Copyright bei "Band"-Namen

Studentenniveau

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Hey leute,

hab mal ne Frage bezüglich einer Rechtslage: Und zwar haben ein Freund und ich ein Musikprojekt gestartet, sprich ne Rapcrew gemacht, und wir nennen uns K.Rec (=Abkürzung für K.Records). Nun gibt es schon eine Plattenfirma namens K Records (ohne den Punkt). Wenn nun der Name der Plattenfirma rechtlicht geschützt ist, macht dann der Punkt (in unserem) einen Unterschied oder können sie uns theoretisch verklagen?? Und wie sieht es aus wenn wir das K näher definieren, also dass wir sagen, dass es eine Abkürzung für ein bestimmtes Wort ist!?
 
k records. is das nich so ein punk-indie-label?

Also bezüglich der rechtlichen Situation kann ich euch da leider nicht weiterhelfen, allerdings fände ich es als Künstler irgendwie doof, wenn man ständig mit einem anderen Künstler/ einer anderen Person/einem anderen unternehmen in Verbindung gebracht wird.

Erst recht, wenn diese Firma auch noch einen komplett anderen Stil verfolgt.

Solltet ihr also bis jetzt NOCH keine größeren Erfolge erreicht haben, würde ich evtl. an eine Umbenennung denken oder zumindest den Namen soweit spezifizieren, dass man ihn nicht mehr direkt mit K Records in Verbindung bringt.
Wenn ihr da etwas gefunden habt, sollte ja auch das Problem mit dem geschützen Namen in Luft aufgelöst sein :)

lg
 
k records. is das nich so ein punk-indie-label?

Also bezüglich der rechtlichen Situation kann ich euch da leider nicht weiterhelfen, allerdings fände ich es als Künstler irgendwie doof, wenn man ständig mit einem anderen Künstler/ einer anderen Person/einem anderen unternehmen in Verbindung gebracht wird.

Erst recht, wenn diese Firma auch noch einen komplett anderen Stil verfolgt.

Solltet ihr also bis jetzt NOCH keine größeren Erfolge erreicht haben, würde ich evtl. an eine Umbenennung denken oder zumindest den Namen soweit spezifizieren, dass man ihn nicht mehr direkt mit K Records in Verbindung bringt.
Wenn ihr da etwas gefunden habt, sollte ja auch das Problem mit dem geschützen Namen in Luft aufgelöst sein :)

lg

Jo wir haben unseren Namen jetzt kurzerhand geringfügig geändert, um weitere Verwechslungen zu vermeiden !! Dachte nur das hätte rechtliche Komplikationen geben können >.<
 
Also soweit ich das Richtig weis könnt ihr da Rechtliche Probleme bekommen, da Euer Label namentlich (fast) identisch mit dem anderen ist.

Anderes Fallbeispiel damit das ganze klarer wird.

ich kann nicht eine Cola auf den Markt schmeißen und sie dann Coca.Cola nennen. da es Klanglich definitiv noch zusammen hängt.

Jedoch um soetwas genauer zu klären benötigt man ein Gericht, in diesem sinne empfehle ich euch einfach einen anderen Namen für euer neues Label zu Suchen.

greez LeClerk

(falls ich komplett falsch liege klärt mich bitte auf)
 
(falls ich komplett falsch liege klärt mich bitte auf)

Im Prinzip kann man sich alles schützen lassen. Namen (Wortmarke), Logos (Bildmarke), Sounds / Farben (zB Telekom Magenta und der Tütülü Ton).
Es gibt aber verschiedene Klassen.
Wenn also jemand ne Cola namen Gossensud rausbringt, kann sich ne Punkband noch immer so nennen, sofern die Colahersteller nicht alle Klassen belegen, was aber kaum sein dürfte, da die ja ein Kernbetätigungsfeld, nämlich Getränke / Lebensmittel, haben.
Und je bekannter der Eigentümer der geschützen Marke ist, umso weitreichender wird dessen Schutz sein. In der Umkehrung ist es oft auch so, dass viele kleine Labels etc, gar keinen Schutz haben. Auskunft gibts zB hier: -> DPMA
 
ja feststeht aber das der Name Geschützt ist und beide im Selben betätigungsbereich sich aufhalten (Musik) im ernstfall würde sowas vor gericht warscheinlich böse enden. ich empfehle euch einfach einen anderen Namen.
 

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