Equipment aus den USA

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Panic Wasano

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Hallo leute , ich will euch jetzt nich wieder mit dem thema nerven , da viele sagen werden , dass es schon genug durchgekaut wurde. Jedoch wurde ich aus den Foren und Google-Suche immer noch nicht schlau. Ich schilder jetzt mal meine frage / mein problem.

Ich fliege im Sommer nach Fort Myers (Florida / USA). Dort mache ich 3 Monate Urlaub bei Bekannten. Da ich nicht auf das Auflegen verzichten möchte , überlege ich , wie ich das mit meinem Equipment mache. Ich habe mir überlegt meinen DJM 600 in Koffer mitzunehmen , meine CD-Player hier vorher zuverkaufen (da das ganze Equipment zu schwer bzw zu umständlich wäre mitzunehmen) . Drüben würde ich mir dann bei ebay oder in nem shop 2 CDJ400 holen. Somit hätte ich mein Set dort komplett. Natürlich würde ich die CD-Player danach auch mitnehmen und natürlich würde ich sie dort benutzen und die OVP entsorgen. Somit wären sie ya gebrauchte Gegenstände und nicht mehr NEU oder so. Wie sieht es jetzt mit der Einfuhr nach Deutschland aus? Hab viele Threads gefunden , wo Leute etwas in den Staaten bestellen wollten und somit Probleme hatten. Ich würde mein Equipment aber in meinem Koffer nach Deutschland bringen.

Frage 1 : Muss ich bei der Einreise nach Amerika angeben , was ich in meinem Koffer habe? Wie sieht das genau aus? Wenn ich meinen Inhalt angeben muss , wird das bei der Einreise wieder überprüft? Sprich haben die mich auf ner Liste und prüfen bei der Einreise ob ich wieder die gleichen Sachen im Koffer habe?

Frage 2 : Wenn ich meinen Inhalt nicht angeben muss und die mich dann am Flughafen prüfen , woher sollen die wissen dass ich die cd player nicht schon vorher hatte? Ich meine den Stromstecker alleine können die doch nicht als Beweis nehmen oder?!

Frage 3 : Ich hab irgendwo gelesen (Quelle war nicht 100% vertrauenswürdig) dass ich dem Zoll am Flughafen melden muss wenn ich sowas importiere. Wenn ich das nicht mache , ist das eine Straftat.

Frage 4 : Wie wahrscheinlich ist es , dass sie einen 20jährigen lieben jungen ;) am Flughafen mit normalen koffern kontrollieren?

Frage 5 : Wie sieht es mit anderen Produkten aus ? Beispiel : Ich will mir ein IPhone dort kaufen , muss ich selbst mein Handy bei der Einfuhr angeben? Was ist wenn ich das IPhone ohne OVP normal in meiner Tasche halte ?

Rechnungen der Geräte würde ich mir per Post oä zuschicken lassen.


Hoffe ihr könnt mein Problem verstehen. Hab keine derartige Situation in diversen Foren gefunden.


Vielen vielen dank!

mfg
panic
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurz gesagt, DU musst bei der Wiedereinreise nach Deutschland beweisen, dass Du die Geraetschaften schon vorher dabei hattest.
Wenn Du das nicht kannst, Pech. Wennse Dich erwischen bei dem Versuch wat zu "schmuggeln" isset Steuerhinterziehung, was ja gerade nich so geil in D ankommt :D
 
hmmmmmmmm und wie soll ich das machen. Zu meinen DJM600 hab ich noch die Rechnung , zu meinen Denons z.b. nich mehr.

Soll ich mir jetzt 2 cdj400 leihen , die neben meinen djm600 stellen und ein foto machen? :/ bringt ya auch nich viel wa , das foto hätte ich ya auch dort machen können. hmm wie löse ich das problem am besten.

ps: Ich hab wirklich kein Bock auf Posts wie :"Bla lass es sein , hol dir hier das Equipment , hier haste Garantie bla...."


thx @ll
 
Gibbet Formulare beim Zoll, mit welchen Du Deine Mitbringsel anmelden kannst, dann hast auch keine Probleme. Mir persoenlich waere es zu riskant so eine Nummer zu versuchen. Doof sind die auch nicht ;)
 
ok , sagen wir , ich melde die sachen nicht an. Komme wieder und werde überprüft . Die sehen mein Zeugs. Was passiert dann. Steuern etc nachzahlen oder ist das dann wirklich ne Straftat die Folgen haben kann.
 
Die sch*eißen dich wegen Steuerhinterziehung an, mal ganz gelinde gesagt.
Strafe setzt sich wohl aus den doppelten Zollgebühren und ner generellen Pauschale zusammen, so stand des zumindest die Tage in der Zeitung.
(Laut Aussage eines Zollmitarbeiters sind diese Tage grade iPhones der Renner ;))
 
Schon mal überlegt, wie ess mit dem Strom aussieht.

Würd mich mal interessieren wie Du Dein Equipment dort mit 120 Volt betreiben willst.
Schau mal obs da nen Transformator gibt.

Andererseit würd ich Dir vorschlagen, dort vor Ort lieber Equipment zu leihen.
Ich weiß ja nicht wie teuer das wird.
Aber Du kannst dann abwägen.
-Da hast Du keine Zollprobleme. Beim rein und raus ausm Land.
-Du hast keine Prob mit dem Gepäck, Gewicht und Platz.
-Du braucht Dir keine Sorgen zu machen, dass Dein Gepäck nicht evtl. am Flughafen rumgeschleudert wird (soll ja vorkommen).
-Du mußt Dir wegen der Stromversorgung keine Sorgen machen.
 
man o man , hätte ya nich gedacht , dass es so schwer sein würde. gut war naiv von mir.....

Sagen wa mal ich besorg mir ne Kopie von ner Rechnung von 2 CDJ400ern . Dann is alles gebongt oder gucken die nach ob die player wirklich in meinem koffer sind. kann ich mir gut vorstellen....


mit transformatoren etc hab ich mich schon erkundigt. das würde alles einwandfrei funktionieren. kosten um die 10euro die dinger.

http://shop.es-r.de/catalog/images/503494.jpg
der transformator ist jetzt für ami geräte in deutschland , es gibt
aber auch geräte die genau andersherum funktionieren.


außerdem geht es mir natürlich auch um den preis. cdj400 kostet hier 550-600 ocken. da krieg ich den für 500dollar -> 320 euro NEU


ok sagen wir , ich melde die player an und sage am flughafen , dass ich die dort gekauft habe. dann muss ich selbst für meinen gebrauchten 400er den ganzen zollsatz + steuern etc bezahlen ya?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie hoch isn Deine Ersparnis, wennde Dir drueben welche kaufst? Wenns nur en Hunni oder was is, waers mir zu bloed.
 
Das ist überhaupt nicht schwer.

Alles was Zollrelevant sein könnte musst du bei der Ausreise anmelden und vorzeigen.

Wenn du plötzlich bei der Wiedereinreise Sachen bei dir hast, die du bei der Ausreise nicht angemeldet hast, werden die nachfragen wo der Kram her ist.

Koffer werden ja ALLE geröngt. Da sehen die genau was du dabei hast. Und wenn da viele elektrische Geräte drin sind, kannst du davon ausgehen, dass die nachfragen
 
Hier auch nochmal schriftlich:
Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?


Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.
 
man o man... ok das thema scheint erledigt zu sein. Muss wohl die andere Möglichkeit wählen . Hab ne gute Freundin deren Vater bei der US-Botschaft in Berlin arbeitet. Würde ihm dann die Player und anderes Zeugs aus den USA hierher schicken. Da das Packet nicht verzollt bzw sogar aufgemacht wird ,hab ich nix zu befürchten.
muss nur noch gucken wieviel die schoose kostet. (versand)

danke euch trotzdem vielmals! habt mir sehr geholfen.


mfg
panic


edit: mein ersparnis gegenüber in deutschland wäre mind. 300euro
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hab mri damals nen pc aus den USA mitgenommen, und den zollbeamten einfach gesagt ich hätte den für 400euro gebraucht gekauft. Musste dann nur eben den Zoll für 400 bezahlen, nicht für den eigentlichen Preis.
 
ich hab mri damals nen pc aus den USA mitgenommen, und den zollbeamten einfach gesagt ich hätte den für 400euro gebraucht gekauft. Musste dann nur eben den Zoll für 400 bezahlen, nicht für den eigentlichen Preis.

aha. musstest du ne rechnung vorlegen? dann kann ich die dort bei ebay auch gebraucht holen und sagen die haben was weiss ich , 500euro gekostet oder so. dann müsste ich nur noch die 20% draufzahlen , oder mehr?
 
computer ist kein Ding, die sind eh zollfrei.
Ist halt immer die Frage wie glaubhaft das ist. Nen funkelnagelneuen Apple hättest du sicher nicht für 400€ durchbekommen


Hab ne gute Freundin deren Vater bei der US-Botschaft in Berlin arbeitet. Würde ihm dann die Player und anderes Zeugs aus den USA hierher schicken. Da das Packet nicht verzollt bzw sogar aufgemacht wird ,hab ich nix zu befürchten.

Wenn er dir das Paket dann weitergibt, müsste er genauso den Zoll und Steuern dafür zahlen wie jeder andere auch. Das verjährt auch nicht, solange die Sachen in Gebrauch sind stehen die unter Zollaufsicht oder wie das heißt.
Macht er dem Zoll keine Angaben und gibt die Dinger an dich weiter macht er sich der Steuerhinterziehung etc strafbar... Ob er das für dich riskieren will?
 
Jo, "Zollbeamten einfach gesagt" kann aber auch nach hinten losgehen, je nachdem an wen man geraet.
 
computer ist kein Ding, die sind eh zollfrei.
Ist halt immer die Frage wie glaubhaft das ist. Nen funkelnagelneuen Apple hättest du sicher nicht für 400€ durchbekommen




Wenn er dir das Paket dann weitergibt, müsste er genauso den Zoll und Steuern dafür zahlen wie jeder andere auch. Das verjährt auch nicht, solange die Sachen in Gebrauch sind stehen die unter Zollaufsicht oder wie das heißt.
Macht er dem Zoll keine Angaben und gibt die Dinger an dich weiter macht er sich der Steuerhinterziehung etc strafbar... Ob er das für dich riskieren will?

naja mir wurde das von meiner freundin so erklärt , dass man auf das packet keine steuern/zoll zahlen muss , da das packet an sein postfach in der us-botschaft geschickt wird. sprich es ist so , als ob das packet innerhalb der usa verschickt werden würde und nich nach deutschland. deshalb sollen keine kosten anfallen.


naja das was du schreibst ist ya dann im prinzip nur die reine theorie oder. denn wenn er die cd player benutzen würde , gäbe es ya dann wohl keine probleme mit zoll etc. das bekommt ya nie jemand mit , dass er mir das packet bei ihm zuhause privat gibt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
aha. musstest du ne rechnung vorlegen? dann kann ich die dort bei ebay auch gebraucht holen und sagen die haben was weiss ich , 500euro gekostet oder so. dann müsste ich nur noch die 20% draufzahlen , oder mehr?


Ich hab das Gefühl ihr seid ziemlich naiv, kann das sein?

1. Der Zollbeamte braucht nicht unbedingt eine richtige Rechnung. Wenn du sagst, es sei aus ebay, reicht auch die Auktion als Nachweis.
2. Wenn du keine Rechnung vorweisen kannst oder willst, Kann der Beamte deinen Angaben glauben, (wenn sie realisitsch sind). Meistens schauen die aber dann nach, wie der Warenwert der gleichen Ware ist, oder wenn das nicht klappt von vergleichbaren Sachen.
Keine Angst, auch der Zoll lebt im 21. Jhd. hat Computer und Internet.

Wenns dumm läuft und der nimmt einen viel höheren Preis als Grundlage, haste dir dann mit der Tour ins eigene Knie geschossen....


Hab übrigens mal nachgeschaut, auf CD-Player 9,5% Zoll und nochmal 19% EUST
 
thx @ jenz !

naja was heisst naiv , ich würde lieber "unwissend" sagen. deswegen hab ich auch den thread aufgemacht. ich hab halt 0 ahnung von dem thema und hab auch sonst nix brauchbares für mein anliegen gefunden.
 
naja mir wurde das von meiner freundin so erklärt , dass man auf das packet keine steuern/zoll zahlen muss , da das packet an sein postfach in der us-botschaft geschickt wird. sprich es ist so , als ob das packet innerhalb der usa verschickt werden würde und nich nach deutschland. deshalb sollen keine kosten anfallen.

Stimmt soweit. US-Kasernen und Botschaften sind amerikanisches Staatsgebiet. die zählen zu Amerika (gilt für alle anderen Länder auch).

Lies einfach mal das: (Quelle: zoll.de

Grundsätzlich unterliegen Waren, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union in die EU eingeführt werden, der Erhebung von Zöllen. Darüber hinaus erhebt die Bundesrepublik bei der Einfuhr nach Deutschland Einfuhrumsatzsteuer, die der inländischen Mehrwertsteuer entspricht, und eventuell anfallende Verbrauchsteuern. All diese Steuern bezeichnet man als Einfuhrabgaben.
Besteuert werden sollen jedoch nur Waren, die in den hiesigen Wirtschaftskreislauf einfließen, d.h. die von der hiesigen Wirtschaft oder von Personen, die hier ihren ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt haben, ge- oder verbraucht werden. Ausländische Streitkräfte gehören nicht dazu, da sie unter der direkten Hoheitsgewalt des Entsendestaates stehen. Auch soll vermieden werden, dass sich die NATO-Staaten für den Bezug von Waren und Gerätschaften für ihre auf fremdem Hoheitsgebiet stationierten Truppen gegenseitig in Anspruch nehmen müssen.
Aus diesem Grund sind Waren für ausländische NATO-Truppen, ihre Mitglieder und andere begünstigte Personen abgabenfrei.
Abgabenfrei, aber nicht ohne Kontrolle

Die Abgabenfreiheit bedeutet jedoch nicht, dass die betreffenden Waren ohne zollamtliche Mitwirkung eingeführt werden dürfen. Sie sind vielmehr bei der zuständigen Zollstelle zu gestellen und anzumelden. Dabei werden die Waren unter Zweckbindung der Verwendung durch Streitkräftemitglieder und andere Begünstigte abgefertigt. Sie bleiben während der gesamten Dauer ihrer Verwendung unter zollamtlicher Überwachung. Somit muss auch eine Entnahme aus der Verwendung (Weitergabe, Verkauf an nicht begünstigte Personen oder Firmen) vorher dem zuständigen Zollamt mitgeteilt werden. Insofern dabei Einfuhrabgaben anfallen, sind diese vom Erwerber zu entrichten. Zuwiderhandlungen werden als Steuerhinterziehung geahndet.

Und wenn man auf die begünstigen Personen klickt,
Zum begünstigten Personenkreis gehören:
  • Ausländische NATO-Truppen und ihre Mitglieder, die in der Bundesrepublik stationiert sind,
  • das zivile Gefolge einer ausländischen NATO-Truppe und seine Mitglieder, mit Ausnahme von
    - deutschen Staatsangehörigen,

    - Staatsangehörigen von Staaten, die nicht NATO-Mitglied sind,
    - Staatenlosen,
    - Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben,
  • Angehörige eines Mitgliedes der Truppe bzw. des zivilen Gefolges. Angehöriger ist der Ehegatte sowie ein dem Mitglied gegenüber unterhaltsberechtigtes Kind. Dazu gehören auch Stiefkinder, sofern sie vom Mitglied der Streitkräfte bzw. des zivilen Gefolges unterhalten werden. Andere Verwandte gehören nicht zum begünstigten Personenkreis.

stellt man fest, dass die ganze Sache auch nicht funktioniert wenn dein Bekannter deutsche Staatszugehörigkeit hat und festen Wohnsitz hier hat
 
hm er ist offizieller US-Amerikaner hat hier aber nen festen Wohnsitz. thx für die infos. ich muss mich mal mit ihm zusammensetzen und das klären. wenn das auch nicht klappt fällt die ganze aktion wohl ins wasser. dann würde ich mir dort equipment für die 3moante kaufen und vor abreise wieder verkaufen. schade :)
 
hab jetzt gelesen , dass es bei sachen bis zu 350,- eine pauschale von 13,5 % gibt. wenn ich es also schaffe 2 player für 350 euro zu bekommen bin ich so gut wie durch ya?
 
Frach doch direkt beim Zoll ma nach. Da hast dann gescheite Antwort und ke gefährliches Halbwissen und noch offene Fragen.
 

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