja eh alle beide anwesend, wenn öffentlich eure Musik gespielt wird...
Isses halt das Lied von dem, dems auch wirklich gehört, auch wenn der andere es gerade auflegt.
Kein Mensch wird euch deswegen stressen.
Und für zu Hause ists ja so oder so eine andere Sache..

Also ich versteh da jetzt das Drama da nicht, was da draus gemacht wird....
 
Zuletzt bearbeitet:
mal ne frage
ist es nicht möglich
sagen wa mal man meldet das dj duo an und dann lädt man die lieder sozusagen im namen der "firma" (mir is nix anderes eingefallen)
ist es dann nicht besitz beider teilhaber??
 
Er möchte sich Kopien von den Originalen seines DJ Kollegen anfertigen und diese dann spielen, wenn der Kollege gerade mal nicht vor Ort ist.

Solange Du das Original (später) nachweisen kannst bzw. Kaufbelege dabei hast, besitzt Du das Original. Der Eigentümer bleibt weiterhin der DJ Kollege. Sehe nicht wo es da Probleme geben sollte, außer dein Kollege hält Dir bei einer Kontrolle die Originale vor.

Es gibt ja auch Aggenturen die ihre DJs mit Musik versorgen und somit ständig den Besitz in die Hände der DJs legen.

Nun bin ich kein Jurist und gebe hier nur meine Ansichten wieder...also bitte nicht abstrafen.

Gruß Aufleger
 
richtig...

der legale ERWERB ist entscheidend, nicht ob der hausmeister, die putzfrau oder der dj den kram auflegt. belege müssen im falle von mp3s vorhanden sein, bei platten dürfte eine raubkopie ja sowieso eher unwahrscheinlich sein. ;)
 
Er möchte sich Kopien von den Originalen seines DJ Kollegen anfertigen und diese dann spielen, wenn der Kollege gerade mal nicht vor Ort ist.

Solange Du das Original (später) nachweisen kannst bzw. Kaufbelege dabei hast, besitzt Du das Original. Der Eigentümer bleibt weiterhin der DJ Kollege. Sehe nicht wo es da Probleme geben sollte, außer dein Kollege hält Dir bei einer Kontrolle die Originale vor.

Es gibt ja auch Aggenturen die ihre DJs mit Musik versorgen und somit ständig den Besitz in die Hände der DJs legen.

Nun bin ich kein Jurist und gebe hier nur meine Ansichten wieder...also bitte nicht abstrafen.

Gruß Aufleger

Aha, dann dürfte ich theoretisch bei all meinen DJ-Kollegen die CD's und Vinyls kopieren und diese widerum zu meinen Gunsten auf einen Gig abspielen, hört sich ja verdammt verlockend an, warum sollte ich mir dann noch Platten kaufen, die originalen kann ich ja bei meinen Kumpels vorweisen. :rolleyes:

Originale kann man auch erst dann vorweisen wenn man sie auch wirklich besitzt. Wenn du der Eigentümer der Originalen bist, dann darfst du dir auch eine Kopie erstellen. Und Täuschung macht sich sehr schnell strafbar, wenn du als Besitzer das Eigentum eines Kollegen als Nachweis belegen möchtest das du die Platten sachgemäß erworben (gekauft) hast.

Bei den DJ-Agentueren läuft es folgender Maßen, sie zahlen bestimmte Beiträge für die Lizenzen der Lieder und können einen bestimmten Kontigent von CD's kopieren, ob Sie sich daran halten, da sage ich nur "aber mit Sicherheit" ;) ->[ACHTUNG IRONIE] Und die CD's bleiben grundsätzlich zum Eigentum der Agentur, da wird nur ein Betriebsmittel vergeben damit der jenige Mitarbeiter damit arbeiten kann und soll ......und offiziell läuft der Gig über die Agentur. Du legst doch nicht auf, unter den Namen deines DJ-Kollegen oder?
 
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Originale kann man auch erst dann vorweisen wenn man sie auch wirklich besitzt. Wenn du der Besitzer der Originalen bist, dann darfst du dir auch eine Kopie erstellen. Und Täuschung macht sich sehr schnell strafbar.


müssen wir jetzt erst wieder den unterschied von besitz und eigentum durchkauen? so rot es ist, so falsch ist es auch. :rolleyes:
 
müssen wir jetzt erst wieder den unterschied von besitz und eigentum durchkauen? so rot es ist, so falsch ist es auch. :rolleyes:

Also mit so einer Antwort hätte ich von einem "Moderator" nie erwartet.

Was ist daran jetzt schlimm und falsch? Ich habe hier nur etwas zum Thema hinzugeschrieben, da die Aussage vom User Aufleger meines Erachtens nicht gestimmt hat. Kannst mir ja per PN gerne den Unterschied erklären, dann bin ich mal gespannt ob meine Aussage falsch ist. :rolleyes:
 
besitz: wenn du dir eine schallplatte von mir leihst, ist sie in deinem BESITZ


eigentum: wenn du dir selber eine schallplatte kaufst, ist sie dein EIGENTUM

war nicht böse gemeint, gabs hier halt schon öfter mal.... ;)

nichts für ungut,

rvn :)
 
besitz: wenn du dir eine schallplatte von mir leihst, ist sie in deinem BESITZ


eigentum: wenn du dir selber eine schallplatte kaufst, ist sie dein EIGENTUM

war nicht böse gemeint, gabs hier halt schon öfter mal.... ;)

nichts für ungut,

rvn :)


Ja, genau das habe ich auch geschrieben!

Edit: Ach jetzt sehe ich es, du hast ja schon geantwortet als ich am korrigieren war, du hast noch ein altes Zitat von mir entnommen, das noch nicht korrekt formuliert worden ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
:D ...wann hast du den beitrag editiert? 23.32 uhr? und seltsamerweise ist in meinem zitat von dir hinter strafbar ein punkt. in deiner geänderten version allerdings ein komma und - hoppla - der satz geht ja plötzlich noch weiter! also bitte nicht albern werden.

auch ich editiere noch schnell: bist doch n guter junge! :) passiert halt mal.... *handreich*

aber jetzt auch genug mit streichelein.... :D
 
Ich weiss nicht genau wie so eine GEMA Kontrolle abläuft, doch eine Durchsuchung darf ja nur die Polizei selbst durchführen. Und wenn du bei einer solchen in der Lage bist, stichprobenartig Orginale nachzuweisen, dann bist du da sicher auf der "sicheren" Seite.

Wie siehts denn überhaupt hier aus mit GEMA -Kontrollen? Hatte denn schon jemand eine, wo dann auch der Nachweis der orginalen Tonträger verpflichtet waren?
Wie läuft sowas ab, wird stichprobenartig der Nachweis verlangt, das Orginal zu besitzen oder nehmen die sich einfach (in meinem Fall 1000ende CDs) die Orginale mit und vergleichen sie mit den Gebrannten bzw. mp3s?

Gema-Kontrollen sind mir bisher immer nur im Zusammenhang mit dem Veranstalter bekannt, wo eben kontrolliert wird, ob korrekt bezahlt wird.
 
Ich weiss nicht genau wie so eine GEMA Kontrolle abläuft, doch eine Durchsuchung darf ja nur die Polizei selbst durchführen. Und wenn du bei einer solchen in der Lage bist, stichprobenartig Orginale nachzuweisen, dann bist du da sicher auf der "sicheren" Seite.

Wie siehts denn überhaupt hier aus mit GEMA -Kontrollen? Hatte denn schon jemand eine, wo dann auch der Nachweis der orginalen Tonträger verpflichtet waren?
Wie läuft sowas ab, wird stichprobenartig der Nachweis verlangt, das Orginal zu besitzen oder nehmen die sich einfach (in meinem Fall 1000ende CDs) die Orginale mit und vergleichen sie mit den Gebrannten bzw. mp3s?

Gema-Kontrollen sind mir bisher immer nur im Zusammenhang mit dem Veranstalter bekannt, wo eben kontrolliert wird, ob korrekt bezahlt wird.


wurde hier in zwei oder drei threads zum thema "gema" schon mal durchgekaut, bin jetzt aber zu müde und zu faul zum suchen. guck selber, ist so lange noch nicht her.
gehört ausserdem auch nicht in diesen thread.
 
:D ...wann hast du den beitrag editiert? 23.32 uhr? und seltsamerweise ist in meinem zitat von dir hinter strafbar ein punkt. in deiner geänderten version allerdings ein komma und - hoppla - der satz geht ja plötzlich noch weiter! also bitte nicht albern werden.

auch ich editiere noch schnell: bist doch n guter junge! :) passiert halt mal.... *handreich*

aber jetzt auch genug mit streichelein.... :D


Ja ich weiß, aber ich wollte es noch umändern ich wurde zwischenzeitlich von einer nervenden Person ca. 11 Minuten am Telefon genervt ca. 23.19 - 23.30 genervt und dann habe ich mich mit meinen Statement nochmals befasst und bearbeitet ganz zuschweigen davon hätte ich den Browser aktualsieren müssen.

Hört sich nach einer Ausrede, is es aber nit, ich pinkel mir ja nicht selbst am Bein. ;)

P.S. Für alle Frauen unter uns: Benutzt mal das Telefon für wichtige Telefonate und nicht für Romane.

Gute Nacht! :)
 
Zum Ablauf einer GEMA Kontrolle, weil es gefragt wurde:

Die GEMA will Geld für öffentliche Aufführungen, das kann auch z. B. die Hintergrundmusik im Sonnenstudio sein!

Die GEMA kontrolliert den Veranstalter, der sein Lokal angemeldet hat (oder auch nicht angemeldet hat).

Hier scheinen viele etwas falsch zu verstehen, die GEMA Kontrolleure interessieren sich nicht woher ihr das Zeug habt, sondern was ihr dabei habtm siehe meinen letzten Post.

Der Kontrolleur lässt sich vom Veranstalter z. B. den Umfang der Musikanlage zeigen und wird fragen oder sich zeigen lassen, womit der DJ auflegt, da geht es ganz einfach nur um die 30 % mehr Gebühren.

Die Gema will nur Ihr Geld, je mehr desto besser!

Woher der DJ seine Scheiben hat, interessiert den Kontrolleur überhaupt nicht, denn darum geht es nicht!

Legt der DJ nicht mit Original Tonträgern auf, sind 30 % mehr Gebühren fällig, dabei ist es schnurzegal, ob der DJ die Scheibe als Original einmal oder 20 Mal daheim im Keller hat!

Die Gema wird keinem DJ die Platten beschlagnahmen, denn der Verein ist wie die GEZ ein privates Unternehmen, das staatlich gefördert wird.

Die Kontrolleure der GEZ und der GEMA erhalten Provisionen, ähnlich wie bei Drückerkolonnen, die Versicherungen oder Zeitschriften an der Haustüre Verkaufen, deswegen suchen die nach Möglichkeiten, hier einen zingenden Grund zu finden, warum mehr abgerechnet wird.

Bei neuen GEMA Verträgen wird in der Regel von Haus aus 30 % mehr verlangt.

Kontrollen fanden in den letzten Jahren verstärkt statt, aber nur in den Läden, die entweder nichts angemeldetet hatten (z. B. Supermärkte, Fitnessstudios, Cafes usw.), oder Diskos, die nicht 30 % mehr bezahlt hatten.

Wenn also der Veranstalter korrekt seine GEMA-Gebühren bezahlt (mit 30 % Aufschlag, weil er weiß, daß seine DJ's mit Kopien auflegen), dann habt ihr auch keine Kontrolle im Club.

Wenn Ihr Angst wegen Raubkopien habt, das ist ein Straftatbestand, im schlimmsten Fall könnte hier die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft mit entsprechenden Vollzugsbeamten (und nur die) mit einem entsprechenden Durchsuchungsbefehl kommen und euch die Sachen entweder zu hause oder in der Disko beschlagnahmen.

Dazu muß aber ein Grund bzw. ein stark begründeter Verdacht vorliegen (z. B. der erwiesene Verkauf von Urheberrechtlich geschütztem Material), oder ein blöder DJ, der es jedem auf die Nase bindet, daß er nur herunterlädt und ganz schön blöd wäre, wenn er dafür zahlen würde (ich kenn solche Leute).
 
Also erstmal danke für die zahlreichen Antworten.

Also was für mich bisher rausgekommen ist, ist dass es zu diesem Fall scheinbar keine konkrete gesetzliche Regelung bekannt ist. Wenn es das nicht gibt will ich halt sehen, dass ich unter der bestehenden Rechtslage auf der sicheren Seite bin.

Nun erstmal zu euren Antworten:
Ihr legt doch zusammen öffentlich auf, oder?

Ists da dann nicht schnurzegal, wem das Lied da, was grad abgespielt wird gehört von euch beidem? :confused:
Ihr seid ja eh alle beide anwesend, wenn öffentlich eure Musik gespielt wird...
Isses halt das Lied von dem, dems auch wirklich gehört, auch wenn der andere es gerade auflegt.
Kein Mensch wird euch deswegen stressen.
Und für zu Hause ists ja so oder so eine andere Sache..

Also ich versteh da jetzt das Drama da nicht, was da draus gemacht wird....
Ist richtig und würde ich auch nie in Frage stellen... solange wir zusammen auflegen.

Er möchte sich Kopien von den Originalen seines DJ Kollegen anfertigen und diese dann spielen, wenn der Kollege gerade mal nicht vor Ort ist.

Solange Du das Original (später) nachweisen kannst bzw. Kaufbelege dabei hast, besitzt Du das Original. Der Eigentümer bleibt weiterhin der DJ Kollege. Sehe nicht wo es da Probleme geben sollte, außer dein Kollege hält Dir bei einer Kontrolle die Originale vor.

...

mal ne frage
ist es nicht möglich
sagen wa mal man meldet das dj duo an und dann lädt man die lieder sozusagen im namen der "firma" (mir is nix anderes eingefallen)
ist es dann nicht besitz beider teilhaber??
Da liegt mein Problem. Kann ich nun, wenn er mal krank ist, keinen Gig mit unseren CDs machen, weil wir sie eben nicht als gemeinsames Eigentum betrachten dürfen? (deswegen ja auch meine Idee mit dem gemeinsamen Gewerbe). Schließlich will ich ja auch ne gute Trackauswahl bieten.


richtig...

der legale ERWERB ist entscheidend, nicht ob der hausmeister, die putzfrau oder der dj den kram auflegt. belege müssen im falle von mp3s vorhanden sein, bei platten dürfte eine raubkopie ja sowieso eher unwahrscheinlich sein. ;)
Wie ihr ja erfasst habt geht es mir nicht um Platten. ich selbst lad eh viel bei beatport.

Aha, dann dürfte ich theoretisch bei all meinen DJ-Kollegen die CD's und Vinyls kopieren und diese widerum zu meinen Gunsten auf einen Gig abspielen, hört sich ja verdammt verlockend an, warum sollte ich mir dann noch Platten kaufen, die originalen kann ich ja bei meinen Kumpels vorweisen. :rolleyes:
Da verweise ich nochmals auf meine Idee mit dem Gewerbe. Dann wär's ja eingeschränkt.

Also mich wurmt es eben, wenn man das wirklich zu zweit aufzieht und jedes mal, wenn einer nicht kann der andere sich die 20 riesigen cd-koffer von dem partner holen muss (vor allem wenn der gar nicht da ist).
 

Da verweise ich nochmals auf meine Idee mit dem Gewerbe. Dann wär's ja eingeschränkt.

Also mich wurmt es eben, wenn man das wirklich zu zweit aufzieht und jedes mal, wenn einer nicht kann der andere sich die 20 riesigen cd-koffer von dem partner holen muss (vor allem wenn der gar nicht da ist).



Also wenn ihr es unter einen Namen auflegt als DJ Duo und zusammen das Geld verdient, dann steht da nichts im Wege, weil es dann ja offzielle zu euren Betriebsmittel gehört.

Aber wenn du als "Einzelperson" Gage beziehst und dein Freund hat nichts mit der Sache zu tun, dann ist es widerum nicht Sachgemäß und Richtig, da du ja mit kopierte Medien von einem Freund dein Auftritt bestreites, das wäre ja nicht der Sinn und Zweck der Vervielfältigung.

In deinem Fall müsst ihr dann unter einen Namen spielen.
Mein Vorschlag benutzt doch einfach all die Originalen Platten und Medien deines Freundes, wozu dann kopieren wenn dein Kollege indem Moment nicht beim Gig dabei ist.
 

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