razzia im garden, münchen

3 Festnahmen?
Dann müssens aber dicke Fische sein, damit sich der Aufwand lohnt...

Greetings Musicman :cool:
 
Die Polizisten dürfen dich lediglich angezogen abtasten bzw. unter Aufsicht Dich nackt begutachten, jedoch nicht anfassen oder "in" Deinen Körper eindringen. Das darf dann nur ein Arzt.

Nicht ganz richtig. Die Bullen (gelichgeschlechtlich) dürfen dich auch in Körperöffnungen inspizieren. Nur bei Gefängnisinsassen ist das so, dass ein Arzt / medizinisches Personal das machen muss.
EDIT2: Hier lag ich nicht ganz richtig. Lieber auf mando hören :)

Siehe hier:
http://www.augenauf.ch/bs/archiv/poldiv/polg45.htm

EDIT: Ups, ist aus der Schweiz.
 
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Die Bullen (gelichgeschlechtlich) dürfen dich auch in Körperöffnungen inspizieren.

Ich kann Dir 100% bestätigen, dass das nicht der Fall ist, da ich vor 2 Jahren genau deswegen eine Klage eingereicht hatte und mir seitens der Kriminalpolizei Recht gegeben wurde.

Näher möchte ich nicht darauf eingehen, da die Sache zu privat für mich ist.

Ab dem Moment wenn gleichgschlechtliche Polizeibeamte Dich "in" Körperöffnungen inspizieren, ist das juristisch gesehen eine "Vergewaltigung" und zugleich "Nötigung", da das gegen Deinen Willen geht.

Daher bitte keine falschen Spekulationen in Umlauf bringen.

Zitat:
"Eine Leibesvisitation ist eine Durchsuchung auf in der Körperregion befindliche Gegenstände (z.B. Drogen oder gefährliche Gegenstände)."

Du kannst Dich ebenso gegen eine Leibesvisitation weigern, mit aufs Revier fahren und einen Anwalt konsultieren, wenn Du einen Rechtsschutz bzw. genug Kohle für einen Anwalt hast. In solchen (Nötigungs) Fällen wird das üblicherweise von Promis gemacht.

Hier noch ein schlauer Link
 
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what the f......:eek:

als ob man nix besseres mit dem geld hätte machen können.....

Hm ... ich frage mich eher, wie die auf solche Zahlen kommen?
Erscheint mir etwas übertrieben.

EDIT
@mando:
Sorry, das war keine Spekulation, ich hatte das nur falsch aufgefasst.
Tut mir leid, wenn ich mich geirrt hatte und in's Fettnäppfchen gesteigen bin, war sicher keine Absicht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@mando:
Sorry, das war keine Spekulation, ich hatte das nur falsch aufgefasst.
Tut mir leid, wenn ich mich geirrt hatte und in's Fettnäppfchen gesteigen bin, war sicher keine Absicht ;)

Es geht weniger um Fettnäpfchen, sondern die Leute klar darüber zu informieren, was die Polizei darf oder nicht.

Leider übernehmen die Leute sehr leichtgläubig irgendwelche Aussagen von Foren und genau so entstehen dann Märchen und Irrglauben, die sich dann wie im Lauffeuer verbreiten, nur darum gehts mir ;)

Und mir wurde sogar damals sofort auf dem Revier bestätigt, dass die Polizeibeamten _niemals_ die Befugnis haben, in irgendwelche Körperregionen von mir eine Untersuchung vorzunehmen.
Das darf _nur_ ein amtlicher Arzt und auch nur dann wenn "Gefahr im Verzug" besteht.

Die Beamten haben lediglich das Recht mich angezogen abzutasten, mit Handschuhen meine Körperoberfläche abzutasten oder eben mich nackt in einem sichtgeschützten Raum zu "inspizieren", wenn ein begründeter Tatverdacht ansteht, mehr aber nicht.

Und auch da kann ich mich weigern und sofort einen Anwalt herbeirrufen (wenn ich einen Rechtsschutz oder das nötige Geld für einen Anwalt habe).

Alles andere kannst Du sofort die Beamten wegen Nötigung und Vergewaltigung anzeigen.
 
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Ich hatte vor einiger Zeit mal was Ausfürlicheres zum Thema Drogen, Durchsuchungen und Recht geschrieben:
https://www.deejayforum.de/11-open-...olle-rechte-pflichten-hilfreiche-tipps-3.html
(Posts Nr. 21 und vor allem 22)

Was das Ausziehenlassen angeht: Dieses ist nach deutschem (Verfassungs-)Recht NICHT per se als "erniedrigend" anzusehen. Es ist zwar ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen, kann aber durchaus rechtmäßig sein, wenn die Durchsuchung bzw. Untersuchung an sich rechtmäßig ist und hängt dann von der Verhältnismäßigkeit ab.

Und jetzt das Entscheidende: Man muss unterscheiden zwischen Durchsuchung und körperlicher Untersuchung, die sich auf verschiedene Rechtsgrundlagen stützen.

Eine Durchsuchung ist juristisch gesehen die planmäßige Suche nach Gegenständen in/an der Kleidung, an der Körperoberfläche und in den natürlichen Körperöffnungen, die ohne medizinische Geräte einsehbar sind (d.h. Nase, Ohren, Mund). Eine solche Durchsuchung darf durch Polizeibeamte durchgeführt werden inklusive notfalls komplett nacktem Betrachten (abbücken lassen...) und es muss aber KEIN Arzt anwesend sein oder dies gar selbst durchführen. Es gilt lediglich der Grundsatz, dass die Durchsuchenden das gleiche Geschlecht wie der/die Betroffene haben müssen (einzige Ausnahme: Suche nach Waffen zur Eigensicherung, z.B. wenn eine gewalttätige Terroristin festgenommen wird, aber keine Polizistin in der Nähe ist). Ein Arzt müsste höchstens für die Durchsuchung hinzugezogen werden, wenn es "tiefer" in den Körper geht - also die Suche in After oder Scheide.

Eine körperliche Untersuchung dagegen dient dem Feststellen der Beschaffenheit des Körpers. Hier ist zu entscheiden zwischen einfacher körperlicher Untersuchung und körperlichem Eingriff.
Eine einfache körperliche Untersuchung, die z.B. nur aus Anschauen bzw. Fotografieren besteht (z.B. zur Dokumentation von Verletzungen), darf auch von Polizeibeamten durchgeführt werden.
Einen Eingriff (also Blutentnahme, etc.) muss dagegen ein Arzt vornehmen.
 
Hm ... ich frage mich eher, wie die auf solche Zahlen kommen?
Erscheint mir etwas übertrieben.

Ist leider nicht übetrieben, da solche Aktionen wochenlang im vorhinein geplant sind.

Ergo müssen all die Beamten, alle Leute, die mit dieser Aktion jemals zu tun hatten bezahlt werden. Strassensperrung muss ebenso bezahlt werden. Arbeitszeit und all das, was da noch hinzukommt.

Wenn Du dann Alles zusammenrechnest, mit allen Arbeitsmitteln, Personen, die für ihre Arbeitszeit bezahlt werden müssen, kommst Du auf diesen Betrag. Und letztendlich alles hochgerechnet auf die gesamte Vorbereitungszeit bis zum Abend der Razzia. Staatsanwaltschaft und KVR kommt ja auch noch hinzu. Und noch all die Leute, die diese dicken Akten bearbeiten müssen bzw. im vorhinein all den Schreibkram vorbereitet haben, inkl. all der Formulare, Volmachten, was auch immer.
Die Innendienstmitarbeiter auch noch mit eingeschlossen.

Es handelte sich ja bei dem Einsatz nicht um eine reguläre Razzia, sondern um einen "Großeinsatz" mit 200 Polizeibeamten.
 
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und in den natürlichen Körperöffnungen, die ohne medizinische Geräte einsehbar sind (d.h. Nase, Ohren, Mund). Eine solche Durchsuchung darf durch Polizeibeamte durchgeführt werden inklusive notfalls komplett nacktem Betrachten (abbücken lassen...)

Richtig und der springende Punkt liegt im Wort "einsehbar"/"Betrachten".
Die dürfen niemals mit irgendwelchen Gegenständen oder Händen mit Handschuhen "in" Deinen Körper eindringen, egal wo.

Sie dürfen Dich auch nicht im Intimbereich "anfassen".
Daher wird ja von den Polizeibeamten aufgefordert, z.B. seine Arschbacken zu spreitzen oder bei den Männern die Hoden zu heben, wegen "Einsicht".

Sie dürfen lediglich nur "optisch" inspizieren, eben "einsehbar".
 
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@Mando
Rieschtiesch.

Wobei es mit dem Intimbereich eine Ausnahme gäbe (die allerdings nichts mit dem Fall "Razzia" zu tun hat und auch keine Durch- sondern eine Untersuchung ist). Stichwort: Penisabstrich bei einem zeitnah festgenommenen dringend Verdächtigen eines Sexualdeliktes. :D


Daher nur noch etwas Allgemeines zum Stichwort "Weigern" (das hat jetzt nicht unbedingt mit Mandos Post zu tun):

Es ist nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten gut und sehr richtig, dass staatliche Maßnahmen (gerichtlicher) Überprüfung und Kontrolle unterliegen! Daher kann man gegen polizeiliche (und auch sonstige behördliche) Maßnahmen Rechtsmittel (also direkt im Moment der Maßnahme Widerspruch bzw. hinterher Beschwerde oder Klage) einlegen, wenn man der Auffassung ist, dass eine gegen einen gerichtete Maßnahme rechtswidrig war.

Sich aber im Moment einer polizeilichen Maßnahme gewaltsam dagegen zu wehren, ist in aller Regel NICHT ratsam, weil man sich wegen Widerstands strafbar machen kann (§ 113 StGB) und außerdem die meisten polizeilichen Maßnahmen - und dazu gehören auch Durchsuchungen - notfalls auch mit Zwang (also Gewalt) durchgesetzt werden können.
(Die Problematik der Strafbarkeit wegen Widerstandes, die ja von der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme abhängt, erläutere ich an dieser Stelle nicht näher).
Das Problem liegt nämlich oftmals eher darin, dass - mal abgesehen von "richtigen Straftätern", die z.B. gegen ihre Festnahme Widerstand leisten - Leute oftmals irrigerweise annehmen, die Polizei dürfte etwas bestimmtes nicht tun und sie hätten deshalb das Recht sich dagegen zu wehren - sei es auch Rechtsunkenntnis, falschen rechtlichen Annahmen oder "Querulantentum" oder schlicht und einfach weil jemand betrunken ist.

Davor kann ich außer in eher seltenen, absoluten Ausnahmefällen, in denen eine Maßnahme (objektiv gesehen, nicht aus Sicht des Betroffenen!) absolut offensichtlich absolut falsch und unrechtmäßig ist, nur warnen!
Sich gewaltsam losreißen kann schon ausreichen, um sich strafbar zu machen. Daher im Zweifelsfall eher ruhig bleiben und reden. Polizisten reagieren in der Regel sehr stark auf ihr Gegenüber und wenn jemand - auch nur verbal - aggressiv erscheint, wird oft ziemlich schnell umgeschaltet von Kommunikation auf "Anordnen und notfalls durchsetzen", alleine schon aus Eigensicherungsgründen und bei Einsätzen, wo keine Zeit bleibt, mit jedem rumzudiskutieren besonders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das beste ist, wohl in Zukunft nurnoch mit seinem Anwalt feiern zu gehen... :rolleyes:

Oder in Brandenburg feiern, weil da sowas nicht vorkommt... :D
 
Wobei der eine Razzia oder eine Durchsuchung auch kaum verhindern würde...

(Jetzt weiß ich auch wieder, warum ich überhaupt das letzte Post schreiben wollte :D )
 
Das beste ist, wohl in Zukunft nurnoch mit seinem Anwalt feiern zu gehen... :rolleyes:

Es klingt zwar übertrieben, aber letztendlich ist dem so, einen Anwalt auf Abruf bereit zu haben für solche Fälle.

Ich mich hab mich die Tage mit einem Promi DJ über diesen Fall unterhalten, wie er sich verhalten hätte. Meinte er kurz: dann mach ich in ganz höflicher Form den Polizeibeamten aufmerksam, das ich mich weigere, mich diese gerne aufs Revier nehmen können und ich das Recht habe, meinen Anwalt anzurufen und jegliche Aussagen verweigere, bis ein Anwalt dabei ist.

Aber wie gesagt, das ist eine Kostenfrage. Da wäre halt immer ratsam, einen Rechtschutz zu haben.

Ich persönlich finde aber diese Geschichte von vielen jungen Leuten zu "übertrieben" dargestellt. Es wurde bei der Aktion niemand verletzt, verprügelt oder tätlich angegriffen.

Und wie "relaxt" die Razzia von statten gegangen ist, sieht man auf dem Video und auf den Bildern. Sonst hätten die Garden Besucher etwas verkrampfter gewirkt ;)

Lediglich diese Nackt-Aktion war eben entwürdigend und da sind wir uns alle einig, weil es eben über das Schamgefühl hinaus geht, fremden Menschen gegen den eigenen Willen seine Intimzonen zu "zeigen".

Man kann auch eine Geschichte aufblähen und eine Horror-Story daraus machen, wie das leider manche Leute getan haben.
Daher wunder ich mich immer wieder bei Begriffen wie "krass, heftig etc." :eek:

Das kommt meist von Leuten, die ihr Maul immer groß aufreissen und jetzt halt mal selbst gesehen haben, wie das in so einem Falle von statten geht.

Zudem die meisten Berichte lediglich nur auf "ich habe gehört" (Flüsterpost) basieren und nicht von den Betroffenen selbst kamen (ich hab mich ja einen Tag später mit wenigen Betroffenen unterhalten und die Aktion lief im Gesamten total friedlich ab und es war weder Gewalt noch tätliche Angriffe im Spiel!).

Was ich total daneben fand, ist der Aufhänger in dem Bericht in der Süddeutschen Zeitung: "Drogen, Dealer und zu junge Gäste im ''Garden'' - München"
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich mich hab mich die Tage mit einem Promi DJ über diesen Fall unterhalten, wie er sich verhalten hätte. Meinte er kurz: dann mach ich in ganz höflicher Form den Polizeibeamten aufmerksam, das ich mich weigere, mich diese gerne aufs Revier nehmen können und ich das Recht habe, meinen Anwalt anzurufen und jegliche Aussagen verweigere, bis ein Anwalt dabei ist.
Mando, ich will dir nicht grundsätzlich widersprechen.
Was ich aber mit meinem letzten Post sagen wollte, ist: Ein Anwalt hätte in der Razzia-Situation gar nichts ausgerichtet.

Natürlich braucht sich niemand selbst belasten (seine richtigen und vollständigen Personalien muss man allerdings angeben!). Eine Durchsuchung muss man juristisch gesehen allerdings nur erdulden, und sie kann deshalb auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden - notfalls mit Gewalt und sofort. Das könnte auch kein Anwalt verhindern und wenn manchmal mit einer Maßnahme gewartet wird, bis ein Anwalt da ist (ich rede jetzt nicht von Vernehmungen), dann ist das schlicht und einfach ein Entgegenkommen der Polizei oder der "Promi-Bonus".

Abgesehen davon würde in der Razzia-Situation das Sich-nicht-selbst-belasten-müssen-Prinzip meistens gar nicht greifen, weil die Durchsuchung, wie ich weiter oben erläutert habe, meist gar keine strafprozessuale Maßnahme ist, sondern eine polizeirechtliche (präventive). Ausnahme: Ab da, wo bei jemandem was gefunden wird bzw. bei jemandem, der genau weiß, dass er selbst "Dreck am Stecken" hat bzw. bei dem Verdachtsmomente auftauchen. Aber auch dann könnte er keine Durchsuchung verhindern. Er müsste nur keine Angaben zur Sache machen, die ihn belasten könnten.

U.a. auch deshalb habe ich geschrieben: Niemand sollte sich dazu hinreißen lassen, sich mit Gewalt zu widersetzen. Hinterher ist notfalls der Zeitpunkt für eine Beschwerde.

EDIT:
Wenn man, wie auch Mando schrieb, aufklären möchte, was wann wo warum Sache ist, und woran ich auch interessiert bin, dann sollte man sich auch klar machen, WAS ein Anwalt hilft und was nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mando, ich will dir nicht grundsätzlich widersprechen.
Was ich aber mit meinem letzten Post sagen wollte, ist: Ein Anwalt hätte in der Razzia-Situation gar nichts ausgerichtet.

Ein Anwalt kann insofern viel ausrichten, dass Du nicht gezwungen bist, Dich nackt auszuziehen, was z.B. bei bekannteren Leute, die es auf dem Pult oder Bühne oben bei Razzien so gemacht wird.

Sie dürfen Deine Personalien aufnehmen und ebenso Dich angezogen untersuchen und abtasten, ähnlich wie am Flughafen.

Wie mir das dargestellt wurde, kann ein Anwalt in dem Falle sofort auf einen Paragraphen der Nötigung zurückgreifen und eine fehlende Beweislast bzw. einen fehlenden tatkräftigen Verdacht der Polizei vorwerfen.

Und da muss die Polizei schon sehr gute juristische Argumente haben, um dann diese Person im Beisein seines Anwalts dazu zu zwingen, sich nackt auszuziehen und dem Anwalt zu überzeugen, dass "Gefahr im Verzug" besteht.

Und das Gleiche sehe ich ebenso übertragen auf normale Privatpersonen.

Aber wie ich schon schrieb, ist das dann der steinigere und aufwendigere Weg, wenn man sich weigern möchte. Dann bleibt einem das Gewissen letztendlich übrig, ob man sich die Geschichte innerhalb weniger Minuten über sich "ergehen" lassen möchte.

Wenn ich mal Zeit übrig habe, frag ich mal in einem juristischen Forum Fachpersonen nach so einem Fall, wie man sich verhalten kann, auch ohne Anwalt und welche Auswirkungen das hat.

Und ich frag mal meinen Medienanwalt, vielleicht weiss der da auch ein wenig Bescheid.

Falls irgendwelche Ergebnisse vorliegen, poste ich das mal, natürlich ohne Gewähr, da ich in Foren nicht als rechtsberatende Person gelten darf.
 
Ich hab' den Thread jetzt nicht von vorne bis hinten durchgelesen, weiß auch nicht, ob es vielleicht auch schon ein anderer erzählt hat, aber genau das gleiche Prozedere haben sie vergangenen Sonntag bei uns im Lagerhaus in Mannheim durchgeführt. Sonntags morgens beginnt dort um halb 6 eine Afterhour-Veranstaltung, zum Ausklingen etc. Nun ja, letzte Woche hat man eben auch dort eine Razzia durchgeführt, eben wegen verstärktem Verdacht von Drogenhandel und -konsum. Das Ergenbis war wohl relativ heftig. Mehr als die Hälfte der Besucher (das drüften so um die 200 gewesen sein) stand unter Drogeneinfluss. Ich muss mal schauen, ob wir noch die Zeitung haben, in der der Artikel abgedruckt war.
 
Was ich total daneben fand, ist der Aufhänger in dem Bericht in der Süddeutschen Zeitung: "Drogen, Dealer und zu junge Gäste im ''Garden'' - München"

genau. die hätten lieber mal was zu den da entstandenen kosten schreiben sollen und darüber, dass sich einige leute fast komplett ausziehen hatten müssen. zB im vergleich mit anderen bunderländern oder sowas......
 
Oreghani , du kannst dir doch bestimmt vorstellen
wie das mit den kosten, öffentlichkeitswirksam,
zu eigenem gunsten ausgelegt wird. Leider.
 
genau. die hätten lieber mal was zu den da entstandenen kosten schreiben sollen und darüber, dass sich einige leute fast komplett ausziehen hatten müssen. zB im vergleich mit anderen bunderländern oder sowas......
Ich kenne den Artikel nicht, aber so ein Aufreißer ist schon wirklich fast BILDzeitungsniveau. - Schließlich waren die Gäste ja nicht lauter zugedröhnten Dealer unter 18. Aber gut, ich denke der "PR-Schaden" hält sich in Grenzen, die Besucher werden sich nicht wegen irgendwelchen Zeitungsartikel abschrecken lassen, außer der Artikel selber war auch so negativ.

ciao,
Stefan
 
So, noch abschliessend zum Thema, damit Spekulationen mit dem Thema ein Ende haben:

Die Razzia hatte nichts mit dem Besitzerwechsel zu tun, noch wegen dem alten Club.

Wie ich erfahren habe, gabs anscheinend schon vor einem halben Jahr auflagen, die nach einer Frist nicht erfüllt wurden.

Anscheinend haben sich diverse Gäste immer wieder auf einem Areal um die Ecke des Gebäudes ihre Drogen geschmissen und dieses Problem sollte "abgestellt" werden.

Nur frage ich mich, falls dem so war/ist, wie man sowas als Clubbesitzer verhindern soll, wenn etwas ausserhalb meines Clubs geschieht :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Verdacht von Drogenhandel und -konsum. Das Ergenbis war wohl relativ heftig. Mehr als die Hälfte der Besucher (das drüften so um die 200 gewesen sein) stand unter Drogeneinfluss. Ich muss mal schauen, ob wir noch die Zeitung haben, in der der Artikel abgedruckt war.

Ganz grosses Moment: Drogenkosum ist nicht strafbar. Und auch das 'unter Drogeneinfluss stehen' ist ebenfalls nicht strafbar. Sonst könntest du ja z.B. das gesamte Oktoberfest gesschlossen zur Anzeige bringen.
Allein der Besitz und der Handel mit illegalen Drogen ist strafbar. Insofern ist das Ergebnis 'mehr als die Hälfte stand unter Drogeneinfluß' strafrechtlich völlig irrelevant. Im übrigen würde ich beim Oktoberfest schätzen: 98% stehen unter Drogeneinfluß ;)
Allerdings wird es grad leicht OT.

gg
 
@Argon
Nicht nur Handel und Besitz sind strafbar, sondern JEDER unerlaubte Umgang mit Drogen, mit Ausnahme, wie richtig gesagt, des reinen Konsums.
Aber was muss man in der Regel machen, um was konsumieren zu können? Was erwerben oder sich sonstwie verschaffen bzw. jemand anderes muss je nach dem was anbauen, herstellen, damit handeln, oder zumindest weitergeben, womit (zumindest abstrakt gesehen) der Konsumentenkreis vergrößert wird.
So ziemlich die einzige straflose Möglichkeit, Drogen zu nehmen, ist somit, an einem fremden Joint zu ziehen, den einem jemand anderes reicht (streng gesehen aber auch nur, wenn man ihn nicht einem Dritten weitergibt...). Damit bleibt aber immer noch die Straftat desjenigen, dem der Joint gehört wegen der Weitergabe. Und dass der Besitz von geringen Mengen zum reinen Eigenkonsum nicht bestraft wird, liegt nicht daran, dass es nicht mehr illegal wäre, sondern an der Geringfügigkeit - das Cannabis-Urteil des BVerfG wird oft falsch verstanden.

Somit ist in der Regel bei jedem festgestellten Drogenkonsum auch eine Straftat im Hintergrund zu vermuten, der die Polizei nachgehen und anzeigen MUSS (ansonsten: Strafvereitelung im Amt), auch wenn es letztlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.
 
@Mando:
Welchen Club hatte denn der Besitzer davor der so berüchtigt gewesen sein soll?
 
@Mando:
Welchen Club hatte denn der Besitzer davor der so berüchtigt gewesen sein soll?

Ähm, hab ich zwar schon zig Male hier im Thread geschrieben ;) -> Nachtwerk Club

Nicht der Besitzer davor, sondern der jetzige Besitzer hatte _zuvor_ den Nachtwerk Club.
 
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