Samples aus Sets verwenden?

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Will E

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Darf ich eigentlich rein rechtlich in meinen Sets Sampels aus anderen Sets verwenden? Ich hab hier zum Beispiel nen Radiomitschnitt von Lexy und K-Paul und würd gerade dieses "Lexy & K-Paul is in you Ass" verwenden wenn ich selber nen Lied von denen Spiel. Oder gibts da ne Art "DJ Ehrenkodex" der das verbietet?
 
Nein, darfst du nicht.Jegliche Ver/Bearbeitung von Werken die nicht deiner Urheberschaft entspringen bedarf einer Genehmigung des Rechteinhabers
 
Soweit ich weiß besteht ein Spielraum von 6 Sekunden...
Du kannst 6 Sekunden eines beliebigen anderen Songs sampeln und in deine Sets einarbeiten ohne bei irgend wem um erlaubnis fragen zu müssen...
...ich erinnere mich einmal einen Bericht über DJ Bobo gesehen zu haben (kein Kommentar dazu bitte!) in dem er etwas daüber aussagte...
Er hatte irgend einen Song auf Basis eines Samplers erstellt, ich weiß aber nicht mehr welchen.
 
Ja dann kannste ja praktisch in den 6 Sekunden auch nen Anfangsbeat loopen zb von nem Hip Hop/R'N'B Remix.
 
SlickJackson schrieb:
Soweit ich weiß besteht ein Spielraum von 6 Sekunden...
Du kannst 6 Sekunden eines beliebigen anderen Songs sampeln und in deine Sets einarbeiten ohne bei irgend wem um erlaubnis fragen zu müssen...

Da möcht ich mal bitte ne Vernünftige Quelle zu sehen. Sobald man den anderen Track in irgendeiner Weise erkennen kann (z.B. weil man gerade ne markante Stelle sampelt) brauchst du die Genehmigung... Da kann auch nen einzelner Takt für ausreichen...
 
Irgendwie wird hier grad ein bißchen was durcheinandergeworfen.
Es geht hier um (Sprach-)Samples aus irgendwelchen Sets. Beispielsweise denke ich da mal an das berühmt-berüchtigte "Gude Laune blabla" oder das "Bad Boy Bill is comin' at ya..." usw.
Es geht hier nicht um Tracksamples. Das mit dem 6-Sekunden-Sample / -Spielraum möchte ich mal bitte irgendwo belegt haben, das glaub ich nämlich kaum.
Wie dem auch sei, Audio-Pro hat eigentlich alles dazu gesagt, was man dazu sagen braucht. Nein, darfst du nicht und es hat auch nix (bzw. eher weniger) mit Ehrencodex unter DJs zu tun , sondern eher mit der Rechtsgrundlage.
Mehr dazu findet man übrigens per Suchfunktion im Business & Recht-Sub.
 
1. Wenn Du Dein DJ Set live spielst, darfst Du jegliche Samples verwenden. Es werden ja vom jeweiligen Veranstalter oder Clubbesitzer die GEMA Gebühren bereits bezahlt.

2. Wenn Du Dein Set verkaufen oder im Internet anbieten möchtest, musst Du vorher bei der GEMA eine Erlaubnis für ein Promo-Set einholen, mit vorheriger Genehmigung aller Labels, die Du im Set verbraten hast. Inkl. der Samples, die Du vom jeweiligen Urheber (in Deinem Falle Lexy&K Paul) verwendet hast.

Samples in Tracks (die öffentlich angeboten oder verkauft werden) zu verarbeiten ist überhaupt nicht erlaubt.
Dieser Irrglaube von wenigen Sekunden ist völliger Mythos.
Ab der ersten Sekunde eines Samples muss ich eine Lizenz vom Urheber einholen.

Aber all das sind ganz getrennte Paar Schuhe.

irights.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, ich muss mich entschuldigen... ich konnte keinen Nachweis finden, obgleich ich mir absolut sicher bin davon gehört zu haben.

Ich habe hier eine Internetseite gefunden, die scheinbar alles wichtige beinhaltet...
kleines Zitat:
...Versuche, dem Sampling urheberrechtlich Herr zu werden, noch nicht voll ausgereift sind. Doch diese ist eine klassische Konstellation, da solche Dinge den technischen Neuerungen zwangsweise hinterhinken. Wird nun aber eine ausreichende, eigenständig-individuelle Prägung der gesampelten Melodie festgestellt, was leichter möglich ist, je größer der übernommene musika-lische Abschnitt ist, und auch das Sampling selbst nachgewiesen, so gäbe es für den Samplenden nur noch zwei Möglichkeiten unbefugter Nutzung, nämlich die "freie Benutzung" gemäß §24I UrhG, die aber hier durch die Vorschriften des §24II UrhG unterbunden wird, und das "zulässige Zitat" gemäß §51 UrhG, wobei es dort doch regelmäßig an jedem über die reine Materialfunktion hinausgehenden Zitatzweck fehlt. Somit würde dem Urheber nun Unterlassungsansprüche gegen den Vertrieb des Stücks mit dem Sample und der zustehen. Selbige Konsequenzen würden auch für das Sampling von Sounds gelten, doch wird dessen Schutz allgemeinhin verneint, da er als elementarer "Baustein musikalischen Schaffens frei bleiben müße" 8. Dasselbe gilt auch für den gesampelten Einzelnton, mit dessen Klangfarbe eine eigene Melodik entworfen wird und für synthetische Sounds, obwohl man zugibt, daß diese zum teil mühsam und sehr phantasievoll programmiert werden und öfters sogar mehr als Melodie und Text die Individualität eines Songs ausmachen. Dafür gibt es nach Klein folgende Gründe: Die Unterscheidung zwischen kreativen und einfachen Sounds ist sehr schwierig. Ab wann ist ein Sound denn nicht mehr elementarer musikalischer Baustein, sondern eine individuelle, urheberrechtlich zu schützende Schöpfung? Die ist zumindest juristisch kaum entscheidbar.

http://www2.hu-berlin.de/fpm/works/doehl.htm

Er hat zwar nach Voices gefragt, aber wenn wir das Thema behandeln, dann sollten wir es komplett besprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit den Zitaten stimmt auf jeden.
Wenn du einen einzigen einzigartigen ton erzeugst und den schützen lässt, dann wird es meiner meinung nach schwehr diesen zu zitieren ohne das werk zu präsentieren. Wenn du aber ein refrain hast, und nur die ersten 2 Worte daraus nimmst, ist es ein abwägen vom gericht, ob es als zitat gilt oder ob zuviel der charakteristik des werkes übernommen wurde. (Zum beispiel der ganze refrain eines liedes ist def. zu viel). Das ist unabhängig der länge des zitates.
Von einem 5 minuten lied, ein 2 minuten zitat zu nehmen... mit dem kommt man nicht durch.

Ein sample ist aber so kurz dass das hier keine rolle spielen dürfte, man will ja eh das ganze spielen.

Soweit ich das verstanden habe, ohne gewähr, kannst du ein sample dass du frei kaufen kannst (zB acapella bzw sample von rapper x auf seiner CD xy) frei in deine live mixxe einbinden.
Allerdings das ganze dann aufnehmen darfst du nicht ohne einwilligung. Obwohl ich viele kenne die solche "Bootlegs" "Bastard Pop" oder "HipHouses" produzieren.
Zur betonung, dem allem liegt natürlich zugrunde dass du dein sample legal erworben hast!

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
DDD schrieb:
Huihuihui....
Was die da schreiben ist aber so ein Quatsch...

Wenn ich einen Klang entwickle, der absolut einzigartig ist,
dann hat derjenige ein Problem, der ihn unerlaubt nutzt.
Vorausgesetzt, ich verändere nicht nur schlicht einen Synthesizerton, der durch schlichtes experimentieren und herumspielen nachgebildet werden kann.

Und Stimmen haben alle ihre eigene Charakteristik.
Einen Sänger oder Sprecher zu Sampeln zieht, wenn dieser will durchaus Urheberrechtliche Konsequenzen nach sich.
Immerhin ist die Stimme deren Kapital.

Gut das du es ansprichst...
Am ehesten muß Sampling angenommen werden, wenn man ein identisches Frequenzkurvenergebnis bei menschlichen, sprich Gesangsstimmen erhält. Denn menschliche Stimmen haben eine sehr stark individuelle Prägung, die zwar in starkem Maße, aber nicht identisch immitierbar ist. Daher kann sich der Produzent zum einen nicht vom Vorwurf des Stimmensampling befreien, in dem er sich auf den identischen Gesang eines Studiomusikers beruft. Andererseits ist der Nachweis von Sampling schon bei geringen Unterschieden in den Frequenzkurven kaum mehr möglich. Bei natürlichen Instrumenten ist Sampling schwer nachweisbar.

Also Stimmen und Soundmuster sind etwas getrennt zu betrachten, aufgrund ihrer unterschiedlich komplexen Struktur.
Es weicht zwar ein wenig von der Originalfrage ab, aber Prinzipiell geht es rechtlich nur darum, ob nachweisbr ist, dass DU diesen Sound, Ton, was auch immer, selbst geschaffen, oder kopiert hast. (Menschliche "Gutachter" werden bei Musikstücken NICHT in betracht gezogen)

Was mich bezüglich dessen interessieren würde ist folgendes:
Wie sieht es denn mit dem Rythmus an sich aus? Ich rede also nicht spezifisch von einer Melodie oder einer Voice sondern nur von einer unverkennlichen Rythmusstruktur... die müsste doch auch dem (ich nenns mal) "Samplingverbot" unterliegen, das ein spezifischer Rythmus zum einen kein Elementarer Küntlerischer Baustein ist (Ausgenommen für den Originalsong! Aber eben nicht für alle Musiker, Künstler,...) und sich zum zweiten, Rythmisch genau zu einem Lied ganz exakt zuordnen lässt.
Aber dennoch Dürfte die Frequenzkurve extrem abweichen können... also mh :confused:
 
AreS schrieb:
Soweit ich das verstanden habe, ohne gewähr, kannst du ein sample dass du frei kaufen kannst (zB acapella bzw sample von rapper x auf seiner CD xy) frei in deine live mixxe einbinden.
Und seit wann kann man...

Will E schrieb:
...Sampels aus anderen Sets [...] zum Beispiel nen Radiomitschnitt [...]
...frei kaufen!? Wie wärs denn, wenn man erstmal das Thema richtig liest, bevor man seine (zu allem Übel auch noch ausschließlich auf Vermutungen basierende) Meinung hier postet... :rolleyes:
 
SlickJackson schrieb:
Gut das du es ansprichst...

Also Stimmen und Soundmuster sind etwas getrennt zu betrachten, aufgrund ihrer unterschiedlich komplexen Struktur.

Bevor man das jetzt in Romanen ausdrückt, kannst Du auf einfachste Weise eine Regel aufstellen:

Bei Samples aus fremden Werken geht es ganz Alleine um den Wiedererkennungswert.

Ebenso auch bei geklauten Stücken oder Teile draus.

Vor Gericht wird dann geprüft (mit Zuhilfe von Gutachtern), ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ein Wiedererkennungseffekt gegeben ist.

Der bekannteste Fall war vor einigen Jahren bei Scorpions, denen vorgeworfen wurde, die Melodie geklaut zu haben.

Sind Samples aus fremden Werken so verfremdet, dass kein Wiederekennungseffekt gegeben ist, liegt auch keine Verletzung vor.

Den einzigen Ausnahmefall (den ich zumindest kenne), der rechtlich unberührt blieb, war dieses "uh, yeah" Geschreie von James Brown, wohl einer der meist benutzten Samples. Ich vermute aber eher dahinter, dass es James Brown oder seinem Label zu blöd war, den ganzen Aufwand wegen diesen 2 Sekunden Ausschnitten vor Gericht zu führen. Letztendlich wars ja zugleich noch Werbung für ihn, weil jeder weiss, dass es James Brown ist :)
 
Madman schrieb:
Und seit wann kann man...


...frei kaufen!? Wie wärs denn, wenn man erstmal das Thema richtig liest, bevor man seine (zu allem Übel auch noch ausschließlich auf Vermutungen basierende) Meinung hier postet... :rolleyes:

Darum gehts ja. Das ich meine scheiben spielen darf, wenn der Veranstalter die Gema zahlt is klar, aber meine Frage bezog sich eben auf diese Sets, denn Mitschnitte einer Radiosendung zu machen ist ja rechtlich völlig legal. (oder nicht?) Aber diese darf ich dann bei Veranstaltungen auch abspielen/nutzten sobald die normale Gema gezahlt is oder?
 
Mando schrieb:
Jetzt war ich sogar von Mando ein bißchen geschockt... ^^

Das hatten wir auch schon zig mal das Thema. Am besten closen und SuFu.
 
So, hier nochmals der Übersichtslink, in dem alle Fragen beantwortet werden. Siehe bei "rechtliches"

Da es in Zusammenarbeit mit einem Medienanwalt geschehen ist, kann ich dies weiterempfehlen.
 
DDD schrieb:
Nein darf er nicht.
Halleluia.
Amen.

Hat auch nichts mit GEMA zu tun.

lol

um was gehts denn jetzt?

um das gebrabbel von diesen 2 Typen oder ob er Samples verwenden darf, wenn er auflegt?
 
Mando schrieb:
hier auch noch eine schöne Erklärung auf MOM
Thx, Klasse Link.

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Ähnliche frage zum selben Thema.
Es gibt seit kurzem einen Remix von Sharam
( 1/2 Deep Dish) P.A.T.T. von einem Eddie Murphy/Rick James Schinken aus den
80ern (lol*) "Party all the Time", jetzt heist es aber das Eddie Murphy sein OK nicht gegeben hat, deswegen wurde das Vocal sample neu eingesungen.

Ich frage mich nur , geht das so einfach ?

Der künstler sagt nein.
Egal , dann wirds halt nachgesungen
und trotzdem veröffentlicht ?

Ich nehme mal an das das Label da was
mitzubestimmen hat , aber kann man sich einfach
so über des Künstlers willen hinwegsetzen.
 
Äääähm...

Darf ich Filme, Serien oder Hörspiele samplen?

Nein. Hier gelten die gleichen Grundregeln wie bei den Drumloops. Kleinere Textpassagen darfst Du zwar selbst nachsprechen, aber nicht als Originalsample verwenden.

Wir könnten noch mehr aufzählen, welche Quellen alles verboten sind, aber grundsätzlich kann man sich folgedes merken:

Fremdes und vor allem käuflich erwerbliches Audio-/Videomaterial, wo keine ausdrückliche Erlaubnis zur freien Weiterverwertung gegeben ist, ist zumindest von stumpfem Samplen ausgeschlossen.
 
Mando schrieb:
um was gehts denn jetzt?

um das gebrabbel von diesen 2 Typen oder ob er Samples verwenden darf, wenn er auflegt?
-->
Will E schrieb:
...aber meine Frage bezog sich eben auf diese Sets...
...bzw. Samples daraus... ;)

//edit:

@ AreS

Du raffst es einfach nicht...
 
Madman schrieb:
-->

...bzw. Samples daraus... ;)

Joar, darfst Du offiziell spielen, wenn Du Live auflegst.

Da bleiben keine Grenzen, ob ich nun Live in mein Set Reden, Hörspiele, Samples, was auch immer verwende.

Da es sich hierbei um eine einmalige Live Darbietung von diesem DJ handelt.

Anders wäre es, wenn es diesen Live-Gig als File gäbe und dieser verbreitet wird.
 

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