Remixe und Rechte.

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hybris

finally scratching.....
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Hallo,

habe bezüglich Remixe und das damit verbundene Juristische ein paar Fragen und hoffe dass mir einige Ihre Erfahrungswerte mitteilen können.
Mir ist klar, dass das ein weites Feld ist und es bestimmt viele verschiedene Konstellationen gibt, trotzdem............. :)

- Wie haltet Ihr das Vertragliche?
Ich habe ein paar vorgefertigte Verträge, die eine pauschale Vergütung vorsehen, hätte aber gerne eine prozentuale Beteiligung.

- Wie sind Eure Erfahrungswerte im allgemeinen?

Ich habe von 2 unterschiedlichen Tracks (und auch Acts) Remixe gemacht, die nun veröffentlicht werden sollen. Es sind klassische Remixe (Originalspuren sind verändert worden usw.), jetzt besteht eine Anfrage, die weit über das Remixen hinausgeht und eigentlich ein neuen Track ergibt.


Vielen Dank für Eure Posts im vorraus.
 
Du schreibst, das es sich bei der Anfrage eigendlich um ne neue Produktion unter Verwendung eines verfremdeten Samples handelt ...

Es gibt da ne Möglichkeit an mehr Kohle zu kommen ... aber das ist auch mit dem entsprechenden Risiko verbunden. Du kannst dir ja die Rechte am Sample sichern -> kostet nen bischen was ... und dann den Track unter eigenem Namen/Label rausbringen. Du drehst das Angebot Quasi um ... hast dann natürlich Pech, wenn die Scheibe nicht rollt ... erst fürs Sample bezahlt und dann noch miese beim Label gemacht ... no risk no money ;)

Am einfachsten ist mit Sicherheit das, was DDD geschrieben hat. Also ich würds auch so machen ...
 
Hi,

danke für die Antworten.
Wer behält denn in der Regel die Rechte an einem Remix?
Gebe ich die automatisch ab, wenn mein Remix eine Auftragsarbeit ist?

Kann ich einen gesplitteten Vertrag anbieten (zB. bei einer Zweitauflage der Pressung sind Anteile fällig...),oder ist sowas unüblich?

Cheers Andreas
 
Genau. Das wollte ich grad sagen.
Dein wievielter Remix ist das der Veröffenltlicht wird? Vielleicht der.. Erste? ;)

Du solltest nicht auf die Kohle raus sein.
Nicht einmal ein Durchschnittsproduzent verdient richtig Kohle mit den Platten.. wenns keiner ist, der jeden track in die top ten schiesst..

Aber das ist Promo!
Wenn der Mix gut ist, wieviele leute werden deinen Namen lesen?
Immer wenn ich n remix bekomme, und ich mir den Rein ziehe, und den richtig geil find, Notiere ich mir den Interpreten bzw Remixer, und versuche mehr von dem "Shit" zu bekommen ;)
Und letztendlich warte ich meist auf n Album dann..
Also...

Peace!
 
Dj BasstraxX schrieb:
Genau. Das wollte ich grad sagen.
Dein wievielter Remix ist das der Veröffenltlicht wird? Vielleicht der.. Erste? ;)
Du solltest nicht auf die Kohle raus sein...........
QUOTE]

Die wievielte VÖ das ist, ist nicht die Frage. Mir geht es in diesem Thread um die geschäftlichen Hintergründe und wie Ihr Euch "taktisch" verhaltet.

Denn selbst wenn es mir nur um den Fun, die Promo, oder was auch immer gehen sollte, auf der anderen Seite ist ein Act, ein Label, eine Firma, die Geld verdienen will und mit dem Producer des RMX den für sich besten Deal abschließen will.

Danke für die Antworten von Euch.
 
@DDD
Das nenn' ich mal ausführlich, danke!
Das ganze hilft mir viel weiter und so werde ich die nächste Woche in die Verhandlung gehen.

Hat jemand von den hier Anwesenden einen RMX veröffentlicht?
 
Uff das geht ja ganz schön in die Tiefe... :)
Wollte mal fragen ob es dafür auch eine BGH-Entscheidung gibt?
es geht darum das das Urheberrecht des zu Remixenden Songs vor das des
Remixers gestellt wird.
Jetzt noch mal das Zitat:

"Dabei wird die Wiedererkennbarkeit der vorbestehenden
Tonaufnahme (Originalaufnahme) für den durchschnittlichen Zuhörer beibehalten
und die Produktion gleichzeitig mit einer eigenen musikalischen Note des Produzenten versehen."
Die Vorstellung, dass das Urheberrecht des zu remixenden Songs vor das des Remixers gestellt wird scheint sehr hart, weil der Remixer evt. auch ein Schutzbedürfnis an seiner Arbeit haben könnte. Jedenfalls wird ein Remix der unter seinem Namen (des Remixers) veröffentlicht wird und der auch für den durchschnittlichen Hörer noch die Wurzeln des Originals erkennen lässt, diesem teilweise als seine Interpretation zugeordnet. Voraussetzung müsste sein, dass der Durchschnittshörer erkennen müsste, dass es sich um die Interpretation des Originals handelt. Es scheint also fragwürdig die Urheberrechte des Remixers vollständig hinter die des Produzenten des Originals zurücktreten zu lassen, da die Interpretation des Originals als geistige Leistung des Remixers diesem vom Durchschnittshörer auch zugeordnet wird. Ein schönes Bsp. wann die Schutzbedürftigkeit des Remixers eine Rolle spielen kann wurde hier schon genannt:
beispiel:

ich mache eine Danceversion eines popstückes (remix), dieses landet dann aber als opener auf einer CD mit deutlich rechtsradikalem gedankengut.
meine version könnte mich also im kontext in eine ecke drängen in der ich nicht sein möchte.
also kann ich als "urheber" ,des remixes schon verhindern das was mit der version gemacht wird, was ich nicht möchte.
 
Ok hab alles noch mal gelesen ;)
Gut das mit der unzweckmäßigen Verwendung ist mir wohl entgangen.
Dann hat sich das Problem mit der Schutzbedürftigkeit ja erledigt :)
 
Hi Leute eigentlich hat sich die Diskusion schon erledigt. Finde die ganze Urheberrechtsthematik aber sehr interessant und bin da noch auf so einige fragen gestoßen.
Habe mir eben noch einige Remixe angehört und versucht die Formel des BGH anzuwenden (also Conversion oder uneigenständiger Remix). Leicht gefallen ist mir das nicht gerade. Ich denke dass es letztendlich immer auf eine Einzelfallentscheidung hinausläuft weil die BGH-Formel in ihrer Offenheit zu keiner dogmatisch Sauberen Lösung führt.

Bsp:
kylie minogue - I Believe In You (Mylo Vocal Mix)
Eurythmics - I've Got A Life (Sander Kleinenberg's You're It Mix)

Conversion oder unselbsständiger RMX?

Letztendlich stellt sich die Frage wann ein autonomes Werk nach § 2 I Nr. 2, 3 Satz 1 UrhG, wann eine unselbstständige Bearbeitung und Umgestalltung nach § 3 Satz 2, 23 Satz 1 UrhG vorliegt oder was man unter einem gemeinsam erarbeitetem Werk nach § 8 I UrhG versteht?

Je nach dem ist man Urheber, Miturheber oder fällt aus dem Schutzbereich des Urheberrechts raus. Ganz entscheident ist hier auf das Schutzbedürfnis der Beteiligten abzustellen und die oben genannten Normen harmonisch abzugrenzen. Inwiefern man hier zu einer dogmatischen Lösung kommen kann müsste ich mir noch mal anschauen.
Ein Gedanke der mir noch gekommen ist: Das Problem beim Remixen ist, dass (wie bei jeder künstlerischen Tätigkeit) es sich nicht um einen Bearbeitungsakt im rein technischen Sinn handelt, sondern das mit dem Musizieren immer auch ein "Akt mit Schöpfungscharakter" einhergeht. Das kann Probleme bezüglich der Schutzbedürftigeit geben. Generell kann man solche Tätigkeiten also nicht aus dem Schutzbereich des § 11 UrhG ausgrenzen. Man müsste also die Grenze dort ziehen, wo der Bearbeitungsakt so unwesentlich ist, dass diesem kein Schöpfungscharakter mehr zukommt. Ob man nun hier (wie es der BGH vorschlägt) auf das äußere Kriterium der Wiedererkennbarkeit des Originals durch den Durchschnittshörer abstellen kann scheint fraglich. Für diese Lösung spricht jedoch, dass sie der schon vorhandenen Rechtslage Rechnung trägt (Zuerst war das Original als urheberrechtlich geschützes Werk).
 
Reitet doch nicht alle auf dem Schutz des Urhebers rum. Es existieren ja immerhin noch Leistungsschutzrechte.
Im Zweifelsfall würde ich die GEMA darüber entscheiden lassen, ob es nun ein eigenstädniger Song ist, oder nun doch nicht. Und wenn ich damit net zufrieden bin, entscheidet, wie so oft, ein Plenum darüber.
 
Also erledigt hat es sich wirklich.
--> Word

Wollte nur mal dieser Frage nachgehen, da dieses Problem in der Diskussion aufgetaucht ist, wenngleich es nicht die Wirksamkeit des Vertrages berührt:
Letztendlich stellt sich die Frage wann ein autonomes Werk nach § 2 I Nr. 2, 3 Satz 1 UrhG, wann eine unselbstständige Bearbeitung und Umgestalltung nach § 3 Satz 2, 23 Satz 1 UrhG vorliegt oder was man unter einem gemeinsam erarbeitetem Werk nach § 8 I UrhG versteht?

Also ob eine dogmatisch saubere Abgrenzung möglich ist, die einer Entscheidung im Einzelfalle vorzugswürdig ist. Lese mich dazu noch ein und wenn das hier jmd. interessiert, dann kann ich das ja posten. Wenns keinen interessiert, dann lass ich es halt. Im jeden Fall aber eine Interesante Geschichte mit dem Urheberrecht. :)

ps:
Alles andere ist Spekulation und bedarf der Betrachtung des Einzelfalles.
Es bedarf so gesehen immer der Betrachtung des Einzelfalles.

So macht es die Rspr immer gerne. Juriserei ist jedoch nocht bloße Spekulation. Es gibt bestimmt Meinungen in der Literatur, die anhand von Wertungen von Prinzipen zu saubereren Abgrenzungen. Wollte dem halt nochmal nachgehen. ;)
 
Zum Thema Remixe hätte ich auch noch eine Frage:

Es gibt ja z.B. den Remix Ottomix vs Sean Paul, wo get busy und raggasex gemixt werden. Diesen Mix habe ich bisher nur im Internet finden können - den aufzulegen bzw zu loaden wäre ja wohl nicht legal. Gibt es denn sowas überhaupt legal zu kaufen, oder hat man gar keine Chance so etwas aufzulegen?

Gruß
 
Moment mal!
Raggasex ist released worden!
Auf ner Ottomix Cd sowie einer Maxi!
eigentlich bin ich ned scharf drauf Werbung zu machen, aber: sound-station-shop.de
da kriegst du es.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn ich aus Tracks (von denen ich keine Rechte besitze) einen Mix mache und diesen Mix..

a) im kleinen Stile kommerziell vertreibe (zB. durch Verkauf meines Mixtapes in Clubs)

b) nicht kommerziell vertreibe, jedoch an Freunde weiterreiche oder zB. im Internet gratis zum Download zur Verfügung stelle?

Ich denke dies ist eine sehr brisantes Thema, das wohl alle DJs hier angeht.
 
Hi Leute.
Weiß ehrlich gesagt nicht genau, wo ich meinen Beitrag hinschreiben soll, und da ich komischerweise noch keine eigenen Themen beginnen darf, hoffe ich, dass ich in diesem Bereich vielleicht ein paar nette Leser finde, die mir weiterhelfen können.
:)

Also, ich bin total brandneu und arbeite noch nicht als dj. aber ich habe schon
länger das hobby musik aus dem internet runterzuladen und mir daraus Mixes
zu basteln, die ich auch total cool finde... (ähem, eigenlob stinkt)

worauf muss ich denn unbedingt achten, wenn ich meine gemixte musik mal anderen vorspielen will... ggf dafür geld bekommen würde.

ich kann mir vorstellen, dass das mit dem mixen von liedern und auch dann noch von liedern, die ich mir nur runtergeladen habe, einige rechtliche schritte
bedarf, kann das sein??
müsste ich mir dann irgendwelche rechte bei der gema erkaufen, oder irgendwo anders?
oder liege ich völlig falsch?
wie sieht das aus, wenn ich meine eigen gemischte musik vor publikum spiele, und dazu als akrobat verrenkungen aufführe und dafür geld bekomme. dann werde ich im eigentlichen sinne für die performance der akrobatik bezahlt, aber spiele trotzdem die selbstgemachte musik. was, wenn mich dabei jemand kontrolliert und die nachweise sehen will, dass ich die musik gekauft habe.
im internet habe ich die ja auch gekauft, aber kann das nicht mit einem kassenzettel oder cd cover beweisen. ganz besonders, wenn ich die musik noch selbst verändert habe, so habe ich doch noch selbst künstlerische arbeit reingesteckt. wie kann man sich in so einer situation absichern???

das waren so viele sachen auf einmal, aber ich bin über jede hilfe sehr glücklich, ich will mich auf keinen fall strafbar machen....

vielen lieben dank
coral
 
Vielen Dank für die Antworten soweit.

Also, Musik kann man ja beispielsweise bei Napster runterladen.
Aber damit hab ich dann ja nur die Möglichkeit die Musik privat
zu spielen. Bleibt die Frage, ob dann ein Showakt zur Musik
Musiklizenzen braucht. Normalerweise kann man dafür schon
vorgemischte CDs kaufen, scheinbar haben die dann in dem
Kaufpreis schon die vorführlizenzen mit drin, oder???

Die Infos unter dem Link hab ich mir mal durchgelesen, da macht
es ja gar keinen Spaß mehr, Musik selbst zu mischen.
Gibt es auch die Möglichkeit anstatt die Lizenzen bei einzelnen
Plattenfirmen zu kaufen, sich immer an die Gema zu wenden, ist
das da auch zentral geregelt??
 
ich behalte bei remixen generell die rechte an dem track, da er ja aus meiner hand kommt, ergo ich kann machen was ich will, und auch sagen "will nicht das er rauskommt" bzw. weiter verkauft wird...
 
ich behalte bei remixen generell die rechte an dem track, da er ja aus meiner hand kommt, ergo ich kann machen was ich will, und auch sagen "will nicht das er rauskommt" bzw. weiter verkauft wird...

Aha, das bedeutet das der Interpret und sein Plattenladen automatisch ihre Verwertungsrechte an dich durch das remixen abtreten?
 
Hallo.

Hierzu hätte ich auch eine Frage.

Wenn ich einen rmx von einem Song machen möchte von dem ich aber absolut keine Details habe, was mach ich dann? Hab eigentlich nur violinen melodie und sonst nichts, aber damit einen kompletten rmx oder produktion gemacht. Erlaubt bzw. was müsste ich beachten?
 
Sehr interessante Frage... ich glaube nicht, dass das hier schon behandelt wurde.

Wenn ich mir jetzt den Hihat von einem bekannten Track nehme und drumherum mein eigenes Lied bastel wird wohl niemand sagen es wäre nicht meins - bei der Melodie könnte man mir das vieleicht unterstellen (selbst wenn die dann mit eigenen Instrumenten und Backgrounds umgesetzt wurde).

Und wenn ich nicht wüsste das es die Melodie schon mal gab?
Woher soll ich wissen ob meine neuste Idee nicht schon mal bei der Hitparade 1971 geträllert wurde?
Oder wenn ich mir einen ganzen Refrain aus nem Track schnipsel und die Vocals in mein neuestes Stück einbaue?

Wo sind die Grenzen und wenn ich einen Remix erstelle - und wer klärt das rechtliche, mein Label oder ich?

Verhält es sich hier wie mit dem "Kopieren" von Bildern, sprich, es müssen mindestens X Details anders sein als beim Original, damit ich es unter meinem Namen veröffentlichen darf?

Fragen über Fragen...
Falls es wieder darauf hinausläuft das für jedes Lied einzeln entschieden wird würde ich mich über ein paar Beispiele und deren Entscheidungen freuen :D
 

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