Warnung vor Abmahnungen "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung"

Was gehtn jetzt ab?
Der Typ is ja mal mega komisch drauf ...
 
Nö, er nutzt abgewixxt eine interessante Lücke, wenn von den 377.000 nur 3% zahlen sind des 11.310.000€ - netter Schnitt! ;)
Das wird ja hoffentlich massive Gegenklagen hageln, da darf man gespannt sein wie sich des entwickelt.
 
Noch schlimmer als der eine Hampel, der irgendwo mal hier im DJF stolz gepostet hat, er hat seinen ach-so-originellen Namen "DJ Harry" *hust * :rolleyes: schützen lassen und wird brachial gegen alle vorgehen, die meinen sich selber in der Öffentlichkeit so nennen zu wollen. Schlimm.

Aber dies hier übertrifft ja alles... traurig. Und ja, die sollen sich wehren!
 
Die Sache geht für den Abmahner-Bachel nach hinten los... Da geb ich Brief und Siegel... Erstens glaube ich erst, dass dieser Begriff als Wortmarke in vollem Unfang geschützt ist, wenn ich selbst die Eintragung von offizieller Stelle gesehen habe, zweitens heisst auch das noch lange nicht, dass niemand in keinster Weise diesen Begriff verwenden darf, viertens bedeutet das ebenso noch lange nicht, dass man sich einen Begriff schützen lassen kann, und am Tag darauf jeden Verklagen kann, der schon lange diesen Begriff in irgendeiner Form verwendet, und viertens ist der Streitwert hanebüchen!

Das geht nach hinten los - unter garantie!
 

Das war auch mein erster Gedanke.. Allerdings ist auf den Urkunden jeweils der 01.03.06 als Eintragungstermin vermerkt.

Aber wie auch immer: sowas ist der absolute Bulls.hit, da zeigt sich die Raffgier unserer heutigen Gesellschaft in ihrer deutlichsten Art und Weise. :mad:
 
Geht trotzdem nach hinten los... Es gibt auch sowas wie Begriffe, die im allgemeinen gebrauch und verständnis liegen. Ich hab jetzt den genauen Juristischen Term dafür vergessen, aber ihr versteht was ich meine... Mit sowas hier kommt der niemals durch... Im Gegenteil, der macht einen riesen Fehler, und das wird er merken sobald sich einer wehrt...
 
Gegen eine Jahresgebühr kann man die Begriffe ja benutzen ^^
Mich würde echt mal interessieren was er dafür verlangt.
 
Hmm...wie ist das denn eigentlich, wenn einige nicht zahlen wollen. Können die ihn ohne weiteres und ohne Umwege vors Gericht zerren? Oder kann er dann einfach sagen "Ok. nichts für ungut, dann zahlen Sie halt nicht. Mein Fehler und Tschüss:"
Denn dann wäre es unheimlich clever. Er wird ein reicher Mann wenn auch wenn nur ein Bruchteil "so blöd" ist und zahlt.


Don't blame the Player - blame the Game
 
Eeeehm dieses 'Problem' ist von 2005 :confused::rolleyes: :confused:
... und völlig Banane. Eingetragen hat er ohnehin nicht im Veranstaltungs- oder Musikbereich, dann wäre die Sache nämlich gleich aufgeflogen.

§ 8 Absatz 2 Nr. 3 MarkenG
Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

3.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind

Da kann er sich soviele Rechtsanwälte nehmen wie er will, den Richter will ich sehen der bei über 300.000 Treffern nicht von einem allgemeinen Sprachgebrauch bzw. ständigen Verkehrsgepflogenheiten spricht.
 
Das sehe ich auch so, R2D2.

Diese Abmahnungsgeschichten hört man in allen möglichen Bereichen und oft steht nicht viel dahinter. Erstmal Widerspruch einlegen und einen Anwalt aufsuchen.

Krass ist aber, dass das Patentamt diese Namen für ihn geschützt hat. Das soll einer verstehen. Der Anwalt erhält so oder so Geld für seine "Leistung", dem kann es egal sein.
 
Nö, ist garnicht krass sondern normal. Im Gegensatz zu Patentanträgen werden Markeneinträge garnicht groß geprüft. Dafür kann man gegen Selbige jederzeit einen Löschungsantrag stellen - Beim Patent ist das nach Ablauf einer Frist nichtmehr möglich. Ein entsprechender Eintrag kann zwar prinzipiell als Grundlage für eine Klage dienen, ist jedoch "keineswegs" ein Garant für Erfolg.
 
Nach Sichtung der Homepage http://dj-notdienst.de/ bin ich endgültig von jeglichen Gedanken geheilt ebenfalls in das musikalische Notfallgeschäft einsteigen zu wollen!

Nachdem ich die Seite gesichtet hab, hab ich mir erst überlegt ob ich ihn wegen grobfahrlässiger Körperverletzung anzeigen soll...

Naja, immerhin kenn ich nun den Grund wieso er Abmahnungen verschickt... :p
 
Ich halte mich jetzt mal dezent zurück.
Ich sag dazu nur Baseballschläger und Blut. Viel Blut.
 
Nö, ist garnicht krass sondern normal. Im Gegensatz zu Patentanträgen werden Markeneinträge garnicht groß geprüft. Dafür kann man gegen Selbige jederzeit einen Löschungsantrag stellen - Beim Patent ist das nach Ablauf einer Frist nichtmehr möglich. Ein entsprechender Eintrag kann zwar prinzipiell als Grundlage für eine Klage dienen, ist jedoch "keineswegs" ein Garant für Erfolg.

Dies stimmt so nicht ganz, Markeneinträge werden geprüft und wenn jemand z.B. die selbe Wortmarke in der selben Haupt-Kategorie eintragen möchte, ist dies nicht möglich.

Wohl aber nicht die Registratur an sich, denn er hat die 35 als Hauptmarke angegeben. Sein Rechtsanwalt kannte sich wohl aus und hat brav die Klasse 41 als Hauptklasse gewählt. Wieso hat denn eigentlich nie einer widersprochen :confused:


Ich halte mich jetzt mal dezent zurück.
Ich sag dazu nur Baseballschläger und Blut. Viel Blut.

Willst dir jetzt damit auf's Knie hauen?
 
Naja, immerhin kenn ich nun den Grund wieso er Abmahnungen verschickt... :p
... keine Engagements, ergo keine Gage, also holen wir uns das Geld eben auf anderen Wegen ... ;)

Terminkalender: leer aber sowas von leer ;)
Galeriebilder: letzte Veranstaltung 2010 ;)
Gästebuch: ein Eintrag Anfang 2011, ansonsten letzter Eintrag Ende 2010
Referenzen: soweit mit Datum ersichtlich, letzter Referenzeintrag aus 2009
Eigene Charts: völlig veraltet ;)
und und und ;)

Das er das "Patent" auf DJ-Notdienst oder DJ-Vermittlung hat ist schonmal völlig falsch. Wenn nun einer der Abgemahnten nun den großen Knüppel rausholt und mit einem eigenen Anwalt dagegen vorgeht, wirds teuer für diesen Burschen...

Ich zitiere mal aus einem Rechtsforum:
Quelle: http://www.123recht.net/Abmahnung-erhalten---Marke-ist-viel-zu-allgemein-__f309320.html

Zitat:
"Der richtige - für den Abmahner teure - Weg ist:
- beim Markenamt (Teil-)Löschungsantrag stellen;
- den Abmahner unter knapper Frist auffordern, die Abmahnung fallen zu lassen UND freiwillig(!) die Kosten des eigenen(!) Anwalts zu übernehmen, den man zur Abmahnungs-Abwehr engagiert hat; andernfalls eine Klage androhen;
- per Anwalt NEGATIVE FESTSTELLUNGSKLAGE in Erwiderung der Abmahnung erheben lassen mit dem Ziel, den Abmahner auch zur Erstattung der eigenen Abmahn-Abwehrkosten verurteilen zu lassen.


Also immer ruhig Blut Leute.
Dieser Sturm im Wasserglas wird sich sehr schnell wieder legen...

Achja:
Mich würde mal interessieren ob dieser Notdienst-DJ auch die Rechte an den auf seiner Seite veröffentlichten Partyspielen erworben hat? Und nebenbei frage ich mich was die GEMA eigentlich zu seinen im "Fanshop" angepriesenen Partymixen sagen würde? Ebenso zu seinem Repertoire... 90.000 Titel? Ob da wirklich alle legal sind?
:p
 
Zuletzt bearbeitet:
Schautmal in seinen Fanshop... Ob er die Rechte hat diese CDs zu verkaufen... :cool:

Edit...PeeKay war schneller
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob die Titel legal erworben sind oder nicht ist der Gema herzlich egal.

Aber hinsichtlich seiner Partymixe im Fanshop könnte man ja mal ein Auge offen halten, ob die denn jemals da wirklich reingestellt werden (vielleicht auch noch kostenpflichtig..).

Mit zunehmendem Alter kämpft sich der renitente Rentner in mir langsam an die Oberfläche, ich habe zuletzt immer mal wieder Lust, Falschparker oder eben Leute, die gemapflichtige Musik auf ihrer Homepage einbinden bei meinen lieben Freunden in grün anzuschwärzen :d
 
Das er das "Patent" auf DJ-Notdienst oder DJ-Vermittlung hat ist schonmal völlig falsch.

Stimmt, er hat eine eingetragene Wortmarke kein Patent, aber das hat ja auch keiner behauptet ;)

Selbstredend kann jemand, der eine eingetragene Wortmarke hat abmahnen. Es kann ja auch keiner in der Klasse Kleidung daher kommen und dann Schuhe unter dem Namen Puma verkaufen. Das Problem ist, dass er diese Wortmarke überhaupt zulassen durfte und dies nicht unterbunden wurde.

Wo kein Kläger da kein Richter, da keine Änderung.
 
Geht bereits "nach hinten los" ...

Der BVD e.V. hat schon reagiert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet ...

eBill
 

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