Music Flatrate

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whitekart

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Hallo zusammen,

hat jemand schon Erfahrungen mit den sogenannten Music Flatrates gemacht? Mich würde überhaupt interessieren, ob es überhaupt erlaubt ist die dort heruntergeladene Music öffentlich wiederzugeben.
Und wie läuft das überhaupt mit der Wiedergaben und den Lizenzen? Bekommt man vom Anbieter einen speziellen Player, oder kann man seinen alten Player (Winamp) weiter nutzen.

Vielen Dank im voraus.

VG
Whitekart
 
Die einzige Musik-Flatrate die mir bekannt ist, wäre Napster. Da ist die Musik nur für den den privaten Gebrauch bestimmt und darf nicht öffentlich gespielt werden.

Ich denke, bei den anderen wird es ähnlich aussehen. Nenn mir mal paar, sollte eigentlich überall in den AGB stehen.

Gruß M
 
Player muss das DRM von Napster benutzen können.
FS/SSL können mit den Dateien glaube ich nix anfangen
 
DDD schrieb:
Selbst wenn ein DJ Player das könnte, darf man es nie öffentlich spielen.
Die AGB verbieten das.
Flatrate ist eine temporäre Nutzungsform.
Man erwirbt noch nicht einmal die Rechte für die uneingeschränkte Privatnutzung.

ums kurz zu sagen: 's is fürn arsch
 
Wäre es eigentlich legal, die gedownloadeten Musikstücke aufzunehmen, also mit zuschneiden?
 
naja .....

.. ich selbst halte davon recht wenig und versichere dir, das es beim abspielen ärger geben könnte, auch wenn ich bei den ganzen gesetzen darüber selbst nicht mehr durchblicke!


edit: also mit abspielen in clubs etc.
 
DDD schrieb:
Selbst wenn ein DJ Player das könnte, darf man es nie öffentlich spielen.
Die AGB verbieten das.
Flatrate ist eine temporäre Nutzungsform.
Man erwirbt noch nicht einmal die Rechte für die uneingeschränkte Privatnutzung.

...also ich les' mir jetzt seit Stunden die AGB's von Napster durch und finde diese Passage nicht... Wo steht das bitteschön genau? :confused:

Gibt's überhaupt legale & digitale Musikquellen für DJ's im Web? Ich suche soz. ein legales Archiv für alle Stile und Jahrzehnte, die nicht nur lizenzfreie oder unbekannte Künstler anbieten. Schonmal was gefunden?
 
Napster AGB, §3, Punkt 3

(3)
Der Service, die Musikstücke und/oder das Material (einschließlich irgendwelcher Promotion-Angebote oder Promotion-Codes, die in den Service, die Musikstücke und/oder das Material eingelöst werden können) sind ausschließlich für Ihren persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt und nicht übertragbar (es sei denn, dies wäre ausdrücklich von Napster gestattet).
 
Danke dir!

Aber dann nochmal die Frage: Gibt's alternative Quellen digitaler Musik, die viele Stile und Jahrzehnte abdecken - mit denen aber auch ein DJ - also im kommerziellen Bereich arbeiten kann?

Alle mir bekannten Websites decken bei weitem nicht das ab, was ich suche. Musicload z.B. hat zwar Aktuelles und verschieden Musikstile - aber beschränkt sich nur auf eine sehr kleine Auswahl.
 
Hallo

was ich gerne mal wissen würde wäre was die genau unter öffentlich verstehen... nicht komerziel würde ja bedeuten überall wo man musik macht und keine Kohle bekommt dürfen die Songs aus der Napster Flat eingesetzt werden oda wie?

danke

Basti
 
Nein.
Was ist so schwer verständlich an "öffentlich"?
Das hat mit Geld so gar nichts zu tun.
Lies Dir die AGB der Anbieter durch, dann merkst Du sehr schnell was Du darfst oder nicht. Diese sind alle etwas verschieden, meinen aber immer das selbe.
Aber bei Flatrates kannst Du zu 100% davon ausgehen, dass Du rein gar nichts davon öffentlich spielen darfst.
Dazu kommt aber fast immer GEMA und GVL Gebühren, wenn es nicht absolut ausgeschlossen ist. Dabei ist es auch egal ob kommerziell oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo alle zusammen,
interessiere mich auch ziemlich für dieses thema.

wie sieht das ganze denn bei einer geschlossenen feier aus? ( geburtstag,interne vereinsfeier)

hab keine lust wegen ein paar musiktiteln da strafen zu zahlen die ins tausendfache gehen.
 
Bei einer geschlossenen Gesellschaft brauchst Du nichts zu bezahlen, wenn:
Das ganze rein Privat ist, keine Eintrittsgelder genommen werden und Du dabei nicht kommerziell tätig bist. Wirst Du engagiert, z.B. als mobiler DJ, musst Du die fälligen Abgaben bezahlen oder in dem Falle das es die AGBs nicht vorsehen, andere Titel als die heruntergeladenen verwenden.
 
dankeschön, gut dann brauch ich nix zu befürchten :)
 
Aber Achtung, eine interne Vereinsfeier ist was anderes als das Burschenschaftsfest mit öffentlichen Zugang.
Unter der Prämisse privat und nicht öffentlich, also als rein geschlossene Gesellschaft, braucht man aber nichts zu bezahlen.
 
Eine Feier ist denn nicht öffentlich wenn ein ausgewählter Personenkreis daran teilnimmt und, wie gesagt wurde dafür kein Eintrittsgeld genommen wird. Privatpartys werden immer als solche durchgehen (es sei denn du mietest dir n Club für einen Abend und lässt alles rein was kommt- aber dann kann man sich ja denken, dass es öffentlich ist)


Zu den Flatrates:
Man darf die Musik spielen, wenn man die 30% Aufschlag auf die ohnehin anfallenden GEMA-Gebühren zahlt.

Ansonsten kenn ich noch von Alcatech so'ne Art Flatrate, bei der man jeden Monat 1 DVD voll mit 320kBit-Mp3s von den gewählten Lieblingsgenres bekommt.

Die Flatrate von Napster sagt doch eigentlich nur, dass man für 15,- im Monat so viele Tracks anhören kann wie man will. Das runterladen kostet trotzdem nen Euro. Die Tracks, die man sich nur anhört darf man ja nicht mitschneiden oder andersartig speichern. Damit ist das Aufführen dieser Musik natürlich völlig illegal.
Alles was man sich wirklich runtergeladen (gekauft!!!) hat kann man mit der 30% Zusatzgebühr auch aufführen.
 
Hallo..

die letzte aussage ist nicht korrekt...

Die Flatrate berechtigt dich, Musik downzuloaden und zu nutzen soviel du willst. Und zwar so lange, wie du die Flatrate bezahlst. Bezahlst du sie nicht mehr kannst du die Musik nicht mehr abspielen.

Die Musik ist mit einer Lizenz gesichert, die sich jeweils für einen Monat verlängert, d.h. du musst mindestens einmal im Monat online sein um die Lizenz zu verlängern.

Also wäre es doch interessant, einen DJ-Player zu haben, der die Lizenz auslesen kann.

MfG

chow
 
das glaube ich ehrlich gesagt nicht. via flat (+ ggf. kaufgebühr) kaufst/ erwirbst du ja den titel, mit all den rechten, die dir im privaten kreis zustehen. nach deiner aussage würde man via flatrate einen titel nur mieten bzw. pachten, und nicht kaufen. und das zweifel ich dochmal stark an, es sei denn, wie oben schon angeschnitten, die flat berechtigt nur zum vorhören der tracks. aber selbst das ist mir nicht bekannt.

steht das irgendwo explizit so drin?
 
doch, genau so ist es - zum Beispiel bei napster, dort MIETEST du wirklich nur den Track.

Du lädst zwar die Tracks auf deinen PC runter, die Dateien sind jedoch total verschlüsselt und nur mittels einer Lizenzdatei abspielbar.
Und jeden Monat musst du deine Lizenzdatei auf deinem PC erneuern.
Logischerweise kannst du die Titel auch nicht brennen und nur auf bestimmten MP3-Player die das DRM Management beherrschen hören. Und auch den MP3 Player musst du monatlich an den PC hängen und die Lizenz erneueren.

Beendest du deine Mitgliedschaft und bekommst keine neue Lizenz ist die komplette Musik unbrauchbar und kann gelöscht werden.

Wenn man bei Napster nen Track dauerhaft behalten will und auf CD brennen, kostet das dort dann auch 99 cent
 
Tach zusammen,

also ich kann zu dem Thema folgendes sagen.
Habe eine Flatrate bei Napster. Es stimmt auch das man die Tracks nur mietet, und sie bei Nichtverlängerung nicht mehr abspielbar sind.
Ich lasse die Tracks über Tunebite mitschneiden, also mache eine "analoge" Kopie für mich.
Diese Tracks nutze ich dann auch zum auflegen. (30 % Aufschlag auf die GEMA Gebühr müssen gezahlt werden.)
Solange die Flatrate läuft, habe ich alle Tracks noch auf dem Rechner orginal.
Habe mir von nem ganz alten Hasen sagen lassen das man das so machen kann.
Ist nicht 100 % legal, aber auch keineswegs illegal.
Man bewegt sich damit in ner Grauzone, die solange es keine Präsidenzfälle mit Urteil gibt, nicht unter illegal fallen.
 
Die kopierten Dateien nach der Flatrate weiter zu Nutzen ist scheinbar auch legal.

Bei der Napster-Flat aber nicht möglich, da du dort die Tracks nur solange hören kannst, wie du diese Flatrate besitzt. Hast du die Flat nicht mehr, besitzt du demnach auch keine Original-Dateien mehr. Ergo: Illegal...
 
Ja das ist die Frage. Napster kann natürlich viel schreiben?! Es gibt ein Urteil gegen einen SOftware Hersteller, dem verboten wurde ein Programm zu verkaufen, dass analoge Kopien von DRM geschützten Audiofiles macht. Die Begründung:
Das Gericht sieht in "Napster DirectCut" eine gezielte Behinderung Napsters, da die lediglich gemieteten Napster-Songs mit Hilfe der Franzis-Software den Kunden auch nach dem Ende des Abos noch zur Verfügung stehen.
http://www.netzwelt.de/news/74359-napster-sieg-vor-gericht-gegen.html
Allerdings habe ich bis jetzt noch kein Urteil oder andere Meinungen gefunden, die es einem Napster Kunden verbieten die analogen Dateien nach Nutzung der Flat weiter zu nutzen.
Aus den AGB von Napster:
http://www.napster.de/terms.html
Musikstücke und Material.
Die Musikstücke und das Material gehören Napster bzw. seinen Geschäftspartnern, Konzerngesellschaften und/oder Lizenzgebern und sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind damit einverstanden, dass die Rechteinhaber, die ihre musikalischen oder anderen Inhalte an Napster zur Nutzung im Service lizenzieren, in dem Sinne vom Schutzbereich dieser Vereinbarung erfasst sind, dass sie berechtigt sind, die Vorschriften der Vereinbarung, die sich unmittelbar auf ihre Inhalte beziehen, selbst durchzusetzen. Sie wissen, dass die Nutzung der Musikstücke und des Materials den unten stehenden Nutzungsbedingungen unterliegt. Sie dürfen Musikstücke oder Material, die/das Sie benutzen oder erhalten, nicht, auch nicht durch einen Dritten vervielfältigen, verändern, wiedergeben, übertragen, verbreiten oder in irgendeiner anderen Weise nutzen lassen. Sie verpflichten sich, Napster von jeder solchen nicht gestatteten Nutzung unverzüglich zu informieren
Napster untersagt also scheinbar nur die Nutzung durch Dritte und andere Personen?!

@Tyke_m_22: Zu deinem Satement, hab ich leider nichts in den AGB gefunden, wenn du ne Quelle oder ähnliches nennen könntest wäre das sehr hilfreich.
 
...Es gibt zwar keine richterliche Entscheidung zu diesem Thema. Für Rechtsanwalt Johannes Richard (www.internetrecht-rostock.de)...
Wer ist 'Johann Richard'?
Das ist eine Meinung/ ein Kommentar zu dem Thema und nichts Handfestes. Bringt einem nichts, sich vor Gericht oder Beamten auf einen 'Johann Richard' zu berufen, deswegen ändert sich der Tatbestand und auch das Urteil nicht. :rolleyes:
 
Es gibt eine Djflatrate und zwar von alacatech. Ich glaube für 60€ bekommt man das Packet, leider kann ich nichts zu der Titelanzahl sagen und wie zugeschnitten die Songs sind.
Ansonsten emusic. Mp3 in 192kbit und umgerechnet 20ct. Allerdings gibts da wenig Mainstream/Charts. Das ist eher dazu da um zusätzlich nach Musik zu stöbern, dann findet man auch den ein oder anderen bekannteren Act.
 

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