Remixe und Rechte.

Es gibt jede Menge Fälle wo sich ein Hit Plagiatsvorwürfen stellen musste. Das geht dann vor Gericht und die entscheiden. Das selbe bei einem Sample (der Violine etc. (aktuelles Instrumentenbeispiel: Calabria in tausend anderen Produktionen) oder die Hihat / sofern die wirklich markant ist^^) ). Natürlich muss immer erst der Urheber/Rechteinhaber auf das vermeintliche Plagiat oder geklaute Sample aufmerksam werden. Wenn der sich Erfolg ausrechnet, schickt der seinen Anwalt in die Spur. Ganz einfaches, alltägliche Prinzip.

Manchmal klaut auch der Originalartist zurück .... Beispiel: Horny Like A Dandy oder Dr Pressure.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bitte zu verzeihen, sollte dies nicht in diesen threat gehören. allerdings habe ich keinen anderen passenderen gefunden, einen neuen erstellen kann/darf ich leider nicht.


ich habe mir vor kurzem mein eigenes mixtape erstellt. nun die frage: darf ich das für promozwecke zum download anbieten? ich denke fast nich, da ich die rechte an den lieder nicht habe.

kennt sich damit jemand aus?

vielen dank im voraus


grüße

DJ Z
 
danke

bin glaub nur zu doof zum suchen... :D
 
ne, meine suchanfragen haben zu viele hits ergeben....sorry 4 spam
 
Hay,

ich hab vor einer Weile durch Zufall ein Track, von einer eher unbekannten Band gefunden.
Dieser Track hat mich jedoch so fasziniert, jedoch war er mir viel zu langsam und so kam ich auf die Idee, aus diesem Track einen House Remix zu machen.
Gesagt getan.Zum Remix man erkennt immer noch den Orginal Track und so soll es auch bleiben.
Dieser Track ist nun einfach so toll geworden, dass ich ihn veröffentlichen will.

Ich hab 0 Ahnung von dem ganzen Gesetzlichen.
Wie gehe ich nun vor?

1. Kontaktiere ich die Band und frage Sie ob ich einen Remix machen darf oder schick ich Ihnen gleich den Remix, was ich lieber ungern machen will, da man diese Situation ausnutzen könnte, es sei den ich schicke ihnen den Track in einer schlechten Qualität.

2.Nehmen wir mal an ich hab den Segen dieser Band, wie schauts mit dem Titelnamen aus?
Band - Titel ( Mein Name Remix)
oder ist es auch möglich, dass ich einfach den Track so benennen kann
Meinen Namen - Titel
was z.b.
Supermode - Tell me Why mit Bronski Beats - Smalltownboy gemacht hat.
Oder ist das dann im Vertrag auszuhandeln?

3.Namens Bennung usw. ist nun alles abgeklärt, jetzt kommt es zur Veröffentlichung
Wie stell ich das an? Wird der Track gleich vom Label der Band Released oder muss ich mir selbst eins suchen?
Kann ich auch ohne Label die Tracks kommerziel veröffentlichen vorallem auf Plattformen wie Beatport usw.?(Wie schafft man es überhaupt auf Beatport?Also an Können und Qualität hängt es sicher nicht ab, da man manchmal Sachen findet.......)
Was ist mit der GEMA?

5.Mit wie viel € muss ich rechnen? Oder ist es auch möglich dies alles kostenlos hinzukriegen und die Band dann an den Verdienste(wenn sie jemals exestieren) teilhaben zu lassen?(Es kommt mir nicht auf das Geld verdienen an erster Linie an, aber ich hätte auch nichts dagegen ein par € zu verdienen):D

4.Nehmen wir an es hat nicht geklappt ,die Band lässt keine kommerzielle Nutzung zu. Darf ich den Remix trotzdem kostenlos anbieten und verbreiten?


Wie gesagt ich hab 0 Ahnung von dem ganzen, ich hätte auch nie gedacht, dass ich jemals ein Track veröffentlichen will, jedoch kommt der bei allen die es bis jetzt gehört haben so gut an, dass ich es einfach veröffentlichen muss.

Muss ich noch andere Sachen beachten?


Danke erstmal :)

Achso PS:
Die Vocals sowie den Orginal Track bieten sie zum kostenlosen Download an.
 
Zuletzt bearbeitet:
zu 1) Erst mal die Band anschreiben und denen mitteilen, das du eine Idee hast, den Track etwas zu verändern und ob sie dir dafür die Erlaubnis gerben würden... Über den Rest bräuchtest du dir eigentlich noch gar keine Gedanken machen, denn solange keine Erlaubnis da ist, darfst du mit dem Track sowieso nichts anstellen (es sei denn, der wird für jedermann zum Download als "Open Source" angeboten).

zu 2) Bei einem reinen Remix würde der Band- und Titelname gleich bleiben, da die Band sicher auf die Rechte bestehen würde, die sie an dem Song haben.

zu 3) Das müsstest du mit der Band abklären, die ja sicherlich bei einem Label sind. Entweder wirds dann darüber veröffentlicht oder aber du bekommst die Erlaubnis, den Track selbst zu promoten. Dann könntest du dich an Beatport oder so wenden, dort deinen Track vorstellen. Obs dann was wird, ist ne andere Sache.

zu 4) Auch das wäre vertraglich abzuklären mit der Band. Möglichkeiten, seinen Track als Demo hochzuladen, gibt es überall. Dann wäre es auch gratis (Beatport, Audiojelly als Beispiel)

zu 5) Nein, dürftest du nicht. Die Band könnte dich im Extremfall wegen Verletzung der Urheberrechte verklagen.

btw: Du hast in deinem Post in Punkt 4 und 5 nen Zahlendreher ;)

Ob du noch anderes beachten müsstest, sollen dir andere beantworten, die sich mit der Materie bestens auskennen. Meine Antworten beruhen lediglich auf meinen logischen Verstand und dem, was ich mir so an Wissen hier im Forum angeeignet habe ;)

EDiT:

Wenn die Vocals zum kostenlosen DL angeboten werden, dürftest du da keine Probleme bekommen. Jedoch ist es immer besser, sich die schriftliche Zusage geben zu lassen, das du den Track remixen darfst (EMail reicht)
 
naja, der track würde dann wohl eher "banx xyz feat./vs. dj xyz - track xyz[dj xyz mix]" heißen... so wies eigentlich immer ist...

auf jedenfall, die band antickern, und denen auch gleich den remix schicken, erleichtert manchmal die geschichte, als wenn man nur fragt "darf ich", weil dann haben sie meist keine vorstellung wies sich anhören soll...


*me, der gerade an nem remix von herrn roman fluegel - gehts noch arbeitet* :D
 
1) schreib sie an, schick das ding gleich mit, denn wenn du es nicht schickst, wirst du wohl keine antwort bekommen. es gibt zu viele idioten, die meinen sie könnten remixen, wenn da kein beweis ist, dass du was drauf hast, juckt die das eh nicht. und wenn die das dann so releasen ohne dich... pech. sie haben volle rechte dran, du keine. schliesslich hast du unaufgefordert eine dienstleistung erbracht.
wenn du deinem nachbarn einfach so den rasen mähst, kannst du hinterher auch kein geld dafür verlangen, egal wie gut du das machtest und ihm notfalls noch ein ganzes rosenbeet plus swimming pool dazu einbaust...
solange du vorher nichts abklärst, dürfen die das sogar unter eigenem namen oder als "2008 remix" veröffentlichen, da du ja keine rechte dran hast, aber das macht eigentlich keiner.

2) "band name - titelnname (remix name)" ist eigentlich das üblichste.
feat. oder versus nur, wenn ein fremder künstler beteiligt ist, der weder in der band noch im remix beinhaltet ist oder wenn du einen bereits existierenden remix nochmal remixt.

3+4) klär das mit denen ab. die können dir das umsonst geben, die können fett kohle verlangen, die können jede auflage machen, die sie wollen. ist ja ihr track. sie dürften sogar verlangen, dass du den track nur dann benutzen darfst, wenn du im rosa röckchen über den rathausplatz läufst... ob du dann akzeptierst, egal was kommt, ist deine entscheidung. alles verhandlungssache.

5) nein, darfst du nicht.
 
Da fällt mir aber bei dem Thema ne andere Frage ein... Gibt zwar kein konkretes Beispiel, kam mir aber so und würde mich doch interessieren.

Nehmen wir an, er oder wer auch immer hätte einen Wahnsinns Remix von irgend einem Track erstellt.
Jetzt gäbe es doch die Möglichkeit, dass sich jeder das Original kauft, damit die Rechte zum öffentlichen Performen erhält, diese durch Live Remixing aufwerten kann und dann doch auch wieder den vorbereiteten Remix spielen könnte.
Dann dürfte man doch den Remix jedem geben, der auch das Original gekauft hat, sofern kein Umsatz dabei generiert wird, oder?

Wie sieht es mit den folgenden Konstellationen aus:
a) man fragt die Band/das Label/den Publisher gar nicht erst
b) man fragt an, bekommt aber keine Antwort
c) man bekommt eine Absage, das verbreiten zu dürfen
d) man bekommt ein ausdrückliches Verbot, es selbst in der Art spielen zu dürfen, weil die Band das ziemlichen Schrott findet. darf die das?
e) man bekommt eine Zusage... aber von wem braucht man die alles? An den Tracks sind ja meist Bandmitglieder, Guest Acts, Publisher, Label, Remixer, etc beteiligt... Muss man die jetzt alle anfragen?

Müsste man dann von jedem prüfen, ob er das Original besitzt oder könnte man es als Download bereit stellen und jeder ist selbst verantwortlich, der das illegal herunterlädt, sofern man einen ausdrücklichen Hinweis auf die rechtliche Gegebenheit dazu angibt.
Dann kann auch jeder selbst entscheiden, ob man das Original überhaupt braucht (wer nur in Timbuktu auflegt, wäre ja evtl. befreit, wenn der Track dort keine Copyright Vertretung hat)
 
1)

2) "band name - titelnname (remix name)" ist eigentlich das üblichste.
feat. oder versus nur, wenn ein fremder künstler beteiligt ist, der weder in der band noch im remix beinhaltet ist oder wenn du einen bereits existierenden remix nochmal remixt.

wie schauts aber mit solchen tracks wie von mir vorhin benannt aus,
also z.b.
Eric Prydz - Call on me //Org: Steve Winewood - Valerie
ok bei dem Track ist es nur en Sample
aber bei
Supermode - Tell me Why //Org: Bronski Beat - Smalltown Boy
oder
Armand van Helden - I Want your Soul usw.
die Tracks sind dfast identisch mit den Orginalen Tracks.
Kann man sich sowas erkaufen? Anders kann ich es mir nicht erklären.

Also zusammendfassend.

1.Track schicken am besten in einer nicht so guten Qualität und abwarten was auf mich zu kommt?
und wie schauts dann bei Beatport aus? Wie schaffe ich da einen Track zu Releasen?
 
wie schauts aber mit solchen tracks wie von mir vorhin benannt aus,
na ist doch denen ihr bier, wer was mit wem nun ausgehandelt hat oder nicht.
ruf den künstler an, klär mit ihm was du willst, fertig.
oder mach einfach so was du willst, und riskier legale probleme.
beide wege sind möglich, das ist dann dein bier.

und wie schauts dann bei Beatport aus? Wie schaffe ich da einen Track zu Releasen?
mach doch erst mal was gescheites, bevor du den schritt weiter denkst.
wer nicht a sagt, braucht nicht an b denken.
und du selbst wirst eh nichts bei beatport releasen können, ausser du hast ein musiklabel oder gründest eines, denn nur von solchen werden tracks bei beatport akzeptiert...
 
1. Soweit ich es weiß verfallen alle Urheberrechte mit dem versterben.
2. Sollte wirklich ein Remix kommerziell veröffentlicht werden z.B. durch eines
der größeren Labels, so ist dies meißt im Labelvertrag der Künstler verankert.
3. Wenn das Original und die Remixversion nicht beim selben Label sind, so verhandeln meißt die Labels untereinander und entprechende Beteidigungen werden vereinbart.
4. Sonstige Regelungen sind z.B. bei der GEMA verankert.

Ich hoffe diese Infos konnten nen bissl weiterhelfen...
MfG +Stefan+
 
1. Soweit ich es weiß verfallen alle Urheberrechte mit dem versterben.
2. Sollte wirklich ein Remix kommerziell veröffentlicht werden z.B. durch eines
der größeren Labels, so ist dies meißt im Labelvertrag der Künstler verankert.
3. Wenn das Original und die Remixversion nicht beim selben Label sind, so verhandeln meißt die Labels untereinander und entprechende Beteidigungen werden vereinbart.
4. Sonstige Regelungen sind z.B. bei der GEMA verankert.

Ich hoffe diese Infos konnten nen bissl weiterhelfen...
MfG +Stefan+

zu 1.
ist es so, dass die werke 30jahre nach deinem Tot noch geschützt sind.

ABER
wie ist es wenn die ganzen Deutschen Rapper auf Ami Beats was machen.
Fragen die da auch nach oder eher nicht, wenn man sich das "/Savas goes Hollywood/" anhört hat man auch nicht das gefühl das die Künstler über so ein Werk bescheid wissen.
 
Mahlzeit, bin der neue und jetzt öfter hier :D
Hab hier ein gutes Video "Tutorial" zu dem Thema gefunden...
Anwalt für Musikrecht erklärt...Part1
Anwalt für Musikrecht erklärt...Part2

Aber ich hab auch mal eine Frage zum Auflegen... Wenn ich ein Set auflege und das dann ins Internet stellen möchte um es zu präsentieren, darf ich das ohne weiteres? Hab schon was dazu hier gelesen und da heißt es, das man die Genehmigung des Interpreten, der GEMA, der IFPI usw. braucht aber wenn ich im Club auflege, mach ich es ja auch nicht nur meinen "Freunden" zugänglich sondern es ist Kommerziell, da braucht man ja auch keine Genehmigungen oder klärt das der Club besitzer vorher ab?

MFG
 
die gema-gebuehren zahlt zumindest der veranstalter ;)
 
Ah, ist ja auch mal interessant zu wissen :)
 
Kraftwerk, Moses P und der BGH
Es bleibt also mit Spannung zu beobachten ob der Bundesgerichtshof heute was verkündet, was das Thema Remix / Sample ändert. Ich glaubs aber nicht.
Update::::
Aus dem Urteil:
Bei der Urteilsverkündung stellte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm klar, dass grundsätzlich auch kleinste Teile eines Musikstücks urheberrechtlich geschützt sind und deshalb nur mit Zustimmung des Urhebers entnommen werden dürfen.

Allerdings sehe das Urheberrecht eine Ausnahme von dieser Regel vor, um das kulturelle Schaffen zu fördern. Danach dürfe ein Musiker solche Tonsequenzen aus anderen Stücken entnehmen, die wegen ihrer besonderen Eigenart nicht einfach nachgespielt werden könnten.

Umgekehrt heißt das aber gemäß Mitteilung des BGH, dass derjenige, der die Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, und "befähigt und befugt ist, diese selbst einzuspielen", sie nicht übernehmen darf. Tonfolgen, die erkennbar einem anderem Tonträger entstammen und eine Melodie bilden, dürfen ebenfalls nicht einfach übernommen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe schon sämtliche Foren durchsucht und keine Antwort gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Wie verhält es sich z.B. mit Vocals die ich aus einem Film herausgeschnitten und in mein musikalisches Gesamtwerk eingefügt habe? Wen muss ich in dem Fall nach den Rechten fragen, bzw. muss ich es überhaupt?

Schonmal besten Dank für eure Antworten

Cheers
 
Grundsätzlich kannst du dir sicher sein, das du aus Fernsehen, Radio und Co nichts einfach ausschneiden darfst, verwerten darfst und damit Geld machen darfst.

Aber zum eigentlichen Threadthema: "Remixe und Rechte"

In einem "durchschnittlichen" Remixvertrag gibt der Remixer immer seine Rechte an das Label/den Verleger ab. Diese Rechte werden meinst dem Remixer für die Remixgage "abgekauft". Man muss seine Rechte einfach abtreten, damit der Remixer nicht irgendwann irgendwelche Nachforderungen stellen kann. Remixe mit prozentualer Beteiligung sind keine gängige Praxis (mehr).

Bei Remixen von bestehenden Titeln oder einfach bei Coverversionen bekommt die Gema immernoch der Originalkünstler, d.h. der Urheber bleibt der damalige Songwriter/Komponist des Originals.
Ich habe letzten Monat einen Remixvertrag für meine erste VÖ unterschrieben. Ich war auch sehr skeptisch und habe etliche Male nachgefragt, wie das denn nun ist mit Rechteabtritt etc.
 
Grundsätzlich kannst du dir sicher sein, das du aus Fernsehen, Radio und Co nichts einfach ausschneiden darfst, verwerten darfst und damit Geld machen darfst.

Aber zum eigentlichen Threadthema: "Remixe und Rechte"

In einem "durchschnittlichen" Remixvertrag gibt der Remixer immer seine Rechte an das Label/den Verleger ab. Diese Rechte werden meinst dem Remixer für die Remixgage "abgekauft". Man muss seine Rechte einfach abtreten, damit der Remixer nicht irgendwann irgendwelche Nachforderungen stellen kann. Remixe mit prozentualer Beteiligung sind keine gängige Praxis (mehr).

Bei Remixen von bestehenden Titeln oder einfach bei Coverversionen bekommt die Gema immernoch der Originalkünstler, d.h. der Urheber bleibt der damalige Songwriter/Komponist des Originals.
Ich habe letzten Monat einen Remixvertrag für meine erste VÖ unterschrieben. Ich war auch sehr skeptisch und habe etliche Male nachgefragt, wie das denn nun ist mit Rechteabtritt etc.

und du hast offiziell einen remix für aura dione gemacht?????

@vorposter: was willst du machen??? veröffentlichen??? gegen kohle???, dann brauchst du die rechte, ansonsten, wenn du das für dich machst ist es wurscht
 
ja, mein remix ist offiziell. ich hatte ihn erst "aus spaß" wie schon viele andere Lieder bei youtube gepostet und dann glück gehabt, das ein Mitarbeiter bei Universal ihn gehört hat und gut fand. Und dann hab ich im Nachhinein einen Remixvertrag von denen bekommen. Das Original läuft ja auch über Universal Deutschland.
 
Hallo,
ich möchte einen Remix von einem Klavierstück machen. Ich spiele das per MIDI-Keyboard ein etc.
Ich denke ich muss den Komponisten vorher fragen, finde allerdings seine email nicht auf der webseite, nur twitter acc etc.
Wie sollte ich vorgehen?
LG
 
Hallo,
ich möchte einen Remix von einem Klavierstück machen. Ich spiele das per MIDI-Keyboard ein etc.
Ich denke ich muss den Komponisten vorher fragen, finde allerdings seine email nicht auf der webseite, nur twitter acc etc.
Wie sollte ich vorgehen?
LG

Ich würde ihn über Twitter kontaktieren und Nachfragen ob er nichts dagegen hat, das du sein Stück einfügst in dein Mix. Würde alles schriftlich aufheben (ausdrucken, etc). So bist du wenigstens auf der sicheren Seite.
 

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