Müssen KSK versicherte DJs, Clubs bei der KSK melden?

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Zimbo

Partyboy
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Hallo,

gibt es hier DJs, die in der KSK sind?
Mich würde interessieren, ob man, wenn man als DJ/Künstler in der KSK ist, denen die Unternehmen/Diskotheken mitteilen muss, für die man gearbeitet hat?

Und zweitens, muss man, wenn man in der KSK ist, auf der Rechnung die man schreibt, einen Hinweis aufführen oder reicht es "DJ Service" zu schreiben und die Verantwortung, sich zu melden, liegt beim Unternehmen?
 
Frag doch nach? Geh hin, frag kurz nach, mach einen Termin aus. Die werden sich schon damit beschäftigen wenn du dort Kunde bist.
 
Ein bisschen Google hilft schon weiter, die KSK ist da auf Ihrer eigenen Homepage recht auskunftfreudig:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/...alabgabe/meldungandiekuenstlersozialkasse.php


Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Unternehmer, die zum Kreis der Abgabepflichtigen nach § 24 KSVG gehören oder regelmäßig Entgelte an Künstler oder Publizisten zahlen, verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden.

Die Meldepflicht liegt also beim Unternehmen/Club.


Die KSK prüft dabei auch selber, ob Unternehmen ihrer Meldepflicht nachkommen:

Darüber hinaus erfasst die KSK regelmäßig Unternehmen, die Ihren Meldepflichten nicht nachgekommen sind. Hierzu werden Branchen- und Adressverzeichnisse ebenso wie Informationen der Künstler- und Unternehmerverbände ausgewertet.


Eine Meldung über die Clubs, in denen Du auflegst ist also nicht notwendig. Solange Du keinen Verdacht hast, dass sich ein Club/Veranstalter "drückt" ist eine Meldung mMn auch so, als würdest Du ohne konkreten Verdacht beim Finanzamt anrufen und sage, die sollen doch mal prüfen, ober er auch brav seine Steuern zahlt... ;)


Eine Angabe auf der Rechnung ist meines Wissens nach auch unnötig, da sich die Zahlungsverpflichtung des Unternehmens aus der Tatsache ergibt, dass sie Honorare an Künstler zahlen.



Aber bist du denn selber in der KSK (in Deiner Eigenschaft als DJ)? Die meisten hier im Forum dürften wohl an der Voraussetzung scheitern, dass die künstlerische Tätigkeit "erwerbsmäßig und auf Dauer" ausgeübt werden muss, was bedeutet, dass die man mit der Tätigkeit seinen Lebensunterhalt verdienen muss und nicht nur nebenbei ein paar Euro dazuverdienen...
 

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