Arbeitsschutzgesetz & Zivildienst

spheer

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Hallo!

Zurzeit bin ich Zivildienstleistender und übe nebenbei noch eine andere Nebenbeschäftigung aus. (16 Stunden im Monat). Verrechnet auf die Woche inkl. Zivildienst wären das 44Stunden die Woche.

Nun würde ich gerne ein Gewerbe anmelden, da in nächster Zeit meine ersten öffentlichen Gigs kommen werden.

Meine 16 stündige Nebentätigkeit neben dem Zivildienst musste ich mir von meiner Zivldienststelle sowie vom Bund für den Zivildienst genehmigen lassen.

Jetzt zu meinem Problem:

Ich habe vorhin per mail vom Zivildienst Bund erfahren, dass meine wöchentliche Arbeitszeit, alles zusammengerechnet nicht 48 Stunden überschreiten darf.


"..laut Arbeitsschutzgesetz dürfen alle Tätigkeiten, die Sie ausüben, zusammen
48 Wochenstunden betragen.
Der Zivildienst, die Nebentätigkeit und die Arbeit als DJ dürfen also in der
Woche nicht 48 Stunden überschreiten."


Ich kann leider schlecht pauschal sagen, wie viele Stunden ich wöchtentlich bzw. monatlich als Dj tätig sein werde, da ich nämlich keinen Resident job habe.

Ist es möglich, dass ich keine Genehmigung dafür bekomme?!
Wie sollte man sich am besten audrücken, um den Sturköpfigen Zivischützer vom Bund auszutrichsen? :)

Gut möglich, dass meine Gesamtarbeitszeit mehr als 48 Stunden wöchtentl. betragen werden.

Werde ich bei meiner Gewerbeanmeldung nach der Genehmigung vom Zivildienst Bund gefragt?!

..Ich habe schiss, dass ich keinen Gewerbeschein bekomme und lol, nicht auflegen darf. So ein bockmist, mir geht es besser wenn ich vor Leuten öffentlich Auflege als zuhause vor ner Wand. Soviel zum Arbeitsschutzgesetz
:rolleyes:
 
Dem Gewerbeschein bekommst Du auf jeden Fall - Die frage ist nur, wie das dann mit Dem Finanzamt aus sieht .
Um dieses Gesetz geht wohl kein weg vor bei.
Kannst Du evtl Schichten tauschen ? ? ? Also in einer Woche maximun auf deiner Zivi-Stelle arbeiten um die draufolgende Woche weniger Zeit als Zivi und mehr Zeit als DJ zu arbeiten ?

2. Möglichkeit : Dein Kollege holt sich den Gewerbeschein und beauftragt Dich an Abenden 1-2 Stunden auf zu legen - Auf keinen Fall länger, das Wochenende ist schließlich zur Erholung von Deinen strapaziösen Zivi-Job gedacht ;)
 
Ich zitiere mal ganz einfach d'birch, der mir eine PM geschrieben hat:

"Hi,

meines Wissens nach wird eine Selbständige Tätigkeit niemals mit in diese 48Wochenstunden reingerechnet. Der Arbeitgeber muss mir eine selbständige Tätigkeit auch nicht genehmigen. Es ist aber durchaus möglich, dass das Bundesamt für Zivildienst mehr mitspracherecht hat.

Das Gewerbeamt dürfte sich überhaupt nicht für diese Genehmigung interessieren.

"

Ich denke das werde ich tun. Das Problem mit dem Finanzamt eledigt sich ja genau dadurch (hoffentlich), dass auf den Quittungen/Rechnungen keine Zeitangabe steht.
Keine Ahnung in wie weit die überhaupt mit dem Zivildienst in Verbindung stehen, bzw. überhaupt Ahnung haben..Verdienen darf ich von seiten des Zivildienstes nämlich so viel ich will :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Speehr,

mhm - D´Birch hat leider nicht ganz recht, wenn er sagt das der Arbeitgeber NICHT zustimmen muss bei einer selbstständigen Tätigkeit.

z.B.: Sollte deine selbsständige Arbeit im Zusammenhang mit deiner regulären Arbeit stehen, kann er es auf jeden Fall unterbinden. Du bist Schreiner, machst dich aber mit einer Schreinerei selbsständig, dieses Bedarf der Zustimmung deines Arbeitgebers: da du 1. als Kongurent auftrittst, und 2. den Kundenstamm deines Arbeitgebers nutzen könntest.

Es bedarf die Zustimmung deines Arbeitgebers wenn du "fest" angestellt bist, oder deine Wöchentliche Arbeitzeit in den Bereich "nicht tragbar" kommt, dann nämlich kann der Arbeitgeber dir vorwerfen das du nicht genug Ruhepausen hast, um konzentriert deine Arbeit zu erledigen.

Also lieber bescheid geben und das Gewerbe auch beim Arbeitgeber anmelden.

Dein Problem = 48 Stunden, aber was genau ist Arbeitszeit, was nicht.
Ist die Anfahrt zum Club schon Arbeitszeit, oder lässt du dich fahren, und wer überprüft deine Stunden, wenn du Pauschal als DJ bezahlt wirst :)

Also mache die Zeitabsprachen im Club verbal, die Rechnung lässt du als Pauschale laufen - somit kein Zeitproblem. Das Finanzamt juckt es nicht wann du, wie du, und wo du, wieviele Stunden aufgelegt hast, nur den Arbeitgeber.

Das sollte zu keinem Problem werden, es seie den der Club pocht auf einmal auf die Vertragsabsprache mit der Pauschale, dann kann dieser dich auch, anstatt für 4 Stunden, mal eben 8 Stunden auflegen lassen - das wäre gemein, würde dann aber gehen!

Gruß
 
Normalerweise wird in Arbeitsverträgen festgelegt, ob Nebentätigkeiten aller Art beim Arbeitgeber gemeldet werden müssen.

z.B. in dieser Form

"Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Übernahme jeder entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit anzuzeigen........."

Wenn das nicht im Arbeitsvertrag enthalten ist, ist auch keine Meldepflicht beim Arbeitgeber
 
Entschuldige Mando = das stimmt so nicht!

Wie schon erwähnt: ein Gewerbe, sofern es sich mit den Interessen des Arbeitgebers überschneidet, ist immer anzumelden. Diese trifft auch auf jeden Fall zu, wenn die gesetzlichen Ruhepausen unterschritten werden, welche in einigen Berufsfeldern vorgegeben sind.
Der Arbeitgeber kann sogar eine Nebentätigkeit unterbinden, wenn er dadurch eine Nachteil für sich sieht. Dieses muss gut begründet sein, ist aber alles andere als unmöglich.

Nicht jeder hat einen Individualvertrag, die meisten werden mit Rahmen- oder Tarifverträgen beschäftigt - dort sind meist auch Reglungen über Nebentätigkeiten aufgeführt. Daher sollte man seine Vetragsform kennen, und auch die Reglung über Nebenerwerbe.

Gruß
 
sven.man schrieb:
Entschuldige Mando = das stimmt so nicht!
Wie schon erwähnt: ein Gewerbe, sofern es sich mit den Interessen des Arbeitgebers überschneidet, ist immer anzumelden.
Ähm, darum gings mir doch garnicht :confused:

Es geht darum, ob man dem Arbeitgeber Bescheid sagen muss.

Dass ein Gewerbe angemeldet muss, stand bei mir jedenfalls ausser Frage.

Falls ich das falsch verstanden habe, klinke ich mich an dieser Stelle aus der Diskussion wieder aus.
 
ich weiss zwar nicht wirklich, wie das in deutschland geregelt ist, aber ich musste hier in den niederlanden bei meinem arbeitgeber eine erklaerung unterzeichnen, dass ich nach ausscheiden mindestens 1 jahr lang nicht in einem artverwandten betrieb arbeiten darf, ohne ausdrueckliche schriftliche genehmigung des alten arbeitgebers (plattenladen).

desweiteren ging es bei der unterzeichnung darum, woher ich vorraussichtlich die meisten einkuenfte beziehen wuerde. das naemlich im zusammenhang mit moeglichen "freiberuflichen taetigkeiten" wie party-veranstaltung oder eben gigs. es dreht sich naemlich im endeffekt darum, wer die sozial-abgaben bezahlt.

ich kann mir auch schwer vorstellen, dass selbststaendige oder freiberufler unter eine 48 stunden-regelung fallen. dann waeren naemlich eine ganze menge leute aus dieser personen-gruppe davon betroffen, denn gerade diese menschen arbeiten haeufig wesentlich mehr.
 
Mit anmelden meinte ich beim Arbeitgeber, ein Gewerbe muss natürlich beim Amt angemeldet werden.

Anmelden beim Arbeitgeber = Bescheid geben, habe ich wohl leicht iritierend geschrieben.
Aber es besteht meistens die PFLICHT, nebentätige Arbeiten, welche dauerhaft und erwerbsmäßig berieben wird, beim Arbeitgeber anzumelden.
Es gibt Gerichtsurteile bei denen Arbeitnehmer nachträglich verurteilt worden sind, weil sie ihrer Meldepflich beim Arbeitgeber nicht nachgekommen sind.
Das Gericht urteilte im Sinne des Arbeitgebers, da sein wohlwollen nicht vorhanden war. Da langt der mündliche Hinweis das der Arbeigeber wissen möchte ob eine Nebentätigkeit ausgeübt wird.

Da wurde eine Klage abgwiesen, in der ein Arbeitnehmer eine Krankmeldung abgab, welche bedingt duch seine Nebentätigkeit verursacht wurde. Der Arbeitgeber lehnte jegliche weiterzahlung für diesen Krankheitsfall ab. Darauf folgte die Krankenkasse, da der Unfall als Betriebsunfall deklariert wurde.
Das Urteil gab dem ARBEITGEBER recht, da der Arbeitnehmer mit erhötem Risiko (Sicherheit) arbeitete, und dieses nicht von Seiten des Arbeitgebers genehmigt war. Der Arbeitgeber konnte sogar das Arbeitsverhältniss lösen, da mit weiteren Folgen zu rechnen war, und der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nicht mehr zur vollen Verfügung stand.
Dieses ist aber auch ein Beispiel für falschen, oder nicht vorhandenen Versicherungsschutz - würde mir nicht passieren.

Aber wie gesagt: Pauschal kann dies nicht gelten, ich selbst habe zum Beispiel keine Meldepflicht - da ich freier Mitarbeiter bin.
 
@ Tossit

Das wird in Deutschland ähnlich praktiziert, weil eben die Kontakte (Kunden) abgezogen und zum eigenen Nutzen weiter verwendet könnten. Der Arbeitgeber will damit sicher gehen, dass im nachhinein seinem Unternehmen kein Schaden zugefügt wird.

Und bei den Sozialabgaben hast du auch Recht, siehe mein beispiel mit dem Gerichtsurteil - oftmals sind diese Fragen nämlich nicht geklärt.
Freiberufler unterliegen dieser "Meldepflicht" nicht, es seihe sie überschneiten sich mit den Interessen ihres "Hauptauftraggeber". Dieses wäre dann aber eine Individuelle Absprache. Selbsständige können sich höchstens bei sich selbst melden, als Arbeitnehmer beim Arbeitgeber!
 
Zuletzt bearbeitet:
In meinem Fall hat es ja eigentlich nichts damit zu tun, dass ich für meinen Arbeitgeber eine Kokurrenz darstelle, sondern einfach zu meinem Schutz.
Die Nebentätigkeit darf mich nicht körperlich beeinträchtigen, sowie die Zivildienstarbeitszeit nicht überschneiden..

Es geht dem Bund für den Zivildienst ja lediglich darum, dass ich genügend Freizeit zum ausruhen habe und somit fit bei meiner Zivildienststelle bin.
Erstmal muss meine Zivildienststelle mir das Genehmigen dass ich am Wochenende Auflegen darf ;) und dann noch der Zivildienstbund ansich.
Gut, das mit der 48 Stundenregelung ist wirklich in diesem Falle mist..würde ich jetzt unter der Woche bis tief in die Nacht Pizza ausfahren, wäre das etwas anderes.. Aber wie gesagt, kein Resident Job, keine geregelte Arbeitszeit :D
 
Oh Speehr,

das ist in diesem Forum oft so, dass Themen dann gerne mal ausführlicher besprochen werden. Das ist aber immer wieder ganz interresant, da viele Infos doch oft sehr gut sind.

Auch finden sich Themen immer wieder in den Diskutiercharts, welche schon 10xNummer eins waren. Is halt so.

Hoffe du konntest aus den Infos deine Schlüsse ziehen.

Gruß

PS: die Bundeswehr ist doch im Moment dein Arbeitgeber, also so viel anders ist das auch nicht.
 
hey ich finde das doch schön dass hier so viel besprochen wird!

Das war ja auch überhaupt nicht negativ gemeint oder unpassend. ;)

Ich wollte nur nochmal eine kleine Information geben, wie es bei mir aussieht :)

Disskutiert nur weiter :D ;)
 
So ich hab mich mal eben hingesetzt und einen Antrag auf Genehmigung verfasst.
Leider bin ich mir in meiner Ausdrucksweise nicht so ganz sicher, vielleicht hat ja jemand eine idee, wie ich das ganze besser verpacken, bzw. anders formulieren könnte.

Also..


Antrag für die Erlaubnis einer Nebenbeschäftigung als Zivildienstleistender




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne ein Gewerbe anmelden, um Rechnungen schreiben zu können.
Wie ich von der Zivildienst Internetseite erfahren konnte, benötige ich hierzu eine Genehmigung.

Schon seit mehreren Jahren ist es mein Hobby, Musik zu mischen und mit der dazugehörigen Technik zu arbeiten. Nun würde ich gerne in Zukunft gelegentlich mein Hobby anderen Leuten öffentlich präsentieren. Um dies auf dem legalen Wege tun zu können, benötige ich einen Gewerbeschein.

Meine Zivildienstarbeitszeit ist geregelt, 5 Tage die Woche, Montag bis Freitag.
Daher kommt es auch zu keinen Überschneidungen oder sonstigen Beeinträchtigungen, da sich meine Nebentätigkeit ausschließlich auf Freitagabend oder Samstagabend beschränkt.

Meine Arbeitszeit in Stunden kann ich leider nicht genau angeben, da ich keine Festanstellung habe. Um meine Auftritte muss ich mich selbst kümmern. Wahrscheinlich wird sie aber im Rahmen von ca. 10 Stunden im Monat bleiben.

Ich würde mich wirklich sehr über eine Genehmigung freuen, da es schon seit langer Zeit mein großer Wunsch ist, mein Hobby anderen Leuten in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Vielleicht habe ich ja bald die Chance dazu.

Mit freundlichen Grüßen...



Könnte das so in Ordnung gehen?


Für eventuelle Verbesserungsforschläge wäre ich sehr dankbar ;)
 
Das ist O.K. - aber: nicht sachlich.

Du musst keine Rechtfertigung abgeben was du machst, und wie, und warum du es machst.

Es muss dir die Genehmigung ausgestellt werden, und es langt wenn du darauf hinweist das du die Vorgaben einhälst.
Ich würde die Bitte für die Genehmigung rausnehmen da das ganze den Eindruck erweckt da "Bettelt" einer, Das wiederum hast du aber nicht nötig, ich weiß das du es nett meinst - aber Distanz wird durch Sachlichkeit erreicht.

Also: nicht zu persönlich

PS: dies ist meine Meinung - muss nicht konform mit anderen gehen.

Gruß
 
danke für deine antwort sven.man, habe den brief aber bereits vorhin losgeschickt :) Die Sekretärin meiner Zivildienststelle hat ihn auch in den Händen gehabt, da sie den brief auch unterschreiben musste. Ihr hat es gefallen :)

Du hast recht wenn du sagst, dass es nicht mehr ganz so sachlich ist.. Aber ich glaube das ist bei den Leuten vom Zivildienst garnicht so schlimm, da spiel ich lieber den kleinen hilflosen Zivi der etwas haben möchte und erwecke irgendwelche muttergefühle bei "Helga" die für mein Anliegen zuständig ist :D

Trotzdem vielen dank nochmal! ;)
 

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